Mandatarstaat

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das nachfolgende Kapitel lautet Verfassungsstaat    Darin ist auch die Info zum Lastenausgleichsgesetz zu finden
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Mandatarstaat: Staat, der ein Mandat in Treuhand
verwaltet

Betrachtungen zur Bedeutung des Mandatarstaates: BR in D.

Kurzfassung: der Mandatarstaat entstammt der Zeit des Völkerbundes und beschreibt einen für sich selbst autonomen, souveränen Staat, welcher neben seinem eigenen Staatsgebiet und Staatsvolk ein anderes, ihm fremdes Volk und Gebiet im Auftrag des Völkerbundes treuhänderisch verwaltet.

Die Entsprechung dazu findet sich aktuell in der UN Charta als fremd verwaltete Treuhandgebiete.

Treuhandgebiet: Mandatsgebiet, das von einem Staat mit dem Ziel der Hinführung zur Selbständigkeit verwaltet wird ( wenn dieses Ziel erreicht wird, fällt die Geldquelle weg )
Aus dem Buch „Die deutschen Kolonien nach dem Versailler Vertrag“ von Jan Richter geht zweifelsfrei hervor, daß die Völker von Mandatsgebieten unter Vormundschaft gestellt sind ( interessant: der Völkerbund wird als Bund bezeichnet ).

In der UN Charta KAPITEL XI
Erklärung über Hoheitsgebiete ohne Selbstregierung
steht:
Artikel 73 Mitglieder der Vereinten Nationen, welche die Verantwortung für die Verwaltung von Hoheitsgebieten haben .., deren Völker noch nicht die volle Selbstregierung erreicht haben, .. übernehmen als heiligen Auftrag die Verpflichtung, im Rahmen des durch diese Charta errichteten Systems des Weltfriedens .. (korrekt wäre Weltentmündigung)

 

Ich habe diese PDF mit Timeline überschrieben, denn ich sehe die Dinge im zeitlichen Zusammenhang - dabei bewegen wir uns damit immer im positiven - sprich römischen Recht.
Wir müssen Napoleon 1804 und die Zeit bis 1807 einschließen, aber das wird mir selbst zu viel; daher starte ich erneut 1815 / 1820:
http://www.verfassungen.de/de/de06-66/bundesakte15-i.htm
Deutsche Bundes-Akte vom 8. Juni 1815
1. Allgemeine Bestimmungen
Art. I. (Art. 53 der Wiener Kongreß-Acte) . Deutscher Bund. Die souverainen Fürsten und freyen Städte Deutschlands, mit Einschluß Ihrer Majestäten des Kaisers von Österreich und der Könige von Preußen, von Dänemark und der Niederlande, und zwar der Kaiser von Österreich, der König von Preußen, beide für ihre gesammten vormals zum deutschen Reich gehörigen Besitzungen, der König von Dänemark für Holstein, der König der Niederlande für das Großherzogthum Luxemburg, vereinigen sich zu einem beständigen Bunde, welcher der Deutsche Bund heißen soll.
Art. II. (Art. 54 der Wiener Kongreß-Acte) . Zweck des deutschen Bundes. Der Zweck desselben ist Erhaltung der äußeren und inneren Sicherheit Deutschlands und der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit der einzelnen deutschen Staaten.
Art. III. (Art. 55 der Wiener Kongreß-Acte) . Gleichheit der Bundesglieder. Alle Bundesglieder haben als solche gleiche Rechte; sie verpflichten sich alle gleichmäßig die Bundesacte unverbrüchlich zu halten.
Art. IV. (Art. 56 der Wiener Kongreß-Acte) . Bundesversammlung. Die Angelegenheiten des Bundes werden durch eine Bundesversammlung besorgt, …........
Seit 1818 gehörte auch der westlichste Teil Galiziens (Auschwitz, Saybusch, Zator) zum Deutschen Bund.
Von 1848 - 1851 waren die preußische Provinz Ost- und Westpreußen und der westliche und nördliche Teil der Provinz Posen Bestandteil des Bundes (Bundesbeschlüsse vom 11. und 22. April und 2. Mai 1848, ...).
Der westliche Teil Luxemburgs schied 1839 nach der Vereinigung mit Belgien aus dem Bunde aus. Dafür kam das niederländische Herzogtum Limburg zum Bund (Bundesbeschluß vom 11. Mai 1839).
Wiener Schlußakte (Schluß-Acte der über Ausbildung und Befestigung des deutschen Bundes zu Wien gehaltenen Ministerial-Conferenzen) vom 15. Mai 1820
Durch Beschluß der Bundesversammlung vom 8. Juni 1820 wurden die nachfolgenden Bestimmungen als "der Bundesacte an Kraft und Gültigkeit
gleichen Grundgesetze des Bundes" bezeichnet.
Die souverainen Fürsten und freien Städte Deutschlands, eingedenk ihrer bei Stiftung des deutschen Bundes übernommenen Verpflichtung, den Bestimmungen der Bundesacte durch ergänzende und erläuternde Grundgesetze eine zweckmäßige Entwickelung und hiermit dem Bundesverein selbst die erforderliche Vollendung zu sichern, überzeugt, daß sie, um das Band, welches das gesammte Deutschland in Friede und Eintracht verbindet, unauflöslich zu befestigen,
Art. I. Der deutsche Bund ist ein völkerrechtlicher Verein der deutschen souverainen Fürsten und freien Städte, zur Bewahrung der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit ihrer im Bunde begriffenen Staaten, und zur Erhaltung der innern und äußern Sicherheit Deutschlands.
Art. II. Dieser Verein besteht in seinem Innern als eine Gemeinschaft selbständiger, unter sich unabhängiger Staaten, mit wechselseitigen gleichen Vertrags-Rechten und Vertrags-Obliegenheiten, in seinen äußern Verhältnissen aber, als eine in politischer Einheit verbundene Gesammt-Macht.
Art. III. Der Umfang und die Schranken, welche der Bund seiner Wirksamkeit vorgezeichnet hat, sind in der Bundesacte bestimmt, die der Grundvertrag und das erste Grundgesetz dieses Vereins ist.

