http://www.omega.it/w/we/westfalischer_friede.html
http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Westf%E4lischer_Frieden.html
Westfälischer Friede
Rathaus von Münster
Der Westfälische Frieden wurde am 24. Oktober 1648 in Münster und Osnabrück, die beide zum westfälischen Reichskreis gehörten, geschlossen. Er beendete den Dreißigjährigen Krieg und begründete ein neues politisches System in Europa. Auch der Achtzigjährige Krieg der Niederländer um ihre Unabhängigkeit wurde mit ihm beendet. Er bedeutet ein Ende des langandauernden Konflikts zwischen den katholischen und den protestantischen Kräften. Er schränkte die kaiserliche Macht zugunsten der Reichsstände ein und schrieb die Zersplitterung des deutschen Reiches in praktisch souveräne Einzelstaaten fest. Daneben erkannte der westfälische Friede völkerrechtlich die staatliche Unabhängigkeit der Generalstaaten und der Eidgenossenschaft an.
Die Bestimmungen des Westfälische Friedens blieben bis zur Französischen Revolution die Grundlage der politischen Ordnung Europas und galt bis zum Ende des Heiligen römischen Reichs deutscher Nation im Jahre 1806 als wichtigste Urkunde der Reichsverfassung. Schon im Dezember 1641 wurden in Hamburg diplomatische Vorverhandlungen geführt (Präliminarien), in denen bereits verschiedene Dinge, besonders über den Ort und die Art der Konferenzen, festgesetzt wurden. Die wirklichen Friedensverhandlungen begannen im April 1645 und wurden in Osnabrück zwischen den kaiserlichen, den reichsständischen und den schwedischen, in Münster zwischen den kaiserlichen und den französischen Gesandten unter päpstlicher und venezianischer Vermittlung geführt, und zwar so, dass nur die an beiden Orten angenommenen Artikel als verbindlich gelten und kein Teil ohne den anderen Frieden schließen sollte. Die Trennung geschah, teils um Rangstreitigkeiten zwischen Frankreich und Schweden vorzubeugen, teils auch, weil die Schweden mit dem päpstlichen Nuntius Fabio Chigi nicht verhandeln wollten.
Inhaltsverzeichnis
1 Beteiligte Personen
2 Bestimmungen des Westfälischen Friedens
2.1 Territoriale Veränderungen
2.2 Kirchliche und geistliche Angelegenheiten
3 Wertung und Ausblick
4 Literatur
5 Weblinks
Beteiligte Personen
Die Gesandten der Mächte beschwören im Rathaussaal zu Münster den Westfälischen Frieden
Von französischer Seite verhandelten in Münster der Herzog von Longueville, d'Avaux und Servien. Von Schweden waren bevollmächtigt: Reichskanzler Johan Oxenstierna, dessen Sohn und Adler Salvius. Die kaiserlichen Bevollmächtigten waren der Graf Johann Ludwig von Nassau Hadamar (später Fürst) und Isaak Volmar in Münster, Graf Maximilian von Trauttmansdorf in Osnabrück. Päpstlicher Nuntius war Fabio Chigi (später Papst Alexander VII.), venezianischer Gesandter war Contareno. Vom spanischen Hof waren Gaspar de Bracamonte y Guzmán, Saavedra, Brun u. a. anwesend. Die Generalstaaten hatten acht Bevollmächtigte geschickt; die Eidgenossenschaft vertrat Johann Rudolf Wettstein, Bürgermeister von Basel. Daneben waren zahlreiche Reichsstände vertreten. Unter den Gesandten der evangelischen Stände zeichneten sich aus der Bevollmächtigte von Braunschweig, Jakob Lamvadius, und der von Württemberg, Johann Konrad Varnbüler. Adam Adami, der Gesandte des Fürstabtes von Korvei, war der Geschichtsschreiber der Versammlung.
