Themen dieser site:
=>
Der engl. Begriff Hijacking steht für Entführung, Diebstahl, gewaltsame
Übernahme
=> bei Gericht läuft alles nach Admirality Law ab
=> unter Shanghaien versteht man: jemanden
verschleppen
ein „System von
Entführungen“ und „systematische Versklavung“
- also reinste Piraterie und Plünderung ( ILC ) !
=>
In
Verfassungen finden wir Grundrechten, in denen das Recht von Individuen, gegen
die Ansprüche des Staates geschützt wird
=> Was ist jedoch Realität ? - wir
haben keine Gewaltenteilung
=> Lehnsrecht, kirchlicher
Lehnsherr
=> 1762:
„Du Contract Social ou Principes du Droit Politique“
=> Die erste Änderung am RuStAG beerdigte die
BRD ihre Regierung
Menschen als Eigentum des Staates
=> Lehnsrecht - Libri Feudorum
Das Pfand als Element der Vertragshaftung ... über Gebrauch und Geltung des ius civile
der Römer
Der König als Lehnsnehmer ist kein Souverän
die Bewohner des Bundesgebietes sind Pfand für das Lehen:
Territorium BRD & DDR.
=> die fremdnützige Treuhand mit der BRD als
Verwertungsgesellschaft
Der engl. Begriff Hijacking steht für Entführung, Diebstahl,
gewaltsame Übernahme.
Betrachte ich die generationenlange Planung zur Vernichtung des Deutschen Reichs
durch die anglistisch bestimmte Welt ( UK, USA & Common Wealth ) mit Hilfe eines
zweigeteilten Weltkrieges, so gibt es keine bessere Beschreibung als Hijacking -
einmal als Landesdiebstahl und Diebstahl des Staates durch debellatio und damit
der Souveränität dieses Volkes sowie die gewaltsame Übernahme des deutschen
Volkes inkl. all seiner Schaffenskraft durch seine Subjugation.
Ein subjugiertes Volk ist kein Souverän - jedoch nur ein Souverän kann eine
Verfassung verabschieden.
Ohne Verfassung und ohne Souverän gibt es kein legitimiertes Gesetz, keinen
legitimierten Staat und eine Staatsbürgerschaft natürlich auch nicht. Jedes sog.
staatliches Handeln erfolgt im Rechtsschein und ist damit arglistige Täuschung
im Rechtsverkehr
=> BGB § 138 und Naturrecht: es führt zu unheilbarer Nichtigkeit.
Jedoch: wie sich mehr und mehr bestätigt, läuft hier alles bei Gericht nach
Admirality Law ab; Admirality Law steht für Seerecht
=> wiki/Schanghaien: Schanghaien bezeichnet in der Seemannssprache das
gewaltsame Rekrutieren von Seeleuten für Kriegs- und Handelsschiffe - sie wurden
erst an Deck gebracht, wenn das Schiff die offene See erreicht hatte. Diese Art
der Freiheitsberaubung, auch Pressen genannt, wurde zeitweise auch für die
Heeresergänzung angewandt.
Aha - bedeutet das jetzt: sobald Seerecht auf dem festen
Boden des Kontinents - hier im Wirkbereich der BRD angewandt wird, daß wir zuvor
gewaltsam auf ein Schiffsdeck gebracht wurden ? !
<= solange ich Boden unter den Füßen spüre, kann nur Landrecht statt "Seerecht"
von Belang sein.
Also wäre der Richter vor der Verhandlung zu fragen, ob er
Land- oder Seerecht anzuwenden gedenkt.
Bei der Gelegenheit fragen wir auch danach, ob er gedenkt
Handelsrecht anzuwenden - denn dazu
braucht es den sog. Vollkaufmann ( und welcher Normal
Bewohner der BRD ist das schon ) !!
§ 362 HGB: (1) Geht einem Kaufmann, ..; sein Schweigen
gilt als Annahme des Antrags. Das gleiche gilt,
wenn einem Kaufmann ein Antrag über die
Besorgung von Geschäften von jemand zugeht, dem
gegenüber er sich zur Besorgung solcher
Geschäfte erboten hat.
wiki/shanghaien „Shanghaien" wurde in westlichen Sprachen zu einem festen
Begriff - jemanden unter Alkohol setzen und auf ein Schiff verschleppen, meint
es im wörtlichen Sinn, jemanden übertölpeln im übertragenen.“ In den USA waren
Portland (Oregon) und in England London berüchtigt dafür, aber auch in Hamburg
wurde schanghait. Aus Schanghai kamen seit den 1840er-Jahren besonders viele
Schiffe (die „Kuli-Klipper“) mit chinesischen Zwangsarbeitern für den Abbau von
Guano an der südamerikanischen Küste, für die Farmarbeit in den USA und für den
Bau des Panamakanals. Ein „regelrechtes System von Entführungen“, ein
„systematischer Verkehr mit Sklaven“ in New York, London und Liverpool wurde
dies so bereits 1864 beschrieben.
