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BRD / BUND sind die
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3.2
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3.3 lex legis das Gesetz
3.4 Rechtsvermutung
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3.5. Illusion und Fiktion
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4. Welt des Geldes
4.1 globale
Zusammenhänge
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5. Treuhand, globale
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5.1. Weltrezession
5.2. Weltdepression
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6.1 Alles ist Energie
6.2 Schöpfungskraft
6.3 Zeremonien und
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6.4 Einheit
6.5 Glaube, Staat und
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6.6 Unterwerfung
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das nachfolgende Kapitel lautet Verfassungsstaat
Darin ist auch die Info zum
Lastenausgleichsgesetz zu finden
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Mandatarstaat: Staat,
der ein Mandat in Treuhand
verwaltet
Betrachtungen zur
Bedeutung des Mandatarstaates: BR in D.
Kurzfassung: der
Mandatarstaat entstammt der Zeit des Völkerbundes und beschreibt einen für sich
selbst autonomen, souveränen Staat, welcher neben seinem eigenen Staatsgebiet
und Staatsvolk ein anderes, ihm fremdes Volk und Gebiet im Auftrag des
Völkerbundes treuhänderisch verwaltet.
Die Entsprechung dazu
findet sich aktuell in der UN Charta als fremd verwaltete Treuhandgebiete.
Treuhandgebiet: Mandatsgebiet, das von einem Staat mit dem Ziel der
Hinführung zur Selbständigkeit
verwaltet
wird (
wenn dieses Ziel erreicht wird, fällt die Geldquelle weg )
Aus dem Buch
„Die deutschen Kolonien nach dem Versailler Vertrag“ von Jan Richter
geht
zweifelsfrei hervor, daß die Völker von Mandatsgebieten unter Vormundschaft
gestellt sind ( interessant: der Völkerbund wird als Bund bezeichnet ).
In der UN Charta KAPITEL XI
Erklärung über Hoheitsgebiete ohne Selbstregierung
steht:
Artikel 73 Mitglieder der Vereinten Nationen, welche die Verantwortung für die
Verwaltung von Hoheitsgebieten haben .., deren Völker noch nicht die volle
Selbstregierung erreicht haben, .. übernehmen als
heiligen Auftrag
die Verpflichtung, im Rahmen des durch diese Charta errichteten Systems des
Weltfriedens ..
(korrekt wäre Weltentmündigung)
Ich habe diese PDF
mit Timeline überschrieben, denn ich sehe die Dinge im zeitlichen Zusammenhang -
dabei bewegen wir uns damit immer im positiven - sprich römischen Recht.
Wir müssen Napoleon 1804 und die Zeit bis 1807 einschließen, aber das wird mir
selbst zu viel; daher starte ich erneut 1815 / 1820:
http://www.verfassungen.de/de/de06-66/bundesakte15-i.htm
Deutsche Bundes-Akte vom 8. Juni 1815
1. Allgemeine Bestimmungen
Art. I. (Art. 53 der Wiener Kongreß-Acte) . Deutscher Bund. Die souverainen
Fürsten und freyen Städte Deutschlands, mit Einschluß Ihrer Majestäten des
Kaisers von Österreich und der Könige von Preußen, von Dänemark und der
Niederlande, und zwar der Kaiser von Österreich, der König von Preußen, beide
für ihre gesammten vormals zum deutschen Reich gehörigen Besitzungen, der König
von Dänemark für Holstein, der König der Niederlande für das Großherzogthum
Luxemburg, vereinigen sich zu einem beständigen Bunde, welcher der Deutsche Bund
heißen soll.
Art. II. (Art. 54 der Wiener Kongreß-Acte) . Zweck des deutschen Bundes. Der
Zweck desselben ist Erhaltung der äußeren und inneren Sicherheit Deutschlands
und der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit der einzelnen deutschen Staaten.
Art. III. (Art. 55 der Wiener Kongreß-Acte) . Gleichheit der Bundesglieder. Alle
Bundesglieder haben als solche gleiche Rechte; sie verpflichten sich alle
gleichmäßig die Bundesacte unverbrüchlich zu halten.
Art. IV. (Art. 56 der Wiener Kongreß-Acte) . Bundesversammlung. Die
Angelegenheiten des Bundes werden durch eine Bundesversammlung besorgt,
…........
Seit 1818 gehörte auch der westlichste Teil Galiziens (Auschwitz, Saybusch,
Zator) zum Deutschen Bund.
Von 1848 - 1851 waren die preußische Provinz Ost- und Westpreußen und der
westliche und nördliche Teil der Provinz Posen Bestandteil des Bundes
(Bundesbeschlüsse vom 11. und 22. April und 2. Mai 1848, ...).
Der westliche Teil Luxemburgs schied 1839 nach der Vereinigung mit Belgien aus
dem Bunde aus. Dafür kam das niederländische Herzogtum Limburg zum Bund (Bundesbeschluß
vom 11. Mai 1839).
Wiener Schlußakte (Schluß-Acte der über Ausbildung und Befestigung des deutschen
Bundes zu Wien gehaltenen Ministerial-Conferenzen) vom 15. Mai 1820
Durch Beschluß der Bundesversammlung vom 8. Juni 1820 wurden die nachfolgenden
Bestimmungen als "der Bundesacte an Kraft und Gültigkeit
gleichen Grundgesetze des Bundes" bezeichnet.
Die souverainen Fürsten und freien Städte Deutschlands, eingedenk ihrer bei
Stiftung des deutschen Bundes übernommenen Verpflichtung, den Bestimmungen der
Bundesacte durch ergänzende und erläuternde Grundgesetze eine zweckmäßige
Entwickelung und hiermit dem Bundesverein selbst die erforderliche Vollendung zu
sichern, überzeugt, daß sie, um das Band, welches das gesammte Deutschland in
Friede und Eintracht verbindet, unauflöslich zu befestigen,
Art. I. Der deutsche Bund ist ein völkerrechtlicher Verein der deutschen
souverainen Fürsten und freien Städte, zur Bewahrung der Unabhängigkeit und
Unverletzbarkeit ihrer im Bunde begriffenen Staaten, und zur Erhaltung der
innern und äußern Sicherheit Deutschlands.
Art. II. Dieser Verein besteht in seinem Innern als eine Gemeinschaft
selbständiger, unter sich unabhängiger Staaten, mit wechselseitigen gleichen
Vertrags-Rechten und Vertrags-Obliegenheiten, in seinen äußern Verhältnissen
aber, als eine in politischer Einheit verbundene Gesammt-Macht.
Art. III. Der Umfang und die Schranken, welche der Bund seiner Wirksamkeit
vorgezeichnet hat, sind in der Bundesacte bestimmt, die der Grundvertrag und das
erste Grundgesetz dieses Vereins ist.
Hinweis http://de.wikipedia.org/wiki/V%C3%B6lkerrechtlicher_Verein
Der Staatenbund (völkerrechtlicher Verein, teilweise – im Falle eines
„organisierten Staatenbundes“[1] – auch Konföderation genannt) ist ein
Zusammenschluss souveräner Staaten (Mitgliedstaaten,[2] zuweilen als
Gliedstaaten bezeichnet; Bundesglieder) mit eigener, aber nur lockerer
Organisation auf Bundesebene. Es handelt sich dabei um eine völkerrechtliche
Staatenverbindung;[3] der Staatenbund ist kein wirklicher Staat
und verfügt weder über ein eigenes Gebiet noch über eigene Staatsangehörige.
Der Unterschied zwischen Staatenbund und Bundesstaat (einer staatsrechtlichen
Staatenverbindung) ist, dass im Bundesstaat der Bund Inhaber der Souveränität
ist, während im Staatenbund die einzelnen Staaten rechtlich und wirtschaftlich
autonom sind, jedoch eine gemeinsame Union bilden. Davon ist ferner eine
Konföderation abzugrenzen, welche ein gemeinsames Auftreten in Form einer
Dachorganisation darstellt Grundgesetz für die Bundesrepublik: VII. Die
Gesetzgebung des Bundes Artikel 72 [Konkurrierende Gesetzgebung] (1) Im Bereiche
der konkurrierenden Gesetzgebung haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung,
solange und soweit der Bund von seinem Gesetzgebungsrechte keinen Gebrauch
macht.
Was heißt dies im Einzelnen: Die Länder der Bundesrepublik bezeichnen sich
selbst aus eigen-/selbständige Staaten mit eigener Regierung und eigenem Landtag
- dabei haben sie aber seit 1934 keine eigene Staatsangehörigkeit mehr und auch
die BRD kann nur die von 1913 ausstellen. Die BRD weist „Merkmale“ eines
Staatenbundes (völkerrechtlicher Verein) mit von ihr so „bezeichneten“
Bundesglieder, denn sie verfügt weder über ein eigenes Gebiet - Gebiet des
Deutschen Reichs zum 31.12.1937 gemäß der Alliierten Vorgabe - noch über eigene
Staatsangehörige/-keit noch ist es ein echter Bundesstaat (staatsrechtliche
Staatenverbindung), auch wenn der Bund sich als Inhaber der Souveränität
darstellt, denn die einzelnen Bundesländer sind weder rechtlich noch
wirtschaftlich autonom. Ist die BRD eher mit einer Konföderation zu vergleichen
?
- der Bund als eine Form einer Dachorganisation ?
http://verfassungen.de/de/de06-66/verfassung48-i.htm
Die deutsche verfassunggebende Nationalversammlung hat beschlossen, und
verkündigt als Reichsverfassung:
Verfassung des deutschen Reiches vom 28. März 1849
Abschnitt I. Das Reich Artikel I.
§ 1. Das deutsche Reich besteht aus dem Gebiete des bisherigen deutschen Bundes.
§ 2. ...... Die Reichsverfassung und Reichsgesetzgebung hat in einem solchen
deutschen Lande dieselbe verbindliche Kraft, wie in den übrigen
deutschen Ländern.
§ 5. Die einzelnen deutschen Staaten behalten ihre Selbstständigkeit, ...; sie
haben alle staatlichen Hoheiten und Rechte, ...
Abschnitt II. Die Reichsgewalt Artikel I.
§ 6. Die Reichsgewalt ausschließlich übt dem Auslande gegenüber die
völkerrechtliche Vertretung Deutschlands und der einzelnen deutschen
Staaten aus.
http://www.documentarchiv.de/nzjh/verfdr1848.htm
Reichs-Gesetz-Blatt 1849, S. 101-147.
http://de.wikipedia.org/wiki/Paulskirchenverfassung Die anschließende
Verfassungskampagne ... wurde im Sommer 1849 militärisch niedergeschlagen. Da
die Verfassung rechtlich in Kraft getreten war, handelte es sich hierbei im
Ergebnis um einen Militärputsch der alten Machthaber, auch wenn dies gegenüber
der damaligen Öffentlichkeit als rechtlich legitime Aufrechterhaltung der
öffentlichen Ordnung dargestellt wurde.
Selbst in Wikipedia ist nachzulesen, daß es sich um einen Militärputsch der
alten Machthaber handelte, welche die Umsetzung der FRV = Paulskirchenverfassung
verhinderte. Wenn nun das Gesetz Nr. 628, als die 1871er Deutsche
Reichsverfassung bezeichnet, als gültig anerkannt wird, dann wird auch jeder
Militärputsch als rechtens anerkannt und alle, die sich mit Zivilcourage für
eine bessere Zukunft ihres Heimatlandes und ihrer Kinder erschießen ließen,
werden zu den Trottel des jeweiligen Jahrhunderts gemacht.
Es kann für dasselbe Land, für dasselbe Volk und dieselbe Region nicht 2
Verfassungen geben.
Da die Paulskirchenverfassung nie aufgehoben wurde, muß diese noch heute gelten.
Welche Gesetzbücher beziehen sich auf die Paulskirchenverfassung ? - ich kenne
keines, denn alle beziehen sich auf 1871. Bei diesem Fehlbezug kann, besser darf
es nicht möglich sein, daß sie Rechtwirkung erzielen.
Krieg 1914 - gemäß Reichsverfassung 1871 und nicht Paulskirchenverfassung.
Kapitulation November 1918 - gemäß Reichsverfassung 1871 und nicht
Paulskirchenverfassung.
Waffenstillstandsbruch 1939 - gemäß Weimarer Reichsverfassung 1919 und nicht
Paulskirchenverfassung.
Kapitulation Mai 1945 - gemäß Weimarer Reichsverfassung und nicht
Paulskirchenverfassung.
11.11.1918, Das Deutsche Reich kapituliert http://www.wissen.de/das-deutsche-reich-kapituliert-11-11-1918
Der Leiter der deutschen Delegation, Matthias Erzberger, unterzeichnet in einem
Eisenbahnwaggon im Wald von Compiègne, nahe Paris, die
Waffenstillstandsbedingungen der Entente-Mächte.
Sie kommen einer bedingungslosen Kapitulation gleich.
Was heißt dies im Einzelnen: die Weimarer Reichsverfassung stellt eine
„Teilbedingung“ des Versailler Diktates dar, wobei - wie schon 1618 -1648
während den ( 2jährigen) Friedensverhandlungen 1648 die Kriegshandlungen gegen
Deutschland fortgeführt wurde - die Hungerblockade weiterhin bestehen blieb und
den deutschen Abgeordneten mitgeteilt wurde, wenn sie dies nicht unterschreiben,
werden sofort die Kanonen wieder sprechen …........ Kann dies nach Völkerrecht
(siehe das später etablierte Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge)
Rechtskraft entfalten ? - wenn man zudem das Naturrecht ( jus naturalis ) oder
das divine Recht zu Grunde legt … dann noch viel weniger als rein nach positivem
Recht.
http://www.staatsvertraege.de/ Völkerbund (1920-1946) Gründungsakt des
Völkerbundes waren die Pariser Vorortverträge von 1919/20 http://www.versailler-vertrag.de/
http://de.wikipedia.org/wiki/V%C3%B6lkerbund Ein Programm zur
Umsetzung der Kant’schen Forderung „Zum ewigen Frieden“ wurde, ausgelöst durch
die Schrecken des Ersten Weltkriegs, im 14-Punkte-Pro -
gramm des US-Präsidenten Thomas Woodrow Wilson von 1918 aufgegriffen. Die
Satzung des Völkerbundes war Teil der Pariser Vorortverträge,
maßgeblich initiiert von Lord Robert Cecil, und somit auch des Versailler
Vertrages. Die Satzung des Völkerbundes[1] wurde am 28. April 1919 von
der Vollversammlung der Konferenz von Versailles angenommen. Integraler
Bestandteil der Statuten war die Monroe-Doktrin, die später auch in die
Charta der Vereinten Nationen aufgenommen wurde. Mit der Unterzeichnung des
Versailler Vertrags am 28. Juni 1919 unterzeichneten die beteiligten
Staaten auch die Satzung des Völkerbunds – der Bund war Teil des Versailler
Vertrags geworden. Mit seiner Ratifizierung am 10. Januar wurde auch der
Völkerbund offiziell gegründet. Der Vertrag von Versailles vom 28. Juni 1919
Teil I - Völkerbundsakte
In der Erwägung, dass
es zur Förderung der Zusammenarbeit der Nationen und zur Gewährleistung von
Frieden und Sicherheit zwischen ihnen .. anerkannten Vorschriften des
Völkerrechts genau zu beobachten, die Gerechtigkeit herrschen zu lassen und alle
vertragsmäßigen Verpflichtungen in den gegenseitigen Beziehungen der
organisierten Völker gewissenhaft zu beobachten, nehmen die hohen
vertragschließenden Teile die folgende Akte an, die den Völkerbund stiftet.
Artikel 1. Der Völkerbund umfaßt als ursprüngliche Mitglieder diejenigen
unterzeichnenden Mächte, deren Namen in der Anlage der gegenwärtigen Akte
aufgeführt sind, ..
Artikel 3. Die Bundesversammlung setzt sich zusammen aus Vertretern der
Bundesmitglieder ...
Der Völkerbund
Der von dem amerikanischen Präsidenten Wilson gegründete Völkerbund stellte nach
dessen Überzeugung den Kern des Friedenswerkes dar. Drohende Spannungen sollen
durch eine überstaatliche Völkerorganisation im Dienste des Friedens überwunden
werden.
Die Völkerbundsakte wird dem Friedensvertrag mit Deutschland vorangestellt
(Artikel 21 - 26) und sieht einen Völkerbundsrat vor, der aus fünf ständigen
Vertretern der großen Mächte und neun periodisch aus der Zahl der kleinen
Staaten gewählten Vertretern besteht, sowie einer Völkerbundversammlung mit
gleichen Stimmrecht aller Mitgliedsstaaten. Für Beschlüsse beider Gremien ist
Einstimmigkeit vorgeschrieben.
Die besiegten Staaten sind zunächst von der Mitgliedschaft ausgeschlossen.
Aufgrund des Versailler Vertrages werden Elsass-Lothringen, die Gebiete um Eupen
und Malmedy, das Memelgebiet, das Hultschiner Ländchen sowie große Teile der
preußischen Provinzen Posen und Westpreußen von Preußen abgetrennt; außerdem
verliert Preußen im Zuge von Volksabstimmungen, die der Versailler Vertrag
vorgesehen hatte, Nordschleswig und das östliche Oberschlesien. Das Saargebiet –
zum größten Teil aus preußischen Gebietsteilen gebildet – wird für 15 Jahre
unter Völkerbundsverwaltung gestellt, bevor eine Volksabstimmung die weitere
Zugehörigkeit klärt.
http://www.gonschior.de
Am 30.11.1921 wird der Kreis Pyrmont durch einen Staatsvertrag und per
Reichsgesetz Preußen angegliedert als Teil der Provinz Hannover (Reichsgesetz
vom 24.3.1922, RGBl. I, S. 281).
Am 1.5.1929 wird der Freistaat Waldeck per Reichsgesetz (vom 7.12.1928, RGBl. I,
S. 401) angegliedert Auf Grund von Versaille haben sich viele Länder aus dem
Deutschen Bund verabschiedet und eigene Verfassungen verabschiedet:
Die Freie Hansestadt Bremen Verfassung (bremV) vom 18.5.1920
http://www.verfassungen.de/de/hb/bremen20-index.htm
Die Verfassung der Freien Stadt Danzig vom 17. November 1920
http://www.verfassungen.de/de/x/danzig/index.htm
http://www.verfassungen.de/de/preussen/preussen20-index.htm
Verfassung des Freistaats Preußen vom 30. November 1920
Das preußische Volk hat sich durch die verfassunggebende Landesversammlung
folgende Verfassung gegeben, die hiermit verkündet wird:
Abschnitt 1. Der Staat.
Artikel 1. (1) Preußen ist eine Republik und Glied des Deutschen Reichs.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gliedstaat
Als Gliedstaaten, Teilstaaten oder manchmal Bundesstaaten bezeichnet man die
politischen Einheiten mit Staatsqualität innerhalb eines föderativen
Staatsverbandes (Bundesstaates) oder eines Staatenbundes.
Im Gegensatz zu dem
ihm übergeordneten Gesamtstaat besitzt der Gliedstaat im strengen Sinn keine
völkerrechtliche Souveränität sowie eine beschränkte, geteilte staatsrechtliche
Souveränität. Einzelne völkerrechtliche Souveränitätsrechte können den
Gliedstaaten erhalten bleiben, wie etwa das Recht, eigene diplomatische
Vertretungen im Ausland zu unterhalten, wie dies Bayern im deutschen Kaiserreich
erlaubt war.
Sein Staatsgebiet und seine Organe unterstehen der „Befehlsgewalt“ eines
übergeordneten Staatsgebildes, des Gesamtstaats; die Zentralgewalt bemisst sich
grundsätzlich nach der gesamtstaatlichen Verfassung, hinzutreten können
Vereinbarungen mit den Gliedstaaten oder Erklärungen derselben. Somit verbleiben
den Gliedstaaten eigene Politikfelder In der deutschen Verfassungsgeschichte
versteht man unter den „Bundesstaaten“ sowohl die Teilstaaten des Norddeutschen
Bundes und des Deutschen Reiches als auch die einzelnen Mitgliedstaaten des
Deutschen Bundes. In manchen föderalen Staaten gibt es Gebiete, die weder
Gliedstaaten noch Teile davon sind, sondern direkt dem Bund unterstehen. Diese
bezeichnet man als bundesunmittelbare Gebiete oder Bundesterritorien, wenn es
sich um die Bundeshauptstadt handelt, auch als Bundesdistrikte.
Aktuelle Beispiele
die Länder (auch Bundesländer genannt) der Bundesrepublik Deutschland
die Länder (ebenso Bundesländer genannt) der Republik Österreich
die Kantone der Schweizerischen Eidgenossenschaft
die Bundesstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika
die Bundesstaaten Indiens
die kanadischen Provinzen
Historische Beispiele
die Länder in der Sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR (1945–1958)
die Länder des Deutschen Reiches während der Weimarer Republik (1920–1945)
die Kronländer des Kaisertums Österreich (1804–1867) bzw. der westlichen
Reichshälfte
der Österreichisch-Ungarischen Monarchie (1867–1918)
http://de.wikipedia.org/wiki/Staat Von der Staatsqualität zu unterscheiden ist
die Anerkennung von Staaten. Staatennachfolge stellt sich nur dann, wenn ein
Staat die völkerrechtliche Identität seines Vorgängerstaates nicht fortsetzt,
sondern ein neues Völkerrechtssubjekt darstellt. Bei einer Identität mit dem
jeweiligen Vorgängerstaat handelt es sich also gar nicht um einen
Vorgängerstaat, sondern um denselben Staat.
Was heißt dies im Einzelnen ?
Staatsqualität
=> es hat nur die Beschaffenheit ( ist ein Synonym von Qualität ) eines Staates,
ist aber de facto keiner.
Dies gilt auch durch die Verfassung vom 30. November 1920 für den Freistaat
Preußen und natürlich alle bundesrepublikanischen Bundesländer, alle Länder der
Republik Österreich, all Kantone der Schweiz, etc.