Rang- und Titelstreitigkeiten verzögerten noch lange die Eröffnung des Kongresses, da es die erste Vereinigung der Gesandten der mitteleuropäischen Staaten war und die äußere Etikette ganz neu geregelt werden musste. Während der Verhandlungen dauerte der Krieg fort, der schwedische General Torstensson drang sogar 1645 in die kaiserlichen Erbländer ein, und Königsmark eroberte am 15. Juli 1648 die so genannte Kleinseite Prags. Dies gab den langen und schwierigen Unterhandlungen den Ausschlag, und es wurde nun der Friede am 24. Oktober 1648 zu Münster unterzeichnet. Erst drei Monate später (8. Februar 1649) erfolgte der Austausch der Ratifikationsurkunden, und noch lange dauerten verschiedene Verhandlungen über die Umsetzung der Friedensbestimmungen. Der vom Heiligen Stuhl am 3. Januar 1651 gegen den Friedensvertrag eingelegte Protest blieb wirkungslos.
Bestimmungen des Westfälischen Friedens
Territoriale Veränderungen
Der brandenburgische Abgesandte Graf zu Sayn-Wittgenstein vertritt die Forderungen des Großen Kurfürsten.
Schweden erhielt außer einer Kriegsentschädigung von 5 Millionen Taler ganz Vorpommern nebst der Insel Rügen und den Odermündungen; ferner die Stadt Wismar von Mecklenburg und die Stifte Bremen und Verden. Alle diese Länder sollten deutsche Reichslehen bleiben, und Schweden sollte sie als deutscher Reichsstand mit Sitz und Stimme auf den Reichs- und Kreistagen besitzen.
Der Kurfürst von Brandenburg bekam den Rest von Pommern und als Entschädigung für Vorpommern, auf welches sein Haus nach dem Erlöschen des pommerschen Herzogsgeschlechts (1637) ein Erbrecht hatte, die Stifte Magdeburg, Halberstadt, Minden und Kammin; doch blieb Magdeburg bis 1680 im Besitz des damaligen Administrators, des sächsischen Prinzen August. Der Herzog Adolf Friedrich von Mecklenburg-Schwerin erhielt für die Abtretung von Wismar die Stifter Schwerin und Ratzeburg. Dem Haus Braunschweig-Lüneburg wurde die Erbfolge (Succession) im Stift Osnabrück abwechselnd mit einem katholischen Bischof zugesichert sowie die Klöster Walkenried und Gröningen überlassen. Das Haus Hessen-Kassel erhielt die gefürstete Abtei Hersfeld und die Grafschaft Schaumburg. Bayern blieb im Besitz der Oberpfalz und der Kurwürde. Die Rheinpfalz mit der neu geschaffenen achten Kurwürde und dem Erbschatzmeisteramt wurde dem Sohn des geächteten Friedrich V., Karl Ludwig, zurückgegeben.
Frankreich erhielt die Bistümer und Städte Metz, Toul und Verdun, welche es tatsächlich schon seit 1552 besaß. Ferner trat der Kaiser sowohl für das Haus Österreich und das Reich alle Rechte, die beide bisher auf die Stadt Breisach, die Landgrafschaft Ober- und Unterelsass, den Sundgau und die Landvogtei der zehn vereinigten Reichsstädte im Elsass gehabt hatten, der Krone Frankreich auf ewig ab.
Die Eidgenossenschaft und ebenso die Republik der Vereinigten Niederlande wurden als völlig unabhängig vom Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation anerkannt. Abgesehen von diesen Veränderungen, setzte der Friede eine unbeschränkte Amnestie und eine Wiederherstellung (Restitution) des Besitzstandes von 1618 fest. Nur der Kaiser machte davon für seine Erblande eine Ausnahme.