Werden wir durch die - von den Alliierten bestimmten - Landesparlamente von die
Admiralitäts-Gerichte gezerrt - verschleppt -, welche von nicht-unabhängigen Richtern
besetzt sind ( dazu müßten diese als staatliche Beamte vom Volk in das
Richteramt eingesetzt worden sein - so war es in
der Schweiz einst vorgesehen ) und zu Zahlungen gepresst - ein „System von
Entführungen“, ein „systematischer Verkehr zur Versklavung“
- also reinste Piraterie und Plünderung ( ILC ) !
Was könnte besser die Situation der
Welt und seiner Völker beschreiben als dies ?
wiki/Admiralit%C3%A4t_%28Vereinigtes_K%C3%B6nigreich%29: Admiralty ist eine
ehemalige britische Behörde. Im Jahre 1546 schuf König Heinrich VIII den Council
of the Marine, der später zum Navy Board wurde, um administrative
Angelegenheiten der Marine zu überwachen. Die operative Kontrolle über die
Marine blieb in der Verantwortung des Lord High Admiral (Winston Churchill
war Erster Lord der Admiralität 1911–1915 und 1939–1940). Der First Lord of
the Admiralty führte den Vorsitz über das gesamte Board of Admiralty. Meist
handelte es sich dabei um einen Politiker der Regierungspartei und der nach 1806
stets ein Zivilist war. Der First Lord of the Admiralty erfüllte als Mitglied
des Kabinetts und Oberbefehlshaber der Marine eine Scharnierfunktion zwischen
der zivilen Staatsführung und der militärischen Institution der Marine. Er
repräsentierte als verantwortlicher Minister die Belange der Royal Navy vor dem
Parlament.
Hinweis: Nun derselbige König Heinrich VIII hatte schon 1540 den QCV Act
herausgegeben !
Aktuell findet man auf der Site des sog. BMin der Justiz keinen Geltungsbereich
=> es soll nur noch auf
Schiffen oder Luftfahrzeugen gelten, welche berechtigt sind die BRD Flagge zu führen (
und was ist, wenn sie
diese nicht führen (wollen) ?? ).
Naja auf den Asphalt hinterläßt so eine Schiffsschraube häßliche Kratzer und man
kommt so langsam voran; auch die Tragflächen der Luftfahrzeuge passen so schwer durch die
Häusergassen ..
Wobei die Frage gestattet sein muß: ist die BRD Eigentümer der Straße - daß sie
dort solchen Schindluder treiben darf ? - Bezahlt wurden unsere Straßen inkl. der Korruption
durch die Zwangssteuern der Bürger.
In Verfassungen finden wir
Grundrechten, in denen das
Recht von Individuen, gegen die Ansprüche des Staates geschützt wird
S.: 8 Heute ist es wieder nötig, von diesen
alten Dingen zu sprechen, denn gerade die Demokratie, die sich als „progressistisch“
bezeichnet, will die Teilung der Gewalten aufgeben. In den Richtlinien für eine
deutsche Verfassung, die der Deutsche Volksrat ausgearbeitet hat, finden sich
zum Beispiel eine Reihe von Bestimmungen, die nichts anderes sind als der
Ausdruck dafür, daß das Prinzip der Teilung der Gewalten zugunsten der Allmacht
des Parlaments nicht mehr gelten soll. Wenn man so vorgeht, dann hat man alle
Voraussetzungen für die Installierung einer Diktatur verwirklicht, und darum
sollte man in dem Grundgesetz, das wir zu beschließen haben, klar zum Ausdruck
bringen, daß das Prinzip der Teilung der Gewalten
realisiert werden muß.
Als drittes Erfordernis für das Bestehen einer
demokratischen Verfassung gilt im allgemeinen die
Garantie der Grundrechte. In den modernen Verfassungen finden wir
überall Kataloge von Grundrechten, in denen das
Recht der Personen, der Individuen, gegen die Ansprüche der Staatsraison
geschützt wird. Der Staat soll nicht alles tun können, was ihm
gerade bequem ist, wenn er nur einen willfährigen Gesetzgeber findet, sondern
der Mensch soll Rechte haben, über die auch der Staat nicht soll verfügen
können. Die Grundrechte müssen das Grundgesetz regieren; sie dürfen nicht nur
ein Anhängsel des Grundgesetzes sein, ,.. Diese Grundrechte sollen nicht bloße
Deklamationen, Deklarationen oder Direktiven sein, nicht nur Anforderungen an
die Länderverfassungen, nicht nur eine Garantie der Länder-Grundrechte,
sondern unmittelbar geltendes Bundesrecht, auf Grund dessen jeder einzelne
Deutsche, jeder einzelne Bewohner unseres Landes vor den Gerichten soll Klage
erheben können.