Es wird sicherlich auch für die Länder des Deutschen bzw. des Ewigen Bundes
gegolten haben.
Laut Paulskirchenverfassung konnten die einzelnen deutschen Länder nur
untereinander Verträge abschließen - die völkerrechtliche Vertretung unterlag
der Reichsgewalt, welche Consuln und Vertretungen hatte.
Also existierten auch aus der staatsrechtlichen Konstruktion aus der FRV nur
völkerrechtlich nicht souveräne Gliedstaaten - die Völkerrechtssubjektivität lag
beim Deutschen Bund.
Für die Bundesrepublik Deutschland sehe ich es vergleichbar eingerichtet, denn
die Bundesländer sind nicht souveräne Glieder und alle völkerrechtliche Verträge
werden durch den Bund für alle geschlossen.
Zitat aus dem Buch Völkerrecht von T. Schweisfurth:
Die Freie Stadt Danzig wurde durch Art. 100-108 des Friedensvertrages von
Versailles geschaffen; Art. 104 sah einen weiteren zwischen Polen und
Danzig abzuschließenden Vertrag vor, der am 11.11.1920 in Paris unterzeichnet
wurde. Nach Art. 102 Versailler Vertrag wurde Danzig unter den
Schutz des Völkerbundes gestellt, dieser ernannte einen Hochkommissar mit
Residenz in Danzig. Danzig nahm eine eigene, unter die Garantie des Völkerbundes
gestellte Verfassung an, allerdings nur in Übereinstimmung mit dem
Hochkommissar. Die äußere Souveränität Danzigs war stark eingeschränkt.
§ 5. Nicht-souveräne
Staaten. Beschränkt souveräne Staaten. Scheinstaaten
=> die Gliedstaaten von Bundesstaaten.
Die Mitglieder eines Bundesstaates verfügen über Staatsgebiet, Staatsvolk und
Staatsgewalt, ihren fehlt jedoch die Unabhängigkeit im völkerrechtlichen Sinne,
sie sind der Verfassung des Bundesstaates eingeordnet und unterworfen, sie sind
nicht völkerrechtsunmittelbar. Es handelt sich bei ihnen daher um
nicht-souveräne Staaten. Verfassungsbestimmungen des Bundesstaates allein
reichen nicht aus, den Gliedstaaten einen völkerrechtlichen Status zu
verschaffen; sie könnten dann allenfalls als potentielle VRS
(Völkerrechtssubjekt) angesehen werden.
V. Scheinstaaten
Scheinstaaten, im politischen Sprachgebrauch auch „Puppenstaaten“ oder
„Marionettenstaaten“ genannt, sind solche Gebilde, die ihre Entstehung einem
anderen Staat verdanken, von dessen Macht auch ihre Fortexistenz abhängt. So
erklärte Japan die von ihm 1931 besetzte Mandschurei im Nordosten Chinas am
18.2. 1932 zum unabhängigen Staat Mandschukuo; während des Zweiten Weltkrieges
etablierte das Deutsche Reich die Slowakei und Kroatien. Diese Gebilde
bezeichnen VerdrosstSimma als,, scheinsouveräne Staaten“, denn sie seien
„mangels des Merkmals der Unabhängigkeit keine souveränen Staaten i. S. des VR“
gewesen.
VI. Total besetzte Staaten
Der rechtliche Status Deutschlands ab 1945 gibt Anlaß, innerhalb der Gruppe der
nicht-souveränen Staaten auch total besetzte Staaten anzuführen. Total besetzte
Staaten können in den Zustand der Handlungsunfähigkeit und des Verlustes ihrer
Unabhängigkeit verfallen. Deutschland bot dafür ein Exempel. Auf der Reichsebene
war Deutschland 1945 handlungsunfähig geworden, eine zentrale Regierung
existierte nicht mehr. Darüber hinaus hatte Deutschland seine innere und äußere
Unabhängigkeit verloren. Vier Staaten USA, Sowjetunion, das Vereinigte
Königreich und Frankreich - hatten nach der bedingungslosen Kapitulation
Deutschlands mit der Berliner Erklärung vom 5.6.1945 die oberste
Regierungsgewalt (supreme autho-
rity) in Deutschland übernommen. Auch die beiden deutschen Teilstaaten waren im
Jahr ihrer Organisierung 1949 keine souveränen Staaten.
Mit dem am 15.3.1991 erfolgten Inkrafttreten des Vertrages über die
abschließende Regelung in bezug auf Deutschland vom 12.9.1990 beendeten die vier
Besatzungsmächte ihre (am 3.10.1990 bereits suspendierten)
„Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes“
(Art. 7 Abs. 1). Erst seit diesem Zeitpunkt hat das vereinte Deutschland wieder
„volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten“ (Art. 7 Abs.
2) erlangt. -------- Zitat Ende ------
<<<<<<<< dies ist zu bezweifeln, wie neben vielen anderen Beweisen auch das 2.
Bereinigungsgesetz im Bereich des Bundesministeriums der Justiz von 2007
deutlich zeigt Das deutsche Volk durfte nicht über das Grundgesetz abstimmen.
Die Ländervertretungen war vom jeweiligen Volk nicht zu einer Abstimmung über
das Grundgesetz ermächtigt gewesen / worden. Die Ministerpräsidenten waren von
General Clay eingesetzt.
Für wen war dann das Grundgesetz ? - Für das deutsche Volk wohl nicht - am
wenigsten im Sinne einer Bindung zwischen Staat und Volk ( exakt dieses ist die
Aufgabe einer Verfassung ).
Der Artikel 20 (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.
kann sowohl auf Grund der Selbstermächtigung der Ländervertretungen bei der
Abstimmung als auch seines, des Volkes Ausschlusses nur eine ebenso
große Lüge sein, wie daß das Grundgesetz nun eine Verfassung ist, bei
Aufrechterhaltung des GG Artikel 146.
Für wen sollen dann die bundesrepublikanischen Gesetze gemacht worden sein ? -
Sicher ebenso wenig für das deutsche Volk.
Wer soll basierend auf einer freiheitlich demokratischen Grundordnung dem
„Staat“ hoheitliche Rechte übertragen haben ? Sicher nicht das dt. Volk.
Zitatwiederholung - Aus dem Buch Völkerrecht von T. Schweisfurth: Auch die
beiden deutschen Teilstaaten waren im Jahr ihrer Organisierung 1949
keine souveränen Staaten Mit dem am 15.3.1991 ... Erst seit diesem Zeitpunkt hat
das vereinte Deutschland wieder „volle Souveränität über seine
inneren und äußeren Angelegenheiten“ (Art. 7 Abs. 2) erlangt. - Zitatende -
<<<< wie
auf http://www.freiheitistselbstbestimmtesleben.de/deutschland_als_ganzes.htm
nachzulesen ist:
laut Artikel 7 verfügt nur und allein das vereinte Deutschland über volle
Souveränität.
Gesetzblattes der DDR vom 22.7.1990 publiziert 14.8.1990: mit Wirkung vom
14.10.1990 werden in der DDR die Länder gebildet, welche am 3.10.1990 der BRD
beigetreten sind - nun die Gretchenfrage: wie kann am 3.10.1990 etwas beitreten
was erst am 14.10.1990 beginnt zu existieren?
Da sich das vereinte Deutschland nur bilden kann, wenn am 3.10.1990 die Länder
der BRD und der DDR in der vertraglich festgelegten Form bestanden haben, müssen
wir von der Nichtexistenz des Rechtssubjektes vereintes Deutschland ausgehen.
Zudem wurde am 23.9.1990 (BGBl. II S. 885) der Artikel 23 aufgehoben.
Auch wenn man nur und allein von der Aussage T. Schweisfurth´s ausgeht, daß die
beiden deutschen Teilstaaten von 1949 bis 15.3.1991 keine souveränen Staaten
waren ( ihre Fehlende Souveränität besteht bis heute fort ) - Wie sollen diese
nicht-souveräne Staaten dann Handlungen vollzogen haben, wozu es > volle
Souveränität <= bedarf eines Friedensvertrages - es existieren nur
Waffenstillstandsabkommen
> Hoheitlichkeit <= kann in einer Demokratie nur vom freien, souveränen Volk
übertragen werden
> Völkerrechtssubjektivität <= Georg Jellinek: braucht als Staat sein eigenes
Volk, Gebiet und Gewalt bedarf ?
Es wird nie korrekt zwischen 1 + 3 ( BRD & Westmächte ) sowie 2 + 4
unterschieden - bei den 2 + 4 Verhandlungen ist kein Passus zu finden, daß
dieses die 1 + 3 Verträge ebenfalls suspendiert / aufhebt.
Ich bin davon überzeugt, daß kein Gesetzbuch wirklich auf irgendeinen Bewohner
des Bundesgebietes anwendbar ist. Ebenso wenig, daß es ein Zugriffsrecht auf
irgendeinen Bewohner des Bundesgebietes gibt.
Auch bin ich davon überzeugt, daß es seit 1815 keine souveränen Teilstaaten als
Völkerrechtssubjekte mehr gab - siehe dazu die Frage der Verfassungen der
Teilstaaten und ihre Staatsangehörigkeitsurkunden - denn diese Urkunden sind ein
Ausdruck eines hoheitlichen, uneingeschränkt souveränen Völkerrechtssubjekts -
insbesondere, da sich ihre 1920er Verfassungen i.d.R. auf das Versailler Diktat
stützen, was an sich selbst ein
völkerrechtliches Verbrechen ist und aus diesem Grund sowie unter Bezug auf das
Naturrecht unhaltbar ist.
Schließlich, daß es eine seit 1849 unterdrückte gültige Verfassung gibt, welche
schon immer Rechtskraft hatte. Alle Gesetzbücher, welche sich auf eine andere,
damit Scheinverfassung stützen, können somit keine Rechtskraft erlangt haben
(Gesetz Nr. 628 = Deutsche Reichsverfassung, 1919 Weimarer Reichsverfassung).
Die von General Clay eingesetzten Ministerpräsidenten waren zu keiner Zeit
Volksvertreter.
Zitat - Das Deutschlandprotokoll: .. es waren die westlichen Besatzungsmächte,
die die Entstehung des Grundgesetzes beherrschten. Sie dekretierten den Erlass
des Grundgesetzes, nahmen massiv Einfluss auf seinen Inhalt und stellten sein
Inkrafttreten unter den Vorbehalt ihrer Genehmigung. Und selbst der
Parlamentarische Rat war keineswegs vom Volk eingesetzt, sondern von den
Landesparlamenten, die das Grundgesetz auch mehrheitlich beschlossen. Nach den
Landesverfassungen waren die Landesparlamente dazu aber gar nicht befugt. Sie
waren von den Bürgern für ganz andere Aufgaben gewählt worden. In ihrer Wahl
konnte deshalb keine Ermächtigung zur Bundes-Verfassungsgebung seitens des
Volkes gesehen werden. Und auch abschließend durften die Westdeutschen nicht
über das Grundgesetz abstimmen.
Der Präsident des Parlamentarischen Rates, der spätere Bundeskanzler Konrad
Adenauer, bekannte freimütig:
»Wir sind keine Mandanten des deutschen Volkes, wir haben den Auftrag von den
Alliierten«, und Carlo Schmid sprach unumwunden von einer Form der
»Fremdherrschaft«. Deshalb hatte der CDU-Abgeordnete Heinrich von Brentano, der
spätere Außenminister, bei der zweiten Lesung des Grundgesetzes den Antrag
gestellt, das Volk wenigstens über das Grundgesetz abstimmen zu lassen, und dies
so begründet:
»Indem wir anerkannt haben, dass die Staatsgewalt vom Volke ausgeht, haben wir
ein unverzichtbares, aber auch unabdingbares Recht des Volkes
anerkannt, über sein politisches Schicksal selbst zu entscheiden... Nicht wir,
sondern nur die Gesamtheit des Volkes kann die Verfassung mit dem
Vertrauen ausstatten und sie damit zu lebendiger Wirksamkeit bringen, die für
eine gesunde Entwicklung unserer Demokratie Voraussetzung ist.«
Damals ließ sich die Ablehnung immerhin einigermaßen plausibel begründen: Das
Grundgesetz unterliege der Kontrolle der Besatzungsmächte und erfasse auch nur
die Deutschen der drei westlichen Besatzungszonen. Es sei deshalb keine echte
demokratische Verfassung und könne ohnehin nur vorläufigen Charakter haben,
daher auch bloß die Bezeichnung »Grundgesetz«.
Ob man die BRD gemäß T. Schweisfurth als Scheinstaat bezeichnet, da die BRD ihre
Entstehung den drei Westmächten verdankt, von dessen Macht auch ihre
Fortexistenz abhängt (,, scheinsouveräner Staat“, denn er ist „mangels des
Merkmals der Unabhängigkeit kein souveräner Staat i. S. des VR“ ) oder als total
besetzter Staat ( der rechtliche Status Deutschlands innerhalb der Gruppe der
nicht-souveränen Staaten ) so ändert dies nichts an der Tatsache, daß die
Ministerpräsidenten seit dem ersten Tag die Treuhandverwalter der Alliierten
sind: »Wir sind keine Mandanten des deutschen Volkes, wir haben den Auftrag von
den Alliierten«
siehe dazu die UN Charta Artikel 77
Dadurch sind alle ihre Handlungen sittenwidrig auf Grund arglistiger Täuschung (
auch im Rechtsverkehr ).
Siehe www.tingg.eu/pdf/TG_Naturrecht.pdf
Oberstes Gesetz ist das Naturrecht - denn es ist das überpositive Recht der
ewigen Ordnung unwandelbar und für alle Menschen gültig, abgeleitet aus dem
göttlichen, ewigen und natürlichen Gesetz (Lex divina, lex aeterna, lex
naturalis); säkular abgeleitet aus der „natürlichen Vernunft“.
Damit ist das Naturrecht als Lehre der primären Rechtsprinzipien dem positiven
Recht übergeordnet. Zum Naturrecht gehören die für alle Zeiten gültigen
Rechtsprinzipien der Sittlichkeit, die Grundsätze der freien Zustimmung, von
Treu und Glauben und der guten Sitten ( diese BGB § sind direkt aus dem
Naturrecht abgeleitet ) - ein Gesetz oder seine Auslegung im Widerspruch zum
Naturrecht ist immer unheilbar nichtig !
Durch ihre eigene Arbeitsverträge und Eide sind die Staatsdiener an Grundgesetz
und BGB, .. gebunden:
BGB § 138 [Nichtigkeit infolge von Sittenwidrigkeit]
(1) Ein Rechtsgeschäft,
das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
BGB § 157 [Auslegung von Verträgen]
Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die
Verkehrssitte es erfordern.
BGB § 162 [Treuwidrige Verhinderung oder Herbeiführung des Bedingungseintritts]
(2) Wird der
Eintritt der Bedingung von der Partei, zu deren Vorteil er gereicht, wider Treu
und Glauben herbeigeführt,
so gilt der Eintritt als nicht erfolgt.
BGB § 817 [Leistungszweck gegen gesetzliches Verbot oder gute Sitten]
War der Zweck einer
Leistung in der Art bestimmt, daß der Empfänger durch die Annahme ..
gegen die guten
Sitten verstoßen hat, so ist der Empfänger zur Herausgabe verpflichtet.
BGB § 826 [Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung] Wer in einer gegen die guten
Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich
Schaden
zufügt, ist dem anderen zum Ersatze des Schadens verpflichtet.
Die Radbruchsche Formel ist in ihren Aussagen über die rechtliche Geltung von
Gesetze allgemeingültig:
> „Unerträglich“ ungerechte Gesetze müssen der Gerechtigkeit weichen.
> Falls Gesetze nicht einmal das Ziel verfolgen, gerecht zu sein, sind sie kein
Recht.
John Lockes Staatsauffassung von einem Gesellschaftsvertrag: die Volksvertretung
soll für die Wahrung der naturrechtlichen Prinzipien Freiheit, Gleichheit,
Unversehrtheit, Eigentum und Streben nach Glückseligkeit eintreten. Eine
Regierung, die diese Prinzipien missachte, erklärte Locke für illegitim.
Eigentum und Freiheit sah er als die Garanten für eine Gesellschaft, in der sich
der naturrechtliche Gedanke entfalten könne. Charles-Louis de Secondat
Montesquieu, Baron de la Brüde: Politische Freiheit für jeden Bürger ist jene
geistige Beruhigung, die aus der Überzeugung hervorgeht, die jedermann von
seiner Sicherheit hat. Damit man diese Freiheit genieße, muss die Regierung so
beschaffen sein, dass kein Bürger einen andern zu fürchten braucht. In seiner
Tugendlehre sieht Immanuel Kant die Pflicht zum sittlich Guten.
Siehe dazu die Charaktertugenden (ethischen
Tugenden): Klugheit/Weisheit, Gerechtigkeit, Tapferkeit, Mäßigung,
Freigebigkeit, Hilfsbereitschaft, Sanftmut, Seelengröße, Wahrhaftigkeit,
Höflichkeit und Einfühlsamkeit.
Nur die ethischen Tugenden qualifizieren zum guten und sittlichen
Handeln.
Warum kommen wir
nicht an unser Ziel ? - weil wir durch Fehlbezug in den Wörtern, Begriffen immer
falsch deuten und damit auch falsch adressieren.
Also fangen wir mal an die Worte auseinander zu nehmen
wiki/Bundesrepublik_Deutschland - Bundeshauptstadt ist Berlin. Gründung - 1.
Januar 1871: Deutsches Reich (völkerrechtlich 1. Juli 1867: Norddeutscher Bund)
- 23. Mai 1949: Bundesrepublik Deutschland (Grundgesetz), Staatsform
parlamentarische Bundesrepublik, Regierungssystem parlamentarische Demokratie.
Staatsgründung: Als Staat und Völkerrechtssubjekt gilt die Bundesrepublik
Deutschland nach herrschender Lehre als identisch mit dem 1867 zu einem
Bundesstaat umgewandelten Norddeutschen Bund, der ab 1871 den Namen „Deutsches
Reich“ führte.
Demzufolge besteht der deutsche Staat ohne Unterbrechungen seit dem Jahr 1867.
Für mich steht Deutschland - bei wechselnden Staats-/Regierungssystemen im VR
für: und beschreibt einen Raum = räumlicher Geltungsbereich seit dem 10.
Jahrhundert wiki: Die etymologischen Vorformen von „deutsch“ bedeuteten
ursprünglich „zum Volk gehörig“, Republik wiki/Republik ( lat. res publica: die
Staatsform Roms in der Zeit ab 500 v. Chr. - Gemeinwesen, Staat als ‚Die
öffentliche Sache‘) steht für das Gemeinwohl - Mit res publica ( http://www.lexexakt.de/glossar/respublica.php
) werden Angelegenheiten oder Sachen des Gemeinwesens, d.h. des Staates,
bezeichnet. Als Staatsform ist nach modernem, westlichen Verständnis die
Republik eine Herrschaftsform „bei der das Staatsvolk höchste Gewalt des Staates
und oberste Quelle der Legitimität ist“ (vgl. auch das Prinzip der
Volkssouveränität).
wiki/Bund
Bund => Bund (Bibel), ein Bündnis, ein Abkommen, ein Vertrag zwischen Gott und
Menschen völkerrechtlich: Staatenbund, Zusammenschluss souveräner Staaten
wiki/Bundesebene
Als Bundesebene wird die höchste politische Ebene in einem föderalen Bundesstaat
oder .. bezeichnet
Sie umfasst in einem föderativen Staatsverband im Allgemeinen die obersten
Instanzen und Vertretung der Teil- oder Gliedstaaten sowie das Bundesrecht, die
Vertretung des Gesamtstaates nach außen (Diplomatischer Dienst) und alle
Sachverhalte und Angelegenheiten, die in die Kompetenz einer Bundesbehörde
fallen.
Hinweis zu wiki: der Unterschied zwischen Staatenbund und Bundesstaat ist, dass
im Bundesstaat der Bund Inhaber der Souveränität ist, .. – 15. Mai 1820 Die
Bundesacte des deutschen Bundes ( nicht Inhaber der Souveränität ) ist der
Grundvertrag und das erste Grundgesetz dieses Vereins .
Was bedeutet also Bundesrepublik Deutschland ?
historisch:
Bund: als Staatenbund (völker -
rechtlicher Verein), Zusammen-
schluss souveräner Staaten, ist
kein wirklicher Staat und verfügt
weder über ein eigenes Gebiet
noch über eigene Staatsangehörige
- die einzelnen Staaten sind recht
lich und wirtschaftlich autonom |
Pariser
Frieden 30. Mai 1814
Wiener Kongress 8. Juni 1815 Bundesacte
Art. I. Der deutsche Bund ist ein völkerrechtlicher Verein
wiki: Der Deutsche Bund bestand bis 1866
Wiener Schluß-Acte 15. Mai 1820 |
|
Bund im
Sinne als Bundesstaat
ist Inhaber der Souveränität
und eine staatsrechtliche Staaten-
verbindung. BRD: mit Berlin
als Hauptstadt des Bundes
laut wiki Nachfolger des norddt.
Bundes von 1867, mit Übernah-
me der 1867 / 1871 Verfassung
|
Republik
Staatsform: eine Herrschaftsform
„bei der das Staatsvolk höchste
Gewalt des Staates und oberste
Quelle der Legitimität ist“
Staatsform des Grundgesetzes in
den Grenzen vom 31.12.1937 |
Deutschland:
Raum / Ausdehnung
|
Bundesrepublik
Deutschland: Als Nachfolgestaat (auch Sukzessionsstaat) wird im allgemeinen
Sprachgebrauch ein Staat genannt, der auf dem
Territorium eines Teiles eines zerfallenden oder sich verkleinernden Staates neu
entsteht. Im engeren völkerrechtlichen Sprachgebrauch
bezeichnet ein Nachfolgestaat ein neues Völkerrechtssubjekt, das nach der
Auflösung eines bestehenden die Rechtsnachfolge für diesen
erloschenen Staat antritt. So fallen alle Verträge, Rechte und Pflichten, die
für den vorherigen Staat gegolten haben, nun auf den Nachfolger. <<<< nach den
Aussagen der BRD über die Wirkung des 2 + 4 Vertrages ( sollte er wirksam sein )
müßte diese Definition aus WIKI seit dem 15. März 1991 zutreffen.
