sowie ein Link:
http://derhonigmannsagt.wordpress.com/2012/02/06/das-knacken-der-kabale-oder-der-fenriswolf-frisst-die-gotter-teil-7/
Sicher ist es unzweifelhaft korrekt, daß ( siehe das
Naturrecht ) jeder Verstoß gegen
Vertragsrecht ( freiwillig müssen 2 Parteien diesem zustimmen und beide diesen
unterzeichnen - der inzwischen übliche illegitime Hinweis ... ohne
Unterschrift gültig .. erfüllt den Tatbestand der arglistigen Täuschung im
Rechtsverkehr und führt zu Nichtigkeit ) zu einem nichtigen Vertrag führt (
Basis eines jeden Vertrags: Treu & Glauben sowie Sittlichkeit ) - denn die
allermeisten Verträge sind schon wegen ihren unverständlichen AGB´s und dem
Kleingedruckten illegitim - jedoch folgen unsere sog. Gerichte dem Geld und der
Macht, aber weder Recht noch Anstand oder Gesetze - noch weniger der Frage von
Gerechtigkeit und Wahrhaftigkeit.
Leider haben die meisten Beamte ihren Verstand während der Arbeitszeit
ausgeschaltet; deshalb werden die Menschen mittels nichtigen
Handlungsanweisungen inhaftiert; dies müssen wir berücksichtigen.
Unabhängig von den Völkerrechtsverbrechen während des unbeendeten zweiteiligen
Weltkrieges, werden die illegal geschaffenen Fakten angewandt - dieses habe ich
schon auf meiner Site Rechtskreise und
Ebenen ausgeführt.
Dies bedeutet für das gesamte Deutsche Volk, daß wir treuhänderisch
fremdverwaltet werden ( nach UN Charta Kapitel XI ff ) und als subjugiert
eingestuft sind - damit sind wir als Volk als nicht souverän eingestuft und
besitzen damit keine Rechte. Zudem wird uns vermittelt, wir haben in allgemeinen
und geheimen Wahlen unsere nationale Treuhandverwaltung ( aktuell mit A. Merkel
an der Spitze ) selbst gewählt und damit sowohl diese als auch ihre Handlungen
inkl. Vertretungsmacht legitimiert. Der nur von uns unterschriebene PerSo bindet
uns an diese Treuhandverwaltung namens BRD - damit stehen wir neben der
Subjugation auch in diesem Sinne ( da eine Treuhandverwaltung kein
Völkerrechtssubjekt sein kann ) außerhalb des Völker- und des Menschenrechts -
daher wird uns (noch) nicht gestattet, Rechte aus der Paulskirchenverfassung
einzufordern. Dabei sind weder UN noch BRD und erst recht nicht Gerichte in der
Rechtsposition, etwas festzulegen - daß sie es selbstherrlich dennoch tun,
können die verhafteten engagierten Menschen belegen; daher müssen wir die von
ihnen genutzten Mechanismen berücksichtigen - denn auf den Fakt der Nichtigkeit,
gehen sie ignorant nicht ein.
Ich kann nur immer wieder betonen / wiederholen: GVG §15 wurde im Rahmen der
Einführung des GG gelöscht, da die BRD kein Staat ist und daher auch keine
Staatsgerichte habe kann - jedoch wird es so gewertet, daß wir durch
konkludentes Handeln dem Fehme-/Ausnahme-/Scheingericht zustimmen und damit die
Handlungen des Scheinrichters legitimieren.
All dies gilt auch für das sog. BVerfG / den BGH.
Zudem würden BVerfG und BGH sowieso nicht dem Rechtskreis des Staates Deutschen
Reich angehören und hätten damit keine Entscheidungsbefugnis ( Juli 1973 ... DR
existiert fort .. ), selbst dann, wenn die BRD Staat wäre.
Wieso verweisen also Reichsdeutsche etc. auf dieses Urteil ? Es doch keines !!!
BVerfG ist kein Gericht und nicht zuständig und die dortigen Richter könnten
maximal Bundesrecht "sprechen" aber nie Deutschesreichsrecht, denn dieses haben
sie nicht gelernt, und wurden auch auf keine DR Verfassung vereidigt - aber dies
geht einfach nicht in die Köpfe der Reichsdeutschen.