Kirchliche und geistliche Angelegenheiten
In der kirchlichen Frage bestätigte der Friede den Passauer Vertrag und den Augsburger Religionsfrieden und schloss nun die Reformierten in die den Augsburger Religionsverwandten gewährte Rechtsstellung ein. Beide Konfessionen, die katholische wie die evangelische, wurden vollkommen gleichgestellt; die evangelische Minorität durfte auf den Reichstagen in Religionssachen nicht überstimmt werden. Der Streit über die geistlichen Stifte und Güter wurde unter Aufhebung des Restitutionsedikts von 1629 dahin ausgeglichen, dass 1624 Normaljahr sein und der evangelische und katholische Besitzstand so bleiben oder wiederhergestellt werden sollte, wie er am 1. Januar 1624 gewesen war. Doch wurden auch hiervon die kaiserlichen Erblande ausgenommen. Die Territorialhoheit der Reichsstände wurde ausdrücklich anerkannt, ihnen wurde sogar das Recht gegeben, zu ihrer Erhaltung und Sicherheit untereinander und mit auswärtigen Mächten Bündnisse zu schließen. Diese durften nur nicht gegen Kaiser und Reich gerichtet sein. Die neue Verfassung des Reichs sollte auf einem zu berufenden Reichstag beraten werden. Für die konfessionell gemischten Reichsstädte Augsburg, Ravensburg, Biberach und Dinkelsbühl in Süddeutschland wurde ein paritätisches Regierungs- und Verwaltungssystem eingeführt (Gleichberechtigung und exakte Ämterverteilung zwischen Katholiken und Protestanten).
Wertung und Ausblick
Der Westfälische Frieden war ein Kompromiss zwischen allen beteiligten Parteien, der möglich wurde, weil durch die totale Erschöpfung der Ressourcen und die allgemeine Kriegsmüdigkeit keine Seite durch die Fortführung des Krieges etwas gewinnen konnte. Das umfangreiche Regelwerk umfasst neben einem revidierten Religionsfrieden auch weitgehende Regelungen der Verfassungsverhältnisse des Reiches, die auf einen Ausgleich zwischen Kaiser und Reichsständen bedacht sind. Damit wurde der Friedensvertrag neben der Goldenen Bulle zum wichtigsten Dokument der (ungeschriebenen) Reichsverfassung. Viele der in ihm festgelegten politischen Kompromisse wirken noch bis in die Gegenwart fort. Nach heutigem Verständnis wird der Westfälische Friede als historischer Beitrag zu einer europäischen Friedensordnung gleichberechtigter Staaten und als Beitrag zur friedlichen Toleranz der Konfessionen gewertet. Die Verträge von Münster und Osnabrück stehen am Anfangspunkt einer Entwicklung, die zur Herausbildung des modernen Völkerrechts geführt haben.
Von den Zeitgenossen und bis ins 18. Jahrhundert hinein wurde der Friede als heiß ersehntes Ende eines jahrzehntelangen Mordens begrüßt. Erst im 19. Jahrhundert verdüsterte sich die Einschätzung aus dem Blickwinkel des kleindeutsch-preußischen Nationalismus, aber auch aus großdeutscher Perspektive. Der Friede wurde als Schande und Erniedrigung für Deutschland abqualifiziert; das Heilige Römische Reich als wehrlose Beute des "Erbfeinds" Frankreichs gesehen. Dies zeigt sich noch in der Wertung in Meyers Konversationslexikon von 1889: "Das Reich verlor durch den Frieden eine Ländermasse von mehr als 100,000 km² mit 4,5 Millionen Menschen und erhielt eine ganz zerstückelte, wehrlose Grenze gegen Frankreich." Ähnlich sieht es mit dem Verhältnis Kaiser und Reichsstände aus. Meyer: "Der Kaiser musste im Frieden auf den letzten Rest seiner Macht verzichten." Im Nationalsozialismus spitzte sich diese Einschätzung noch zu. Der Friedensschluss wurde zur anti-französischen Propaganda instrumentalisiert. Heute gilt die Entstehung des deutschen Nationalstaates nicht mehr als einziger Maßstab zur Bewertung historischer Ereignisse. Die neueste Forschung sieht im Westfälischen Frieden daher eher den Beginn einer neuen Machtbalance und Kooperation zwischen den Reichsständen, dem Kaiser und den Institutionen des Reiches.