Carlo Schmidt (SPD), Rede in der 2. Sitzung des Parlamentarischen Rats 1948 -
Auszüge: Deutschland existiert als staatliches Gebilde weiter .. Durch diese
Treuhänderschaft von oben wird der Zusammenhang aufrechterhalten. Die
Hoheitsgewalt in Deutschland ist also nicht untergegangen; sie hat lediglich den
Träger gewechselt, indem sie in Treuhänderschaft übergegangen ist. Das Gebiet
Deutschlands ist zwar weitgehend versehrt, aber der Substanz nach ist es
erhalten geblieben, und auch das deutsche Volk ist erhalten geblieben. Darum ist
es sicher, daß das Grundgesetz unseres Staatsfragments nicht auf Grund einer
Vereinbarung der deutschen Länder zu entstehen braucht, weil die Quelle der
Hoheitsgewalt nicht bei den
Ländern liegt, sondern beim deutschen Volk. Von dieser Auffassung scheinen auch
die Besatzungsmächte auszugehen. Die Dokumente Nr. I und II sind in diesem Punkt
ganz deutlich. Nach Dokument Nr. II sollen die deutschen Ministerpräsidenten
Vorschläge über die Änderung von Ländergrenzen machen; wohlgemerkt: alle
Ministerpräsidenten für jeden beliebigen Teil des deutschen Staatsgebiets. Das
ist nur möglich, wenn man als Auffassung der Besatzungsmächte annimmt, daß die
Ministerpräsidenten treuhänderisch in Wahrung gesamtdeutscher Interessen handeln
sollen. ----- Zitat Ende ----
Es scheint so, daß der Begriff Deutschland bewußt über die territoriale
Bedeutung hinaus benutzt wurde ( juristisch-völkerrechtlich ? ).
Die Hoheitsgewalt hat den Träger gewechselt, indem sie in Treuhänderschaft
übergegangen ist - dagegen teilt WIKI zum Bund mit: er ist Inhaber der
Souveränität - wiki: die Fähigkeit zu ausschließlicher rechtlicher
Selbstbestimmung (durch Eigenständigkeit und Unabhängigkeit des
Rechtssubjektes); in der Politik: als Institution der einzige Ausgangspunkt der
gesamten Staatsgewalt.
UN Charta am 24.
Oktober 1945 in Kraft getreten un-charta.pdf
Die in Artikel 53 und Artikel 107 enthaltenen sogenannten Feindstaatenklauseln
wurden durch Resolution 49/58 der Generalversammlung vom 9. Dezember 1994 für
„obsolet“ erklärt.
KAPITEL XI Erklärung über Hoheitsgebiete ohne Selbstregierung
Artikel 73 Mitglieder der Vereinten Nationen, welche die Verantwortung für die
Verwaltung von Hoheitsgebieten haben oder übernehmen, deren Völker noch nicht
die volle Selbstregierung erreicht haben,
a) den politischen, wirtschaftlichen, sozialen und erzieherischen Fortschritt,
KAPITEL XII Das internationale Treuhandsystem
Artikel 75 Die Vereinten Nationen errichten unter ihrer Autorität ein
internationales Treuhandsystem für die Verwaltung und Beaufsichtigung der
Hoheitsgebiete, die auf Grund späterer Einzelabkommen in dieses System
einbezogen werden. Diese Hoheitsgebiete werden im folgenden als
Treuhandgebiete bezeichnet.
Artikel 76 Im Einklang mit den in Artikel 1 dieser Charta dargelegten Zielen der
Vereinten
Nationen dient das Treuhandsystem hauptsächlich folgenden Zwecken:
b) den politischen, wirtschaftlichen, sozialen und erzieherischen Fortschritt
der Einwohner der Treuhandgebiete
Artikel 77
(1) Das Treuhandsystem findet auf die zu den folgenden Gruppen gehörenden
Hoheitsgebiete Anwendung, soweit sie auf Grund von Treuhandabkommen in dieses
System einbezogen werden:
b) Hoheitsgebiete, die infolge des Zweiten Weltkriegs von Feindstaaten
abgetrennt werden;
Artikel 78 Das Treuhandsystem findet keine Anwendung auf Hoheitsgebiete, die
Mitglied der Vereinten Nationen geworden sind; die Beziehungen zwischen
Mitgliedern beruhen auf der Achtung des Grundsatzes der souveränen Gleichheit.
Unter Bezugnahme zu C. Schmidt, daß die Hoheitsgewalt in Treuhänderschaft
übergegangen ist, kann damit der Treugeber nur die UN / UNO als Nachfolger des
Völkerbundes sein und der Bund muß dam it „zwangsläufig“ der Treunehmer sein,
wenn er sich schon „fälschlicher Weise“ als Inhaber der Souveränität bezeichnet;
fälschlich: es gibt kein e Fähigkeit zu ausschließlicher rechtlicher
Selbstbestimmung, denn es gibt keine Unabhängigkeit, da der Bund als mögliches
Rechtssubjekt vom Treugeber UN völlig abhängig ist, auch wenn der Bund in der
Politik der einzige Ausgangspunkt der gesamten Staatsgewalt ist.
BRD als Republik - also als eine staatliche Herrschaftsform „bei der das
Staatsvolk höchste Gewalt des Staates und oberste Quelle der Legitimität ist“,
nach dem Grundgesetz in den Grenzen vom 31.12.1937 - steht im Widerspruch sowohl
der wiki Definition, daß der Bund Inhaber der Souveränität sei als auch bzgl. C.
Schmidt´s, daß der Träger ( sicherlich gemeint der rechtsfähige Träger /
Rechtsträger ) der Hoheitsgewalt in Treuhänderschaft übergegangen ist. Als
Träger werden auch Institutionen, Vereine, Verbände, kommunale Gesellschaft mit
Beschäftigten bezeichnet => so ist die K. d. ö. R. eine mitgliedschaftlich
verfasste und unabhängig vom Wechsel der Mitglieder bestehende Organisation, die
ihre Rechtssubjektivität einem Hoheitsakt verdankt. Ihre Verfassung ist
öffentliches Recht. Territoriale Körperschaft des öffentlichen Rechts ist
zunächst der Staat als originärer Träger von Hoheitsgewalt.
Kann eine UN / UNO den Staat als originären Träger von Hoheitsgewalt ablösen ? -
und daraus eine Treuhand machen ?
Ich bin mir sicher: NEIN ! - denn die UN ist eine INGO, eine international non
governmental organisation - eine Nichtregierungsorganisation.
Ein Staat bedarf nach G. Jellinek jedoch einer Regierung als oberste
Staatsgewalt; des Weiteren ist ihre Verfassung öffentliches Recht.
Damit dies als Verfassung öffentliches Recht sein kann, braucht es eben eine
Verfassung - die BRD hat nur ein Grundgesetz.
C. Schmidt: Treuhänderschaft von oben - kann nur bedeuten, daß dies durch die
Alliierten und ihre INGO Verwaltung oktroyiert wurde !
Interessant ist die
Wortidentität zum 15. Mai 1820 Bundesacte des deutschen Bundes ist der
Grundvertrag und das erste Grundgesetz dieses Vereins ----- wobei alle BR -
Parteien unter das Vereinsrecht des BGB fallen !! BGB Zweiter Titel -
Juristische Personen I. Vereine § 21 ff => das Parteiengesetz verweist auf BGB §
54 [Vereine ohne Rechtsfähigkeit] Auf Vereine, die nicht rechtsfähig sind,
finden die Vorschriften über die Gesellschaft Anwendung. Aus einem
Rechtsgeschäfte, das im Namen eines solchen Vereins einem Dritten gegenüber
vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; handeln mehrere, so haften
sie als Gesamtschuldner .
Bemerkenswert ist, daß die BR in D immer nur von der Rechtsnachfolge ( Seite 2:
Sukzessionsstaat ) spricht, aber nie von einem neuen Völkerrechtssubjekt -
entweder weil es keines ist ( halte ich für am wahrscheinlichsten ) oder weil es
ihre neue Völkerrechtssubjektivität nicht nachweisen kann (auch gut).
dudenonline/treuhand ===> Mandatarstaat
http://www.enzyklo.de/lokal/42303 http://www.enzyklo.de/Begriff/Mandatarstaat
ein Mandatarstaat ist ein Staat, der ein Mandat in Treuhand verwaltet
duden.de/rechtschreibung/Mandat
=>Auftrag, etwas für jemanden auszuführen, jemanden in einer Angelegenheit
juristisch zu vertreten (im Auftrag des früheren Völkerbundes) <> von einem
fremden Staat in Treuhand verwaltetes Gebiet Synonyme zu Mandat: Auftrag,
Befugnis, Bevollmächtigung, Ermächtigung, [Vertretungs]vollmacht;
Autorisation; (Amtssprache) Weisung; Abgeordnetenamt, Abgeordnetensitz
Endlich scheint es ein wenig Klarheit zu geben:
Es gibt also einen fremden Staat, der ein Gebiet in den Grenzen vom
31.12.1937 in Treuhand verwaltet.
Dieser Staat und seine Mitarbeiter haben einen Auftrag, ein Mandat
Zitat - Das Deutschlandprotokoll: »Wir sind keine Mandanten des deutschen
Volkes, wir haben den Auftrag von den Alliierten« Konrad Adenauer und Carlo
Schmid sprach von einer Form der »Fremdherrschaft«.
Wem stehen alle Bundesangestellten wie Bundeskanzler & Co. vor ? - dem
Mandatarstaat !
Sie haben sich vor allem an den Artikel 76 der UN Charta mit den dargelegten
Zielen der Vereinten Nationen zu halten, denn das Treuhandsystem dient
hauptsächlich den Zwecken: entsprechende politischen, wirtschaftlichen, sozialen
und erzieherischen (Rück-) Fortschritt der Einwohner der Treuhandgebiete zu
erzielen.
Wundert es dann noch, daß keine Wahl etwas verändert ? - es gibt keine
Zuständigkeit für und keine Legitimation(snotwendigkeit) durch das deutsche Volk
- damit auch keine parlamentarische Demokratie für das deutsche Volk ( Prinzip
der politischen Repräsentation als eine Form der institutionalisierten
Machtausübung - die politischen Entscheidungen werden durch ein aus freier
Volkswahl hervorgegangenes und somit demokratisch legitimiertes Parlament
getroffen, dem Parlament auch die Gesetzgebung obliegt ).
Keine Regierung repräsentiert das deutsche Volk - daher muß auch jede neue
Partei beim Bundeswahlleiter ihre Legitimation beantragen (Die Errichtung einer
Partei bedarf eines Gründungsvertrages. Als Gründer kommen nur natürliche
Personen in Betracht. Zur Legitimation der Parteigründung .... Verpflichtung
gegenüber dem Bundeswahlleiter hat der Vorstand dem Bundeswahlleiter Satzung,
Programm, Namen der
Vorstandsmitglieder der Partei .. bekannt zu geben).
Nun macht auch die Änderung 1956 vom Grundgesetz Artikel 1 Sinn:
Artikel 79 [Grundgesetzänderungen; Ewigkeitsklausel] legt in (3) Eine
Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder,
die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den
Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig .
fest.
seit 1956 I. Die Grundrechte Artikel 1 [Menschenwürde; Bindung der Staatsgewalt
an die Grundrecht] (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden
Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes
Recht.
original Artikel 1 (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung,
Verwaltung und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Ich bin der Meinung,
daß die 1956er Änderung des Artikel 1 entgegen der Ewigkeitsklausel entweder
bereits zum Stillstand sowohl der Rechtspflege als auch der Legislative, in
Folge damit auch der Exekutive führte oder daß damit das Grundgesetz als Ganzes
suspendiert wurde und alle Vorschriften, Verwaltungsakte, Gesetze, gerichtliche
Entscheidungen ( BGH / BVerfG ) etc. durch den rechtlichen Fehlbezug zu einem
inexistenten Grundgesetz nichtig / nicht anwendbar sind / wurden.
Jede Anwendung von „Recht und Gesetz“ stellt seit 1956 in jedem Einzelfall
Hochverrat dar und fällt nicht nur unter StGB §§ 81 ff sowie § 92 (2) Satz 6,
sondern durch den Stillstand der Rechtspflege in der gesamten Bundesrepublik ist
das VStGB §5 ff anzuwenden.
Welches Ziel wurde verfolgt ?
All diejenigen, welche in der Verwaltung tätig sind, aus der Bindung an die
Gesetzgebung heraus zu nehmen.
Der Bund ist eine Treuhandverwaltung !
Welche Diskussionen finden wir auf der Weltbühne ?
5 Vetostaaten in der UNO, USA als Hauptsiegermacht - Kanzlerakte, UN als
Treugeber des Bundes, welcher als Treunehmer allen anderen in der BR in D sagt,
wo es lang geht.
Einmal will der Bund sich nach über 60 Jahren nichts mehr vorschreiben lassen (
Völkergewohnheitsrecht ) - aus der Abhängigkeit des Treunehmers ausbrechen und
zum Anderen gleichberechtigtes Mitglied der UNO sein. Die Aussage Juli 1990 -
Hans D Genscher: es wird keinen Friedensvertrag geben - entstammt der Angst, daß
damit automatisch der Treuhandsauftrag endet - und sich der Bund aufzulösen hat.
Erneut muß ich - bzgl. der Entstehung der Bundesrepublik ausgehend von 1.7.1867
/ 1.1.1871 laut wiki - auf die Paulskirchenverfassung ( immer noch römisches
Recht ) eingehen; es steht völlig außer Frage, daß diese völkerrechtlich korrekt
zu Stande kam und am 28.3.1849 verabschiedet sowie am 28.4.1849 für das ganze
Land ( auf dem Gebiet des deutschen Bundes, die sog. Großdeutsche Lösung )
rechtskräftig wurde.
Die gewaltsame Unterdrückung mittels der Militärs der Fürsten, kann nur als
Staatsstreich oder Putsch bezeichnet werden ( duden: von einer Gruppe [von
Militärs] durchgeführter Umsturz[versuch] zur Übernahme der Staatsgewalt;
Synonyme: Auflehnung, Erhebung, Revolte, Staatsstreich ) zur Vertreibung der
rechtmäßig gewählten Nationalversammlung => 5. April 2012 Nach Militärputsch USA
setzen Staatshilfen für Mali aus - Zitat: Regierungen von Ländern, die ihr
rechtmäßig gewähltes Staatsoberhaupt durch einen Militärputsch oder per
Anordnung absetzen, dürfen nach US-Gesetz keine Direkthilfe erhalten.
Damit ist weder der süddeutsche noch der norddeutsche oder der ewige Bund 1867
völkerrechtskonform entstanden. Ebenso wenig das bismarcksche / wilhelminische
Kaiserreich mit der Kaiserproklamation 1871.
Des Weiteren ist die Deutsche Reichsverfassung vom April 1871 nur ein Gesetz Nr.
628 und genügt durch Wortumdeutung den völkerrechtlichen und
gesellschaftsrechtlichen Bedingungen einer Verfassung nicht.
Schließlich und endlich wird damit mein Grundgedanke, daß die debellatio vom
25.4.1945 alles bis 1867 / 1871 und damit auch jedes Völkerrechtssubjekt
auslöschte, gefestigt / bestätigt. Es bleibt für das Land Deutschland - wenn es
sich weiter im römischen Recht bewegen will - nur die Paulskirchenverfassung und
seine Anwendung / Umsetzung oder das Schaffen eines völlig neuen
Völkerrechtssubjektes.
Das Angenehme: sowohl ein Völkerrechtssubjekt unter der Paulskirchenverfassung
als auch ein völlig neues Völkerrechtssubjekt gehört weder der EU noch der UN
an, hat niemals Krieg geführt und wurde auch nie durch den Völkerbund (
Versailler Diktat etwa 21 - 50, die Völkerbundsakte Artikel 21 - 26) ) zum
Mandatsgebiet / Treuhandgebiet. wiki/Völkerbund: war gemäß dem Versailler
Vertrag für die Verwaltung des vom Deutschen Reich als Reparationsleistung
abgetrennten Saargebietes zuständig. Dem Völkerbund wurden die bisher deutschen
Kolonien und die von der Türkei abgetrennten arabischen Gebiete übertragen. Der
Völkerbund vergab diese Gebiete wiederum als Mandate an Mitgliedsstaaten. Nach
dem Zweiten Weltkrieg wurden sie als UN-Treuhandgebiete verwaltet.
duden.de/rechtschreibung/Mandat (im Auftrag des früheren Völkerbundes)
von einem fremden Staat in Treuhand verwaltetes Gebiet
nun der 3. von
insgesamt 4 Teilen - Betrachtungen zur Bedeutung des Mandatarstaates: BR in D.
Kurzfassung: der Mandatarstaat entstammt der Zeit des Völkerbundes und
beschreibt einen für sich selbst autonomen, souveränen Staat, welcher neben
seinem eigenen Staatsgebiet und Staatsvolk ein anderes, ihm fremdes Volk und
Gebiet im Auftrag des Völkerbundes treuhänderisch verwaltet.
Die Entsprechung dazu findet sich aktuell in der UN Charta als fremd verwaltete
Treuhandgebiete.
Bei der Recherche nach Mandatarstaat und Eingedenk der Entmündigung ( siehe dazu
auch das Potsdamer Protokoll ) fand ich folgende Bücher:
http://www.duden.de/suchen/dudenonline/verwaltet
Vormund: jemand, der Entmündigte[n] rechtlich vertritt
Mündelgeld: zum Vermögen eines Mündels gehörendes Geld, das der Vormund
verwaltet
Beamtenstaat: Staat, dessen öffentliche Angelegenheiten von Beamten verwaltet
werden
Mandatarstaat: Staat, der ein Mandat in Treuhand verwaltet
Treuhandgebiet: Mandatsgebiet, das von einem Staat mit dem Ziel der Hinführung
zur Selbständigkeit verwaltet wird ( wenn dieses Ziel erreicht wird, fällt die
Geldquelle weg )
Aus dem Buch
„Die deutschen Kolonien nach dem Versailler Vertrag“ von Jan Richter geht
zweifelsfrei hervor, daß die Völker von Mandatsgebieten unter Vormundschaft
gestellt sind - interessant: der Völkerbund wird als Bund bezeichnet. In der UN
Charta KAPITEL XI
Erklärung über Hoheitsgebiete ohne Selbstregierung steht:
Artikel 73 Mitglieder der Vereinten Nationen, welche die Verantwortung für die
Verwaltung von Hoheitsgebieten haben .., deren Völker noch
nicht die volle Selbstregierung erreicht haben, .. übernehmen als heiligen
Auftrag die Verpflichtung, im Rahmen des durch diese Charta errichteten Systems
des Weltfriedens .. (korrekt wäre Weltentmündigung)
Amtliche
Verlautbarung über die Konferenz von Potsdam vom 17. Juli bis 2. August 1945.
Auszug
(II) Das deutsche Volk muss überzeugt werden, .. dass es sich nicht der
Verantwortung entziehen kann für das, was es selbst dadurch auf sich geladen
hat, dass seine eigene mitleidlose Kriegführung ..
16. Zur Einführung und Unterstützung der wirtschaftlichen Kontrolle, die durch
den Kontrollrat errichtet worden ist, ist ein deutscher Verwaltungsapparat zu
schaffen ( dieser bekommt als Beamtenapparat ein Mandat zur Verwaltung des
entmündigten deutschen Volkes ).
So ist dem deutschen Volk klar zu machen, dass die Verantwortung für diese
Verwaltung und deren Versagen auf ihm ruhen wird. Jede deutsche Verwaltung, die
dem Ziel der Besatzung nicht entsprechen wird, wird verboten werden.
IV. Reparationen aus Deutschland
In Übereinstimmung mit der Entscheidung der Krimkonferenz, wonach Deutschland
gezwungen werden soll, in größtmöglichem Ausmaß für die Verluste und die Leiden,
die es den Vereinten Nationen verursacht hat, und wofür das deutsche Volk der
Verantwortung nicht entgehen kann,
Ausgleich zu schaffen, ..
XI. Territoriale Treuhänderschaft
Die Konferenz prüfte einen Vorschlag der Sowjetregierung hinsichtlich einer
Treuhänderschaft über Territorien, wie sie in dem Beschluß der Krim-Konferenz
und in der Charta der Vereinten Nationen definiert sind.
Wenn befürchtet wird, daß sich jemand seiner Verantwortung entziehen könnte,
wird für diesen ein Vormund bestellt; dieser hat die Oberaufsicht (
Finanzagentur ) über das Geld ( €, DM ) der Entmündigten:
das Mündelgeld ( DR Gold ). Ein ganzes Volk wurde auf Grund seiner Verantwortung
für die Kriegsgreul entmündigt und durch einen Mandatarstaat verwaltet - konkret
sind es die Beamtenstrukturen, so daß dieses auch die Prinzipien eines
Beamtenstaates abbilden oder als solch ein Staat bezeichnet werden kann - klar
daß kein Entmündigter vom treuhänderisch verwalteten / tätigen Beamten ernst
genommen wird. Mittels der UN Charta wird das Gebiet des ehemaligen Deutschen
Reichs als Treuhandgebiet verwaltet, dabei haben die Mandatsgebiete verschiedene
Mandatarstaaten - neben dem Bundesrepublik, Polen, Tschechien, Rußland ggfls.
auch die Länder des Baltikums - daß kein Entlassen in die Selbständigkeit zu
erwarten ist, wurde am 17.7.1990 durch Hans D Genscher klar gemacht.