Hinweis:
Wie ich auf meiner Site Rechtskreise und
Ebenen auch grafisch ausgeführt habe, dürfen wir weder die Ebenen noch die
Kreise vermischen.
3.) Verfassung für das gesamte deutsche Volk 30. Mai 1949 / 7.
Oktober 1949
- die Güte dieser Verfassung ist nicht anzuzweifeln. Das deutsche Volk war sich
einig, dem gesamten demokratisierten Deutschland nach 1945 den Namen Deutsche
Demokratische Republik zu geben. Da dies durch die Alliierten hintertrieben
wurde, gab sich nur der von Rußland besetzte Teil Deutschland´s diesen Namen und
variierte die 1949er Gesamtdeutsche Verfassung zu 1968er DDR Verfassung ( die
68er wurde 1990 durch Schewardnadze aufgehoben ). Einmal kann wegen der 1849er
Paulskirchenverfassung auch aus
völkerrechtlicher Sicht diese 1949er Verfassung ebenso wenig greifen wie es
die 1968er DDR Verfassung konnte.
Zum Anderen werden die folgenden Tatsachen ignoriert ( unabhängig von aller
Propaganda und sonstigen Lügen sprechen die Fakten eine
eindeutige Sprache ): es hat eine deballatio Deutschlands stattgefunden - das deutsche Volk wurde
subjugiert: versklavt ( siehe zweifelsfreie Beweise: zB die Millionen Toten nach
1945 ! sowie die Rheinwiesenlager.de ! )
Ein subjugiertes Volk hat keinerlei Souveränität; ohne diese Souveränität ist es nicht
möglich, das sich dieses Volk eine Verfassung geben kann ( weder als 1949er
Gesamtdeutsche Verfassung, noch kann es einem Besatzerdiktat nach HLKO, genannt
Grundgesetz, zustimmen oder dieses verweigern ) - daraus erwächst auch
im Völkerrecht keine Rechtsfolgen.
Nur wenn vor dem Mai 1949 die Subjugation beendet worden wäre ( zB für die
Ostgebiete ), wäre in diesen Gebieten die Verabschiedung der Verfassung möglich
gewesen. Damit existiert nur eine Absichtserklärung ( letter of intent ).
Wir wissen, daß am 9. Juli 1951 England die Beendigung des
Kriegszustandes mit Deutschland erklärte;
am 13. Juli folgte
Frankreich und am 19. Oktober die USA

In Folge dessen kam es 1954 zu den Pariser Verträge,

welche am 5. Mai 1955 in Kraft traten
Jedoch: mit all diesen Verträgen wurde die Subjugation des Volkes
nicht beendet !
Ich gehe davon aus, daß diese Verträge einen separaten Rechtskreis eröffneten:
für die BRD Angestellten (im öffentlichen Dienst, Beamte, Politiker, ..
Angehörige einer Gewerkschaftsverwaltung)
- wobei niemals vorgesehen war, daß dieser Rechtskreis für das deutsche versklavte Volk
gelten sollte !
- d.h. mit diesem hinterlistigen Deal / Trick fand eine
beabsichtige, gezielte Spaltung
des Volkes statt ( divide et impera ) - wobei sich diese "verbeamteten
Privilegierten" einen gewissen "Freiraum" geschaffen haben und von
der BRD Verwaltung in Eigeninteresse repräsentiert werden; siehe
dazu für weitere Details die site Sachverwalter.
Für die Angestellten der BRD-Verwaltung bestehen alle von der BRD
ausgehandelten Verträge weiterhin verbindlich fort, denn die BRD - nichts anderes, als eine
sich selbst verwaltende Treuhand (für ihre "Mitglieder" - wobei gemäß der
Spaltung die Zwangsmitglieder anders behandelt, sprich vertreten werden, als die
Angestellten, die BRD Beamte) - vertritt scheinbar auch die
Interessen ihrer Zwangsmitglieder - sog. Bürger oder Bewohner des Bundesgebietes gegenüber der Master - Treuhand, welche sie, die BRD
"legitimierte". Die Master - Treuhand ist die sich selbst legitimierende UN
/ UNO !