Hinweis http://de.wikipedia.org/wiki/V%C3%B6lkerrechtlicher_Verein
Der Staatenbund (völkerrechtlicher Verein, teilweise – im Falle eines „organisierten Staatenbundes“[1] – auch Konföderation genannt) ist ein Zusammenschluss souveräner Staaten (Mitgliedstaaten,[2] zuweilen als Gliedstaaten bezeichnet; Bundesglieder) mit eigener, aber nur lockerer Organisation auf Bundesebene. Es handelt sich dabei um eine völkerrechtliche Staatenverbindung;[3] der Staatenbund ist kein wirklicher Staat
und verfügt weder über ein eigenes Gebiet noch über eigene Staatsangehörige.
Der Unterschied zwischen Staatenbund und Bundesstaat (einer staatsrechtlichen Staatenverbindung) ist, dass im Bundesstaat der Bund Inhaber der Souveränität ist, während im Staatenbund die einzelnen Staaten rechtlich und wirtschaftlich autonom sind, jedoch eine gemeinsame Union bilden. Davon ist ferner eine Konföderation abzugrenzen, welche ein gemeinsames Auftreten in Form einer Dachorganisation darstellt Grundgesetz für die Bundesrepublik: VII. Die Gesetzgebung des Bundes Artikel 72 [Konkurrierende Gesetzgebung] (1) Im Bereiche der konkurrierenden Gesetzgebung haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung, solange und soweit der Bund von seinem Gesetzgebungsrechte keinen Gebrauch macht.

Was heißt dies im Einzelnen: Die Länder der Bundesrepublik bezeichnen sich selbst aus eigen-/selbständige Staaten mit eigener Regierung und eigenem Landtag - dabei haben sie aber seit 1934 keine eigene Staatsangehörigkeit mehr und auch die BRD kann nur die von 1913 ausstellen. Die BRD weist „Merkmale“ eines Staatenbundes (völkerrechtlicher Verein) mit von ihr so „bezeichneten“ Bundesglieder, denn sie verfügt weder über ein eigenes Gebiet - Gebiet des Deutschen Reichs zum 31.12.1937 gemäß der Alliierten Vorgabe - noch über eigene Staatsangehörige/-keit noch ist es ein echter Bundesstaat (staatsrechtliche Staatenverbindung), auch wenn der Bund sich als Inhaber der Souveränität darstellt, denn die einzelnen Bundesländer sind weder rechtlich noch wirtschaftlich autonom. Ist die BRD eher mit einer Konföderation zu vergleichen ?

- der Bund als eine Form einer Dachorganisation ?
http://verfassungen.de/de/de06-66/verfassung48-i.htm
Die deutsche verfassunggebende Nationalversammlung hat beschlossen, und verkündigt als Reichsverfassung:
Verfassung des deutschen Reiches vom 28. März 1849
Abschnitt I. Das Reich Artikel I.
§ 1. Das deutsche Reich besteht aus dem Gebiete des bisherigen deutschen Bundes.
§ 2. ...... Die Reichsverfassung und Reichsgesetzgebung hat in einem solchen deutschen Lande dieselbe verbindliche Kraft, wie in den übrigen
deutschen Ländern.
§ 5. Die einzelnen deutschen Staaten behalten ihre Selbstständigkeit, ...; sie haben alle staatlichen Hoheiten und Rechte, ...
Abschnitt II. Die Reichsgewalt Artikel I.
§ 6. Die Reichsgewalt ausschließlich übt dem Auslande gegenüber die völkerrechtliche Vertretung Deutschlands und der einzelnen deutschen
Staaten aus.