Ich glaube, daß das Grundgesetz weiter eine
Bestimmung enthalten sollte, daß wir die Abtretung deutschen Gebietes ohne die
Zustimmung der auf diesem Gebiet wohnenden Bevölkerung nicht anerkennen.
Vielleicht können wir gezwungen werden, zu erleiden und zu ertragen, was uns
bisher hier angetan worden ist. Aber man wird uns niemals zwingen können, es als
Recht anzuerkennen! Weder im Westen noch im Osten! Das gehört zur Ehre eines
Volkes und damit auch zur Demokratie. Eine Tyrannis kann es sich leisten,
Menschen preiszugeben, eine Demokratie aber nicht! Ich glaube aber, daß
Demokratisierung Deutschlands eine Sicherheit für unsere Nachbarn abgeben
könnte. Hätten wir 1914 eine unter parlamentarischer Kontrolle stehende
Regierung gehabt, dann wäre der Friede gesicherter gewesen
Was ist jedoch Realität ?
- wir haben keine Gewaltenteilung !
Ebenso wurde schon bei seiner Verabschiedung dem dt. Volk verwehrt, das GG
anzunehmen - es wurde weder damals noch 1990 vom (subjugierten) Volke durch eine
Volksabstimmung angenommen - daher kann es nur für die Beamten gelten, welche
sich eidlich zu seiner Einhaltung verpflichten.
diese Site wurde inzwischen von der BRD Verwaltung abgeändert
<= Bilder anklicken für ihre Großdarstellung - Bertelsmann
Lexikon von 1970 Def. Verfassung
Sprich: keines der durch ein Grundgesetz oder dieses im heutigen
Sprachgebrauch als "Verfassung" titulierte Werk garantierte Rechte besteht oder
kann eingefordert werden.
Dazu ein Ausschnitt aus dem Buch von Peter Haisenko
Das heute unter Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrags ( -
1762: „Du
Contract Social ou Principes du Droit Politique“ ) von Jean-Jacques Rousseau
( kostenlos von amazon für die Kindle-Software erhältlich - danke an Erwin für
den Hinweis )
Menschen als Eigentum des Staates
Jean-Jacques Rousseau: Die Gewalt hat die ersten Sklaven gemacht;
ihr Feigheit hat sie in der Sklaverei gehalten
Der Starke / der Herr muß seine Stärke in Recht und den Gehorsam in Pflicht
verwandeln
Da kein Mensch einen natürliche Gewalt über sich hat, und die Stärke kein Recht
gewährt, so bleiben nur Verträge als einzige Grundlage jeder rechtmäßigen Gewalt
unter den Menschen übrig
Grotius: der Sieger hat ( im Krieg ) das Recht, den Besiegten zu töten;
dieser erkauft sein Leben auf Kosten seiner Freiheit ( auch wenn sie von Natur
aus keine Feinde sind ) - ein Vertrag kam zustande <=> Jean-Jacques
Rousseau: Mißbrauch der Feudelregierung
Jean-Jacques Rousseau: Ein Mensch, der sich zum Sklaven macht, verkauft sich
für seinen Unterhalt.
In dem Moment, in dem ein Gesellschaftsvertrag eingegangen wird, werden 2
Vertragsparteien dadurch gebunden; der Staat wird als Notwendigkeit dargestellt,
um daraus Recht(e) abzuleiten (Reisepaß, Lizenz zum Führen von Fahrzeugen, ..)
- diese Illusion wird abgerundet, indem sich die heutigen sog. demokratischen
Staaten als Schutzwerke darstellen.
Ein Volk verkauft damit seine Rechte sowie Freiheit für seine Sicherheit - wobei
genau diese Dinge in Wahrheit nur durch die Existenz der Volkes ermöglicht
werden ( aus sich selbst heraus rekrutieren ) => also ein "auf-den-Kopf-stellen"
der Tatsachen ( nicht das Individuum braucht für seine Existenz eine Staat,
sondern der Staat braucht das Volk für seine Existenz ).
Jegliche Legitimation - auch die jeder staatlicher Gewalt - bedarf eines Volkes,
da es ohne ein Volk keinen Staat geben kann !!!