Wir, das eigentliche deutsche Volk, habe keine Vertretung, weder eine legitime, noch eine
illegitime !
Wir werden ( siehe dazu UN Charta - KAPITEL XI Erklärung über Hoheitsgebiete
ohne Selbstregierung
Artikel 73 ff sowie KAPITEL XII Das internationale Treuhandsystem Artikel 75 Die
Vereinten Nationen errichten unter ihrer Autorität ein internationales
Treuhandsystem für die Verwaltung .. ) durch die UN Treuhand zwangsverwaltet,
diese Aufgabe wurde an die SUB - Treuhand BRD abgegeben, welche sich vertraglich der UN (
1973 ) und den Alliierten unterworfen hat. Die UNO hat diese Verwaltungs -
Aufgabe also an die BRD delegiert und die, in dieses
Vertragswerk eingebundenen BRD - Beamte, sind die ausführenden Organe.
4.) Recht und Gericht
- ohne legitime Gesetze ( siehe Thema Verfassung ) existiert kein Recht und kein Gericht,
was Recht sprechen könnte
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Frage: kann die SUB - Treuhand BRD Verwaltung nach Völkerrecht und
Menschrecht legitime Gerichte und gesetzliche Richter ( wie ausgeführt: ohne legitime Verfassung
bzw. ohne legitime Gesetzbücher ) haben ?
NEIN, denn eine Treuhand ist kein Staat ! - nur ein Staat kann Staatsgerichte (
siehe DR GVG §15 ) haben; deshalb ist in der BRD der §15
des GVG gestrichen worden ! Der GG Artikel 101 gilt ebenso wie das
Grundgesetz weiterhin - wie es auch immer nur FÜR DIE BRD ANGESTELLTEN gegolten
hat ! - denn diese haben sich vertraglich auf das GG als Treuhandsatzung
geeignet ( siehe zB Beamteneid ) ! - da diese Einigung Arbeitsvertraglich fixiert
( GG Art. 73ff ) ist, braucht es keine
(separate) Angabe des Geltungsbereichs mehr im GG. Dasselbe gilt für die
Bereinigungsgesetze - sie gelten ebenso wenig wie das GG für das deutsche Volk,
sondern immer nur für die BRD Treuhandmitarbeiter.
Nun wird verständlich, wieso jede Gerichtsverhandlung die Eröffnung
einer eigenen verdeckten Treuhand darstellt
- denn zu nichts anderem ist eine Treuhandverwaltung fähig (berechtigt) - sie kann
nichts anderes machen, denn sie ( dies
gilt für jede
der 193 Sub-Treuhandverwaltungen der MasterTreuhand UN / UNO )
hat keine darüber hinausgehenden Fähigkeiten oder Befugnisse ! - keine hatte
jemals hoheitliche Befugnisse !
siehe dazu auch Treuhandverwaltung von meiner Site

Nun
argumentieren sog. Richter und Staatsanwälte mit deutschen ( welches Deutschland
und welche Verfassung liegt diesen Gesetzbüchern - siehe dazu auch das sog.
BundesVERFASSUNGsgericht - zu Grunde ?) Gesetze, weshalb sie einen einsperren
oder plündern. Frage: können oder dürfen sie überhaupt deutsches Recht (BGB,
StPO,..) anwenden?
Kann eine Treuhand überhaupt nationales Recht ( evtl. bis auf vereinbarte
Rechtsgrundsätze - hier besteht wieder die Gefahr durch Nutzung von
Führerschein, €, Bankkonto, .. , daß dies im Sinne von konkludentem Handeln und
damit als Einverständniserklärung gesehen wird ) anwenden ? - sicher nicht, denn
wenn überhaupt, dann könnte max. internes Verwaltungsrecht ( und genauso wäre es
auch auszuweisen ) vor einem hauseigenen Schiedsmann / Ombudsmann zur Anwendung
kommen, wobei beide Parteien dem Schiedsmann / Ombudsmann zustimmen müssen und
sich im Vorfeld einverstanden erklärt haben, sich dessen Beschlüssen zu beugen.