http://www.documentarchiv.de/nzjh/verfdr1848.htm Reichs-Gesetz-Blatt 1849, S. 101-147.
http://de.wikipedia.org/wiki/Paulskirchenverfassung Die anschließende Verfassungskampagne ... wurde im Sommer 1849 militärisch niedergeschlagen. Da die Verfassung rechtlich in Kraft getreten war, handelte es sich hierbei im Ergebnis um einen Militärputsch der alten Machthaber, auch wenn dies gegenüber der damaligen Öffentlichkeit als rechtlich legitime Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung dargestellt wurde.
Selbst in Wikipedia ist nachzulesen, daß es sich um einen Militärputsch der alten Machthaber handelte, welche die Umsetzung der FRV = Paulskirchenverfassung verhinderte. Wenn nun das Gesetz Nr. 628, als die 1871er Deutsche Reichsverfassung bezeichnet, als gültig anerkannt wird, dann wird auch jeder Militärputsch als rechtens anerkannt und alle, die sich mit Zivilcourage für eine bessere Zukunft ihres Heimatlandes und ihrer Kinder erschießen ließen, werden zu den Trottel des jeweiligen Jahrhunderts gemacht.
Es kann für dasselbe Land, für dasselbe Volk und dieselbe Region nicht 2 Verfassungen geben.
Da die Paulskirchenverfassung nie aufgehoben wurde, muß diese noch heute gelten.
Welche Gesetzbücher beziehen sich auf die Paulskirchenverfassung ? - ich kenne keines, denn alle beziehen sich auf 1871. Bei diesem Fehlbezug kann, besser darf es nicht möglich sein, daß sie Rechtwirkung erzielen.
Krieg 1914 - gemäß Reichsverfassung 1871 und nicht Paulskirchenverfassung.
Kapitulation November 1918 - gemäß Reichsverfassung 1871 und nicht Paulskirchenverfassung.
Waffenstillstandsbruch 1939 - gemäß Weimarer Reichsverfassung 1919 und nicht Paulskirchenverfassung.
Kapitulation Mai 1945 - gemäß Weimarer Reichsverfassung und nicht Paulskirchenverfassung.
11.11.1918, Das Deutsche Reich kapituliert http://www.wissen.de/das-deutsche-reich-kapituliert-11-11-1918
Der Leiter der deutschen Delegation, Matthias Erzberger, unterzeichnet in einem Eisenbahnwaggon im Wald von Compiègne, nahe Paris, die Waffenstillstandsbedingungen der Entente-Mächte.
Sie kommen einer bedingungslosen Kapitulation gleich.
Was heißt dies im Einzelnen: die Weimarer Reichsverfassung stellt eine „Teilbedingung“ des Versailler Diktates dar, wobei - wie schon 1618 -1648 während den ( 2jährigen) Friedensverhandlungen 1648 die Kriegshandlungen gegen Deutschland fortgeführt wurde - die Hungerblockade weiterhin bestehen blieb und den deutschen Abgeordneten mitgeteilt wurde, wenn sie dies nicht unterschreiben, werden sofort die Kanonen wieder sprechen …........ Kann dies nach Völkerrecht (siehe das später etablierte Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge) Rechtskraft entfalten ? - wenn man zudem das Naturrecht ( jus naturalis ) oder das divine Recht zu Grunde legt … dann noch viel weniger als rein nach positivem Recht.
http://www.staatsvertraege.de/ Völkerbund (1920-1946) Gründungsakt des Völkerbundes waren die Pariser Vorortverträge von 1919/20 http://www.versailler-vertrag.de/
http://de.wikipedia.org/wiki/V%C3%B6lkerbund Ein Programm zur
Umsetzung der Kant’schen Forderung „Zum ewigen Frieden“ wurde, ausgelöst durch die Schrecken des Ersten Weltkriegs, im 14-Punkte-Pro -
gramm des US-Präsidenten Thomas Woodrow Wilson von 1918 aufgegriffen. Die Satzung des Völkerbundes war Teil der Pariser Vorortverträge,
maßgeblich initiiert von Lord Robert Cecil, und somit auch des Versailler Vertrages. Die Satzung des Völkerbundes[1] wurde am 28. April 1919 von
der Vollversammlung der Konferenz von Versailles angenommen. Integraler Bestandteil der Statuten war die Monroe-Doktrin, die später auch in die
Charta der Vereinten Nationen aufgenommen wurde. Mit der Unterzeichnung des Versailler Vertrags am 28. Juni 1919 unterzeichneten die beteiligten
Staaten auch die Satzung des Völkerbunds – der Bund war Teil des Versailler Vertrags geworden. Mit seiner Ratifizierung am 10. Januar wurde auch der Völkerbund offiziell gegründet. Der Vertrag von Versailles vom 28. Juni 1919 Teil I - Völkerbundsakte

In der Erwägung, dass es zur Förderung der Zusammenarbeit der Nationen und zur Gewährleistung von Frieden und Sicherheit zwischen ihnen .. anerkannten Vorschriften des Völkerrechts genau zu beobachten, die Gerechtigkeit herrschen zu lassen und alle vertragsmäßigen Verpflichtungen in den gegenseitigen Beziehungen der organisierten Völker gewissenhaft zu beobachten, nehmen die hohen vertragschließenden Teile die folgende Akte an, die den Völkerbund stiftet.
Artikel 1. Der Völkerbund umfaßt als ursprüngliche Mitglieder diejenigen unterzeichnenden Mächte, deren Namen in der Anlage der gegenwärtigen Akte aufgeführt sind, ..
Artikel 3. Die Bundesversammlung setzt sich zusammen aus Vertretern der Bundesmitglieder ...
Der Völkerbund
Der von dem amerikanischen Präsidenten Wilson gegründete Völkerbund stellte nach dessen Überzeugung den Kern des Friedenswerkes dar. Drohende Spannungen sollen durch eine überstaatliche Völkerorganisation im Dienste des Friedens überwunden werden.
Die Völkerbundsakte wird dem Friedensvertrag mit Deutschland vorangestellt (Artikel 21 - 26) und sieht einen Völkerbundsrat vor, der aus fünf ständigen Vertretern der großen Mächte und neun periodisch aus der Zahl der kleinen Staaten gewählten Vertretern besteht, sowie einer Völkerbundversammlung mit gleichen Stimmrecht aller Mitgliedsstaaten. Für Beschlüsse beider Gremien ist Einstimmigkeit vorgeschrieben.
Die besiegten Staaten sind zunächst von der Mitgliedschaft ausgeschlossen.
Aufgrund des Versailler Vertrages werden Elsass-Lothringen, die Gebiete um Eupen und Malmedy, das Memelgebiet, das Hultschiner Ländchen sowie große Teile der preußischen Provinzen Posen und Westpreußen von Preußen abgetrennt; außerdem verliert Preußen im Zuge von Volksabstimmungen, die der Versailler Vertrag vorgesehen hatte, Nordschleswig und das östliche Oberschlesien. Das Saargebiet – zum größten Teil aus preußischen Gebietsteilen gebildet – wird für 15 Jahre unter Völkerbundsverwaltung gestellt, bevor eine Volksabstimmung die weitere Zugehörigkeit klärt.

http://www.gonschior.de
Am 30.11.1921 wird der Kreis Pyrmont durch einen Staatsvertrag und per Reichsgesetz Preußen angegliedert als Teil der Provinz Hannover (Reichsgesetz vom 24.3.1922, RGBl. I, S. 281).
Am 1.5.1929 wird der Freistaat Waldeck per Reichsgesetz (vom 7.12.1928, RGBl. I, S. 401) angegliedert Auf Grund von Versaille haben sich viele Länder aus dem Deutschen Bund verabschiedet und eigene Verfassungen verabschiedet:
Die Freie Hansestadt Bremen Verfassung (bremV) vom 18.5.1920

http://www.verfassungen.de/de/hb/bremen20-index.htm
Die Verfassung der Freien Stadt Danzig vom 17. November 1920

http://www.verfassungen.de/de/x/danzig/index.htm
http://www.verfassungen.de/de/preussen/preussen20-index.htm
Verfassung des Freistaats Preußen vom 30. November 1920
Das preußische Volk hat sich durch die verfassunggebende Landesversammlung folgende Verfassung gegeben, die hiermit verkündet wird:
Abschnitt 1. Der Staat.
Artikel 1. (1) Preußen ist eine Republik und Glied des Deutschen Reichs.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gliedstaat
Als Gliedstaaten, Teilstaaten oder manchmal Bundesstaaten bezeichnet man die politischen Einheiten mit Staatsqualität innerhalb eines föderativen
Staatsverbandes (Bundesstaates) oder eines Staatenbundes.