Literatur
* Acta Pacis Westphalicae. Münster/Westfalen, 1962ff. (Aktenedition, noch nicht abgeschlossen)
o Serie I: Instruktionen
o Serie II: Korrespondenzen
o Serie II: Protokolle
* Langer, Herbert: Das Tagebuch Europas. Sechzehnhundertachtundvierzig, Der Westfälische Friede. Berlin: Brandenburg. V., 1994. - ISBN 3-894-88070-8
* Dickmann, Fritz: Der Westfälische Friede. Münster: Aschendorff, 1998. - ISBN 3-402-05161-3
* Ortlieb, Eva/Duchhardt, H. (Hg.): Der Westfälische Friede. München: Oldenbourg, 2001. - ISBN 3-486-64425-4
* Roswitha Philippe: Württemberg und der Westfälische Friede. Münster/Westfalen, 1976.
* (Weblink) - Universität Regensburg, Vorlesung Prof. Schmid: Bayern im Zeitalter der Reformation und Gegenreformation - Literaturliste - 13. Westfälischer Friede
Weblinks
* Forschungsstelle "Westfälischer Friede"
* GEORG SCHMIDT Der Westfälische Friede als Grundgesetz des komplementären Reichsstaats
http://www.lwl.org/LWL/Kultur/Westfaelischer_Friede/
http://www.heckinghausen.net/index.php?page=112
» Der Westfälische Friede
1648 endete mit dem Frieden von Münster und Osnabrück der dreißigjährige Krieg. Man kann sich heute kaum noch vorstellen, welchen Schrecken und Entbehrungen die Zivilbevölkerung 30 Jahre lang ausgesetzt war. Die Nachricht vom Friedensschluß wurde deshalb mit Jubel begrüßt.
Das Bergische Land hatte noch Glück gehabt, da es abseits der Hauptkriegsschauplätze lag. Trotzdem bekamen auch Barmen und Heckinghausen ihren Teil ab. Schon 1625 zerstörten die „Buschknebler", eine Bande von Marodeuren, die erste Barmer Schule auf der Gemarke. Diese Schule war durch die erste große gemeinnützige Bürgerinitiative in Barmen in den Jahren 1579-1596 errichtet worden. Sie finanzierte sich nur aus privaten Spenden, woran sich auch zahlreiche Heckinghauser Bauern und Bleicher beteiligten, wie eine Spendenliste vom 9. August 1580 beweist. Lang ist die Liste der ungebetenen Besucher in dieser Zeit: 1622 Spanische Truppen auf dem Weg in die Mark, 1627 wieder Spanier, 1628 - 30 kaiserliche Truppen, 1634/35 Schweden, 1637 Bayern, 1639 kaiserliche Truppen, 1642 erneut die Kaiserlichen. 1649/50 kamen letztmalig heimmarschierende schwedische Truppen durch Barmen.
Hinzu gesellten sich die Pest (1622, 1627, 1630, 1634 -37) und die rote Ruhr (1636, 1639). Die größten Lasten brachten die Jahre 1634 und 1642. 1634 kamen die Schweden ins Wuppertal, plünderten Barmen zunächst und bezogen dann Winterquartiere. 1642 fiel ein 2000 Mann starkes kaiserliches Korps des Generals de Wert über Barmen her.
So schrecklich diese Ereignisse waren, so hatte doch der Schwedeneinfall 1634 für die Heckinghauser Geschichte entscheidende Bedeutung. Um die Einquartierungslasten gleichmäßig zu verteilen, teilte der Barmer Hofesrichter Caspar Eßgen, der auch in Heckinghausen begütert war, Barmen in 12 Rotten ein. Eine davon war die Heckinghauser Rotte. An der Spitze der Rotten stand jeweils ein Rottmeister.
Bis zu diesem Zeitpunkt bezeichnete man mit Heckinghausen ausschließlich ein kleines Dorf am Murmelbach in der Nähe der Wupper, also im Bereich von der Spiekerstraße bis zur alten Heckinghauser Brücke. Bockmühl, Norrenberg, Plückersburg, Auf 'm Blech (Blech = Wiese, heute: Auf der Bleiche), Rosenau und Clef (im Bereich der Krebsstraße) waren selbständige Höfe und Siedlungen, die mit Hecckinghausen im Grunde nichts zu tun hatten.