Damit also ein Volk bereit hat, seine Rechte sowie Freiheit für seine Sicherheit
zu verkaufen, wird immer auf Sicherheit herumgeritten und Verunsicherung durch
False Flag Aktionen erzeugt ( Auftraggeber für den Terror wie 11. Sept. 2001 ist
der eigene Staat !) <= das Leid aus dieser Unterwerfung / völkischen Feigheit
zahlten die Deutschen mit ca. 14 Millionen Toten nach der Kapitulation
der Wehrmacht !!
Jean-Jacques Rousseau: im Kerker lebt man auch ruhig.
Kinder sind per se frei geboren - sie dürfen nicht durch Akte der Eltern
versklavt werden.
Jean-Jacques Rousseau: auf seine Freiheit verzichten, heißt auf seine
Menschlichkeit, die Menschenrechte, ja auf seine Pflichten verzichten. Wer auf
alles verzichtet, für den ist keine Entschädigung möglich. Eine solche Entsagung
ist mit der Natur des Menschen unvereinbar - und man entzieht, wenn man seinem
Willen alle Freiheit nimmt, seinen Handlungen allen sittlichen Wert; es ist ein
nichtiger Vertrag, der auf der einen Seite eine unumschränkte Macht und auf der
anderen einen schrankenlosen Gehorsam festsetzt ( Beschränkungen z.B. im
Straßenverkehr ohne wahrhaftigen und ausreichenden Grund - vielfach nur
politisch oder durch einen Einzelfall motiviert - jeder wird gezwungen ohne
eigene Prüfung der Gegebenheiten diesen zu Folgen - siehe nächtliche, leere
Autobahn und 120 Km/h )
Auch im Handelsrecht führt jeder Vertragsverstoß zum
Erlöschen desselbigen.
Ansonsten werde ich auf das bekanntere BGB etc. Bezug nehmen - im Wissen, daß
kein Gesetz gemäß GG Art 128 im Einklang mit GG Art. 19 in BRD Recht übernommen
wurde ( damit alle nichtig ), und daß mit der
debellatio das Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich erloschen ist und mit ihm
alle Gesetz ( auch das BGB ) und Bindungen - d.h. das in der BRD verwendete BGB, .. beruht auf
dem Original von 1896, ebenso wie das StAG auf dem RuStAG von 1913 - durch den
Bezug des StAG auf das RuStAG von vor 1945 geht dieser Bezug in´s Leere.
Auch die Treuhandverwaltung eines Lehnsherrn ist nicht berechtigt
zur Ratifizierung von Gesetzen oder ihren Änderungen - damit kann die BRD keine
(neuen) Gesetze erlassen oder alte abändern und es ist kein Bezug auf die DR
Gesetze bzw. Reichs - Verfassungen vor 1945 mehr möglich ( außer der
Paulskirchenverfassung, da diese von Volk für das Volk erlassen wurde und nicht
vom DR ( es wurde absichtlich von der herrschenden Kaste ignoriert, trotz seiner
Publikation im RGBl. 1849 ).
http://www.verfassungen.de/de/bw/proklamation2-45.htm
durch die Proklamation Nr. 4 vom 1. März 1947 wurden mehrere Artikel faktisch
aufgehoben.
Militärregierung - Deutschland Amerikanische Zone Proklamation Nr. 2 vom 19.
September 1945
geändert durch die Proklamation Nr. 4 vom 1. März 1947 (Reg.Bl. Militärreg.
Württ.-Baden. S. 30)
An das Deutsche Volk in der Amerikanischen Zone: Ich, General Dwight D.
Eisenhower, Oberster Befehlshaber der Amerikanischen Streitkräfte in Europa,
erlasse hiermit folgende Proklamation:
Artikel I. Innerhalb der Amerikanischen Besatzungszone werden hiermit
Verwaltungsgebiete gebildet, die von jetzt ab als Staaten
bezeichnet werden; jeder Staat wird eine Staatsregierung haben.
Die folgenden Staaten werden gebildet:
Artikel III. 1. Jeder der hierdurch gebildeten Staaten hat
unter Vorbehalt der übergeordneten Machtbefugnis der
Militärregierung volle gesetzgebende, richterliche und
vollziehende Gewalt,..
Artikel IV. Die Befugnis zur Gesetzgebung und zur Ausübung anderer
Regierungsgewalten durch Regierungspräsidenten, Landräte, Bürgermeister und
andere Beamte örtlicher Verwaltungen wird in dem folgenden Umfange anerkannt: ..
Rückwirkungsverbot !
wiki: nulla poena sine lege [lateinisch "keine Strafe ohne Gesetz"], Grundsatz
im Strafrecht, nach dem eine Tat nur dann bestraft werden kann, wenn
Strafbarkeit und Strafe gesetzlich bestimmt werden, bevor die Tat begangen wurde
(auch: nullum crimen sine lege, "kein Verbrechen ohne
Gesetz") -www.rechtslexikon-online.de/Nulla_poena_sine_lege.html
nulla poena sine lege. Lateinisch für "keine Strafe ohne Gesetz".