Im Gegensatz zu dem ihm übergeordneten Gesamtstaat besitzt der Gliedstaat im strengen Sinn keine völkerrechtliche Souveränität sowie eine beschränkte, geteilte staatsrechtliche Souveränität. Einzelne völkerrechtliche Souveränitätsrechte können den Gliedstaaten erhalten bleiben, wie etwa das Recht, eigene diplomatische Vertretungen im Ausland zu unterhalten, wie dies Bayern im deutschen Kaiserreich erlaubt war.
Sein Staatsgebiet und seine Organe unterstehen der „Befehlsgewalt“ eines übergeordneten Staatsgebildes, des Gesamtstaats; die Zentralgewalt bemisst sich grundsätzlich nach der gesamtstaatlichen Verfassung, hinzutreten können Vereinbarungen mit den Gliedstaaten oder Erklärungen derselben. Somit verbleiben den Gliedstaaten eigene Politikfelder In der deutschen Verfassungsgeschichte versteht man unter den „Bundesstaaten“ sowohl die Teilstaaten des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reiches als auch die einzelnen Mitgliedstaaten des Deutschen Bundes. In manchen föderalen Staaten gibt es Gebiete, die weder Gliedstaaten noch Teile davon sind, sondern direkt dem Bund unterstehen. Diese bezeichnet man als bundesunmittelbare Gebiete oder Bundesterritorien, wenn es sich um die Bundeshauptstadt handelt, auch als Bundesdistrikte.

Aktuelle Beispiele
die Länder (auch Bundesländer genannt) der Bundesrepublik Deutschland
die Länder (ebenso Bundesländer genannt) der Republik Österreich
die Kantone der Schweizerischen Eidgenossenschaft
die Bundesstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika
die Bundesstaaten Indiens
die kanadischen Provinzen

Historische Beispiele
die Länder in der Sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR (1945–1958)
die Länder des Deutschen Reiches während der Weimarer Republik (1920–1945)
die Kronländer des Kaisertums Österreich (1804–1867) bzw. der westlichen Reichshälfte
der Österreichisch-Ungarischen Monarchie (1867–1918)

http://de.wikipedia.org/wiki/Staat Von der Staatsqualität zu unterscheiden ist die Anerkennung von Staaten. Staatennachfolge stellt sich nur dann, wenn ein Staat die völkerrechtliche Identität seines Vorgängerstaates nicht fortsetzt, sondern ein neues Völkerrechtssubjekt darstellt. Bei einer Identität mit dem jeweiligen Vorgängerstaat handelt es sich also gar nicht um einen Vorgängerstaat, sondern um denselben Staat.

Was heißt dies im Einzelnen ?
Staatsqualität
=> es hat nur die Beschaffenheit ( ist ein Synonym von Qualität ) eines Staates, ist aber de facto keiner.
Dies gilt auch durch die Verfassung vom 30. November 1920 für den Freistaat Preußen und natürlich alle bundesrepublikanischen Bundesländer, alle Länder der Republik Österreich, all Kantone der Schweiz, etc.
Es wird sicherlich auch für die Länder des Deutschen bzw. des Ewigen Bundes gegolten haben.
Laut Paulskirchenverfassung konnten die einzelnen deutschen Länder nur untereinander Verträge abschließen - die völkerrechtliche Vertretung unterlag der Reichsgewalt, welche Consuln und Vertretungen hatte.
Also existierten auch aus der staatsrechtlichen Konstruktion aus der FRV nur völkerrechtlich nicht souveräne Gliedstaaten - die Völkerrechtssubjektivität lag beim Deutschen Bund.
Für die Bundesrepublik Deutschland sehe ich es vergleichbar eingerichtet, denn die Bundesländer sind nicht souveräne Glieder und alle völkerrechtliche Verträge werden durch den Bund für alle geschlossen.
Zitat aus dem Buch Völkerrecht von T. Schweisfurth:
Die Freie Stadt Danzig wurde durch Art. 100-108 des Friedensvertrages von Versailles geschaffen; Art. 104 sah einen weiteren zwischen Polen und
Danzig abzuschließenden Vertrag vor, der am 11.11.1920 in Paris unterzeichnet wurde. Nach Art. 102 Versailler Vertrag wurde Danzig unter den
Schutz des Völkerbundes gestellt, dieser ernannte einen Hochkommissar mit Residenz in Danzig. Danzig nahm eine eigene, unter die Garantie des Völkerbundes gestellte Verfassung an, allerdings nur in Übereinstimmung mit dem Hochkommissar. Die äußere Souveränität Danzigs war stark eingeschränkt.

§ 5. Nicht-souveräne Staaten. Beschränkt souveräne Staaten. Scheinstaaten
=> die Gliedstaaten von Bundesstaaten.
Die Mitglieder eines Bundesstaates verfügen über Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt, ihren fehlt jedoch die Unabhängigkeit im völkerrechtlichen Sinne, sie sind der Verfassung des Bundesstaates eingeordnet und unterworfen, sie sind nicht völkerrechtsunmittelbar. Es handelt sich bei ihnen daher um nicht-souveräne Staaten. Verfassungsbestimmungen des Bundesstaates allein reichen nicht aus, den Gliedstaaten einen völkerrechtlichen Status zu verschaffen; sie könnten dann allenfalls als potentielle VRS (Völkerrechtssubjekt) angesehen werden.

