Bundestags-Wahlrecht ist verfassungswidrig bei GMX 25.07.2012, 10:16 Uhr Bundestags-Wahlrecht ist verfassungswidrig Karlsruhe (dpa) - Das Wahlrecht zum Bundestag verstößt gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht erklärte zentrale Bestimmungen für die Verteilung der Abgeordnetensitze mit sofortiger Wirkung für unwirksam. Damit gibt es derzeit kein wirksames Recht für die Sitzverteilung bei Bundestagswahlen. Die Verteilung der Abgeordnetensitze "verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit und das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit", sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. (Archivbild) © dpa/Uli Deck Der Bundestag muss spätestens im Oktober nächsten Jahres neu gewählt werden. Bis dahin muss der Gesetzgeber ein neues Wahlrecht schaffen. Die Verteilung der Abgeordnetensitze "verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit und das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit", sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung. "Angesichts der Vorgeschichte des neuen Wahlrechts sieht der Senat keine Möglichkeit, den verfassungswidrigen Zustand erneut für eine Übergangszeit zu akzeptieren", sagte Voßkuhle. Bereits 2008 hatten die Karlsruher Richter das frühere Wahlrecht für teilweise verfassungswidrig erklärt und innerhalb von drei Jahren eine Neuregelung verlangt. Union und FDP hatten im vergangenen Jahr die Reform des Wahlrechts im Alleingang durchgesetzt. SPD, Grüne und mehr als 3000 Bürger hatten dagegen in Karlsruhe geklagt. Die Richter beanstandeten vor allem den Effekt des sogenannten negativen Stimmgewichts. Dieses kann dazu führen, dass die Abgabe einer Stimme der jeweiligen Partei bei der Berechnung der Abgeordnetenzahl im Ergebnis schadet. Grund hierfür ist die Bildung von Sitzkontingenten in den einzelnen Bundesländern. Die Richter kritisierten auch, dass das Wahlrecht die Möglichkeit zahlreicher Überhangmandate schaffe. Solche Zusatzmandate können entstehen, wenn eine Partei mehr Sitze im Parlament über Direktmandate in den Wahlkreisen gewinnt, als es ihrem Anteil an Zweitstimmen entspricht. Diese Mandate kommen tendenziell den großen Parteien zugute - bei der vergangenen Bundestagswahl 2009 gingen alle 24 Überhangmandate an die Union. Überhangmandate seien zwar nicht grundsätzlich verboten, entschieden die Richter. Es dürften jedoch nicht so viele werden, dass sie "den Grundcharakter der Bundestagswahl als Verhältniswahl aufheben". Die Höchstgrenze liege derzeit bei etwa 15 Überhangmandaten, sagte Voßkuhle. http://www.gmx.net/themen/nachrichten/deutschland/289g184-karlsruhe-verkuendet-urteil-wahlrecht#.A1000146 http://ralfkeser.wordpress.com/2012/07/25/urteil-bundesverfassungsgericht-zum-neuen-wahlrecht/ Urteil Bundesverfassungsgericht zum neuen Wahlrecht Veröffentlicht am 25. Juli 2012 Admin: Das Bundeswahlrecht verstösst i.W. – gemäss Richterspruch – gegen GG Art 21 Abs 1 und GG Art 38 Abs 1 – Nachfolgend diese Artikel/Abs. eingefügt: Artikel 21 (1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben. Artikel 38 (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen Wahlrecht verfassungswidrig Lammert mahnt Koalition zu Selbstkritik 12:39 Uhr Update Das Bundesverfassungsgericht hat das neue Wahlrecht für grundgesetzwidrig erklärt. Linken-Fraktionschef Gysi unterstellt der Regierung vorsätzlichen “Verfassungsbruch”. Und selbst CDU-Politiker Lammert kritisiert Mängel bei der Gesetzgebung. Nach dem Karlsruher Urteil äußern Politiker verschiedener Parteien scharfe Kritik an der jüngsten Gesetzgebung in Sachen Wahlrecht. Bundestagspräsident Norbert Lammert räumte ein, dass es „hinreichenden Anlass zu einer selbstkritischen Betrachtung des Verfahrens der Gesetzgebung der nun für verfassungswidrig erklärten