Kein Wunder, daß der §6 des BGB = Artikel 8 des EG BGB gestrichen wurde; damit
kann die Entmündigung nicht mehr aufgehoben werden, da die Gesetzesgrundlage
durch Aufhebung weggefallen ist.
Nachvollziehbar,
daß dem deutschen Volk nicht gestattetet wurde, über das Grundgesetz abzustimmen
- für wen ist dieses dann bestimmt ?
Für das deutsche Volk ... kaum !
Es dürfte das Bindeglied zwischen Treugeber = Alliierten / Entente / UN und dem
Mandatarstaat Bundesrepublik, hier explizit seiner Angestellten / Beamten sein,
welche Treue auf das GG & die Landesverfassungen schwören.
Daher brauchen die Deutschen nicht zum GG gefragt werden - es ist sowie nicht
für sie.
Womit ist i.d.R. Unmündigkeit verknüpft ? - unmündiges und damit würdeloses
Verhalten.
Unsere Fremdherrschaft / -Verwaltung erwartet immer, quasi ohne Ausnahme ein
unmündiges und würdeloses Verhalten der überwachten Bevölkerung. Auch auf Grund
der eigenen Arbeitsplatzerhaltung, werden die Bewohner des Bundesgebietes in der
Unmündigkeit gehalten => vor allem durch überbordende Vorschriften, die niemand
alle im Gedächtnis behalten, beachten und umsetzen
kann - aber diese Vorschriften / Gesetze sind ideal
zur Legitimation gewaltsamer Vorgehensweise gegen
die unmündige Bevölkerung und Schaffung weiterer
Gesetze.
Damit sind Verwaltungsanordnungen und Gesetze
- einmal eine Folge des unmündigen und würdelosen Verhaltens der Bevölkerung
- zudem eine Erwartungshaltung ( nichts anderes als dieses Verhalten wird
wahrgenommen )
- ein weiteres Mal zur Aufrechterhaltung der bestehenden Ordnung gemäß UN Charta
Artikel 73 ff sowie Aufrechterhaltung der gegebenen Machtverhältnisse ( auch
durch sinnlose, unendl. Gesetze ) Es steht im Widerspruch zur Erwartungshaltung,
zur Aufrechterhaltung und zur eigenen Arbeitsplatzerhaltung die Bevölkerung
sowie die Kinder durch Schule etc. zu mündigen Bürgern zu machen.
wiki/Bundesrepublik_Deutschland
Trotz der Kontinuität des Begriffes Deutschland vom 17. Jahrhundert bis in die
Gegenwart sowie völkerrechtlicher Identität und staatsrechtlicher Kontinuität
seit dem 19. Jahrhundert bestand de facto bis 1990 keine durchgehende lineare
politisch-historische Entwicklung. << würde ich selbst so
nicht unterschreiben !
Denn wir müssen die verschiedenen Ebenen von 1849 bis heute übereinander legen:
So haben wir räumliche Fakten als Deutschland - siehe unterste Grafik - auf
dieser Scholle leben die Menschen, welche sich durch eine Nationalversammlung
eine gültige Verfassung gegeben haben.
Daraus resultiert - ( räumlich - ) optisch identisch - das Völkerrechtssubjekt
Deutsches Reich in den Grenzen des Deutschen Bundes - dieses ist ein
Rechtsbegriff bzw. Rechtsraum geworden !
Dieser Rechtsraum führte eine neue Rechtsebene juristisch ein; es bleibt die
Ebene der Scholle und des NRs.
Der Putsch, der Könige und Fürsten zu Mördern an Angehörigen der
Nationalversammlung machte, führte zu 3 Bürgerkriegen, welche 1867 zur
„Verfassung“ des norddeutschen Bundes führte - daraus entstand das Kaiserreich
mit seiner „Verfassung“ vom April 1871.
Die BR in D teilt mit, daß es kontinuierlich als Deutschland seit 1867 bestehe -
evtl. Teilräumlich, jedoch niemals als Rechtssubjekt - schon allein deshalb
nicht, weil es der treuhänderisch verwaltende Mandatarstaat seit 1949 in
Verwaltungsrechtsnachfolge ist. Das letzte Völkerrechtssubjekt ist (immer!)
untrennbar mit der einzig gültigen Verfassung als Bindeglied zwischen Staat &
Staatsvolk verknüpft, da es - siehe T. Schweisfurth - keinen Staat ohne sein
Volk gibt ! ----- und die BR in D hat kein eigenes Staatsvolk, typisch für
verwaltende Mandatarstaaten - dies ist für das zentrale Deutschland nun die BR
in D alleine ( ohne DDR ) für den östlichen Raum Polen, Tschechien, Rußland.
Die Grafiken zeigen eindrucksvoll / nachvollziehbar, wie der politisch wirksame
Raum sich vom Land in den jeweiligen Jahren ( ich habe keine Karte Weimarer R,
DDR mit BRD auf Grund der Übersichtlichkeit hinzugefügt ) unterscheidet - d.h.
die Gültigkeit sowohl des juristischen Rechtsraums Völkerrechtssubjekt auf dem
räumlich identischen Deutschland ( als Raum / Scholle ) wird sicher solange
bestehen bleiben, wie die Paulskirchenverfassung Bestand hat (unantastbar ist
ewig die Scholle und das Naturrecht) .
Auch wenn es das Wort Mandatarstaat 1850 und in den direkt darauf folgenden
Jahren noch nicht gab, so ist dieses doch die passende Beschreibung, denn die
Fürsten und Könige entrechteten / entmündigten ihre Untertanen 1849 erneut und
zwangen diese zum Kriegs-/Frondienst => 3 Bürgerkriege bis 1866
------ die Menschen bewegten sich nach wie vor im Raum Deutschlands, wurden von
den Fürsten und Königen unter Mißachtung der gültigen Paulskirchenverfassung
zwangs- und fremdverwaltet.
Durch nichts im Völkerrecht war oder kann dieses „königliche“ Vorgehen
legitimiert werden.
Jede Regierung bedarf ihrer Legitimation. In Volksherrschaften ( Demokratien )
geschieht dies durch das Volk und die Verfassung, welche von einer
Nationalversammlung verabschiedet wurde ( zuletzt 1849 ), welche sich durch
Delegierte zusammensetzt, welche von einem souveränen Volk gewählt wurden (
diese Situation bestand danach nie mehr, damit auch 1949 > Gesamtdeutsche
Verfassung < nicht ).
Wir habe die Dreiteilung:
1. fundamentale Basis: die Landmasse = Teil der Erde
2. das Volk welches (kultur)historisch darauf seine Heimat gefunden hat (
Heimatland ! )
3. die Gemeinschaft des Volkes - in der Regel seßhaft geworden - gründet seinen
Staat < Freier Wille.
T. Schweisfurth: nur der Mensch schafft das originäre Völkerrechtssubjekt !
Damit sind auch die zu erfüllenden Voraussetzungen klar.
Dieses Entmündigungsprinzip funktionierte schon seit Jahrtausenden gut, warum
etwas ändern ?
Wie wird dies bspw. bewerkstelligt ?
Menschen haben Rechte: lex divinae, lex aeternae, jus naturalis - die
grundlegenden Menschenrechte.
Entrechtete / Entmündigte haben höchstens noch Privilegien, welche ihnen
jederzeit genommen werden (können => siehe Führerscheinentzug
für diejenigen, welche sich nicht „disziplinieren“ lassen ).
Ich sehe aber durch das gewalttätige System der Fremdherrschaft, realisiert
durch die Beamten der Mandatarstaaten ( so wurde bspw. nach 1918
belgische Richter im Deutschen Reich durch den Mandatarstaat Belgien eingesetzt
! ), daß faktisch keine Zuständigkeit besteht - diese wäre nur
auf Grund ( durch das ) des eigenen, dem Volk originär zugehörenden
Völkerrechtssubjekt möglich.
Bezüglich dem zu verwaltenden Staat und seinem Volk besteht auch nach den
Konventionen von Montevideo keine Zuständigkeit !
> es ist nicht das
eigene Staatsvolk der Mandatarstaaten, explizit nicht das Staatsvolk des
eigenen, möglicher Weise sogar originären Völkerrechtssubjektes
> das fremde, zwangsverwaltete Staatsvolk führt zur Nichterfüllung o.g.
Konventionen / der Vorgaben von Georg Jellinek - damit kann das Gebiet niemals
ein völkerrechtlicher Staat des Mandatarstaates oder als ein völkerrechtlicher
Teil davon sein; ebenso wenig ein eigenständiger Staat als VRS.
> alle Handlungen sind ein Fall von arglistiger Täuschung ( auch im
Rechtsverkehr ), denn das Volk wird weder über sein Entmündigung noch über den
Status der Beamten als Teil / Mitarbeiter des Mandatarstaates aufgeklärt - daher
müssen sie falsch agieren / argumentieren, was auch beabsichtigt ist.
Damit greift sowohl nach BGB als auch nach Naturrecht: unvereinbar mit Treu und
Glauben und ihr Verhalten ist von Beginn an sittenwidrig <= ex tunc.
Ihre Argumente arbeiten mit falsa demonstratio non nocet ( die falsche
Bezeichnung schadet nicht ) - denn es wird einfach alles so umgedeutet, wie es
für die Aufrechterhaltung der Fremdverwaltung benötigt wird.
Wenn wir davon ausgehen, daß dies seit Sommer 1849 so ist, dann hat es sich
durch das Kaiserreich bis heute vielfach „bewährt“.
Kein Wunder, daß es immer breiter angewandt wird ( siehe Chemtrails ).
Ihr Ziel: es sollen sich auch keine originären Völkerrechtssubjekte mehr bilden
- daher die Übereinkunft der Mandatarstaaten über die „kollektive
Nichtanerkennung illegaler Staaten“ ( UNO = das Dach ).
Wir wissen: die Begrifflichkeiten wurde vom Völkerbund so festgeschrieben - von
der UN / UNO als Treuhand übernommen. Hier gibt es 5 Vetostaaten ( USA, UK,
Rußland, China, Frankreich ) - sind bei diesen bestimmte Aspekte ( Sonderstatus
?) ausgenommen ?
Schließlich ging die Info durch´s Netz, daß die UNO zur eine Welt Regierung
gemacht werden soll.
Treuhand und Treuhandsrecht ( = immer zu treuen Händen ) ist die „Nachfolge“ des
Lehnsrechts ( mit dem Lehnsherr ) und dem damit verbundenen Fideikommiss. Zur
Zeit der Lehnsherren wurden ( als Teil ihrer Macht und der Hierarchie ) Vögte
eingesetzt; Ihnen unterstand ein Gerichtsbezirk - im Auftrag des
Grund-/Lehnsherrn. In der Vogtei war nur der wehrfähige = souveräne und freie
Mann rechtsfähig.
Neben dem Vogt im Sinne des advocatus ( der Herbeigerufene ) muß es noch
Kirchenvögte gegeben haben, welche den Blutbann aussprechen konnten.
Sollte man nicht die kollektive Nichtanerkennung gegenüber allen Mandatarstaaten
anwenden ?
Insbesondere von den Völkern, welche originäre Völkerrechtssubjekte gründeten -
hier denke ich insbesondere auch an die Schweiz, welche mit der 1999 neuen
Bundesverfassung sich einen gleichnamigen Mandatarstaat „überstülpten“. Daher
haben sich einige Schweizer bereits zusammen gefunden, um für ihre direkte
Demokratie zu demonstrieren - aber gegenüber wem demonstrieren sie …. gegenüber
der (unzuständigen) Fremdverwaltung .. den Beamten des Mandatarstaates gleichen
Namens - das absolut perfide daran ist, daß es für diese Beamten keine
Amtspflicht- oder Treueverletzung gibt, denn ihr Amt / Ihre Treue ist nicht dem
Volk oder der Landmasse geschuldet, sondern dem Mandatarstaat ( => Mandats-
recht <=> Mandatsgeber und Mandatsnehmer => Lehnssystem ).
Ich gehe davon aus, daß das Deutsche Reich vom Völkerbund zu treuen Händen A.H.
übergeben wurde.
Vorbild Rom - es setzte Stadthalter ein, welche dafür sorgen mußten, daß Rom
seine Steuern bekam - in den 2 Jahren, welche sie Zeit hatten, ging es ihnen
neben den Steuern vor allem darum, den eigenen Sack voll zu bekommen ----- gibt
es einen Unterschied zum Prinzip der Mandate ?
Alle Schlüsselworte sind vor allem in den nachfolgenden Artikeln der UN Charta
zu finden: Artikel 73
deren Völker noch nicht die volle Selbstregierung erreicht haben
Artikel 76 > Ziele des Treuhandsystems
a) den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu festigen;
b) den politischen, wirtschaftlichen, sozialen und erzieherischen Fortschritt
der Einwohner zur Selbstregierung oder Unabhängigkeit
c) die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten
Was ist / wer hat überhaupt eine Selbstregierung ? - davon ausgehend, daß es
überwiegend Fremdregierungen, gestellt durch die Mandatarstaaten, sind - so wird
auf ewig das Treuhandsystem aufrecht erhalten ------ vor allem, da die Menschen
- zu römisch-deutschen Bürgern gemacht oder Personalisiert - immer getäuscht
werden und die Parteien ihre Wahl als Akzeptanz der Fremdverwaltung
interpretieren.
D.h. mit jeder Wahlteilnahme wird quasi die Aufrechterhaltung des
Mandantarsystems legitimiert
- denn ein entmündigtes Volk ist weder souverän, noch eigenständig, noch
geschäftsfähig - und es kann das Selbstbestimmungsrecht der Völker ihm auf Grund
der Wahrung des Weltfriedens nicht übergeben werden. Daher keine
Völkerrechtssubjektivität für diese Völker und ihr Land, damit keine
Selbstregierung ( das Prinzip des römischen Stadthalters ).
Gemäß wiki/Bundesrepublik_Deutschland Bundeshauptstadt Berlin.
Gründung - 1. Januar 1871: Deutsches Reich (völkerrechtl. 1. Juli 1867:
Norddeutscher Bund)
- 23. Mai 1949: Bundesrepublik Deutschland
Da also die BR in der Kontinuität der Rechtsnachfolge seit 1867 steht, ist damit
zweifelsfrei klar, daß spätestens seit Juli 1867 Mandatarstaaten hier das Sagen
haben. Wofür dient nach diesem Gedanken dann der gelbe
Staatsangehörigkeitsausweis - da es ja 1913 ebenfalls nur ein Mandatsgebiet war
?
- dient dies vlt. dem Ziel aus den nachfolgenden Aktivitäten:
Verfassung jetzt <> Friedensvertrag durch alle Inhaber des deutschen
Staatsangehörigkeitsausweis !
das Mandatsgebiet durch weitere Täuschung in ein Völkerrechtssubjekt
umzuwandeln, damit niemand mehr das originär vom Schein - Völkerrechtssubjekt
trennen kann und so der Mandatarstaat sein Herrschaftsgebiet tatsächlich um
Deutschland ( zumindest die Fläche der Bundesrepublik in Deutschland - diese
Aussage aus dem originalen Grundgesetz vom Mai 1949 macht nun erst richtig Sinn
) auszuweiten.
Meiner Ansicht nach gab es nicht nur ein weltliches Lehnssystem, da die
Kaiserwürde nur auf der Zwei-Schwerter-Lehre basieren kann und ist damit die
Folge eines Lehnssystem, eines kirchlichen.
Lehnsherr ist hier / damit der Papst, Lehnsnehmer der König, der sich zum Kaiser
krönen läßt.
Somit haben auch alle seine Untergebenen nur einen echten Lehnsherrn ….... Papa
in Rom.
Wie die Bücherauszüge zeigen, wurde sowohl im Völkerbund als auch bei der ( in
Wirklichkeit ) Nachfolgeorganisation UN / UNO immer vom heiligen Auftrag
gefaselt - auch wenn es sich nun Treuhandgebiete nennt, vorher Mandatargebiete (
schließlich sind die Kaiser weggefallen - da braucht es einen neuen Namen /
Begriff für den Lehnsnehmer des altbekannten Lehnsherrn ).
Was bedeutet heiliger Auftrag ?
Hier verweise ich auf die Bulle Unam Sanctam ( siehe Freiheit_Unam-Sanctam.pdf
vom 2.3.2012 ) 18. November 1302 Papst Bonifatius VIII.: die Bulle begründet die
päpstliche Weltherrschaft in geistlichen wie in weltlichen Angelegenheiten: „Die
eine heilige, katholische und apostolische Kirche
müssen wir im Gehorsam des Glaubens annehmen und festhalten.“
Bonifaz VIII. forderte die Unterordnung der Kaiser - das "weltliche Schwert"
untersteht dem "geistigen Schwert", es wird vom Papst eingesetzt: das geistliche
wird von der Kirche geführt und das weltliche für die Kirche. Die
Zwei-Schwerter-Lehre stammt aus der Frühphase des Investiturstreites: Jesus
Christus hätte dem Papst beide Schwerter anvertraut (Bernhard von Clairvaux),
dieser aber das weltliche Schwert an die jeweiligen Fürsten weiterzugeben habe,
was im Dictatus Papae 1075 manifestiert wurde. Daraus formte Augustinus den
Gottesstaat ( Beide „Staaten“ sind Personenverbände; der weltliche Staat, die
res publica, ist ein Zweckverband, der Frieden und Gerechtigkeit schaffen soll )
und formte den Dualismus: civitas terrena bzw. diaboli (unter der Herrschaft des
Teufels) und civitas caelestis (unter der Herr schaft Gottes) ein
eschatologischer Kampf, in dem die civitas terrena untergehen und die civitas
Dei erlöst werden wird. Die geistige soll über die weltliche Gewalt Recht
sprechen, wobei sie selbst nur Gott verpflichtet ist => Universalherrschaft: „Es
ist zum Heile für jegliches menschliche Wesen durchaus unerlässlich, dem
römischen Papst unterworfen zu sein“
=> päpstlichen
Weltherrschaft in geistlichen wie in weltlichen Angelegenheiten. <= heiliger
Auftrag …..
Diesen heiliger Auftrag ( weltliches Schwert ) hat der Völkerbund sowie die UN
mit der Vormund über die Treuhand- / Mandatsgebiete übernommen und an die
Mandatarstaaten übertragen.
Danke an Barbara
http://www.caduceum.de/ zur Info über die Bullen: Die Kirche hängt über allem.
Mit Unam Sanctam hat die Kirche die Welt für sich beansprucht, sozusagen
Eigentumsrecht auf alles und jeden erhoben. Darauf bauen die anderen drei Bullen
auf. Es ist ein Trust System.
Unam Sanctam wohl auch geschaffen um die großen Rivalen (Templer) zu entmachten.
Die Kirche verwaltete mit diesem Trust deren Besitze.
Wiederbekommen haben sie ihn jedoch nicht; die andere drei Trusts (Bullen) waren
für den portugiesischen König und seine Nachkommen:
1455 Romanus Pontifex (nimmt den Landbesitz)
1481 Aeterni Regis (nimmt den persönlichen Besitz)
1537 Convocation (nimmt die Seele)
Papal Bull Convocation May 22, 1537 Pope Paul III
Wherefore, having been called, as we have said, in so great a tempest of
heresies, discords and wars and in such restlessness of the waves to rule and
pilot the bark of Peter, and not trusting sufficiently our own strength, we
first of all cast our cares upon the Lord, that He might sustain us and provide
our soul with firmness and strength, our understanding with prudence and wisdom.
verkürzt: Darum sagten wir in diesem großen Sturm der Häresien, der Dissonanzen
und Kriege, derweil solche Wellen der Unruhe herrschen, um das Schiff Petri bei
unzureichendem Vertrauen in unsere eigene Stärke zu steuern, gilt unsere Sorgen
dem Herrn, auf daß er uns und unsere Seele mit Festigkeit und Stärke, mit
Verständnis mit Klugheit und Weisheit stützt.
Papal Bull Romanus
Pontifex January 8, 1455 Pope Nicholas V
-- We [therefore] weighing all and singular the premises with due meditation,
and noting that since we had formerly by other letters of ours granted among
other things free and ample faculty to the aforesaid King Alfonso -- to invade,
search out, capture, vanquish, and subdue all Saracens and pagans whatsoever,
and other enemies of Christ wheresoever placed, and the kingdoms, dukedoms,
principalities, dominions, possessions, and all movable and immovable goods
whatsoever held and possessed by them and to reduce their persons to perpetual
slavery, and to apply and appropriate to himself and his successors the kingdoms,
dukedoms, counties, principalities, dominions, possessions, and goods, and to
convert them to his and their use and profit –
verkürzt: Wir stellten [ daher ] in Abwägung aller Voraussetzungen in Meditation
fest, dass wir früher in anderen Briefe von uns - unter anderem kostenlos dem
vorgenannten König Alfonso umfassende Fähigkeiten gewährt hatten - zu erobern,
heraus zu suchen, zu erfassen, zu besiegen und alles zu unterwerfen Sarazenen
und Heiden was auch immer und andere Feinde Christi, wo immer sie zu finden
waren und die Königreiche,
Fürstentümer, Herrschaften, Besitz und alle beweglichen und unbeweglichen Güter
jeglicher Art und von ihnen Besitz zu ergreifen und ihre Personen zu ewiger
Sklaverei zu reduzieren und die Anwendung, wenn angebracht, sich und seine
Nachfolger die Königreiche, Herzogtümer, Grafschaften, Fürstentümer,
Herrschaften, Besitz und Gütern und sie zu seiner und umgewandelt werden zu
eigenen Einsatz und Gewinn
Papal Bull Aeterni
Regis 21. Juni 1481 papst Sixtus IV.