V. Scheinstaaten
Scheinstaaten, im politischen Sprachgebrauch auch „Puppenstaaten“ oder „Marionettenstaaten“ genannt, sind solche Gebilde, die ihre Entstehung einem anderen Staat verdanken, von dessen Macht auch ihre Fortexistenz abhängt. So erklärte Japan die von ihm 1931 besetzte Mandschurei im Nordosten Chinas am 18.2. 1932 zum unabhängigen Staat Mandschukuo; während des Zweiten Weltkrieges etablierte das Deutsche Reich die Slowakei und Kroatien. Diese Gebilde bezeichnen VerdrosstSimma als,, scheinsouveräne Staaten“, denn sie seien „mangels des Merkmals der Unabhängigkeit keine souveränen Staaten i. S. des VR“ gewesen.

VI. Total besetzte Staaten
Der rechtliche Status Deutschlands ab 1945 gibt Anlaß, innerhalb der Gruppe der nicht-souveränen Staaten auch total besetzte Staaten anzuführen. Total besetzte Staaten können in den Zustand der Handlungsunfähigkeit und des Verlustes ihrer Unabhängigkeit verfallen. Deutschland bot dafür ein Exempel. Auf der Reichsebene war Deutschland 1945 handlungsunfähig geworden, eine zentrale Regierung existierte nicht mehr. Darüber hinaus hatte Deutschland seine innere und äußere Unabhängigkeit verloren. Vier Staaten USA, Sowjetunion, das Vereinigte Königreich und Frankreich - hatten nach der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands mit der Berliner Erklärung vom 5.6.1945 die oberste Regierungsgewalt (supreme autho-
rity) in Deutschland übernommen. Auch die beiden deutschen Teilstaaten waren im Jahr ihrer Organisierung 1949 keine souveränen Staaten.
Mit dem am 15.3.1991 erfolgten Inkrafttreten des Vertrages über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland vom 12.9.1990 beendeten die vier Besatzungsmächte ihre (am 3.10.1990 bereits suspendierten)

„Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes“ (Art. 7 Abs. 1). Erst seit diesem Zeitpunkt hat das vereinte Deutschland wieder „volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten“ (Art. 7 Abs. 2) erlangt. -------- Zitat Ende ------

<<<<<<<< dies ist zu bezweifeln, wie neben vielen anderen Beweisen auch das 2. Bereinigungsgesetz im Bereich des Bundesministeriums der Justiz von 2007 deutlich zeigt Das deutsche Volk durfte nicht über das Grundgesetz abstimmen.

Die Ländervertretungen war vom jeweiligen Volk nicht zu einer Abstimmung über das Grundgesetz ermächtigt gewesen / worden. Die Ministerpräsidenten waren von General Clay eingesetzt.
Für wen war dann das Grundgesetz ? - Für das deutsche Volk wohl nicht - am wenigsten im Sinne einer Bindung zwischen Staat und Volk ( exakt dieses ist die Aufgabe einer Verfassung ).

Der Artikel 20 (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.
kann sowohl auf Grund der Selbstermächtigung der Ländervertretungen bei der Abstimmung als auch seines, des Volkes Ausschlusses nur eine ebenso
große Lüge sein, wie daß das Grundgesetz nun eine Verfassung ist, bei Aufrechterhaltung des GG Artikel 146.
Für wen sollen dann die bundesrepublikanischen Gesetze gemacht worden sein ? - Sicher ebenso wenig für das deutsche Volk.
Wer soll basierend auf einer freiheitlich demokratischen Grundordnung dem „Staat“ hoheitliche Rechte übertragen haben ? Sicher nicht das dt. Volk.
Zitatwiederholung - Aus dem Buch Völkerrecht von T. Schweisfurth: Auch die beiden deutschen Teilstaaten waren im Jahr ihrer Organisierung 1949
keine souveränen Staaten Mit dem am 15.3.1991 ... Erst seit diesem Zeitpunkt hat das vereinte Deutschland wieder „volle Souveränität über seine
inneren und äußeren Angelegenheiten“ (Art. 7 Abs. 2) erlangt. - Zitatende -

<<<< wie auf http://www.freiheitistselbstbestimmtesleben.de/deutschland_als_ganzes.htm nachzulesen ist:
laut Artikel 7 verfügt nur und allein das vereinte Deutschland über volle Souveränität.
Gesetzblattes der DDR vom 22.7.1990 publiziert 14.8.1990: mit Wirkung vom 14.10.1990 werden in der DDR die Länder gebildet, welche am 3.10.1990 der BRD beigetreten sind - nun die Gretchenfrage: wie kann am 3.10.1990 etwas beitreten was erst am 14.10.1990 beginnt zu existieren?

Da sich das vereinte Deutschland nur bilden kann, wenn am 3.10.1990 die Länder der BRD und der DDR in der vertraglich festgelegten Form bestanden haben, müssen wir von der Nichtexistenz des Rechtssubjektes vereintes Deutschland ausgehen. Zudem wurde am 23.9.1990 (BGBl. II S. 885) der Artikel 23 aufgehoben.