Bestimmungen“ gebe. Zugleich mahnte der CDU-Politiker eine einvernehmliche Lösung an. Dies sei dringend geboten, „um auch nur den Anschein einer Begünstigung oder Benachteiligung einzelner Parteien oder Kandidaten zu vermeiden“, sagte Lammert. Linksfraktionschef Gregor Gysi attackierte die schwarz-gelbe Koalition. „Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, auch das neue Wahlrecht für grundgesetzwidrig zu erklären, war so eindeutig zu rechnen, dass man Union und FDP hinsichtlich des Verfassungsbruchs Vorsatz unterstellen darf“, sagte er. Die einfachste Lösung für die von Karlsruhe beanstandeten Teile des Wahlrechts sei „eine bundesweite Verrechnung der Zweitstimmen und Ausgleichsmandate für Überhangmandate, und zwar in vollem Umfang“, sagte Gysi. Ein entsprechender Entwurf seiner Fraktion liege vor und könne schnell verabschiedet werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte am Vormittag erklärt, das Wahlrecht zum Bundestag verstoße gegen das Grundgesetz. Damit muss noch vor der Bundestagswahl im kommenden Jahr ein neues Wahlrecht beschlossen werden. Die bisherige Regelung lasse zu, dass Überhangmandate in einem Umfang anfallen, „der den Grundcharakter der Bundestagswahl als Verhältniswahl aufhebt“, befanden die Karlsruher Richter. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erzielt, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil Sitze zustehen. Bei der Bundestagswahl 2009 gab es 24 Überhangmandate, die alle an die Union fielen. Das Verfassungsgericht setzte nun selbst eine „zulässige Höchstgrenze von etwa 15 Überhangmandaten“. Mehr zum Thema Bildergalerie: Karlsruhe erklärt Wahlrecht für verfassungswidrig Debatte um Wahlrechtsreform: Das Wahlrecht geht jeden Bürger an Wahlrecht: Mehrheit ist Mehrheit Wahlrecht: Auf Wiedersehen in Karlsruhe Wahlrecht: Negative Stimmen mit Gewicht Stimmen mit Gewicht: Union und FDP ändern Wahlrecht Die Karlsruher Richter sehen einen Verfassungsverstoß auch darin, dass „Länder-Sitzkontingente“ nach der Wählerzahl – also nach der Wahlbeteiligung – zugewiesen werden sollten. Diese Neuregelung ermögliche den – bereits 2008 vom Verfassungsgericht beanstandeten – Effekt des negativen Stimmgewichts. Denn die auf ein Land entfallende Sitzzahl knüpfe damit an die Wahlbeteiligung an und werde nicht von einer vor der Stimmabgabe feststehenden Größe bestimmt – wie etwa der Bevölkerungszahl oder der Zahl der Wahlberechtigten. Beim paradoxen Effekt des negativen Stimmgewichts kann unter bestimmten Umständen der Gewinn von Zweitstimmen für eine Partei zu einem Sitzverlust im Bundestag führen. Das Gericht beanstandete auch die Neuregelung zur Vergabe von „Zusatzmandaten“, bei der „Reststimmen“ im Rahmen einer bundesweiten Verrechnung bei der Sitzzuteilung verwertet werden sollten. An der Vergabe dieser zusätzlichen Bundestagssitze könne nicht jeder Wähler mit gleichen Erfolgschancen mitwirken, hieß es. Da die Vorschriften zu den Länder-Sitzkontingenten und den Zusatzmandaten für „nichtig“ erklärt wurden, „fehlt es somit gegenwärtig an einer wirksamen Regelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum Deutschen Bundestag“, stellte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle fest. Merkel nimmt das Urteil “mit Respekt zur Kenntnis” Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nahm das Urteil „mit Respekt zur Kenntnis“. Vize-Regierungssprecher Georg Streiter fügte hinzu, das Bundesverfassungsgericht habe mit seiner Entscheidung „Klarheit“ geschaffen. Das Urteil müsse nun „sorgfältig und zügig geprüft“ werden. Das Wahlrecht liege aber „in der Hoheit des Parlaments“, sagte Streiter. Darüber müsse der Bundestag in eigener Zuständigkeit entscheiden. Die Liberalen loben das Karlsruher Urteil zum Wahlrecht. Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts werde „in vielen Punkten Rechtssicherheit hergestellt“, sagte der FDP-Bundestagsabgeordnete Stefan Ruppert am Mittwoch in Berlin. Das „bewährte deutsche Wahlrecht“ bleibe in seinen Grundzügen erhalten. „Die Änderungswünsche des Gerichts sind technischer Natur und gut umsetzbar“, sagte Ruppert. Die FDP-Fraktion werde alles dafür tun, dass das neue Wahlrecht noch rechtzeitig vor der nächsten Bundestagswahl verabschiedet werden werde. Union und FDP hatten im vergangenen Jahr eine Reform des Wahlrechts im Alleingang durchgesetzt, da es zu keiner Einigung mit der Opposition kam. SPD, Grüne und mehr als 3000 Bürger hatten dagegen in Karlsruhe geklagt. Mehr zum Thema Bildergalerie: Karlsruhe erklärt Wahlrecht für verfassungswidrig Debatte um Wahlrechtsreform: Das Wahlrecht geht jeden Bürger an Wahlrecht: Mehrheit ist Mehrheit Wahlrecht: Auf Wiedersehen in Karlsruhe Wahlrecht: Negative Stimmen mit Gewicht Stimmen mit Gewicht: Union und FDP ändern Wahlrecht „Angesichts der Vorgeschichte des neuen Wahlrechts sieht der Senat keine Möglichkeit, den verfassungswidrigen Zustand erneut für eine Übergangszeit zu akzeptieren“, sagte Voßkuhle. Bereits 2008 hatten die Karlsruher Richter das frühere Wahlrecht für teilweise verfassungswidrig erklärt und innerhalb von drei Jahren eine Neuregelung verlangt. (dpa/dapd) http://www.tagesspiegel.de/politik/wahlrecht-verfassungswidrig-lammert-mahnt-koalition-zu-selbstkritik/6918152.html Und hier das Video: http://ralfkeser.wordpress.com/2012/07/25/urteil-bundesverfassungsgericht-zum-neuen-wahlrecht/ LICHT, LIEBE & MUT Christina Alina Von: Joachim Böhm <21@ndgk.info> Datum: Thu, 26 Jul 2012 07:18:33 +0200 An: Johann Wirth Betreff: Urteil Bundesverfassungsgericht zum neuen Wahlrecht - A) RA Lutz Schäfer zu Urteil BVerfG Bundeswahlgesetz. B) Video zum KAér Richterspruch C) Statement MAINSTREM Urteil Bundesverfassungsgericht zum neuen Wahlrecht gemäss Richterspruch: Das Bundeswahlrecht verstösst i.W. – - gegen GG Art 21 Abs 1 und GG Art 38 Abs 1 – Nachfolgend diese Artikel/Abs. eingefügt: a.   Man höre bitte ganz genau dem Richterspruch von Voßkuhle zu in dem Originalvideo b.   Man lese bitte in den Mainstream Medien in welchem Bereich/Absatz von GRUNDGESETZWIDRIGKEIT und von VERFASSUNGSWIDRIGKEIT geschrieben wird. Beachte ggf. die  farblichen HERVORHEBUNGEN. Bitte auch weitere Berichte sammeln und analysieren! c.   Die Volljuristen und rechtlich Bewanderten und darin Geübten sind nun GEFORDERT Textblöcke zu kreiren – analog – den Vorstellungen/ Aufruf von RA Schäfer Lutz Nun ist GG 146 am Zug !! http://ralfkeser.wordpress.com/2012/07/25/ra-lutz-schafer-zu-urteil-bverfg-bundeswahlgesetz/ RA Lutz Schäfer zu Urteil BVerfG Bundeswahlgesetz Veröffentlicht am 25. Juli 2012 25. Juli 2012 – Liebe Leser, liebe Wutbürger! Karlsruhe hat in Sachen Wahlrecht gesprochen, und auf die hiesige Juristenwelt müßte dies wie Erdrutsch wirken, oder: hat Karlsruhe endlich ‘das Tor’ geschossen? Warum? Ganz einfach: Damit steht fest, daß unter der Geltung des Bundeswahlgesetzes noch nie “der verfassungsmäßige Gesetzgeber” am Werk war. Was folgt daraus? Wir als Anwälte und auch selbst Betroffene werden jetzt in jedem Verfahren, dem nachkonstitutionelles Recht zugrunde liegt, einwenden, daß eben dieses Gesetz wegen verfassungswidrigen Zustandekommens selbst verfassungswidrig und damit nichtig ist! Was soll sonst aus dem Karlsruher Spruch folgen? Was folgt daraus für die gegenwärtige Regierung, für den gegenwärtigen Bundestag? Dieser verfassungswidrig gewählte Bundestag kann sich doch jetzt nicht hinsetzen und als verfassungswidriges BRD-Organ einfach ein neues Wahlgesetz (oder irgendein anderes Gesetz) beschließen? Dazu hat er keine Legitimation, wie gerade zu hören war. Der gesamte Bundestag nebst seiner Merkel-Regierung ist sofort aufzulösen!  