Verfassungsrechtlicher Grundsatz des deutschen Rechts.
<< wie soll dies in einem Land ohne Verfassung und mit erloschenen Gesetzen
gehen ?
wiki.org: Der Grundsatz nulla poena sine lege wird als Rückwirkungsverbot im
Strafrecht bezeichnet.
Der Grundsatz verbietet die Anwendung strafrechtlichen
Gewohnheitsrechts, analoge Anwendung sowie Rückwirkung von Strafgesetzen, soweit
sich diese zum Nachteil des Täters auswirken würden. Er gebietet außerdem eine
hinreichende Bestimmtheit des Strafgesetzes, die es gestattet, seinen
Anwendungsbereich im Wege der Auslegung mit einiger Sicherheit zu ermitteln.
In Deutschland wurde der Grundsatz n. p. s. l. in der nationalsozialistischen
Zeit außer Kraft gesetzt. Er ist als strafrechtliche Fundamentalnorm im § 1 StGB
ausgesprochen und gehört durch seine Aufnahme in Art. 103 Abs. 2 GG zum
Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland. Der Grundsatz findet neben der
Kriminalstrafe auch Anwendung auf strafrechtliche
Nebenfolgen, Disziplinarmaßnahmen, Geldbußen nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz
sowie auf Verfall, Einziehung und Unbrauchbarmachung, nicht jedoch auf
Zwangsgeld und -haft, Bewährungsauflagen und Maßregeln der Besserung und
Sicherung.
Das Rückwirkungsverbot ist v. a. bei der
rückwirkenden Außerkraftsetzung der Verjährung in den Fällen des Mordes aktuell
geworden; hier wurde ein Verstoß gegen den Satz n. p. s. l. mit der Begründung
verneint, dass die Verjährung nicht die Strafbarkeit, sondern nur die
Verfolgbarkeit der Tat betreffe.
Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und
Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007.
Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007
Aufklärungspflicht aller "Beamten ( Auch vom FA ): er hat den Bürger jederzeit
umfassend zu informieren
ZPO 138 / 139 => AO §89 => GG 103
<= er hat über JEDES Gesetz aufzuklären, vorher darf der Bürger nichts
unterschreiben
ZPO 138 / 139 wenn der Richter nicht aufklären will, dass er gar kein gesetzl.
Richter nach GG 101 sein kann => Ungültigkeit des Urteils
<= Richter muß nach ZPO 139 aufklären, daß nach ZPO 138 nicht bestreiten =
zugestanden bedeutet
- der Bürger kann sein Recht nach GG 103 nur dann wahrnehmen, wenn er
vollständig aufgeklärt wurde
< ZPO 317 wird an die Parteien zugestellt >
Das OWiG basiert aber auf der StPO, welche jedoch schon 1945 mit dem DR
wegfiel.
Ohne ZPO keine zivilrechtlichen Verfahren .. - Gerichtsvollzieher basiert auf
ZPO
Ohne GVG §15 gab es niemals in der BRD Staatsgerichte
und damit auch kein gesetzlicher Richter
- nach dem Wegfall der §1 des Einführungsgesetzes kann
kein einziger § des GVG mehr angewandt werden
- wobei auch dieses Gesetz aus dem 19. Jahrhundert
stammte.
Darin sind die Familiensachen geregelt inkl. Kinder- und Scheidung .. Ohne
FGG keine Scheidung ( heute wurde dieses "umgeschrieben" auf FamFG ).
Screenshot vom April 2012: Bundesrat und Reichstag legen mit erfolgter
Zustimmung auch am 29.7.2009 das EG ZPO fest - mit nach wie vor gelöschten §1 -
siehe Originaltext von 1877: es tritt im gesamten Reichsgebiet in Kraft ..
< es bezieht sich auf 1877 (in Berlin gibt es keinen mir
bekannten Reichstag)
aber all dies ist unerheblich, da §1 weiterhin gelöscht ist und die
ZPO nicht in Kraft getreten ist
Originaltext der ZPO EG 30.01.1877
ZPO EG §1
Die Zivilprozeßordnung tritt im ganzen Umfang des Reichs gleichzeitig mit dem
Gerichtsverfassungsgesetz in Kraft.
ZPO EG §2
Das Kostenwesen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wird für den ganzen Umfang
des Reichs
durch eine Gebührenordnung geregelt.