Mit der Rottenbildung erhielt erstmalig ein Gebiet die Bezeichnung Heckinghausen, das schon sehr dem heutigen Stadtteil entsprach. Lediglich nach Süden hin erfolgte in unserem Jahrhundert mit der Konradswüste noch eine nennenswerte Erweiterung, während im Norden nach Bau der Eisenbahn etwa ab 1870 die Rosenau abgetrennt wurde. Ohne den Schwedeneinfall und Richter Eßgens Entscheidung wäre Heckinghausen nicht in der heutigen Form entstanden. Zwar wurde noch lange zwischen dem Dorf Heckinghausen und der Heckinghauser Rotte unterschieden. Im Laufe der Zeit verschwand diese Unterscheidung aber allmählich, so daß schließlich das ganze Gebiet der Rotte zu „Heckinghausen" wurde.
Ein Kuriosum bildete nur die Bockmühle. Obwohl geographisch eindeutig zu Heckinghausen gehörend, war sie Teil der Wülfinger Rotte (Wupperfeld und Rittershausen) und nach deren Teilung der Rittershauser Rotte. Insoweit war die Bockmühle eine von Heckinghausen „umzingelte" Insel. Eine engere Bindung an Rittershausen konnte auf diese Weise nicht entstehen. Vielmehr mußte die Bockmühle irgendwann zwangsläufig an Heckinghausen fallen, was aber erst 1834 geschah.
Aus dem Einwohnerverzeichnis von 1698
Über die Verhältnisse in der Heckinghauser Rotte während des Dreißigjährigen Krieges wissen wir durch eine Reihe von Urkunden aus Anfang der 1640er Jahre recht gut Bescheid. Aus dem Indexverzeichnis über die Morgenzahl in Barmen von 1642 ergibt sich, daß in Heckinghausen 20 Höfe und 2 kleinere Güter lagen. Hinzu kommen 3 große Höfe auf der Bockmühle. Eine Pferdeliste vom 14. Juli 1640 berichtet, daß es in ganz Barmen nur noch 17 Pferde gab, davon 4 in Heckinghausen, nämlich je 1 auf der Bockmühle, auf dem Norrenberg, auf der Gosenburg und eines im Dorf Heckinghausen auf dem Hof der Familie Schwartz. Dieser Hof hatte die Besonderheit, mit einem Wehrturm versehen zu sein. Er hieß deshalb auch „das Bergfriedt".
Aus den Jahren 1641 und 1643 sind außerdem einige Steuerlisten erhalten, die genaue Auskunft über die Steuerkraft der Heckinghauser geben. 1641 zahlten die Heckinghauser durchschnittlich 70 1/2 Reichstaler monatlich von ca. 1000 Reichstalern in ganz Barmen, also rund 6,7 % hiervon. Dazu kamen die drei Bockmühlhöfe mit ca. 14 1/2 Reichstalern.
1643 waren die Abgaben geringer, um die 50 Reichstaler für die Heckinghauser Rotte und ca. 9 - 11 Reichstaler für die Bockmühlhöfe. Hier wirkte noch die Plünderung durch die Kaiserlichen im Vorjahr nach.
Das Amt des Rottmeisters erlangte allerdings keine Bedeutung. Es sind kaum Namen und keinerlei Urkunden der Rottmeister überliefert. Nur in der Steuerliste vom 3. Januar 1643 wird die Heckinghauser Rotte als „Jürgen-Müllinghausen-Rotte" bezeichnet, womit Jürgen Müllinghausen einer der wenigen bekannten Rottmeister ist. 1810 bekleidete ein Mitglied der Familie Wildförster dieses Amt.
Die Rotteneinteilung wurde genau 200 Jahre alt. 1834 trat an ihre Stelle die Einteilung nach Sektionen. Aus der Heckinghauser Rotte wurde unter Einschluß der Bockmühle die Sektion D.
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Gerhard Dabringhausen
Quelle:
Jahrbuch: 98/99, Seiten: 77,79