Wer dann Neuwahlen ausschreibt unter Geltung welchen Wahlgesetzes, bleibt der Kunst der Staatsrechtler überlassen. Auf jeden Fall wird eine gehörige Portion unmittelbare Demokratie, sprich: Volksentscheid eine eminente Rolle spielen. Was für eine Situation in dieser Zeit des Untergangs! Ich hoffe, daß wir einiges zu hören bekommen von unseren Rechts-Koryphäen, in welcher rechtlichen Situation wir gelandet sind, welche Konsequenzen zwingend zu ziehen sind, und wie es hier weitergeht. Man sieht: diese Merkel-Regierung hätte uns ohne verfassungsmäßige Grundlage glatt an den ESM verkauft und endgültig ausradiert, ohne daß sich auch nur ein Staatsanwalt dafür interessiert, was für Salven von Verfassungshochverrat von diesen Figuren abgeschossen werden. Jedenfalls waren sämtliche Strafanzeigen bisher zwecklos. Der Phantasie sind jetzt keine Grenzen mehr gesetzt: Alle Prozesse nach dem neuen Waffenrecht, KWKG (Kriegswaffenkontrollgesetz) dem neuen BGB, Sozialgesetzbuch und vor allem Steuersachen nach der AO 77 sind darauf zu überprüfen, ob die angewandten Gesetze vom verfassungsmäßigen “Gesetzgeber” erlassen wurden, oder immer nur nur von den paar Leuten, die sich weitgehend selbst gewählt haben, um Diäten zu kassieren und Gesetzgeber zu spielen, auch wenn es inzwischen nur noch fast 3% sind? Es wird zu prüfen sein, ob abgeschlossene Verfahren wieder aufzunehmen sind, und ob Schadensersatz- oder Rückforderungsansprüche gegen den BRD-Staat entstanden sind, die den Beträgen in den Rettungsschirmen gleichkommen. Welche Besoldungs-, Pensions- oder gar Diätengesetze hatten überhaupt Gültigkeit? Ich fürchte, hier ist jetzt so ziemlich alles weggebrochen. Man denke auch an die gesinnungs-strafrechtlichen Verschärfungen und die daraus resultierenden gefüllten Gefängnisse! Ich werde jedenfalls jedem raten, und dies auch selbst tun, in den anhängigen Verfahren die gesetzlichen Grundlagen in Zweifel zu ziehen aus dem Gesichtspunkt der Nichtigkeit wegen Verfassungswidrigkeit. Wenn aus der Karlsruher Entscheidung auch nur ein Hauch von Konsequenz folgt, dann muß jedes seriöse Gericht (den gesetzlichen Richter denken wir uns einfach mal dazu) das Verfahren unterbrechen und pflichtgemäß eine Vorlage nach Art. 100 GG an das Bundesverfassungsgericht durchführen. Und dies gilt für nahezu 99% der anhängigen Verfahren bzw. für alle Verfahren, die unter der Geltung des Bundeswahlgesetzes stattfanden. Für die künftige ESM-Entscheidung haben wir damit bereits das erste tragende Argument für die Nichtigkeit. Interessant dürften auch die Wahnsinnsbeschlüsse zu Fragen der EU von Maastricht bis Schengen sein, inkl. Lissabon, ESM usw. Ich denke, es wird einiges in Bewegung geraten und werde gern Präzedenzfälle schaffen! Verantwortlich für den Inhalt dieser Website: RA Lutz Schaefer Hauptstr.31 55469 Riegenroth Telefon: 06766 – 960056 Telefax: 06766 – 960057 E-Mail: info@lutzschaefer.com Admin:  GG 100 eigefügt: Artikel 100 (1) Hält ein Gericht ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig, so ist das Verfahren auszusetzen und, wenn es sich um die Verletzung der Verfassung eines Landes handelt, die Entscheidung des für Verfassungsstreitigkeiten zuständigen Gerichtes des Landes, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes handelt, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen. Dies gilt auch, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes durch Landesrecht oder um die Unvereinbarkeit eines Landesgesetzes mit einem Bundesgesetze handelt. (2) Ist in einem Rechtsstreite zweifelhaft, ob eine Regel des Völkerrechtes Bestandteil des Bundesrechtes ist und ob sie unmittelbar Rechte und Pflichten für den Einzelnen erzeugt (Artikel 25), so hat das