Screenshot vom April 2012: Bundesrat und Reichstag legen mit erfolgter
Zustimmung auch am 22.12.2011 das EG StPO fest - mit nach wie vor gelöschten §1
- siehe Originaltext von 1877:
es tritt im gesamten Reichsgebiet in Kraft ..
< es bezieht sich auf das 19. Jh. ( in Berlin gibt es kein mir
bekannten Reichstag )
aber all dies ist unerheblich, da §1 weiterhin gelöscht ist und die
StPO nicht in Kraft getreten ist
auch dadurch können keine Staatsanwälte mehr handeln und das OWiG
ist ohne Basis
Ich kann nur immer wieder betonen - jeder BRD Bedienstete schwört auf das GG
und ist damit daran während seiner Dienstzeit gebunden
I. Die Grundrechte
Artikel 1 [Menschenwürde; Bindung der Staatsgewalt an die Grundrecht]
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist
Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und
Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Artikel 19 [Einschränkung von Grundrechten; Geltung; Rechtsweg]
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund
eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur
für den Einzelfall gelten.
Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet
werden.
II. Der Bund und die Länder
Artikel 20 [Staatliche Grundordnung; Widerstandsrecht]
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende
Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Damit verstößt jede Umgehung eines einzigen Gesetzes bzw.
Rechtes (Die Würde des Menschen ist unantastbar)
gegen Art. 20(3) und löst damit StGB §92 (2) 6:
der Ausschluß jeder Gewalt- und Willkürherrschaft. aus:
(Verfassungs)Hochverrat ! - siehe dazu VStGB bzgl.
Piraterie & Plünderung
StGB § 92 Begriffsbestimmungen lautet: (1) Im Sinne dieses Gesetzes
beeinträchtigt den Bestand der
Bundesrepublik Deutschland, wer ihre Freiheit von fremder Botmäßigkeit aufhebt,
ihre staatliche Einheit beseitigt oder ein zu ihr gehörendes Gebiet abtrennt.
(2) Im Sinne dieses Gesetzes sind Verfassungsgrundsätze
6. der Ausschluß jeder Gewalt- und Willkürherrschaft.
Die erste Änderung am RuStAG beerdigte die
BRD ihre Regierung
Menschen als Eigentum des Staates
Dieses StAG wurde schon nach 11 Monaten wieder geändert - der Bezug zum
5.2.1934 & zum GG Art. 116 gelöscht.
Wie schon bzgl. Jean-Jacques Rousseau - 1762 - erwähnt, ist die entscheidende
Legitimation jedes Staates / jeder Staatsform das Volk ( Territorium ist nur
eine Folge, da das Volk sich "irgendwo aufhalten" muß ).
laut wiki leben wir in einer repräsentativen / parlamentarischen Demokratie:
politische Sachentscheidungen werden nicht unmittelbar durch das
Volk selbst, sondern durch Volksvertreter getroffen. Die Volksvertreter werden
gewählt und entscheiden eigenverantwortlich.
Also: die gewählten Volksvertreter entscheiden eigenverantwortlich. D.h. es hat
einen grundlegenden Einfluß auf die Entscheidung, wer als Volksvertreter gewählt
wurde ! - sprich die Zusammensetzung des Volkes ( sog. Überfremdung ) und damit
auch des Parlaments ( siehe aktuelle Zusammensetzung der Politiker und ihr
indigener Hintergrund ) - hier verweise ich auch auf Dr. K. Mertens (2004) "wenn
der Gesetzgeber das StAG umgestaltet, disponiert er über seine eigene
Legitimationsgrundlage ! Die für die Gegenwart Gewählten definieren die
zukünftigen Wahlen ! Dies kehrt die Legitimationskette, auf welche sich jede
Ausübung von Staatsgewalt nach dem GG zurückführen lassen muß, um."
Das heißt nichts anderes, als daß jede durchgeführte Änderung am
StAG - ehemals RuStAG - die bis dahin herrschende Legitimation von Staat und
Regierung beendete ! - Mit der ersten
Änderung am RuStAG durch das Deutsche Reich bzw. durch die BRD hat das DR / die
BRD sich und ihre Regierung selbst beerdigt.
Unabhängig von dem fehlenden Geltungsbereich ( Art. 23 ) kann immer nur das
originale Grundgesetz betrachtet ggfls. angewandt werden, denn jede Änderung
fehlte ihre Legitimationsgrundlage - d.h. jede Änderung ist unwirksam:
<= Bild anklicken zur Großdarstellung - S. 8 & 9 der 1949er Fassung des GG =>
Original als PDF
Ganz wichtig: das natürliche Recht ist dem positiven Recht vorgegeben ! - es
darf nicht verletzt werden !
D.h. das Naturrecht bricht das positive Recht und führt damit zur Nichtigkeit
der begangenen Handlung.