Auch wenn man nur und allein von der Aussage T. Schweisfurth´s ausgeht, daß die beiden deutschen Teilstaaten von 1949 bis 15.3.1991 keine souveränen Staaten waren ( ihre Fehlende Souveränität besteht bis heute fort ) - Wie sollen diese nicht-souveräne Staaten dann Handlungen vollzogen haben, wozu es > volle Souveränität <= bedarf eines Friedensvertrages - es existieren nur Waffenstillstandsabkommen
> Hoheitlichkeit <= kann in einer Demokratie nur vom freien, souveränen Volk übertragen werden
> Völkerrechtssubjektivität <= Georg Jellinek: braucht als Staat sein eigenes Volk, Gebiet und Gewalt bedarf ?
Es wird nie korrekt zwischen 1 + 3 ( BRD & Westmächte ) sowie 2 + 4 unterschieden - bei den 2 + 4 Verhandlungen ist kein Passus zu finden, daß dieses die 1 + 3 Verträge ebenfalls suspendiert / aufhebt.
Ich bin davon überzeugt, daß kein Gesetzbuch wirklich auf irgendeinen Bewohner des Bundesgebietes anwendbar ist. Ebenso wenig, daß es ein Zugriffsrecht auf irgendeinen Bewohner des Bundesgebietes gibt.
Auch bin ich davon überzeugt, daß es seit 1815 keine souveränen Teilstaaten als Völkerrechtssubjekte mehr gab - siehe dazu die Frage der Verfassungen der Teilstaaten und ihre Staatsangehörigkeitsurkunden - denn diese Urkunden sind ein Ausdruck eines hoheitlichen, uneingeschränkt souveränen Völkerrechtssubjekts - insbesondere, da sich ihre 1920er Verfassungen i.d.R. auf das Versailler Diktat stützen, was an sich selbst ein
völkerrechtliches Verbrechen ist und aus diesem Grund sowie unter Bezug auf das Naturrecht unhaltbar ist.
Schließlich, daß es eine seit 1849 unterdrückte gültige Verfassung gibt, welche schon immer Rechtskraft hatte. Alle Gesetzbücher, welche sich auf eine andere, damit Scheinverfassung stützen, können somit keine Rechtskraft erlangt haben (Gesetz Nr. 628 = Deutsche Reichsverfassung, 1919 Weimarer Reichsverfassung).
Die von General Clay eingesetzten Ministerpräsidenten waren zu keiner Zeit Volksvertreter.
Zitat - Das Deutschlandprotokoll: .. es waren die westlichen Besatzungsmächte, die die Entstehung des Grundgesetzes beherrschten. Sie dekretierten den Erlass des Grundgesetzes, nahmen massiv Einfluss auf seinen Inhalt und stellten sein Inkrafttreten unter den Vorbehalt ihrer Genehmigung. Und selbst der Parlamentarische Rat war keineswegs vom Volk eingesetzt, sondern von den Landesparlamenten, die das Grundgesetz auch mehrheitlich beschlossen. Nach den Landesverfassungen waren die Landesparlamente dazu aber gar nicht befugt. Sie waren von den Bürgern für ganz andere Aufgaben gewählt worden. In ihrer Wahl konnte deshalb keine Ermächtigung zur Bundes-Verfassungsgebung seitens des Volkes gesehen werden. Und auch abschließend durften die Westdeutschen nicht über das Grundgesetz abstimmen.

Der Präsident des Parlamentarischen Rates, der spätere Bundeskanzler Konrad Adenauer, bekannte freimütig:
»Wir sind keine Mandanten des deutschen Volkes, wir haben den Auftrag von den Alliierten«, und Carlo Schmid sprach unumwunden von einer Form der »Fremdherrschaft«. Deshalb hatte der CDU-Abgeordnete Heinrich von Brentano, der spätere Außenminister, bei der zweiten Lesung des Grundgesetzes den Antrag gestellt, das Volk wenigstens über das Grundgesetz abstimmen zu lassen, und dies so begründet:
»Indem wir anerkannt haben, dass die Staatsgewalt vom Volke ausgeht, haben wir ein unverzichtbares, aber auch unabdingbares Recht des Volkes
anerkannt, über sein politisches Schicksal selbst zu entscheiden... Nicht wir, sondern nur die Gesamtheit des Volkes kann die Verfassung mit dem
Vertrauen ausstatten und sie damit zu lebendiger Wirksamkeit bringen, die für eine gesunde Entwicklung unserer Demokratie Voraussetzung ist.«

Damals ließ sich die Ablehnung immerhin einigermaßen plausibel begründen: Das Grundgesetz unterliege der Kontrolle der Besatzungsmächte und erfasse auch nur die Deutschen der drei westlichen Besatzungszonen. Es sei deshalb keine echte demokratische Verfassung und könne ohnehin nur vorläufigen Charakter haben, daher auch bloß die Bezeichnung »Grundgesetz«.
Ob man die BRD gemäß T. Schweisfurth als Scheinstaat bezeichnet, da die BRD ihre Entstehung den drei Westmächten verdankt, von dessen Macht auch ihre Fortexistenz abhängt (,, scheinsouveräner Staat“, denn er ist „mangels des Merkmals der Unabhängigkeit kein souveräner Staat i. S. des VR“ ) oder als total besetzter Staat ( der rechtliche Status Deutschlands innerhalb der Gruppe der nicht-souveränen Staaten ) so ändert dies nichts an der Tatsache, daß die Ministerpräsidenten seit dem ersten Tag die Treuhandverwalter der Alliierten sind: »Wir sind keine Mandanten des deutschen Volkes, wir haben den Auftrag von den Alliierten«

siehe dazu die UN Charta Artikel 77
Dadurch sind alle ihre Handlungen sittenwidrig auf Grund arglistiger Täuschung ( auch im Rechtsverkehr ).
Siehe www.tingg.eu/pdf/TG_Naturrecht.pdf
Oberstes Gesetz ist das Naturrecht - denn es ist das überpositive Recht der ewigen Ordnung unwandelbar und für alle Menschen gültig, abgeleitet aus dem göttlichen, ewigen und natürlichen Gesetz (Lex divina, lex aeterna, lex naturalis); säkular abgeleitet aus der „natürlichen Vernunft“.
Damit ist das Naturrecht als Lehre der primären Rechtsprinzipien dem positiven Recht übergeordnet. Zum Naturrecht gehören die für alle Zeiten gültigen Rechtsprinzipien der Sittlichkeit, die Grundsätze der freien Zustimmung, von Treu und Glauben und der guten Sitten ( diese BGB § sind direkt aus dem Naturrecht abgeleitet ) - ein Gesetz oder seine Auslegung im Widerspruch zum Naturrecht ist immer unheilbar nichtig !