Wenn von einem Richter im Sinne von MRK / EMRK die Rede sein soll, dann kann
dieser nur in einem souveränen Staat gefunden werden - d.h. die (SUB-)Treuhand
muß sich nach außen an eine übergeordnete Stelle mit hoheitlichen Rechten /
Befugnissen wenden, denn nur dort können Richter & Staatsgerichte gefunden
werden - aber nie innerhalb einer Treuhand ( mit ihrer Pflicht bzw. keine
weitergehenden Möglichkeiten, als Treuhand{verwaltungs}recht anzuwenden).
Der sog. Richter nimmt die Rolle des Vollstreckers ein und der
Staatsanwalt strebt die Rolle des Begünstigten anstelle des Treunehmers an, denn nur
und ausschließlich der
Staatsanwalt eröffnet die / jede verdeckten Treuhand {da beide als Staatsdiener
zu sehen sind, sind sie sowieso Trustee´s} ! - damit ist dieser aber
auch in der Situation, den unwissenden Bürger in die Rolle des
zahlungspflichtigen Treunehmers zu zwingen, ansonsten werden ihm die Kosten der
verdeckten Treuhand angelastet, welche er mit dem Verfahren (Raumkosten,
Personalkosten, ..) sowie mit einer evtl. nicht erfolgreich umgesetzten Zielsetzung
erzeugt; wenn er oft genug nicht erfolgreich war, hat er ein Existenzproblem !
In der Verhandlung ist vor dem eigentlichen Verhandlungsbeginn zwingend
Identität zwischen dem "Beklagten" und dem Namen ( der legalen Person )
herzustellen - dies erfolgt durch das Platznehmen auf dem Delinquentenstuhl und
einem einfach JA. Was passiert aber, wenn an diesem Platz nur eine beglaubigte
Geburtsurkunde ( belegt die Geburt der staatlichen, legalen Person - bei dem der
Staat Eigentümer des NAMENs ist ) liegt und der Mensch als Mediator ( Amicus
curiae ) bei den Sitzplätzen für die Zeugen zu finden ist ( dort gehört der
Amicus curiae auch hin !) ?
Jedoch wird bereits vor der Eröffnung des Verfahrens sog. konkludentes Handeln als Einverständniserklärung
zur
Teilnahme an dieser verdeckten Treuhand gewertet und der Treunehmer abkassiert (
HGB: kein Widerspruch zum Vertrag ist eine Einverständniserklärung ! ).
Für
mich persönlich ist dies ein Handeln unter Vortäuschung falscher Tatsachen sowie
ein Bruch des unabdingbaren Naturrechts von Treu & Glauben sowie
der Sittlichkeit (siehe ius cogens: jeder Verstoß gegen das
Naturrecht führt zu unheilbarer Nichtigkeit).
Dennoch, der sog. Richter ist und bleibt Angestellter der BRD
Treuhand und ist damit NIEMALS unparteiischer Richter, denn er hat die
Interessen der Treuhand zu vertreten; damit gilt: >
nemo iudex in causa sua
no-one should be a judge in their own cause - keiner kann Richter in eigener
Sache sein.
It is a principle of natural justice that no person can judge a case in which
they have an interest.
Dieses Rechtsgrundsatz aus dem römischen Recht ist unantastbar und
uneingeschränkt gültig.
Siehe pdf
- Ansonsten verweise ich auf meine Ausführungen zum
Ius Naturale - dem
Naturrecht !
Sowie zur Frage der Beendigung der Subjugation auf das Thema des eigenständigen
Indigenats - siehe dazu ASGARD sowie die Internationalen Pakte:
Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Vom 19.Dezember 1966 BGBI. 1973 II S. 1570
sowie
Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember
1966 (BGBl. 1973 II S. 1534)
Teil I Artikel 1
(1) Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung.
Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei
über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche,
soziale und kulturelle
Entwicklung.
(2) Alle Völker können für ihre eigenen Zwecke frei über ihre natürlichen
Reichtümer und Mittel
verfügen, ..
Teil II Artikel 2
(1) Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich, die in diesem Pakt anerkannten Rechte
zu achten und sie
allen in seinem Gebiet befindlichen und seiner Herrschaftsgewalt unterstehenden
Personen ohne
Unterschied .. zu gewährleisten.
und die Ting
Gemeinschaft