Artikel 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Hinweistext des 1949er GG "Oberstes Menschrecht, unverletzlich und direktiv
für alle Staatsorgane und sämtliche Staatsfunktionen in Bund und Länder.
Artikel 2: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner
Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die
verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt (3).
Hinweistext des 1949er GG zu (3)"solche Verstöße lassen das Recht verwirken"
Also erst die Verletzung der Rechte Anderer
Verstöße gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz lassen das
Recht verwirken
ansonsten kann es mir nicht aberkannt werden !
Wieso aber schränkt dann die BRD so massiv jede Chance der
Persönlichkeitsentfaltung ein ?
Wieso verstoßen dann alle Bereiche der BRD dann so massiv gegen das
Menschenrecht ?
Vielleicht weil wir uns in einem ganz anderen Rechtssystem befinden ( aber damit
ist doch schon vom 1. Augenblick alles arglistige Täuschung im Rechtsverkehr mit
Vorteilsnahme ! )
Bestellung von fremden Geschäften
BGB § 166 [Willensmangel des Vertreters; Kenntnis des Vollmachtgebers]
(2) Hat im Falle einer durch Rechtsgeschäft erteilten
Vertretungsmacht (Vollmacht) der Vertreter nach bestimmten Weisungen des
Vollmachtgebers gehandelt ... die der Vollmachtgeber kennen mußte, sofern das
Kennenmüssen der Kenntnis gleichsteht. << also ist der Vollmachtgeber
verantwortlich, denn er hätte es wissen müssen.
Elfter Titel - Geschäftsführung ohne Auftrag
BGB § 677 [Ordnungsgemäße Geschäftsführung]
Wer ein Geschäft für einen anderen besorgt, ohne von ihm
beauftragt oder ihm gegenüber sonst dazu berechtigt zu sein, hat das Geschäft so
zu führen, wie das Interesse des Geschäftsherrn mit Rücksicht auf dessen
wirklichen oder mutmaßlichen Willen es erfordert.
BGB § 679 [Unbeachtlichkeit entgegenstehenden Willen des Geschäftsherren]
Ein der Geschäftsführung entgegenstehender Wille des
Geschäftsherrn kommt nicht in Betracht, wenn ohne die Geschäftsführung eine
Pflicht des Geschäftsherrn, deren Erfüllung im öffentlichen Interesse liegt,
oder eine gesetzliche Unterhaltspflicht des Geschäftsherrn nicht rechtzeitig
erfüllt werden würde.
BGB § 687 [Unwissentliche Fremdgeschäftsführung]
(1) Die Vorschriften der §§ 677 bis 686 finden keine
Anwendung, wenn jemand ein fremdes Geschäft in der Meinung besorgt, daß es sein
eigenes sei.
BGB § 679 erlaubt also "zwangsweise" eine Geschäftsführung, wenn
diese meinem Wille als Geschäftsherrn entgegen steht ! - und hebelt damit
BGB § 677 aus ( zur Not könnte sich ein BRD Bediensteter auch noch auf BGB § 687
berufen ). Dies alles ist im völligen Widerspruch zu BGB §138 - Sittlichkeit
sowie Treu und Glauben !
< nur gut, daß durch die debellatio auch das BGB erloschen ist - siehe
dazu auch GG Art 128 etc. >
Lehnsrecht - Libri Feudorum
referenceworks.brillonline.com/entries/der-neue-pauly/lehnsrecht-rwg-e1501020
Deutschland (RWG)Johne, Renate (Berlin) RWG I. Bis 1600 (RWG)
[English version] A. Geschichte und soziale Entwicklung unter den Karolingern
bis 918 (RWG) Mit der Kaiserkrönung Karls des Gr. (800) war der Grundstein für
das ma. dt. Reich gelegt. Die während der großen Völkerwanderung seßhaft
gebliebenen Germanenstämme bildeten mit einigen foederati, Roms einstigen
Verbündeten, in einem längeren Prozeß das dt. Volk. Um viele villae entstanden,
wie schon am Namen bes. im Rheinland ersichtlich, ..