Durch ihre eigene Arbeitsverträge und Eide sind die Staatsdiener an Grundgesetz und BGB, .. gebunden:
BGB § 138 [Nichtigkeit infolge von Sittenwidrigkeit]
          (1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
BGB § 157 [Auslegung von Verträgen]
               Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.
BGB § 162 [Treuwidrige Verhinderung oder Herbeiführung des Bedingungseintritts]
           (2) Wird der Eintritt der Bedingung von der Partei, zu deren Vorteil er gereicht, wider Treu und Glauben herbeigeführt,
                 so gilt der Eintritt als nicht erfolgt.
BGB § 817 [Leistungszweck gegen gesetzliches Verbot oder gute Sitten]
           War der Zweck einer Leistung in der Art bestimmt, daß der Empfänger durch die Annahme ..
           gegen die guten Sitten verstoßen hat, so ist der Empfänger zur Herausgabe verpflichtet.
BGB § 826 [Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung] Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich
            Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatze des Schadens verpflichtet.

Die Radbruchsche Formel ist in ihren Aussagen über die rechtliche Geltung von Gesetze allgemeingültig:
> „Unerträglich“ ungerechte Gesetze müssen der Gerechtigkeit weichen.
> Falls Gesetze nicht einmal das Ziel verfolgen, gerecht zu sein, sind sie kein Recht.
John Lockes Staatsauffassung von einem Gesellschaftsvertrag: die Volksvertretung soll für die Wahrung der naturrechtlichen Prinzipien Freiheit, Gleichheit, Unversehrtheit, Eigentum und Streben nach Glückseligkeit eintreten. Eine Regierung, die diese Prinzipien missachte, erklärte Locke für illegitim.
Eigentum und Freiheit sah er als die Garanten für eine Gesellschaft, in der sich der naturrechtliche Gedanke entfalten könne. Charles-Louis de Secondat Montesquieu, Baron de la Brüde: Politische Freiheit für jeden Bürger ist jene geistige Beruhigung, die aus der Überzeugung hervorgeht, die jedermann von seiner Sicherheit hat. Damit man diese Freiheit genieße, muss die Regierung so beschaffen sein, dass kein Bürger einen andern zu fürchten braucht. In seiner Tugendlehre sieht Immanuel Kant die Pflicht zum sittlich Guten.
Siehe dazu die Charaktertugenden (ethischen Tugenden): Klugheit/Weisheit, Gerechtigkeit, Tapferkeit, Mäßigung, Freigebigkeit, Hilfsbereitschaft, Sanftmut, Seelengröße, Wahrhaftigkeit, Höflichkeit und Einfühlsamkeit.
Nur die ethischen Tugenden qualifizieren zum guten und sittlichen Handeln.

Warum kommen wir nicht an unser Ziel ? - weil wir durch Fehlbezug in den Wörtern, Begriffen immer falsch deuten und damit auch falsch adressieren.
Also fangen wir mal an die Worte auseinander zu nehmen
wiki/Bundesrepublik_Deutschland - Bundeshauptstadt ist Berlin. Gründung - 1. Januar 1871: Deutsches Reich (völkerrechtlich 1. Juli 1867: Norddeutscher Bund) - 23. Mai 1949: Bundesrepublik Deutschland (Grundgesetz), Staatsform parlamentarische Bundesrepublik, Regierungssystem parlamentarische Demokratie. Staatsgründung: Als Staat und Völkerrechtssubjekt gilt die Bundesrepublik Deutschland nach herrschender Lehre als identisch mit dem 1867 zu einem Bundesstaat umgewandelten Norddeutschen Bund, der ab 1871 den Namen „Deutsches Reich“ führte.

Demzufolge besteht der deutsche Staat ohne Unterbrechungen seit dem Jahr 1867.

Für mich steht Deutschland - bei wechselnden Staats-/Regierungssystemen im VR für: und beschreibt einen Raum = räumlicher Geltungsbereich seit dem 10. Jahrhundert wiki: Die etymologischen Vorformen von „deutsch“ bedeuteten ursprünglich „zum Volk gehörig“, Republik wiki/Republik ( lat. res publica: die Staatsform Roms in der Zeit ab 500 v. Chr. - Gemeinwesen, Staat als ‚Die öffentliche Sache‘) steht für das Gemeinwohl - Mit res publica ( http://www.lexexakt.de/glossar/respublica.php ) werden Angelegenheiten oder Sachen des Gemeinwesens, d.h. des Staates, bezeichnet. Als Staatsform ist nach modernem, westlichen Verständnis die Republik eine Herrschaftsform „bei der das Staatsvolk höchste Gewalt des Staates und oberste Quelle der Legitimität ist“ (vgl. auch das Prinzip der Volkssouveränität).

wiki/Bund
Bund => Bund (Bibel), ein Bündnis, ein Abkommen, ein Vertrag zwischen Gott und Menschen völkerrechtlich: Staatenbund, Zusammenschluss souveräner Staaten
wiki/Bundesebene
Als Bundesebene wird die höchste politische Ebene in einem föderalen Bundesstaat oder .. bezeichnet
Sie umfasst in einem föderativen Staatsverband im Allgemeinen die obersten Instanzen und Vertretung der Teil- oder Gliedstaaten sowie das Bundesrecht, die Vertretung des Gesamtstaates nach außen (Diplomatischer Dienst) und alle Sachverhalte und Angelegenheiten, die in die Kompetenz einer Bundesbehörde fallen.