Item, the aforesaid King and Queen of Castile, Aragon, and Sicily, willed and
resolved that this peace shall be firm and stable and everlasting, and they
promised henceforth and forever that neither directly nor indirectly, neither
secretly nor publicly, nor by their heirs and successors, will they disturb,
trouble or molest, in fact or in law, in court or out of court, the said king
and prince of Portugal or the future sovereigns of Portugal or their kingdoms in
the status of possession or quasi-possession which they hold over all the trade,
lands, and barter of Guinea, with its gold mines, or over any other islands,
shores, sea coasts, or lands, discovered or to be discovered, found or to be
found,
Außerdem die vorgenannten König und Königin von Kastilien, Aragon und Sizilien
willentlich und beschlossen, dass dieser Frieden muss fest und stabil und
ewiglich sein und sie versprechen fortan und für immer, dass weder direkt noch
indirekt, weder heimlich noch öffentlich, noch durch ihre Erben und Nachfolger,
dieser gestört wird, durch Probleme oder belästigt werden, sei es durch Tat oder
im Recht, vor Gericht oder außergerichtlich, wobei der König und Prinz von
Portugal oder die zukünftigen Herrscher von Portugal oder ihrer Königreiche in
den Status des Besitzes oder des quasi - Besitzes über den gesamten Handel-,
alle Ländereien und den Tausch von Guinea, mit seinen Goldminen oder jeglichen
sonstigen Inseln, Küsten, Meeresküsten oder Ländern / Äcker entdecken, entdeckt
werden, gefunden wurden oder zu finden sind
Auch der erste
dreißigjährige Krieg ( begann als ) war ein heiliger Auftrag der katholischen
Kirche gegen deutschen Protestantismus ( der 6. Kreuzzug, wie der 5. sich gegen
die Katharer richtete, in 25 Jahren den Okzident entvölkerte - Losung auf die
Frage, wen von der Zivilbevölkerung man erschlagen sollte: erschlagt sie alle,
Gott wird die Seinen im Himmel wieder erkennen - und sich so der französische
König das Gebiet als Südfrankreich einverleiben konnte ); diesen Ruf nahmen nur
all zu gerne Schweden und Franzosen auf, es gab ihnen die Legitimation zu morden
und sich Ländereien zu nehmen.
Der sog. Westfälische Frieden: durch deutsche Bemühungen wurden die
Verhandlungen 1644 begonnen, jedoch der Druck durch fortwährenden Krieg und
Ermordung der Zivilbevölkerung bis 1648 in der Weise aufrecht erhalten, daß die
Situation permanent nachteilig für Deutschland wurde, so auch der
Friedensvertrag. Er führte zur Veränderung der sog. Reichsverfassung, mit
Bestätigung der vollen Landeshoheit ius territoriale für die Reichsstände samt
dem „ius pacis ac belli“. Der Westfälische Friede blieb bis zum Ende des Reiches
1806 Reichsgrundgesetz mit Frankreich und Schweden als Garantiemächten, das
Reich wurde de facto ein Staatenbund mit hunderten Einzelstaaten - so wie es
heute noch in französischen Universitäten als erklärtes Ziel bzgl. Deutschland
gelehrt wird - d.h. die Angst vor den Deutschen diente der Stärkung der Stände,
der kleinen Fürsten und Königen, um Deutschland in sich zerstritten und uneinig
zu halten.
wiki/Reichsst%C3%A4nde Die Reichsstände des Heiligen Römischen Reiches Deutscher
Nation waren diejenigen Personen und Korporationen, die Sitz und Stimme im
Reichstag besaßen. Dies waren mehr als 300 geistliche und weltliche Fürsten,
Prälaten, Vertreter von Ritterorden, Grafen und Herren sowie Freie- und
Reichsstädte ( wiederum die 300, wie schon im römischen Senat => siehe auch USA
sowie Ludendorff ).
http://www.teachsam.de/geschichte/ges_deu_verfg/deu_verg_919-1806/deu_verfg_1256-1648/deu_verfg_1256-1648_3_0.htm
Der Dualismus von Kaiser und Reich prägte die Verfassungsgeschichte des Heiligen
Römischen Reiches Deutscher Nation zwischen 1256 und 1648: Wahlkönigtum und
Kaiserwürde - Das deutsche Königtum ist bis 1806 ein Wahlkönigtum durch die
Kurfürsten (Goldenen Bulle Kaiser Karls IV. aus dem Jahr 1356). Nach ihrer Wahl
zum König erlangen sie den Anspruch, vom Papst zum Kaiser gekrönt zu werden.
Der Kaiser ist in nahezu allen Regierungsgeschäften vom Reichstag abhängig. Im
Reichstag sind die Reichsstände vertreten, das sind Landesherren (Fürsten,
Prälaten, Grafen und freie Herren). 1555 der Augsburger Religionsfrieden
zwischen Katholiken und Protestanten; hier erhalten alle
Stände, die in einem unmittelbaren Verhältnis zum Kaiser/Reich stehen
(Reichsunmittelbare) die Freiheit des religiösen Bekenntnisses.
Die Landesherren dürfen fortan die Religion in ihrem Territorium bestimmen (Cuius
regio, eius religio = "Wessen das Land, dessen der Glaube"). Wer die Religion
nicht annehmen will, muss auswandern. – Zitat Ende –
Auch heute ist die deutsche Bevölkerung maximal uneinig und damit keine Gefahr.
Nicht nur die Deutschen, sondern auch historisch ( Altertum ) indigen -
verwandten Nachbarn - sei es Polen, sei es Frankreich oder Rußland, .. - sind
doch alle Teil des einen großen Ganzen ------ wie es die gesamte Welt, alle
Lebewesen und damit auch alle Menschen sind ( ansonsten könnten keine Nachkommen
über verschiedene Rassen hinweg gezeugt werden ). Solange wir die Teilung
annehmen, ja selbst für noch weiter / tiefer gehende Spaltung sorgen, sind die
grauen Eminenzen, die geheimen Machthabern sowie die Schattenregierungen nicht
nur im Vorteil - sie haben so leichtes Spiel und lachen über unser peinliches
Verhalten.
Warum nur wird der Funke der Uneinigkeit angenommen und dann zur Spaltung über
Neid, Haß, Mißgunst, .. weiter ausgeführt ? - so sind wir wahrhaftig unmündig
und beweisen es tagtäglich auf´s Neue.
Egal wie man zum Christentum steht - aber vieles ist so wahr: liebe Deinen
Nachbarn wie Dich selbst. Reiche Deinem Nächsten die Hand. Erst wenn die
Kardinaltugenden Teil unseres Alltags werden, sind wir mündig geworden und keine
Macht - kein Papst, kein Richter, keine Schattenregierung kann seine Macht mehr
entfalten.
Was war eine der erste Handlungen A.H. ? - Erneuerung des Konkordats mit dem
Papst !
Wer hatte dieses Konkordat „aufgekündigt“ ? Bismarck.
In Folge dessen erklärte Papst Pius dem deutschen Volk - nicht dem Deutschen
Reich - den Krieg - und wer hatte maximal darunter durch Hungerblockade etc. zu
leiden - mit ca. 15 Millionen Toten nach ´45 ?
Wovon sollte man also ausgehen: die Spinne im Zentrum des Netzes sitzt seit
Jahrhunderten in Rom.
Länder und ihre Machthaber nehmen gerne das Kreuz und ziehen gegen ihre Nachbarn
ins Feld, da sie sich anschließend deren Gebiete einverleiben können ( Kreuzzug
= heiliger Auftrag ).
Durch die Sympson Doktrin und den Briand Kolleg Pakt geht dieses Einverleiben
nicht mehr - dafür hat man eine Alternative durch UN Treuhand mittels
Mandatarstaaten geschaffen.
Es war noch nie ein Problem, willige Mitarbeiter für die rechtstaatliche
Illusion zu bekommen und so den Auftrag / das Mandat ( Mandat <= offizieller
Beginn 1919 - im Auftrag des früheren Völkerbundes, von einem fremden Staat in
Treuhand verwaltetes Gebiet ) zu kaschieren: »Wir sind keine Mandanten des
deutschen Volkes, wir haben den Auftrag von den Alliierten« Konrad Adenauer ( so
kann nie gesagt werden, er wurde nicht informiert ). In exakt diesem Bilde ist
auch die EU und der ESM zu sehen.
Kann der Bund etwas anderes als eine Treuhandverwaltung sein ?
www.tingg.eu/glaube_und_gesellschaft.htm die Kirche - sei es katholisch oder
evangelisch - belastet die Seele des Menschen mit einem lebenslangen Druck, den
niemand ohne Folgen aushalten kann; dieser wird durch die Kakophonie des ewig
wiederholten Schuldprinzips erreicht ( Ihr seid alle Sünder ).
www.tingg.eu/tg_glaubensgemeinschaft.htm Wiki: Glaube: indogermanisch leubh:
„begehren, lieb haben, für lieb erklären, gutheißen, loben, etwas für wahr
halten“ - es bezeichnet eine Grundhaltung des Vertrauens - im Kontext der
Überzeugung. Damit ist Glaube eine Gewissheit jenseits jeden Zweifels !
Dies darf für uns bedeuten, daß wir in unserer Gemeinschaft ein Leben führen
können, in der Überzeugung, in Liebe vertrauen zu dürfen, in Würde, mit Achtung
und Respekt voreinander, der Schöpfung und allem Leben ------ auch wenn dies den
Mitarbeitern der Mandatarstaaten fremd ist.
In der katholischen Rechtstheorie (Augustinus sowie Thomas von Aquin) ist das
Naturrecht göttliches, ewiges Recht, in seinen obersten Grundsätzen unwandelbar
und für alle Menschen gültig.
Dazu kann ich nur den Aufsatz von Johannes Messner - Gründer der "Wiener Schule
der Naturrechtsethik"- GLAUBE FORMT GESELLSCHAFT empfehlen ( siehe website ).
Dies steht im Einklang mit Aristoteles - er zum Naturrecht: ein allgemeines
ungeschriebenes Gesetz, das allen geschriebenen Gesetzen und Verträgen
vorausgeht; das Recht der Natur beruht auf einer uns ein- und angeborenen Kraft.
Die Normativität des Völkerrechts entstammt dem Naturrecht.
einige von vielen
Konsequenzen, welche sich aus dem Dokument Mandatarstaat ergeben:
Der Mandatarstaat ist fremd zum zwangsverwalteten Mandatargebiet
- damit auch fremd zu dessen Bevölkerung ( keine hoheitlichen Befugnisse aus
diesem Volk ableitbar ) und ihrem ( möglicher Weise existenten, damit zu
erwartenden => jedoch unbestimmt ) Rechtssubjekt
D.h. wir haben zueinander fremde Rechtsräume
1. Menschen als Volk auf der Erde: das göttliche kosmische Naturgesetz, das
Naturrecht beschreibt hilfsweise
2. auf / in einem Gebiet mit juristisch zugehörige Bevölkerung: gilt nationales
( zu erwarten: römisches ) Recht, sofern es eine Verfassung gibt; von dem
Völkergemeinrecht ist immer aus zu gehen !
3. die fremde Treuhandverwaltung - welche sowohl die Bevölkerung als auch das
Gebiet durch den / als der Mandatarstaat verwaltet; diese Treuhandverwaltung
wird durch bekannte Verwaltungsstrukturen gebildet => gibt sich damit als
Beamtenstaat gegenüber der fremden Bevölkerung zu erkennen.
Wie stellt sich dies im Falle der Bundeswehr dar ?
Es lautet ja nicht mehr Wehrmacht …. der Name impliziert, sich möglicher Gegner
des Bundes zu erwehren.
Jedoch werden die Soldaten per Gesetz - immer nur das Gesetz des Mandatarstaates
- aus der zu ihm fremden Bevölkerung zwangsrekrutiert. Da dies ein Gesetz des
Mandatarstaates ist, welches ( wie jedes andere Gesetz auch ) hoheitlicher
Befugnisse bedarf - hätten dieses Befugnisse vorher zwingend von der fremden
Bevölkerung auf den Mandatarstaat übertragen werden müssen. Die treuhänderisch
zwangsverwaltete fremde Bevölkerung ( welche hier durch die debellatio sowieso
keinem Rechtssubjekt mehr angehört ) kann solch eine hoheitliche Übertragung
nicht machen. Derlei Befugnisse existiert für den Mandatarstaat BR in D nicht =>
keine, die auf hoheitlichen Rechten beruhen; der Mandatarstaat kann nur
Verwaltungsvorschriften bzgl. der fremd verwalteten Bevölkerung erlassen - mehr
ist nicht möglich !
Von der originären Bevölkerung des Mandatarstaates könnte auf diesen hoheitliche
Befugnisse übertragen werden - diese gelten damit natürlich auch nur für diese
originären Bevölkerung des Mandatarstaates, niemanden sonst !
Was sind dann die Soldaten der Bundeswehr ?
Freischärler, weil sie nur dann als Soldaten gelten können, wenn sie im Auftrag
eines Staates - als originäres Völkerrechtssubjekt - in den Einsatz entsandt
werden. Ein Mandatarstaat ist aber kein diesem Volk und damit den diesem Volk
entstammenden Soldaten zugehöriges Völkerrechtssubjekt ( sofern er eines sein
sollte ).
DER SPIEGEL 7 2009
Und da die Militärs darüber entschieden, ob Länder gegründet, wann Wahlen
abgehalten und welche Parteien zugelassen wurden, trieben Clay und seine Berater
die Dinge energisch voran.
Das Spitzenpersonal, die Ministerpräsidenten, suchte Clay persönlich aus. Die
Macht der Amerikaner war allumfassend. Weil Bayerns Ministerpräsident, der
CSU-Mitbegründer und spätere Bonner Finanzminister Fritz Schäffer, die
Erwartungen nicht erfüllte, bestellten die US-Militärs
am 28. September 1945 ihn und zwei seiner Minister ein.
Ein Oberst empfing die Deutschen: „Sie, Herr Fritz Schäffer, Ministerpräsident
von Bayern, sind hiermit abgesetzt. Hier ist Ihr Brief." „Sie, Dr.
Wilhelm Hoegner, werden hiermit zum Ministerpräsidenten von Bayern ernannt. Hier
ist Ihr Brief. Haben die Herren noch etwas zu sagen?"
Eine Währungsreform
war nötig, denn Hitler hatte den Krieg mit Anleihen für 390 Milliarden Mark
finanziert. Die Amerikaner starteten daher die höchst geheime Operation „Bird
Dog" und druckten im Herbst 1947 in New York und Washington Geldscheine mit der
Aufschrift „Deutsche Mark"
------ Zitat Ende --
Es ist vollkommen selbstverständlich, daß der „Firmenchef“ seine Untergebenen
einstellt und entläßt; so und nicht anders ist das Vorgehen des General Clay mit
den Ministerpräsidenten zu sehen. Denn Sie sind wie alle anderen auch nichts
anderes als Angestellte / Untergebene des Treugebers UN ( zu dieser Zeit direkt
USA ) für den Mandatarstaat BR in D, dem Treunehmer; die Kanzlerakte, welche
jeder Bundeskanzler zum Amtsantritt zu unterzeichnen hat, garantiert den
Fortbestand dieses Konstellation.
( siehe Egon Bahr zu Willy Brandt und seiner Weigerung diese zu unterzeichnen )
Im Artikel 1 der 2. Proklamation vom 14.7.1945 kommt zum Ausdruck, daß nur
Verwaltungseinheiten gegründet wurden, welche durch Wortumdeutung (= Täuschung)
als Staaten bezeichnet werden - Verwaltungseinheiten ist korrekt: jede
Beamtenstruktur ist Teil der vom Mandatarstaat eingesetzten Treuhandverwaltung,
in der Bundesrepublik mit dem Grundgesetz (DDR Verfassung 1968) als
verwaltungsrechtliches Bindeglied.
Jeder Mitarbeiter der Treuhandverwaltung BR in D ist - ob er nun Bescheid weiß
oder nicht ( dann kann er ja den Mandatarstaat in Regress nehmen ) - gegenüber
der fremd verwalteten Bevölkerung zum Schadensersatz verpflichtet ( privat /
pfandrechtlich ), da Piraterie und Plünderung vorliegt - siehe dazu auch die
HLKO, das VStGB und das Naturrecht ( ILC ).
Auf der website Die Bundesregierung in 2009 stand unter Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland
> Verfassungskonvent von Herrenchiemsee
> "Grundgesetz" statt "Verfassung"
> Wiedervereinigung
> Föderalismusreform
"Grundgesetz" statt "Verfassung"
Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz in Bonn feierlich verkündet und
unterzeichnet und trat am folgenden Tag in Kraft. Der Begriff "Verfassung" wurde
dabei bewusst vermieden: Das Grundgesetz stellte weder eine Verfassung für das
gesamte deutsche Volk dar noch bestand im Geltungsbereich des Grundgesetzes
volle Souveränität.
Der Charakter der Zwischenlösung kam in der Präambel ("für eine Übergangangszeit
zu Ausdruck!
"Dieses Grundgesetz Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft
tritt, die 'von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden
ist."
Eine Ratifizierung des Grundgesetzes durch die deutsche Bevölkerung, wie von den
Alliierten gewünscht, fand nicht statt. Denn die Ministerpräsidenten der
westdeutschen Länder wollten die Existenz eines westdeutschen Staatsvolkes
verneinen. Trotz dieses ursprünglich vorläufigen Charakters hat sich das
Grundgesetz im Laufe der Geschichte der Bundesrepublik als Verfassung gefestigt
und bewährt .
Das youtube
video: Die Bundeskanzler Akte - Produktion: www.politikspiegel.com Texte:
www.globalfire.tv
– veröffentlichter Text in der Remer-Depesche, einer Aussage von Willy Brandt,
dass das BRD-Grundgesetz nicht aus einer freien Willens-Entscheidung der
besiegten Deutschen hervor gegangen ist, sondern den Deutschen auferlegt wurde.
Das Brandt-Zitat mit exakter Quelle lautete: "Dieses Grundgesetz haben uns die
Amerikaner, um es vorsichtig zu sagen, anempfohlen. Man könnte auch sagen,
auferlegt.“
(BUNTE, 14 2.1991. S 94) - Die BRD-Kanzler, so Egon Bahr mit Zitaten von Brandt,
mussten gegenüber den Siegermächten, »einen Unterwerfungsbrief« unterzeichnen,
der die Im Grundgesetz und In Vertragen mit den Siegern formal festgestellte
Souveränität der BRD wieder aufhob. Bahr dazu 2009: "Brandt war empört, dass man
von ihm verlangte. »einen solchen Unterwerfungsbrief« zu unterschreiben.
Schließlich sei er zum Bundeskanzler gewählt und seinem Amtseid verpflichtet.
Die Botschafter könnten ihn wohl kaum absetzen! Da musste er sich belehren
lassen... Brandt schloss: - und hat nie wieder davon gesprochen." So Bahr in Die
Zeit am 08.09.2009
Im Oktober 2011 wiederholte er in der Jungen Freiheit die Tatsache der
Kanzler-Unterwerfung: "In der Zeit habe Ich geschildert, wie dem frisch
gewählten Bundeskanzler Willy Brandt bei Amtsantritt .drei Briefe' an die
Botschafter der Westmächte zur Unterschrift vorgelegt wurden Damit sollte er
zustimmend bestätigen, was die Militärgouverneure in ihrem Genehmigungsschreiben
zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 an verbindlichen
Vorbehalten gemacht hatten. Als Inhaber der unkündbaren Siegerrechte für
Deutschland als Ganzes und Berlin hatten sie diejenigen Artikel des
Grundgesetzes suspendiert, also außer Kraft gesetzt, die sie als Einschränkung
ihrer Hoheit verstanden.“ (JF. i6.10.20n)
Papst Pius
hat ja dem Deutschen Volk und nicht dem Deutschen Reich den Vernichtungskrieg
erklärt.
Dies ist nun der 2. Kreuzzug gegen das Deutsche Volk ( 2. dreißigjähriger Krieg
), in der Tradition JHWH / Jehovas: Genozid aller feindlichen Stämme.
Papst Pius hat natürlich dem Deutschen Reich nicht den Krieg erklärt,
schließlich ist er der Lehnsherr ( der Welt ) und das Deutsche Reich sein
Lehnsnehmer, welches treuhänderisch die Deutschen durch diesen Mandatarstaat
Deutsches Reich / Weimarer Reich ( heute BR in D ) für die Kirche verwaltet.
Kein Wunder, daß versucht wurde, weder Opel ( GM USA ) noch Ford und auf gar
keinen Fall katholische Kirchen ( protestantische waren zu Abschuß frei gegeben
) zu bombadieren. Ebenso wird nun verständlich, wieso in den Verfassung des
Deutschen Reiches -------
http://www.verfassungen.de/de/de67-18/verfassung71-i.htm
Gesetz betreffend die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871
IV. Präsidium Art. 11
Das Präsidium des Bundes steht dem Könige von Preußen zu, welcher den Namen
Deutscher Kaiser führt. Der Kaiser hat das Reich völkerrechtlich zu vertreten,
im Namen des Reichs Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, ..
http://www.verfassungen.de/de/de67-18/verfassung71-i.htm Die Verfassung des
Deutschen
Reiches ("Weimarer Reichsverfassung") 11. August 1919
Dritter Abschnitt. Der Reichspräsident und die Reichsregierung.
Artikel 45. Der Reichspräsident vertritt das Reich völkerrechtlich. Er schließt
im Namen des Reichs Bündnisse und andere Verträge mit auswärtigen Mächten.
Kriegserklärung und Friedensschluß erfolgen durch Reichsgesetz.
der jeweilige Reichsrepräsentant immer nur für das Reich ( welches er
völkerrechtlich zu vertreten hatte ) Krieg erklärte - und nicht für das Deutsche
Volk: der jeweilige Reichsrepräsentant hat immer nur seinen Mandatarstaat und
niemals das Volk vertreten ( können ) ! Daher konnte er für dieses Volk weder
den Krieg erklären, noch Frieden schließen - ebenso wenig Hans D Genscher; auch
hat das Volk selbst nie Kriege geführt - falls es je einen Friedensvertrag
schließen würde, würde es sich im Nachhinein zum Kriegsteilnehmer machen und
damit wären alle Verbrechen gegen das dt. Volk als „rechtens“ jur. geheilt.