Römisches Recht (RWG)Glöckner, Hans Peter I. Lateinisches Abendland (RWG)
Rezeption des Römischen Rechts (RWG) Zusammen mit dem Recht der Kirche (Kanonistik),
dem langobardischen Lehnsrecht (Libri Feudorum)
Naturrecht (RWG)Lück, N. (ius naturae, ius naturale) ist Maßstab, Korrektiv,
Geltungsgrund sowie permanente Kritik des positiven Rechts. Es stellt aus der
Natur und der göttl. Ordnung für alle Geschöpfe bzw. vernunftbegabte Wesen
abgeleitete Maßstäbe den herrschaftlich bzw. staatlich verordneten
allgemeinverbindlichen Verhaltensregeln gegenüber, konstatiert die Diskrepanz
zw. dem realen Rechts-/Verfassungszustand und dem von Gott bzw. der Natur
google books: Das Pfand als Rechtselement mittelalterlicher Vertragshaftung und
... von Andreas Büter
google books: Über Gebrauch und Geltung des ius civile der Römer in
den Staaten der ...von Arthur Duck
wiki/Souveränität: Souveränität leitet sich vom französischen
Wort souveraineté (= höchste Staatsgewalt) und vom Lateinischen superioritas
(„Oberherrschaft“) ab. Darunter versteht man in der Rechtswissenschaft die
Fähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person zu ausschließlicher
rechtlicher Selbstbestimmung. Diese Selbstbestimmungsfähigkeit wird durch
Eigenständigkeit und Unabhängigkeit des Rechtssubjektes gekennzeichnet und
grenzt sich so vom Zustand der Fremdbestimmung ab. In der Politikwissenschaft
versteht man darunter die Eigenschaft einer Institution, innerhalb eines
politischen Ordnungsrahmens einziger Ausgangspunkt der gesamten Staatsgewalt zu
sein. Geprägt wurde der Begriff im 16. Jahrhundert durch die Absolutismuslehre
des französischen Staatsphilosophen Jean Bodin; er definiert den Begriff
Souveränität als die höchste Letztentscheidungsbefugnis im Staat. Im Völkerrecht
wird Souveränität als die grundsätzliche Unabhängigkeit eines Staates von
anderen Staaten. Der Begriff Souveränität bezeichnet im innerstaatlichen Recht
die oberste Kompetenz zur Machtausübung im Staates.
D.h. der königliche Lehnsnehmer ( Papst = Lehnsgeber ) war kein Souverän, da er
nicht die höchste Letztentscheidungsbefugnis ( hat immer der Lehnsgeber ! ) im
Staat inne hatte. Im Absolutismus war dies jedoch für das Erlassen von
rechtsgültigen Gesetzen, Kriegserklärungen, oberste Rechtsprechung, etc.
erforderlich ...... - wenn dies nicht gegeben war, erfolgte alles im
Rechtsschein.
Übertragen auf die Situation der Bewohner des Bundesgebietes: diese Bewohner
sind dann wohl Pfand für das Lehen: Territorium BRD & DDR.
Die Lehnsnehmer sind dann die Politiker, welche das Lehen der BRD Regierung
sowie den jeweiligen Kommunen zur treuhänderischen Verwaltung übergeben haben -
und deshalb brauchen diese eine U-St.ID Nummer ?! - dadurch vermeidet die Person
eines Politikers Haftungsrisiken und bleibt auch nach Ausscheiden aus den
Bundes-/Landtag bzw. Gemeindeverwaltung Nutznießer des erwirtschafteten Erlöses
welcher von dem Pfandgut = Bewohner herausgepreßt wird.
Evtl. beschreibt die fremdnützige Treuhand mit der BRD
als Verwertungsgesellschaft die Situation besser.
Aha, es genügt schon allein die Annahme !! Ohne Nachweis / Beweis.
Unter Punkt 37 steht: "der Treuhänder übt eigene Rechte aus, handelt im
eigenen Namen, jedoch für fremde Interessen" - eine gute Beschreibung, wenn
man davon ausgeht, daß die Verwaltungsorganisation der Alliierten, welche 1
Monat nach der debellatio des Deutschen Reichs gegründet wurde ( die UNO ) mit
fortbestehender Feindstaatenklausel die Interessen der Alliierten betreibt.
Im eigenen Namen, jedoch für fremde Interessen handelt(n) dann die Bundes-/Landesregierung(en).
Schon dadurch bewiesen, daß die Alliierten ( nachdem sie die Bundesländer neu
festlegten ) die Ministerpräsidenten ( bis auf Bayern ) in ihr Amt einsetzten
und nicht das deutsche Volk.
Das Sahnehäubchen bleibt der PerSo:
darauf findet sich nur 1 Unterschrift, nämlich die des PerSo Inhabers als
Bewohner des Bundesgebietes.
Wird damit auch stillschweigend eine Vollmacht ( einseitiges Rechtsgeschäft,
kein Vertrag ) durch einseitige Erklärung abgegeben ? - wird damit eine
Vertretungs(voll)mach für die BRD erteilt ?
So daß die BRD Bediensteten annehmen können, daß eine
Geschäftsführungsermächtigung und damit eine Verwaltungsvollmacht vorliegt ... -
so ließe sich das Verhalten der BRD Führung und seiner Judikative bzw. Exekutive
erklären.