Gericht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen. (3) Will das Verfassungsgericht eines Landes bei der Auslegung des Grundgesetzes von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes oder des Verfassungsgerichtes eines anderen Landes abweichen, so hat das Verfassungsgericht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen. http://ralfkeser.wordpress.com/2012/07/25/urteil-bundesverfassungsgericht-zum-neuen-wahlrecht/ Urteil Bundesverfassungsgericht zum neuen Wahlrecht Veröffentlicht am 25. Juli 2012  Hier bitte das Video (KA´er Richterspruch) Admin: Das Bundeswahlrecht verstösst i.W. – gemäss Richterspruch – gegen GG Art 21 Abs 1 und GG Art 38 Abs 1 – Nachfolgend diese Artikel/Abs. eingefügt: Artikel 21 (1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben. Artikel 38 (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen Wahlrechtverfassungswidrig Lammert mahnt Koalition zu Selbstkritik 12:39 Uhr Update Das Bundesverfassungsgericht hat das neue Wahlrecht fürgrundgesetzwidrig erklärt. Linken-Fraktionschef Gysi unterstellt der Regierung vorsätzlichen “Verfassungsbruch”. Und selbst CDU-Politiker Lammert kritisiert Mängel bei der Gesetzgebung. Nach dem Karlsruher Urteil äußern Politiker verschiedener Parteien scharfe Kritik an der jüngsten Gesetzgebung in Sachen Wahlrecht. Bundestagspräsident Norbert Lammert räumte ein, dass es „hinreichenden Anlass zu einer selbstkritischen Betrachtung des Verfahrens der Gesetzgebung der nun für verfassungswidrig erklärten Bestimmungen“ gebe. Zugleich mahnte der CDU-Politiker eine einvernehmliche Lösung an. Dies sei dringend geboten, „um auch nur den Anschein einer Begünstigung oder Benachteiligung einzelner Parteien oder Kandidaten zu vermeiden“, sagte Lammert. Linksfraktionschef Gregor Gysi attackierte die schwarz-gelbe Koalition. „Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, auch das neue Wahlrecht fürgrundgesetzwidrig zu erklären, war so eindeutig zu rechnen, dass man Union und FDP hinsichtlich des Verfassungsbruchs Vorsatz unterstellen darf“, sagte er. Die einfachste Lösung für die von Karlsruhe beanstandeten Teile des Wahlrechts sei „eine bundesweite Verrechnung der Zweitstimmen und Ausgleichsmandate für Überhangmandate, und zwar in vollem Umfang“, sagte Gysi. Ein entsprechender Entwurf seiner Fraktion liege vor und könne schnell verabschiedet werden. Bildergalerie: Reaktionen auf das Urteil zum Wahlrecht --- Original Message --- From: Johannes Thiesbrummel To: Mehr-Demokratie Cc: Heiner Kamp From: Johannes Thiesbrummel To: Mehr-Demokratie Cc: Heiner Kamp Sent: Wednesday, July 25, 2012 6:36 PM Subject: Bundestag verfassungswidrig gewählt 25. Juli 2012 - Liebe Leser, liebe Wutbürger! Karlsruhe hat in Sachen Wahlrecht gesprochen, und auf die hiesige Juristenwelt müßte dies wie Erdrutsch wirken, oder: hat Karlsruhe endlich 'das Tor' geschossen? Warum? Ganz einfach: Damit steht fest, daß unter der Geltung des Bundeswahlgesetzes noch nie "der verfassungsmäßige Gesetzgeber" am Werk war. Was folgt daraus? Wir als Anwälte und auch selbst Betroffene werden jetzt in jedem Verfahren, dem nachkonstitutionelles Recht zugrunde liegt, einwenden, daß eben dieses Gesetz wegen verfassungswidrigen Zustandekommens selbst verfassungswidrig und damit nichtig ist! Was soll sonst aus dem Karlsruher Spruch folgen? Was folgt daraus für die gegenwärtige Regierung, für den gegenwärtigen Bundestag? Dieser verfassungswidrig gewählte Bundestag kann sich doch jetzt nicht hinsetzen und als verfassungswidriges BRD-Organ einfach ein neues Wahlgesetz (oder irgendein anderes Gesetz) beschließen? Dazu hat er keine Legitimation, wie gerade zu hören war. Der gesamte Bundestag nebst seiner Merkel-Regierung ist sofort aufzulösen! Wer dann Neuwahlen ausschreibt unter