Am Bsp. des Districts of Dellaware und der City of London
diese liegen zwar innerhalb der räumlichen ( Gaia / Erde ) Grenzen von Amerika /
England sind jedoch kein Teil der jeweiligen Mandatarstaaten ! - d.h. sie sind
weder eingebunden in ein Völkerrechtssubjekt vereinigte Staaten von Amerika bzw.
England, noch fallen sie unter deren Gesetz oder
die jeweilige Jurisdiktion. Daher werden in diesen Gebieten Firmenrecht durch
das Handelsgesetz sowie durch das Seerecht angewandt.
Dieses wiederholt sich unzählige Male - sei es für die BIZ / BIS in Basel, die
FED, ESM, … all diese sind weder Teil des tatsächlichen Völkerrechts-
subjektes, noch des originären Völkerrechtssubjektes und ebenso wenig des
jeweiligen Mandatarstaates - sie sind eigene Rechtssubjekte.
Sie können auch kein Teil der Erde, der jeweiligen Ackerscholle sein, denn sie
sind reine Rechtskonstrukte im positiven Recht, welche einen eigenen Rechtsraum
für sich beanspruchen.
Ich bin
davon überzeugt, daß es wichtig ist, die verschiedenen Schichten zu verstehen,
welche
uns den Blick auf die Ackerscholle mit
den Menschen und Tieren ( als nicht - juristische Elementen ) darauf, verwehren.
In dieser Grafik ist zu oberst der Scheinstaat Bundesrepublik in / auf dem
Gebiete ( der
Scholle ) Deutschland als aktuell wirkender Mandatarstaat, ein juristisches
Konstrukt und
Gründung der 3 (4) Mächte dargestellt.
Sie beginnt mit dem Mai 1949 und stellt sich als (Rechts-)Nachfolger im Mandat
in der juristischen
Kontinuität von 1867 dar.
Darunter das juristische Konstrukt von 1867
=> als Deutsches Reich, welches vom 16.4.1871
bis 31.7.1914 als eigenständiger und souveräner Mandatarstaat ( treuhändisch
Verwaltung ) wahrgenommen wurde.
Seit 1.8.1914 unterliegen alle seitdem kriegführenden Länder dem Kriegsrecht, wo
kein Friedensvertrag vorliegt.
Das Konstrukt von 1867 basiert auf dem nicht handlungsfähigen
Völkerrechtssubjekt vom 28.4.
1849 ( FRV = Paulskirchenverf. )
Welches ja gewaltsam unterdrückt wird.
Darunter - wie gehabt - die nicht juristisch erfaßbare Ackerscholle mit den
Menschen und Tieren.
Dresdner Sachsenspiegel - Darstellung der 2 Schwerter Lehre - Basis des
Gottesstaates und der Bulle Unam Sanctam. Die Kirche ( ob als Kirchen-/Gottes-/
Mandatarstaat oder als Erfüller des Ewigen Bundes mit
JHWH ) ist seit dem Alten Testament als Vikar Gottes der Treugeber / Lehnsherr
/Mandathalter der Welt
- die UNO die weltliche Komponente.
Die Kirche
war und ist die einzige „ewigliche“ Macht mit enormen Grundbesitz !
Wenn wir ein grobes Zeitraster annehmen
bis ==> 1806 ====> 1815 / ====> 1832 =====> 1848 / =======> 1866 / ====> 1871
==> bis Juli 1914
Zeit der 1820 Auswirkungen 1849 1867 Ende franz. souveränes
goldenen Großdeutsche der französ. Märzkabinette 3 Bürger- Krieg, eigenstän-
Bulle des Lösung: Wiener Revolution Nationalsvers. kriege Schaffung diges Dt.R.
heiligen Acte: dt. Bund Hambacher in der Pauls- norddt. Bund Dt. Reichs als
Manda-
römischen als Folge des Fest kirche => dominiert Gesetz 628 tarstaat
Reichs dt. Pariser Frieden Verf.-konvent Dt.land - 16.4.1871
Nation von 1814 / 15 einziges origi-
näres VRS - Völkerrechtssubjekt durch die Paulskirchenverfassung
Achtung: auch die FRV zwing die Bevölkerung unter römisches Recht ! <> Papst =>
unfreie Menschen
August 1914 ========> heute:
alle seit 1914 kriegführenden Länder, die keinen Friedensvertrag haben,
unterliegen dem Kriegsrecht.
August 1914
===> 11.11.1918 ===> WRV ====> NS Regime ==> 25.5.1945 ===> Mai 1949 ====> 1990
=> heute:
Fortführung des Mandatarstaates von 1867 bis heute .. > unter Kriegsrecht
Kapitulation des Dt. WRV ist keine NS Zeit führt debellatio Grundgesetz Juli
1990
Reichs Verfassung, da die feindliche in Folge der = Gründung Alliiertenauftrag
weder souveräner Fremdverw. bedingungsl. des Scheinstaates der treuhände-
Staat noch sou- fort ( Europa Kapitulation Bundesrepublik: rischen Ver-
veränes Volk unter 1 Flagge) und Verhaf- Alliiertengrün- waltung wur-
tung der dung und Treu- de beendet.
Regierung handverwaltung
für das deutsche Volk.
Da sowohl das Grundgesetz als auch die 1968 DDR Verfassung auf den Vorgaben der
Alliierten ( GG = 3 Mächte, DDR Verfassung = UdSSR )
basierte & den Zuständigkeitsbereich ihrer treuhänderischen Fremdverwaltungen
definierte, wurden diesen als Scheinstaat gegründeten Verwaltungen jede
Rechtsgrundlage für dieAusübung ihre Verwaltung(saufgaben) 07´1990 entzogen.
BRD als Zusammenschluß zweier Scheinstaaten, welche als Mandatarstaaten tätig
sind.
Wichtigster
Unterschied - 1849, Deutsches Reich 1871 bis Juli 1914 und Bundesrepublik in
Deutschland:
Deutschland 1849 ( kein Mandatarstaat) verfassungsrechtliches, originäres,
souveränes Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich 1871 bis Juli 1914 souveräner,
eigenständiger Mandatarstaat
Bundesrepublik in Deutschland scheinstaatlicher Mandatarstaat BGB von 1896 =>
publiziert 1900, in der abschließenden Fassung von 1899 enthält noch BGB §6
Entmündigung IPR 5 = EG BGB 5 bezieht sich dieses BGB
nur durch den Staatsangehörigkeitsausweis bzgl. RuStAG 1913 kann die Person sich
auf EG BGB 5 und EG BGB 6 beziehen.
-- Zitat Beginn ---
http://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/BJNR006049896.html BGBEG
Ausfertigungsdatum: 18.08.1896
Art 5 Personalstatut
(1) Wird auf das Recht des Staates verwiesen, dem eine Person angehört, und
gehört sie mehreren Staaten an, so ist das Recht desjenigen dieser Staaten
anzuwenden, mit dem die Person am engsten verbunden ist, insbesondere durch
ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder durch den Verlauf ihres Lebens. > Ist die
Person auch Deutscher, so geht diese Rechtsstellung vor.
(2) Ist eine Person staatenlos oder kann ihre Staatsangehörigkeit nicht
festgestellt werden, so ist das Recht des Staates anzuwenden, in dem sie ihren
gewöhnlichen Aufenthalt bzw. ihren Aufenthalt hat.
(3) Wird auf das Recht des Staates verwiesen, in dem eine Person ihren
Aufenthalt oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, und ändert eine nicht voll
geschäftsfähige Person den Aufenthalt ohne den Willen des gesetzlichen
Vertreters, so führt diese Änderung allein nicht zur Anwendung eines anderen
Rechts.
Art 6 Öffentliche Ordnung (ordre public)
Eine Rechtsnorm eines anderen Staates ist nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung
zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts
offensichtlich unvereinbar ist. Sie ist insbesondere nicht anzuwenden, wenn die
Anwendung mit den Grundrechten unvereinbar ist.
wiki/V%C3%B6lkerrechtssubjekt Originäre (geborene) Völkerrechtssubjekte. Ihnen
haftet ihre Völkerrechtsfähigkeit aus sich selbst heraus an => originäre
staatliche Völkerrechtssubjekte nur diese sind Staaten (im völkerrechtlichen
Sinne). Derivative (gekorene) Völkerrechtssubjekte. Sie leiten ihre
Völkerrechtsfähigkeit aus der Rechtsfähigkeit ihrer Gründungssubjekte ab.
Originäre (geborene) Völkerrechtssubjekte haben von anderen Staaten ein
unabhängiges öffentliches originäres Recht.
Th. Schweisfurth „Völkerrecht“ Seite 27
§ 5. Nicht-souveräne Staaten. Beschränkt souveräne Staaten. Scheinstaaten
V. Scheinstaaten
Scheinstaaten, im politischen Sprachgebrauch auch "Puppenstaaten" oder
"Marionettenstaaten" genannt, sind solche Gebilde, die ihre Entstehung einem
anderen Staat verdanken, von dessen Macht auch ihre Fortexistenz abhängt. Diese
Gebilde bezeichnen VerdrosstSimma als,, scheinsouveräne Staaten", denn sie seien
"mangels des Merkmals der Unabhängigkeit keine souveränen Staaten i. S. des VRs"
gewesen
Randnummer
96 Der rechtliche Status Deutschlands ab 1945 gibt Anlaß, innerhalb der hier
behandelten Gruppe der nichtsouveränen Staaten auch total besetzte Staaten
anzuführen. Total besetzte Staaten können in den Zustand der
Handlungsunfähigkeit und des Verlustes ihrer Unabhängigkeit verfallen.
Deutschland bot dafür ein Exempel.
97 Auf der Reichsebene war Deutschland 1945 handlungsunfähig geworden, eine
zentrale Regierung existierte nicht mehr. Darüber hinaus hatte Deutschland seine
innere und äußere Unabhängigkeit verloren. Vier Staaten - USA, Sowjetunion, das
Vereinigte Königreich und Frankreich - hatten nach der bedingungslosen
Kapitulation Deutschlands mit der Berliner Erklärung vom 5.6.1945 die oberste
Regierungsgewalt (supreme authority) in Deutschland übernommen. Auch die beiden
deutschen Teilstaaten waren im Jahr ihrer Organisierung 1949 keine souveränen
Staaten
-- Zitat Ende ---
<< am Tag, als die oberste Regierungsgewalt in die Hände der Alliierten
überging: 23.5.1945 trat der Fakt der debellatio und der Subjugation ein,
welcher durch die Gründung der Scheinstaaten BRD & DDR bis zum Juli 1990
ausgesetzt wurde - seit dem 18.7.1990 greifen vollumfänglich die Folgen der
debellatio >>
<=> Scheinstaaten - ihre Entstehung bedarf eines anderen Staates ( 1 + 1, 1 + 3
bzw. 2 + 4 )
Wir wissen, daß Mandatarstaat nichts anderes ist, heißt bzw. bedeutet als
treuhänderische (Fremd-/Zwangs-)Verwaltung - auf die Artikel 73 ff der UN Charta
habe ich ja hingewiesen; daher gehe ich davon aus, daß die UN / UNO die
treuhänderische Dachorganisation ( Im Auftrag des Papstes ?) aller Mandatarstaat
( welche denselben Namen verwenden wie das gleiche (gleichnamige) ursprüngliche
Völkerrechtssubjekt ) ist, um eben alle Staaten, welche (noch)
Völkerrechtssubjekte sind, fremd verwalten zu können.
( die BR in D ist seit den Siebzigern offizielles UNO Mitglied - ebenso wie es
die DDR bis 1991 war )
Durch die sog. demokratischen Regierungen werden die gleichnamigen
Mandatarstaaten geschaffen ( beginnen diese zu existieren ) - denn diese
Regierungen unterstehen nur dem Treuhandsrecht der UNO und sind fremd /
losgelöst von ihrem Heimatland und ihrem eigenen (Staats-)Volk. Das identische
Prinzip des Papstes mittels Unam Sanctam ( das weltliche Schwert wird zu treuen
Händen dem König / Kaiser übergeben, damit dieser für die Kirche / in ihrem
Interesse die Bevölkerung verwaltet => zuletzt beschrieben: Vogt / Vogtei ).
Frage: ist dann die UNO nur eine vom Papst eingesetzte outsourcing Verwaltung
für die Menschheit ?
Zusammenfassung der zueinander fremden Rechtsräume: ( siehe S.:1)
So bekommt
diese Seite 6, Punkt 4 des originalen Grundgesetzes vom Mai 1945 eine klare
Bedeutung: BR in Deutschland, weil es weder die Scholle Deutschland ist, noch
das originäre Völkerrechtssubjekt ist - es hält sich als treuhänderischer
Mandatarstaat nur in (einem Teil) Deutschland(s) auf.
|
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die BR in D
ist eine Folge der debellatio mit Subjugation > Mai´45; durch
die 3 Gründerstaaten selbst ein Scheinstaat mit der Aufgabe als Mandatar-
staat Gebiet, deutsches Volk und Reparationen treuhänderisch zu verwal-
ten; dazu bildete sie die bekannten Verwaltungsstrukturen => Beamtenstaat |
|
|
|
Das
Völkerrechtssubjekt vom April 1849 wird handlungsunfähig gehalten
( vlt. bezieht sich die BVerfGE von 1972 darauf ), es ist originär, geboren
mit unabhängigem öffentlichen Recht; diesem Gebiet juristisch zugehörige
Bevölkerung verfügt durch ihre Verfassung über national., römisches Recht |
|
|
|
Gaia,
Mutter Erde - keinem irgendwie geartetem Rechtssystem angehö-
rend. Auf deren Ackerscholle findet sich, Mensch, Tier und die Pflanzen-
welt; all dies unterliegen nur dem kosmischen Naturgesetz > lex divinae,
lex aeterna; hier existiert kein positives oder römisches Recht ! |
Wichtige
Hinweise sind auf www.kas.de dahingehend zu finden, daß das Grundgesetz auf der
Paulskirchenverfassung basiert und die Flagge - siehe wiki/German_Confederation(
wiki/Deutscher_Bund ----- Der Deutsche Bund zwischen 1815 und 1866 ) zur Zeit
der FRV ( bis 1850 ) 1:1 identisch der bundesrepublikanischen Flagge ist ====>
Irreführung? - daß immer von einem deutschen Reich nach 1871 ausgegangen wird -
alles verdichtet sich darauf, daß in Wirklichkeit das Völkerrechtssubjekt vom
April 1849 gemeint zu sein scheint.
Abschließend ein paar Zeitdaten aus dem web ( nicht im einzelnen geprüft ):
1866 Bismarck erklärt den Deutschen Bund für erloschen ( stellte widerrechtlich
vor vollendete „Tatsachen“ )
Deutsch-Französischer Krieg 1870 / 1871
10.12.1870: der Norddeutsche Bund wird zum "Deutschen Reich"
18.1.1871: Wilhelm I wird zum deutschen Kaiser proklamiert
9.11.1918 Die Novemberrevolution setzt widerrechtlich Kaiser Wilhelm ab
11.11.1918 Waffenstillstand: Ende der kriegerischen Auseinandersetzung
30.1.1933 die WR Verfassung wird aufgehoben
[the constitution is suspended]
Solange Papst & die Kirche über Geburt und Taufe Zugriff hat, wird es keine
freien Menschen geben.
In dem Buch
Völkerrecht von T. Schweisfurth teilt dieser mit, daß nur Menschen ein
originäres Völkerrechtssubjekt gründen können !
Das Common Law (er)kennt - im Gegensatz zum römischen Recht, welches die BRD
vertritt - grundlegende/ vorkonstitutionelle Rechte des Menschen ( Rechte welche
unabhängig und bevor eine Verfassung greifen kann, bereits existieren -
anzuwenden sind ); laut BGB ist der Mensch mit seiner Geburt ein Rechtssubjekt.
Zitat: Die Menschen, der Ting Glaubensgemeinschaft agieren im Geist des Ting und
orientieren sich am jus naturale, dem Naturrecht, denn das NR selbst ist eine
Ableitung der ewigen göttlichen, universellen Ordnung (lex aeterna) und wird
daher als übergeordnete Instanz, als überpositives Recht bezeichnet. Die
Normativität des Völkerrechts wurde mit allen Normen und dem ius cogens aus dem
jus naturale (die soziale Natur des Menschen und die natürliche Solidarität
unter den Völkern) abgeleitet. Aristoteles zum Naturrecht: ein allgemeines
ungeschriebenes Gesetz, das allen geschriebenen Gesetzen und Verträgen
vorausgeht; das Recht der Natur beruht auf einer uns ein- und angeborenen Kraft.
Daher kann kein von Menschen / Personen geschaffenes Recht /-System angewandt
werden. Allein lex divina - das göttliche, kosmische Naturgesetz ggfls. das
daraus abgeleitete Naturrecht kann den Menschen als sui juris >er ist sein
eigener Herr< hilfsweise beschreiben, aber nicht einengen. Daraus folgt der
göttliche Anspruch auf ein gesundes, erfülltes, harmonisches Leben, im Einklang
/ im Gleichklang mit allem was ist. Alle Menschen dieser Gemeinschaft sind
integrierte Geschöpfe des Seins, der auf dem Naturrecht gründende und als
Ausdruck des universellen kosmischen Bewußtseins, der universellen göttlichen
Ordnung basierenden Urquelle, des unendliche Seins (Aristoteles) .
D.h. wir befinden uns damit auf dem richtigen Weg: der Mensch als Ebenbild
Gottes ( 1Mo 1,27 Und Gott schuf den Menschen zu seinem Bilde, zum Bilde Gottes
schuf er ihn; und schuf sie als Mann und Frau ), als http://www.freemanontheland.de/freier-mensch.htm
trägt jeder Mensch in sich die Schöpfer- / Schöpfungskraft; diese wirkt jedoch
nicht durch den Kopf, sondern über das Herz, die Emotion, die zweifelsfreie
Gewissheit.
Was sind wir ? Was ist Gott ? Was ist das alles erschaffende universelle
Bewußtsein ? Wir sind Ein und Dasselbe !
=> Dabei ist das Gesamte aus dem Wir größer, als die Summe der Einzelelemente.
Der Körper ist das endliche Sein, aber die Wesenheit Mensch ist ebenso unendlich
wie die Urquelle – und da kommen ein paar gewaltbereite Leute her und sagen:
wenn Ihr Euch von uns keine Lizenzen und Begrenzungen aufdrängen laßt,
erschießen wir Euren menschlichen Körper - mit welchem Recht ?
http://www.bibleserver.com/text/LUT/1.Mose9%2C12 6 Wer Menschenblut vergießt,
dessen Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den
Menschen zu seinem Bilde gemacht. 8 Und Gott sagte zu Noah und seinen Söhnen mit
ihm: 9 Siehe, ich richte mit euch einen Bund auf und mit euren Nachkommen 10 und
mit allem lebendigen Getier bei euch, an Vögeln, an Vieh und an allen Tieren des
Feldes bei euch, von allem, was aus der Arche gegangen ist, was für Tiere es
sind auf Erden. 11 Und ich richte meinen Bund so mit euch auf, dass hinfort
nicht mehr alles Fleisch verderbt werden soll durch die Wasser der Sintflut und
hinfort keine Sintflut mehr kommen soll, die die Erde verderbe. 12 Und Gott
sprach: Das ist das Zeichen des Bundes, den ich geschlossen habe zwischen mir
und euch und allem lebendigen Getier bei euch auf ewig: 13 Meinen Bogen habe ich
in die Wolken gesetzt; der soll das Zeichen sein des Bundes zwischen mir und der
Erde. 14 Und wenn es kommt, dass ich Wetterwolken über die
Erde führe, so soll man meinen Bogen sehen in den Wolken. 15 Alsdann will ich
gedenken an meinen Bund zwischen mir und euch und allem lebendigen Getier unter
allem Fleisch, dass hinfort keine Sintflut mehr komme, die alles Fleisch
verderbe. 16 Darum soll mein Bogen in den Wolken sein, dass ich ihn ansehe und
gedenke an den ewigen Bund zwischen Gott und allem lebendigen Getier unter allem
Fleisch, das auf Erden ist. 17 Und Gott sagte zu Noah: Das sei das Zeichen des
Bundes, den ich aufgerichtet habe zwischen mir und allem Fleisch auf Erden. 1Mo
17,4 Siehe, ich habe meinen Bund mit dir, und du sollst ein Vater vieler Völker
werden. 1Mo 17,7 Und ich will aufrichten meinen Bund zwischen mir und dir und
deinen Nachkommen von Geschlecht zu Geschlecht, dass es ein ewiger Bund sei,
sodass ich dein und deiner Nachkommen Gott bin. 1Mo 17,10 Das aber ist mein
Bund, den ihr halten sollt zwischen mir und euch und deinem Geschlecht nach dir:
Alles, was männlich ist unter euch, soll beschnitten werden; 2Mo 19,5 Werdet ihr
nun meiner Stimme gehorchen und meinen Bund halten, so sollt ihr mein Eigentum
sein vor allen Völkern; denn die ganze Erde ist mein. 2Mo 23,32 Du sollst mit
ihnen und mit ihren Göttern keinen Bund schließen.
Woran haben die souveränen Fürsten und freien Städte gedacht, als sie 1815 ihren
Bund und später das Deutsche Reich zum ewigen Bund machten ? - eingedenk ihres
Ursprungs aus dem heiligen römischen Reich Deutscher Nation ( auch wenn das AT
die Hebräer adressiert ). Was sind dann die Maßnahmen, die Nachkommen Gottes
unter ein fiktives Recht zu beugen ? - Terror - mit Bruch der höchsten christl.
Ordnung / Gesetze. Ihre „Lizenzen“ wie Paß, Führerschein, .. haben diese Macht
(über unser Leben) erlangt, weil wir diese Lizenzen annahmen und damit
anerkannten - erst das Volk hat damit all diesen Systemen ihre Macht gegeben …
und nie STOP gerufen ! Die aus der Dummheit geborene Arroganz der Völker, der
Machthaber und ihrer Vasallen ( Beamte ) haben schon mehrfach zur Vernichtung (
Genozid ) von Flora, Fauna und Völkern geführt.
Genau dieselben Völker sind nun unzufrieden mit dem Dämon, den sie selbst (mit)geschöpft
(aus der „Pflege“ ihrer Ängste) haben. Eine Auflösung ist nur durch die
uneingeschränkte Übernahme der Eigenverantwortung möglich!
Ich
möchte hier Volker aus Preußen zu Wort kommen lassen ( meine Einfügungen
liegen zwischen << und > )
- ich höre seinen Ausführungen immer sehr gerne und aufmerksam zu:
Das mit dem Mandatarstaat ist völlig korrekt. Allerdings sollten wir uns von
Termen wie BR i D o.Ä. verab-
schieden. Die eigentliche Bedeutung ist: Republik des Bundes.
res publica : öffentliche Angelegenheiten = Administration.
Der Bund - die Treuhandverwaltung (siehe GG Artikel 133
Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten
Wirtschaftsgebietes ein.).
Dies bedeutet aber nicht, daß die alten Rechte und Pflichten erloschen seien!
(Artikel 123 (1) Recht aus der Zeit vor dem Zusammentritt des Bundestages gilt
fort,
soweit es dem Grundgesetze nicht widerspricht.)
Somit existiert das Völkerrechtssubjekt von 1871 bis 1914 weiterhin - die
Mächte haben sich nichts völkerrechtlich
zu Schulden kommen lassen - ist Rechtsfähig, wird aber durch die Republik
treuhänderisch administriert -
mangels Souverän.
<<<<< hier möchte ich erneut auf Hans Kelsen et all verweisen: Debellatio und
Subjugation seit 23.5.1945 >>>>
<< welche bis 1871 bzw. 1867 den verschiedenen Mandatarstaaten jede mögl.
Völkerrechtssubjektivität nahm >
[allein deshalb schon war ein Friedensvertrag 1990 MIT Deutschland gar nicht
möglich]
Die Weimarer Republik - bis 1945 - kannte hingegen den Bund nicht. << es gab
dafür den Völkerbund >
Mann könnte sagen, hier gab es einen Bruch oder eine Pause im Rechtskontinuum.
Es ist an uns, die alten Rechte und Pflichten des Bundes zu ergreifen, seine
Rechtsfähigkeit zu ergreifen.
Das gelingt nur über ius sanguinis ( RuStAG 1913 - Deutscher
Staatsangehörigkeitsausweis ).
So hat die Treuhandadministration uns zu behandeln nach Deutschem Recht - und
Ordre Publik anzuwenden,
nur wenn es diesem Recht nicht widerspricht. (BGBEG Art. 5 und 6) << anstelle
bundesrepublikanischem Recht >
Somit würden die erweiterten Treuhandverfügungen(Gesetze) eben keine WIRKUNG
auf den Souverän entfalten.
Es sei denn, wir gingen Verträge nach BGB und HGB mit ihnen ein.
(soweit die juristische Theorie, in einer Diktatur herrschen aber Willkür und
Tyrannei) Trotzdem sollten wir es so
gut wie möglich juristische eindämmen und den Stand auch international
anzeigen (Apostillen).
Gruß
Volker
“ Aus der Angst um den Beuteanteil entstand auf den großherzoglichen Samtsesseln
und in den Kneipen von Weimar die deutsche Republik, keine Staatsform, sondern
eine FIRMA. In ihren Satzungen ist nicht vom VOLK die Rede, sondern von
PARTEIEN; nicht von Macht, von Ehre und Größe, sondern von PARTEIEN. Wir haben
kein Vaterland mehr, sondern PARTEIEN; keine Rechte, sondern PARTEIEN; kein
Ziel, keine Zukunft mehr,
sondern Interessen von PARTEIEN. Und diese Parteien – noch einmal: keine
Volksteile, sondern Erwerbsgesellschaften mit einem bezahlten Beamtenapparat,
die sich zu amerikanischen Parteien verhielten wie ein Trödelgeschäft zu einem
Warenhaus – entschlossen sich, dem FEINDE alles was er wünsche auszuliefern,
jede Forderung zu unterschreiben, den Mut zu immer weitergehenden Ansprüchen in
ihm aufzuwecken, nur
um im Innern ihren eigenen Zielen nachgehen zu können.” Oswald Spengler 1924
Das Beste
kommt wie immer zum Schluß:
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Papst Pius hat ja dem Deutschen Volk und nicht dem Deutschen Reich den
Vernichtungskrieg erklärt.
Dies ist nun der 2. Kreuzzug gegen das Deutsche Volk ( 2. dreißigjähriger Krieg
), in der Tradition JHWH /Jehovas: Genozid aller feindlichen Stämme.
Papst Pius hat natürlich dem Deutschen Reich nicht den Krieg erklärt,
schließlich ist er der Lehnsherr ( der Welt ) und das Deutsche Reich sein
Lehnsnehmer, welches treuhänderisch die Deutschen durch diesen Mandatarstaat
Deutsches Reich / Weimarer Reich ( heute BR in D ) für die Kirche verwaltet.
Kein Wunder, daß versucht wurde, weder Opel ( GM USA ) noch Ford und auf gar
keinen Fall katholische Kirchen ( protestantische waren zu Abschuß frei gegeben
) zu bombadieren.
Ebenso wird nun verständlich, wieso in den Verfassung des Deutschen Reiches
-------
http://www.verfassungen.de/de/de67-18/verfassung71-i.htm
Gesetz betreffend die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871
IV. Präsidium Art. 11
Das Präsidium des Bundes steht dem Könige von Preußen zu, welcher den Namen
Deutscher Kaiser führt. Der Kaiser hat das Reich völkerrechtlich zu vertreten,
im Namen des Reichs Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, ..
http://www.verfassungen.de/de/de67-18/verfassung71-i.htm Die Verfassung des
Deutschen
Reiches ("Weimarer Reichsverfassung") 11. August 1919
Dritter Abschnitt. Der Reichspräsident und die Reichsregierung.
Artikel 45. Der Reichspräsident vertritt das Reich völkerrechtlich. Er schließt
im Namen des Reichs Bündnisse und andere Verträge mit auswärtigen Mächten.
Kriegserklärung und Friedensschluß erfolgen durch Reichsgesetz.
der jeweilige Reichsrepräsentant immer nur für das Reich ( welches er
völkerrechtlich zu vertreten hatte ) Krieg erklärte - und nicht für das Deutsche
Volk: der jeweilige Reichsrepräsentant hat immer nur seinen Mandatarstaat und
niemals das Volk vertreten ( können ) ! Daher konnte er für dieses Volk weder
den Krieg erklären, noch Frieden schließen - ebenso wenig Hans D Genscher.
Am Bsp. des Districts of Dellaware und der City of London
diese liegen zwar innerhalb der räumlichen ( Gaia / Erde ) Grenzen von Amerika /
England sind jedoch kein Teil der jeweiligen Mandatarstaaten ! - d.h. sie sind
weder eingebunden in ein Völkerrechtssubjekt vereinigte Staaten von Amerika bzw.
England, noch fallen sie unter deren Gesetz oder die jeweilige Jurisdiktion.
Daher werden in diesen Gebieten Firmenrecht durch das Handelsgesetz sowie durch
das Seerecht angewandt.
Dieses wiederholt sich unzählige Male - sei es für die BIZ / BIS in Basel, die
FED, ESM, … all diese sind weder Teil des tatsächlichen Völkerrechtssubjektes,
noch des originären Völkerrechtssubjektes und ebenso wenig des jeweiligen
Mandatarstaates - sie sind eigene Rechtssubjekte. Sie können auch kein Teil der
Erde, der jeweiligen Ackerscholle sein, denn sie sind reine Rechtskonstrukte im
positiven Recht, welche einen eigenen Rechtsraum für sich beanspruchen.
Quellentexte
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wiki/Geschichte_Deutschlands beginnt nach herkömmlicher Auffassung mit der
Entstehung eines deutschen Königtums im 10. Jahrhundert. Durch besondere
Beziehungen zum Papsttum in Rom konnte bereits das Herrschergeschlecht der
Ottonen die Kaiserwürde erlangen und die Grundlagen für das Heilige Römische
Reich legen. Auch Salier und Staufer stützten sich auf die Reichskirche. Die
Goldene Bulle Karls IV. begründete eine kurfürstliche Wahlmonarchie.
http://www.bundeswahlleiter.de/de/parteien/parteigruendung.html Die Errichtung
einer Partei bedarf eines Gründungsvertrages mit dem Willen der Beteiligten,
eine Partei zu gründen. Als Gründer kommen nur natürliche Personen in Betracht.
Zur Legitimation der Parteigründung .... Verpflichtung gegenüber dem
Bundeswahlleiter: Nach erfolgter Gründung der Partei hat der Vorstand dem
Bundeswahlleiter: Satzung, Programm,
Namen der Vorstandsmitglieder der Partei und der Landesverbände mit Angabe ihrer
Funktionen bekannt zu geben.
wiki/Republik ( lat. res publica: Gemeinwesen, Staat als ‚Die öffentliche
Sache‘) steht für das Gemeinwesen und Gemeinwohl - Mit res publica ( http://www.lexexakt.de/glossar/respublica.php
) werden Angelegenheiten oder Sachen des Gemeinwesens, d.h. des Staates,
bezeichnet. Als Staatsform ist nach modernem, westlichen Verständnis die
Republik eine Herrschaftsform „bei der das Staatsvolk höchste Gewalt des Staates
und oberste Quelle der Legitimität ist“ (vgl. auch das Prinzip der
Volkssouveränität).
wiki/Bundesebene_(Deutschland) Die Bundesebene ist in Deutschland die oberste
Ebene in der Hierarchie des Staatsmodell des Bundesstaates. In der Politik- und
Rechtswissenschaft liegt dem Modell die Idee eines föderativ organisierten
politischen Systems der staatlichen Ebene zugrunde: Die einzelnen Bundesländer
besitzen zwar eine eigene Landesregierung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit, ihre
Kompetenzen leiten sich
jedoch vom Bund ab. Die parlamentarische Demokratie beruht auf den obigen
Grundsätzen und leitet sich vom Parlamentarismus ab, wobei das Prinzip der
politischen Repräsentation den Gedanken der Herrschaft als eine Form der
institutionalisierten Machtausübung umschreibt.[1] Die wichtigsten politischen
Entscheidungen werden durch ein aus freier Volkswahl hervorgegangenes und somit
demokratisch legitimiertes Parlament getroffen.
Dem Parlament obliegt auch die Gesetzgebung (legislative Gewalt).
Die Regierung kann als Verordnungsgeber nur eine vom Parlament abgeleitete
legislative Gewalt ausüben.
http://www.theoriewiki.org/index.php?title=Max_Weber Ein für ihn
sehr viel präziserer Begriff, ist der Begriff der Herrschaft ohne die es nach
Weber keine Macht geben kann. Für ihn ist Herrschaft die institutionalisierte
Macht. Er definiert wie folgt: „Herrschaft soll heißen die Chance, für einen
Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden (Weber
1972: 28).“ Herrschaft setzt also Fügsamkeit voraus. Der Legitimationsglaube
jedoch ist die wahre Stütze im Verhältnis zwischen Beherrscher und Beherrschtem
(vgl. Weber 1922: 475). Weber stellt fest, dass in fast allen
Herrschaftsverhältnissen versucht wird, den Glauben an ihre Legitimität zu
implementieren, denn je stärker die Legitimität eines Herrschaftsverhältnisses,
desto stabiler ist die Herrschaft.
wiki/Bundesrepublik_Deutschland
Bundeshauptstadt ist Berlin.
<< Hinweis: Berlin ist nur die Hauptstadt des Bundes, aber nicht des Landes, des
Völkerrechtssubjektes => des Rechtträgers !
Gründung -
1. Januar 1871: Deutsches Reich (völkerrechtl. 1. Juli 1867: Norddeutscher Bund)
- 23. Mai 1949: Bundesrepublik Deutschland (Grundgesetz), Staatsform
parlamentarische Bundesrepublik, Regierungssystem parlamentarische Demokratie.
Staatsgründung: Als Staat und Völkerrechtssubjekt gilt die Bundesrepublik
Deutschland nach herrschender Lehre als identisch mit dem 1867 zu einem
Bundesstaat umgewandelten Norddeutschen Bund, der ab 1871 den Namen „Deutsches
Reich“ führte. Demzufolge besteht der deutsche Staat ohne Unterbrechungen seit
dem Jahr 1867. Der Norddeutsche Bund, der 1866 als Militärbündnis gegründet
worden war, erhielt zum 1. Juli 1867 eine Verfassung, die ihn in einen
monarchischen Bundesstaat unter preußischer Führung umwandelte. Auf dieser
Verfassung beruhen die nachfolgenden Verfassungen des Deutschen Reiches von 1871
und 1919 sowie das damals noch provisorische Grundgesetz der Bundesrepublik von
1949, ferner gilt
sie als Begründungsakt des von der Bundesrepublik noch heute innegehaltenen
Völkerrechtssubjekts. Nach der Kaiserproklamation am 18. Januar 1871 – die
historiographisch auch als deutsche Reichsgründung behandelt wurde – trat am 16.
April 1871 die Verfassung des Deutschen Reiches in Kraft. Damit entstand nach
heutigem Verständnis der deutsche Nationalstaat unter Außenvorlassung des
Österreichs (auch als kleindeutsche Lösung bekannt).
<< Hinweis: also der Begriff Verfassung beim BVerfG sich 1867 beziehen
<<< wie ist dies mit GG Artikel 123 vereinbar ?
Artikel 123 [Weitergeltung bisherigen Rechts]
(1) Recht aus der Zeit vor dem (ersten) Zusammentritt des Bundestages gilt fort,
soweit es dem Grundgesetze nicht widerspricht. >> siehe Artikel 19
http://www.verfassungen.de/de/de67-18/verfassung67-i.htm Verfassung des
Norddeutschen Bundes vom
16. April 1867 Seine Majestät die Könige von ...... schließen einen ewigen Bund
zum Schutze des Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen Rechtes,
sowie zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes. Dieser Bund wird den Namen
des Norddeutschen führen und wird nachstehende Verfassung haben.
I. Bundesgebiet
Art. 1. Das Bundesgebiet besteht aus den Staaten Preußen mit Lauenburg, Sachsen,
Mecklenburg-Schwerin, Sachsen-Weimar, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg,
Braunschweig, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha,
Anhalt, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Waldeck,Reuß älterer
Linie, Reuß jüngerer Linie, Schaumburg-Lippe, Lippe, Lübeck,Bremen, Hamburg, und
aus den nördlich vom
Main belegenen Theilen des Großherzogthums Hessen.
II. Bundesgesetzgebung
Art. 2. Innerhalb dieses Bundesgebietes übt der Bund das Recht der Gesetzgebung
nach Maaßgabe des Inhalts dieser Verfassung und mit der Wirkung aus, daß die
Bundesgesetze den Landesgesetzen vorgehen. Die Bundesgesetze erhalten ihre
verbindliche Kraft durch ihre Verkündigung von Bundes wegen, welche vermittelst
eines Bundesgesetzblattes geschieht. Sofern nicht in dem publizirten Gesetze ein
anderer Anfangstermin seiner verbindlichen Kraft bestimmt ist, beginnt die
letztere mit dem vierzehnten Tage nach dem Ablauf desjenigen Tages, an welchem
das betreffende Stück des Bundesgesetzblattes in Berlin ausgegeben worden ist.
Art. 3. Für den ganzen Umfang des Bundesgebietes besteht ein gemeinsames
Indigenat mit der Wirkung, daß der Angehörige (Unterthan, Staatsbürger
<< Hinweis: unterscheiden sich ! ) eines jeden Bundesstaates in jedem andern
Bundesstaate als Inländer zu behandeln und demgemäß zum festen Wohnsitz, zum
Gewerbebetriebe, zu öffentlichen Ämtern, zur Erwerbung von Grundstücken, zur
Erlangung des Staatsbürgerrechts und zum Genusse aller sonstigen bürgerlichen
Rechte unter denselben Voraussetzungen wie der Einheimische zuzulassen, auch in
Betreff der Rechtsverfolgung und des Rechtsschutzes demselben gleich zu
behandeln ist.
Art. 10. Dem Bundespräsidium liegt es ob, den Mitgliedern des Bundesrathes den
üblichen diplomatischen Schutz zu gewähren.
IV.
Bundespräsidium
Art. 11. Das Präsidium des Bundes steht der Krone Preußen zu, welche in Ausübung
desselben den Bund völkerrechtlich zu vertreten, im Namen des Bundes Krieg zu
erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und andere Verträge mit fremden
Staaten einzugehen, Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen berechtigt ist .
http://de.wikipedia.org/wiki/Souver%C3%A4nit%C3%A4t Unter dem Begriff
Souveränität (frz. souveraineté) versteht man in der Rechtswissenschaft die
Fähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person zu ausschließlicher
rechtlicher Selbstbestimmung. Diese Selbstbestimmungsfähigkeit wird durch
Eigenständigkeit und Unabhängigkeit des Rechtssubjektes gekennzeichnet und
grenzt sich so vom Zustand der Fremdbestimmung ab. In der Politikwissenschaft
versteht man darunter die Eigenschaft einer Institution, innerhalb eines
politischen Ordnungsrahmens einziger Ausgangspunkt der gesamten Staatsgewalt zu
sein.
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland Bundesrepublik Deutschland ist ein
bundesstaatlich verfasstes Land
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesstaat_%28F%C3%B6deraler_Staat%29 Als
Bundesstaat wird ein Staat bezeichnet, der aus mehreren Teil- oder Gliedstaaten
zusammengesetzt ist. Rechtlich betrachtet besteht ein solcher Bundesstaat aus
mehreren Staatsrechtssubjekten, das heißt politischen Ordnungen mit
Staatsqualität, und vereint deshalb in der Regel verschiedene politische Ebenen
in sich: eine Bundesebene und eine Ebene der Gliedstaaten. Damit grenzt sich der
föderal organisierte Staat sowohl von einem locker gefügten Staatenbund als auch
von einem zentralistischen Einheitsstaat ab. Der verfassungsrechtliche Begriff
des Bundesstaates ist ein normativer Begriff.
http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsrecht_%28Deutschland%29 Das Staatsrecht ist
ein Teilgebiet der deutschen Staats- und Rechtswissenschaft. Es fällt unter das
öffentliche Recht und befasst sich zum einen mit dem Aufbau des Staates und
seinen Organen, ihren Beziehungen untereinander und der Gesetzgebung
(Staatsorganisationsrecht). Zum anderen befasst es sich mit den grundlegenden
rechtlichen Beziehungen zwischen dem Staat und den seinem Einflussbereich
unterworfenen Personen (Grundrechte).
http://de.wikipedia.org/wiki/Gliedstaat - die politischen Einheiten eines
Staatenbundes. Im Gegensatz zu dem ihm übergeordneten Gesamtstaat besitzt der
Gliedstaat keine völker rechtliche Souveränität sowie eine beschränkte, geteilte
staatsrechtliche Souveränität. Sein Staatsgebiet und seine Organe unterstehen
der „Befehlsgewalt“ eines übergeordneten Staatsgebildes, des Gesamtstaats. In
der deutschen Geschichte versteht
man unter den „Bundesstaaten“ sowohl die Teilstaaten des Norddeutschen Bundes
und des Deutschen Reiches als auch die einzelnen Mitgliedstaaten des Deutschen
Bundes. Als Gliedstaaten, Teilstaaten oder manchmal Bundesstaaten bezeichnet man
die politischen Einheiten mit Staatsqualität innerhalb eines föderativen
Staatsverbandes (Bundesstaates) oder eines Staatenbundes.
http://de.wikipedia.org/wiki/Staat Von der Staatsqualität zu unterscheiden ist
die Anerkennung von Staaten. Staatennachfolge stellt sich nur dann, wenn ein
Staat die völkerrechtliche Identität seines Vorgängerstaates nicht fortsetzt,
sondern ein neues Völkerrechtssubjekt darstellt. Bei einer Identität mit dem
jeweiligen Vorgängerstaat handelt es sich also gar nicht um einen
Vorgängerstaat, sondern um denselben Staat.
Im weitesten Sinn bezeichnet er eine politische Ordnung, in der einer bestimmten
Gruppe, Organisation oder Institution eine privilegierte Stellung
zukommt – nach Ansicht einiger bei der Ausübung von (politischer) Macht; nach
Ansicht anderer hinsichtlich sowohl der Entfaltung des Einzelnen als
auch der in der Gesellschaft. Der juristisch-völkerrechtliche Staatsbegriff
bezeichnet als Staat „die mit ursprünglicher Herrschaftsmacht ausgerüstete
Körperschaft eines sesshaften Volkes“ (Jellinek), also ein auf Legitimität
gestütztes „Herrschaftsverhältnis von Menschen über Menschen“.
Für Niccolò Machiavelli (1469–1527) waren alle menschlichen Gewalten, die Macht
über Menschen haben, Staat. Ferdinand Tönnies ordnet in Gemeinschaft und
Gesellschaft den Staat in der politischen Sphäre der „Gesellschaft“ zu.[12] Max
Weber folgt dem, indem er in seiner Herrschaftssoziologie „Staat“ als eine
menschliche Gemeinschaft definiert, deren Verwaltungsstab innerhalb eines
bestimmten Territoriums erfolgreich das Monopol legitimen physischen Zwanges
(also das Gewaltmonopol) für die Durchführung der Ordnungen beansprucht.