Geltung welchen Wahlgesetzes, bleibt der Kunst der Staatsrechtler überlassen. Auf jeden Fall wird eine gehörige Portion unmittelbare Demokratie, sprich: Volksentscheid eine eminente Rolle spielen. Was für eine Situation in dieser Zeit des Untergangs! Ich hoffe, daß wir einiges zu hören bekommen von unseren Rechts-Koryphäen, in welcher rechtlichen Situation wir gelandet sind, welche Konsequenzen zwingend zu ziehen sind, und wie es hier weitergeht. Man sieht: diese Merkel-Regierung hätte uns ohne verfassungsmäßige Grundlage glatt an den ESM verkauft und endgültig ausradiert, ohne daß sich auch nur ein Staatsanwalt dafür interessiert, was für Salven von Verfassungshochverrat von diesen Figuren abgeschossen werden. Jedenfalls waren sämtliche Strafanzeigen bisher zwecklos. Der Phantasie sind jetzt keine Grenzen mehr gesetzt: Alle Prozesse nach dem neuen Waffenrecht, KWKG (Kriegswaffenkontrollgesetz) dem neuen BGB, Sozialgesetzbuch und vor allem Steuersachen nach der AO 77 sind darauf zu überprüfen, ob die angewandten Gesetze vom verfassungsmäßigen "Gesetzgeber" erlassen wurden, oder immer nur nur von den paar Leuten, die sich weitgehend selbst gewählt haben, um Diäten zu kassieren und Gesetzgeber zu spielen, auch wenn es inzwischen nur noch fast 3% sind? Es wird zu prüfen sein, ob abgeschlossene Verfahren wieder aufzunehmen sind, und ob Schadensersatz- oder Rückforderungsansprüche gegen den BRD-Staat entstanden sind, die den Beträgen in den Rettungsschirmen gleichkommen. Welche Besoldungs-, Pensions- oder gar Diätengesetze hatten überhaupt Gültigkeit? Ich fürchte, hier ist jetzt so ziemlich alles weggebrochen. Man denke auch an die gesinnungs-strafrechtlichen Verschärfungen und die daraus resultierenden gefüllten Gefängnisse! Ich werde jedenfalls jedem raten, und dies auch selbst tun, in den anhängigen Verfahren die gesetzlichen Grundlagen in Zweifel zu ziehen aus dem Gesichtspunkt der Nichtigkeit wegen Verfassungswidrigkeit. Wenn aus der Karlsruher Entscheidung auch nur ein Hauch von Konsequenz folgt, dann muß jedes seriöse Gericht (den gesetzlichen Richter denken wir uns einfach mal dazu) das Verfahren unterbrechen und pflichtgemäß eine Vorlage nach Art. 100 GG an das Bundesverfassungsgericht durchführen. Und dies gilt für nahezu 99% der anhängigen Verfahren bzw. für alle Verfahren, die unter der Geltung des Bundeswahlgesetzes stattfanden. Für die künftige ESM-Entscheidung haben wir damit bereits das erste tragende Argument für die Nichtigkeit. Interessant dürften auch die Wahnsinnsbeschlüsse zu Fragen der EU von Maastricht bis Schengen sein, inkl. Lissabon, ESM usw. Ich denke, es wird einiges in Bewegung geraten und werde gern Präzedenzfälle schaffen! Verantwortlich für den Inhalt dieser Website: RA Lutz Schaefer Hauptstr.31 55469 Riegenroth Telefon: 06766 - 960056 Telefax: 06766 - 960057 E-Mail: info@lutzschaefer.com http://www.lutzschaefer.com Prof. Hans Herbert von Arnim über die auch aus diesem Sachverhalt resultierende Scheindemokratie in Deutschland: „Das Grundübel unserer Demokratie liegt darin, dass sie keine ist. Das Volk, der nominelle Herr und Souverän, hat in Wahrheit nichts zu sagen."... Besonders krass ist es auf Bundesebene entmündigt, obwohl gerade dort die wichtigsten politischen Entscheidungen fallen." Klartext (auch) von „Mister Dax“ Dirk Müller zum Krisen-Gipfel (29.06.12) http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=H311SNGWPGo Mit freudlicher Empfehlung Johannes Thiesbrummel Präventiv am 23.06.04 rechtswidrig im Rahmen von mobbing polizeilich erkennungsdienstlich erfasst- und durch unsere OWL Nazi-Terrorjustiz im Rahmen von organisiertem Prozessbetrug "zwecks Förderung des rechtsextremen Terrors" vernichteter Unternehmer! Immer gut informiert.... http://www.veilchens-welt.de