Als Staat bezeichnet man in der Volkswirtschaftslehre jedes hoheitlich tätige
Wirtschaftssubjekt - Die Volkswirtschaftslehre sieht den Staat als zentralen
Träger der Wirtschaftspolitik an. Von der Staatsqualität zu unterscheiden ist
die Anerkennung von Staaten. Eine solche Anerkennung hat nach der überwiegend
vertretenen Auffassung in der Lehre und der Praxis eine rein deklaratorische
Wirkung, das heißt, sie ist für die Eigenschaft des anerkannten Staates, ein
Staat zu sein, nicht konstitutiv.
Der bedeutende Kirchenlehrer und Philosoph Augustinus (354–430) hat Staaten,
zumindest wenn es ihnen an Gerechtigkeit ermangelt, mit Räuberbanden verglichen:
„Was anderes sind also Reiche, wenn ihnen Gerechtigkeit fehlt, als große
Räuberbanden? Sind doch auch Räuberbanden nichts anderes als kleine Reiche. Auch
da ist eine Schar von Menschen, die unter Befehl eines Anführers steht, sich
durch Verabredung zu einer Gemeinschaft zusammenschließt und nach fester
Übereinkunft die Beute teilt. Wenn dies üble Gebilde durch Zuzug verkommener
Menschen so ins Große wächst, dass Ortschaften besetzt, Niederlassungen
gegründet, Städte erobert, Völker unterworfen werden, nimmt es ohne weiteres den
Namen Reich an, den ihm offenkundig nicht etwa geschwundene Habgier, sondern
erlangte Straflosigkeit verleiht.“
http://www.duden.de/suchen/dudenonline/treuhand
Mandatarstaat
Staat, der ein Mandat (3) in Treuhand verwaltet
Trust, der : Zusammenschluss mehrerer Unternehmen unter einer Dachgesellschaft,
meist unter Aufgabe ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Selbstständigkeit,
zum Zwecke der Monopolisierung
http://www.enzyklo.de/lokal/42303 http://www.enzyklo.de/Begriff/Mandatarstaat
Mandatarstaat Staat, der ein Mandat (3) verwaltet
http://www.duden.de/rechtschreibung/Mandat
Mandat (besonders Rechtssprache) Auftrag, etwas für jemanden auszuführen,
jemanden in einer Angelegenheit juristisch zu vertreten
Auftrag, den Abgeordnete durch eine Wahl erhalten haben auf einer Wahl
beruhendes Amt eines Abgeordneten mit Sitz und Stimme
im Parlament; Abgeordnetensitz (im Auftrag des früheren Völkerbundes)
<<<<<<<<<<<<<<< von einem fremden Staat in Treuhand verwaltetes Gebiet
Synonyme zu Mandat Auftrag, Befugnis, Bevollmächtigung, Ermächtigung, [Vertretungs]vollmacht;
Autorisation; (Amtssprache) Weisung; Abgeordnetenamt, Abgeordnetensitz
http://www.openthesaurus.de/synonyme/mandat
Befugnis · Bevollmächtigung · Ermächtigung · Freibrief · Vollmacht ·
Handlungsvollmacht · Mandat · Pouvoir · Prokura · Vollziehungsbefehl
Anordnung · Anweisung · Arbeitsauftrag · Aufgabe · Auftrag · Befehl · Direktive
· Geheiß · Mandat · Order · Quest(e) · Weisung
Kategorien: Politik Abgeordnetenamt · Abgeordnetensitz · Mandat ·
Wiktionary
1. polit.: Auftrag des Volkes, der Wähler an den Abgeordneten
oder die Abgeordnete
2. jur.: Auftrag an einen Rechtsanwalt
3. hist.: meist schriftl. Auftrag, Befehl eines Herrschers an einen Untergebenen
Synonyme: 1. Wählerauftrag 3. Auftrag, Befehl, Mission, Order, Weisung
wiki/Bund
Bund steht für:
• Bund (Bibel), ein Bündnis, ein Abkommen, ein Vertrag zwischen Gott und
Menschen
• Bund (Soziologie), soziologische Kategorie
• Staatenbund, Zusammenschluss souveräner Staaten
• die Kurzbezeichnung einer ehemaligen politischen Partei, siehe Allgemeiner
jüdischer Arbeiterbund
• die oberste politische Ebene eines Bundesstaates, siehe Bundesebene
wiki/Bundesebene
Als Bundesebene wird die höchste politische Ebene in einem föderalen Bundesstaat
oder .. bezeichnet Sie umfasst in einem föderativen Staatsverband im Allgemeinen
die obersten Instanzen und Vertretung der Teil- oder Gliedstaaten sowie das
Bundesrecht, die Vertretung des Gesamtstaates nach außen (Diplomatischer Dienst)
und alle Sachverhalte und Angelegenheiten, die in die Kompetenz einer
Bundesbehörde fallen.
> siehe: Bundesebene (Deutschland) - Bundesebene (Schweiz) - Bundesebene
(Österreich) - Gewalten auf Bundesebene (Vereinigte Staaten) (engl. at federal
level)
• eine Verwaltungseinheit in der Volksrepublik China, siehe
Regierungsbezirk/Bund (China)
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Bund
Erste Ansätze dazu gingen allerdings bis auf den ersten Pariser Frieden vom 30.
Mai 1814 zurück. Dieser
enthielt eine Klausel über die Zukunft der deutschen Staaten.
Der Deutsche Bund war ein Staatenbund[1] in Form eines „beständigen Bundes“, zu
dem sich im Jahr 1815 die „souveränen Fürsten und freien Städte Deutschlands“
mit Einschluss des Kaisers von Österreich und der Könige von Preußen, von
Dänemark und der Niederlande vereinigt hatten. Der Kaiser von Österreich und der
König von Preußen taten dies für ihre „vormals zum Deutschen Reich gehörigen
Besitzungen“, der König von Dänemark für Holstein und der König der Niederlande
für das Großherzogtum Luxemburg. Der Bund wurde am 8. Juni 1815 auf dem Wiener
Kongress (1814–1815) ins Leben gerufen, um Bestandteil einer neuen europäischen
Friedensordnung zu sein. Der Gründungsvertrag des Bundes, die Deutsche
Bundesakte, war Teil der Wiener Kongress-Akte. Ihre Bedeutung war europäischer
und nicht nur deutscher Natur. Sie restaurierte nach der Niederlage Napoleons
die alten, monarchischen Herrschaftsverhältnisse. Der Deutsche Bund bestand
zwischen 1815 und 1866. Er scheiterte an den komplexen gesellschaftspolitischen
Verhältnissen und den unterschiedlichen Interessen, denen der Bund ausgesetzt
war.
Die erste Phase war von 1815 bis 1848; die zweite Phase ist die Zeit ab der
Märzrevolution von 1848 bis zum endgültigen Scheitern der Revolution 1849.
Während dieser Periode verabschiedete die Frankfurter Nationalversammlung
erstmals eine gesamtdeutsche Verfassung, welche aber aufgrund der Weigerung des
preußischen Königs Friedrich Wilhelm IV., die ihm angetragene Kaiserwürde
anzunehmen, scheiterte.
http://de.wikipedia.org/wiki/V%C3%B6lkerbund Die Gründungsmitglieder des
Völkerbundes waren 32 alliierte Staaten, nämlich die Siegermächte des Ersten
Weltkrieges, die den Versailler Vertrag unterzeichneten. Da der US-Senat die
Ratifizierung des Versailler Vertrages ablehnte, waren die Vereinigten Staaten
nie Mitglied des Völkerbundes. Dies geschah, da sich der Senat in seiner
Autorität von Woodrow Wilson übergangen fühlte, der die Ratifizierung der
Satzung des Völkerbundes eigenmächtig (ohne vorherige Rücksprache mit dem Senat)
vorantrieb. Die Weimarer Republik wurde erst am 8. September 1926 Mitglied des
Völkerbundes; das Deutsche Reich kündigte am 19. Oktober 1933 auf Veranlassung
Adolf Hitlers formell seinen Austritt an, der wegen einer zweijährigen
Kündigungsfrist allerdings erst 1935 in Kraft trat. Der Völkerbund war gemäß dem
Versailler Vertrag (Art. 45 bis 50) für die Verwaltung des vom Deutschen Reich
als Reparationsleistung abgetrennten Saargebietes zuständig. Dem Völkerbund
wurden die bisher deutschen Kolonien und die von der Türkei abgetrennten
arabischen Gebiete übertragen.
Der Völkerbund vergab diese Gebiete wiederum als Mandate an Mitgliedsstaaten.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden sie als UN-Treuhandgebiete verwaltet. Am 19.
März 1938 protestierte Isidro Fabela, als Vertreter Mexikos und im Auftrag des
damaligen Staatspräsidenten Lázaro Cárdenas, als einziger aller
Regierungsrepräsentanten im Völkerbund, gegen den Anschluss Österreichs durch
das nationalsozialistische Deutschland. Auf Initiative der Außenminister Chinas,
Großbritanniens, der UdSSR und der USA wurden 1945 die Vereinten Nationen als
faktische Nachfolgeorganisation des Völkerbundes gegründet. Offiziell löste sich
der Völkerbund am 18. April 1946 auf seiner 21. Bundesversammlung selbst auf.
Durch die zeitweise parallele Existenz des Völkerbunds zur UNO sollte
dokumentiert werden, dass letztere keine Nachfolgeorganisation ist. Das
Scheitern des Völkerbundes > Die Satzung sah kein absolutes Kriegsverbot analog
dem Briand-Kellogg-Pakt vor.
http://de.wikipedia.org/wiki/Staatenbund
Der Staatenbund (völkerrechtlicher Verein, teilweise – im Falle eines
„organisierten Staatenbundes“ – auch Konföderation genannt) ist ein
Zusammenschluss souveräner Staaten (Mitgliedstaaten, zuweilen als Gliedstaaten
bezeichnet; Bundesglieder) mit eigener, aber nur lockerer Organisation auf
Bundesebene. Es handelt sich dabei um eine völkerrechtliche Staatenverbindung;
der Staatenbund ist kein wirklicher Staat und
verfügt weder über ein eigenes Gebiet noch über eigene Staatsangehörige.
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland Mit den von Preußen initiierten
Staatsformen, die unter dessen Vormachtstellung verfassungsgeschichtlich an die
überkommene und den politischen Handlungsträgern vertraute Rechtslage des
Deutschen Bundes anknüpften,[18] wurden in zwei Schritten seit 1867 große Teile
des deutschen Sprachraums in einem Staat vereinigt. Umfasste der Norddeutsche
Bund lediglich die Staaten nördlich der Mainlinie, wurde der Ausdruck
Deutschland durch die Reichseinigung und Proklamation des Deutschen Reiches 1871
mit demselben identisch.
http://de.wikipedia.org/wiki/Staatennachfolge Als Nachfolgestaat (auch
Sukzessionsstaat) wird im allgemeinen Sprachgebrauch ein Staat genannt, der das
Staatsgebiet oder einen Teil eines zerfallenden oder sich verkleinernden Staates
erwirbt oder auf dessen Territorium neu entsteht. Im engeren völkerrechtlichen
Sprachgebrauch bezeichnet ein Nachfolgestaat ein neues Völkerrechtssubjekt, das
nach der Auflösung eines bestehenden die Rechtsnachfolge für diesen erloschenen
Staat antritt. So fallen alle Verträge, Rechte und Pflichten, die für den
vorherigen Staat gegolten haben, nun auf den Nachfolger. Die Wiener Konvention
über das Recht der Staatennachfolge in Verträge (1978) sieht in Artikel 34
grundsätzlich eine Universalsukzession der nach einem Staatenuntergang neu
entstandenen Staaten vor, und zwar sowohl in bilaterale als auch in
multilaterale Verträg - zB: So hat Serbien als Nachfolgestaat von Serbien und
Montenegro weiter die Mitgliedschaft in der UN, während Montenegro sich nach dem
Unabhängigkeitsreferendum für alle Organisationen neu bewerben musste.
Montenegro hatte als der sich abspaltende Staat alle damit verbundenen Rechte
der politischen und rechtlichen Kontinuität verwirkt und galt somit nicht als
Nachfolgestaat im völkerrechtlichen Sinne.
http://de.wikipedia.org/wiki/V%C3%B6lkerrechtlicher_Verein Der Staatenbund
(völkerrechtlicher Verein – beim „organisierten Staatenbund“ –
auch Konföderation genannt) ist ein Zusammenschluss souveräner Staaten
(Mitgliedstaaten, zuweilen als Gliedstaaten bezeichnet; Bundesglieder) mit
eigener, aber nur lockerer Organisation auf Bundesebene. Es handelt sich dabei
um eine völkerrechtliche Staatenverbindung; der Staatenbund ist kein wirklicher
Staat und verfügt weder über ein eigenes Gebiet noch über eigene
Staatsangehörige. Der Unterschied zwischen Staatenbund und Bundesstaat (einer
staatsrechtlichen Staatenverbindung) ist, dass im Bundesstaat der Bund Inhaber
der Souveränität ist, während im Staatenbund die einzelnen Staaten rechtlich und
wirtschaftlich autonom sind, jedoch eine gemeinsame Union bilden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gliedstaat
Als Gliedstaaten, Teilstaaten oder manchmal Bundesstaaten bezeichnet man die
politischen Einheiten mit Staatsqualität innerhalb eines föderativen
Staatsverbandes (Bundesstaates) oder eines Staatenbundes. Im Gegensatz zu dem
ihm übergeordneten Gesamtstaat besitzt der Gliedstaat im strengen Sinn keine
völkerrechtliche Souveränität sowie eine beschränkte, geteilte staatsrechtliche
Souveränität. Einzelne völkerrechtliche Souveränitätsrechte können den
Gliedstaaten erhalten bleiben, wie etwa das Recht, eigene diplomatische
Vertretungen im Ausland zu unterhalten, wie dies Bayern im deutschen Kaiserreich
erlaubt war.
Sein Staatsgebiet und seine Organe unterstehen der „Befehlsgewalt“ eines
übergeordneten Staatsgebildes, des Gesamtstaats; die Zentralgewalt bemisst sich
grundsätzlich nach der gesamtstaatlichen Verfassung, hinzutreten können
Vereinbarungen mit den Gliedstaaten oder Erklärungen derselben. Somit verbleiben
den Gliedstaaten eigene Politikfelder In der deutschen Verfassungsgeschichte
versteht man unter den „Bundesstaaten“ sowohl die Teilstaaten des Norddeutschen
Bundes und des Deutschen Reiches als auch die einzelnen Mitgliedstaaten des
Deutschen Bundes. In manchen föderalen Staaten gibt es Gebiete, die weder
Gliedstaaten noch Teile davon sind, sondern direkt dem Bund unterstehen. Diese
bezeichnet man als bundesunmittelbare Gebiete oder Bundesterritorien, wenn es
sich um die Bundeshauptstadt handelt, auch als Bundesdistrikte.
http://de.wikipedia.org/wiki/Personalunion
Die Regierung mehrerer Länder in Personalunion spielte vor allem in der
Feudalzeit eine große Rolle. Bis weit ins 18. und 19. Jahrhundert hinein gab es
in der Regel keinen einheitlichen Staat, sondern ein größerer Monarch regierte
über Ländereien und damit auch eine Mehr- oder Vielzahl von Ländern mit jeweils
eigener Verfassung, Regierungssystemen und ständischen Partizipationsrechten.
http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperschaft_des_%C3%B6ffentlichen_Rechts_%28Deutschland%29
Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (K. d. ö. R., auch mit KdöR, KöR oder
K. ö. R. abgekürzt) ist eine mitgliedschaftlich verfasste und unabhängig vom
Wechsel der Mitglieder bestehende Organisation, die ihre Rechtssubjektivität
nicht der Privatautonomie, sondern einem Hoheitsakt verdankt. Ihre Verfassung
ist öffentliches Recht. Territoriale Körperschaft des öffentlichen Rechts ist
zunächst der Staat als originärer Träger von Hoheitsgewalt.
http://www.verfassungen.de/de/de06-66/bundesakte15-i.htm
Deutsche Bundes-Akte vom 8. Juni 1815
1. Allgemeine Bestimmungen
Art. I. (Art. 53 der Wiener Kongreß-Acte) . Deutscher Bund. Die souverainen
Fürsten und freyen Städte Deutschlands, mit Einschluß Ihrer Majestäten des
Kaisers von Österreich und der Könige von Preußen, von Dänemark und der
Niederlande, und zwar der Kaiser von Österreich, der König von Preußen, beide
für ihre gesammten vormals zum deutschen Reich gehörigen Besitzungen, der König
von Dänemark für Holstein, der König der Niederlande für das Großherzogthum
Luxemburg, vereinigen sich zu einem beständigen Bunde, welcher der Deutsche Bund
heißen soll.
Art. II. (Art. 54 der Wiener Kongreß-Acte) . Zweck des deutschen Bundes. Der
Zweck desselben ist Erhaltung der äußeren und inneren Sicherheit
Deutschlands und der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit der einzelnen deutschen
Staaten.
Art. III. (Art. 55 der Wiener Kongreß-Acte) . Gleichheit der Bundesglieder.
Alle Bundesglieder haben als solche gleiche Rechte; sie verpflichten sich alle
gleichmäßig die Bundesacte unverbrüchlich zu halten.
Art. IV. (Art. 56 der Wiener Kongreß-Acte) . Bundesversammlung. Die
Angelegenheiten des Bundes werden durch eine Bundesversammlung besorgt,
…........ Seit 1818 gehörte auch der westlichste Teil Galiziens (Auschwitz,
Saybusch, Zator) zum Deutschen Bund. Von 1848 - 1851 waren die preußische
Provinz Ost- und Westpreußen und der westliche und nördliche Teil der Provinz
Posen Bestandteil des Bundes (Bundesbeschlüsse vom 11. und 22. April und 2. Mai
1848, ...). Der westliche Teil Luxemburgs schied 1839 nach der Vereinigung mit
Belgien aus dem Bunde aus. Dafür kam das niederländische Herzogtum Limburg zum
Bund (Bundesbeschluß vom 11. Mai 1839).
Wiener Schlußakte (Schluß-Acte der über Ausbildung und Befestigung des deutschen
Bundes zu Wien gehaltenen Ministerial-Conferenzen)
vom 15. Mai 1820
Durch Beschluß der Bundesversammlung vom 8. Juni 1820 wurden die nachfolgenden
Bestimmungen als "der Bundesacte an Kraft und Gültigkeit gleichen Grundgesetze
des Bundes" bezeichnet. Die souverainen Fürsten und freien Städte Deutschlands,
eingedenk ihrer bei Stiftung des deutschen Bundes übernommenen Verpflichtung,
den Bestimmungen der Bundesacte durch ergänzende und erläuternde Grundgesetze
eine zweckmäßige Entwickelung und hiermit dem Bundesverein selbst die
erforderliche Vollendung zu sichern, überzeugt, daß sie, um das Band, welches
das gesammte Deutschland in Friede und Eintracht verbindet, unauflöslich zu
befestigen, Art. I. Der deutsche Bund ist ein völkerrechtlicher Verein der
deutschen souverainen Fürsten und freien Städte, zur Bewahrung der
Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit ihrer im Bunde begriffenen Staaten, und zur
Erhaltung der innern und äußern Sicherheit Deutschlands.
Art. II. Dieser Verein besteht in seinem Innern als eine Gemeinschaft
selbständiger, unter sich unabhängiger Staaten, mit wechselseitigen gleichen
Vertrags-Rechten und Vertrags-Obliegenheiten, in seinen äußern Verhältnissen
aber, als eine in politischer Einheit verbundene Gesammt-Macht.
Art. III. Der Umfang und die Schranken, welche der Bund seiner Wirksamkeit
vorgezeichnet hat, sind in der Bundesacte bestimmt, die der Grundvertrag und das
erste Grundgesetz dieses Vereins ist.
http://verfassungen.de/de/de06-66/verfassung48-i.htm
Die deutsche verfassunggebende Nationalversammlung hat beschlossen, und
verkündigt als Reichsverfassung:
Verfassung des deutschen Reiches vom 28. März 1849
Abschnitt I. Das Reich Artikel I.
§ 1. Das deutsche Reich besteht aus dem Gebiete des bisherigen deutschen Bundes.
§ 2. ...... Die Reichsverfassung und Reichsgesetzgebung hat in einem solchen
deutschen Lande dieselbe verbindliche Kraft, wie in den übrigen
deutschen Ländern.
§ 5. Die einzelnen deutschen Staaten behalten ihre Selbstständigkeit, ...; sie
haben alle staatlichen Hoheiten und Rechte, ...
Abschnitt II. Die Reichsgewalt Artikel I.
§ 6. Die Reichsgewalt ausschließlich übt dem Auslande gegenüber die
völkerrechtliche Vertretung Deutschlands und der einzelnen deutschen Staaten
aus.
http://www.documentarchiv.de/nzjh/verfdr1848.htm
Reichs-Gesetz-Blatt 1849, S. 101-147.
http://de.wikipedia.org/wiki/Paulskirchenverfassung
Die anschließende Verfassungskampagne ... wurde im Sommer 1849 militärisch
niedergeschlagen. Da die Verfassung rechtlich in Kraft getreten war,
handelte es sich hierbei im Ergebnis um einen Militärputsch der alten
Machthaber, auch wenn dies gegenüber der damaligen Öffentlichkeit als rechtlich
legitime Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung dargestellt wurde .
All ihre Handlungen sind sittenwidrig, damit nichtig auf Grund arglistiger
Täuschung ( www.tingg.eu/pdf/TG_Naturrecht.pdf ) Oberstes Gesetz ist das
Naturrecht - denn es ist das überpositive Recht der ewigen Ordnung unwandelbar
und für alle Menschen gültig, abgeleitet aus dem Göttlichen.
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