Hinweis zu wiki: der Unterschied zwischen Staatenbund und Bundesstaat ist, dass im Bundesstaat der Bund Inhaber der Souveränität ist, .. – 15. Mai 1820 Die Bundesacte des deutschen Bundes ( nicht Inhaber der Souveränität ) ist der Grundvertrag und das erste Grundgesetz dieses Vereins .

Was bedeutet also Bundesrepublik Deutschland ?
 

historisch:
Bund: als Staatenbund (völker -
rechtlicher Verein), Zusammen-
schluss souveräner Staaten, ist
kein wirklicher Staat und verfügt
weder über ein eigenes Gebiet
noch über eigene Staatsangehörige
- die einzelnen Staaten sind recht
lich und wirtschaftlich autonom
Pariser Frieden 30. Mai 1814
Wiener Kongress 8. Juni 1815 Bundesacte

Art. I. Der deutsche Bund ist ein völkerrechtlicher Verein

wiki: Der Deutsche Bund bestand bis 1866

Wiener Schluß-Acte 15. Mai 1820
 
Bund im Sinne als Bundesstaat

 

 



ist Inhaber der Souveränität
und eine staatsrechtliche Staaten-
verbindung. BRD: mit Berlin
als Hauptstadt des Bundes

laut wiki Nachfolger des norddt.
Bundes von 1867, mit Übernah-
me der 1867 / 1871 Verfassung

Republik

 

 

 

 

Staatsform: eine Herrschaftsform
„bei der das Staatsvolk höchste
Gewalt des Staates und oberste
Quelle der Legitimität ist“
Staatsform des Grundgesetzes in
den Grenzen vom 31.12.1937

 Deutschland: Raum / Ausdehnung

Bundesrepublik Deutschland: Als Nachfolgestaat (auch Sukzessionsstaat) wird im allgemeinen Sprachgebrauch ein Staat genannt, der auf dem
Territorium eines Teiles eines zerfallenden oder sich verkleinernden Staates neu entsteht. Im engeren völkerrechtlichen Sprachgebrauch
bezeichnet ein Nachfolgestaat ein neues Völkerrechtssubjekt, das nach der Auflösung eines bestehenden die Rechtsnachfolge für diesen
erloschenen Staat antritt. So fallen alle Verträge, Rechte und Pflichten, die für den vorherigen Staat gegolten haben, nun auf den Nachfolger. <<<< nach den Aussagen der BRD über die Wirkung des 2 + 4 Vertrages ( sollte er wirksam sein ) müßte diese Definition aus WIKI seit dem 15. März 1991 zutreffen.
Carlo Schmidt (SPD), Rede in der 2. Sitzung des Parlamentarischen Rats 1948 - Auszüge: Deutschland existiert als staatliches Gebilde weiter .. Durch diese Treuhänderschaft von oben wird der Zusammenhang aufrechterhalten. Die Hoheitsgewalt in Deutschland ist also nicht untergegangen; sie hat lediglich den Träger gewechselt, indem sie in Treuhänderschaft übergegangen ist. Das Gebiet Deutschlands ist zwar weitgehend versehrt, aber der Substanz nach ist es erhalten geblieben, und auch das deutsche Volk ist erhalten geblieben. Darum ist es sicher, daß das Grundgesetz unseres Staatsfragments nicht auf Grund einer Vereinbarung der deutschen Länder zu entstehen braucht, weil die Quelle der Hoheitsgewalt nicht bei den
Ländern liegt, sondern beim deutschen Volk. Von dieser Auffassung scheinen auch die Besatzungsmächte auszugehen. Die Dokumente Nr. I und II sind in diesem Punkt ganz deutlich. Nach Dokument Nr. II sollen die deutschen Ministerpräsidenten Vorschläge über die Änderung von Ländergrenzen machen; wohlgemerkt: alle Ministerpräsidenten für jeden beliebigen Teil des deutschen Staatsgebiets. Das ist nur möglich, wenn man als Auffassung der Besatzungsmächte annimmt, daß die Ministerpräsidenten treuhänderisch in Wahrung gesamtdeutscher Interessen handeln sollen. ----- Zitat Ende ----
Es scheint so, daß der Begriff Deutschland bewußt über die territoriale Bedeutung hinaus benutzt wurde ( juristisch-völkerrechtlich ? ).
Die Hoheitsgewalt hat den Träger gewechselt, indem sie in Treuhänderschaft übergegangen ist - dagegen teilt WIKI zum Bund mit: er ist Inhaber der
Souveränität - wiki: die Fähigkeit zu ausschließlicher rechtlicher Selbstbestimmung (durch Eigenständigkeit und Unabhängigkeit des Rechtssubjektes); in der Politik: als Institution der einzige Ausgangspunkt der gesamten Staatsgewalt.

UN Charta am 24. Oktober 1945 in Kraft getreten un-charta.pdf
Die in Artikel 53 und Artikel 107 enthaltenen sogenannten Feindstaatenklauseln wurden durch Resolution 49/58 der Generalversammlung vom 9. Dezember 1994 für „obsolet“ erklärt.

KAPITEL XI Erklärung über Hoheitsgebiete ohne Selbstregierung
Artikel 73 Mitglieder der Vereinten Nationen, welche die Verantwortung für die Verwaltung von Hoheitsgebieten haben oder übernehmen, deren Völker noch nicht die volle Selbstregierung erreicht haben,
a) den politischen, wirtschaftlichen, sozialen und erzieherischen Fortschritt,

KAPITEL XII Das internationale Treuhandsystem
Artikel 75 Die Vereinten Nationen errichten unter ihrer Autorität ein internationales Treuhandsystem für die Verwaltung und Beaufsichtigung der Hoheitsgebiete, die auf Grund späterer Einzelabkommen in dieses System einbezogen werden. Diese Hoheitsgebiete werden im folgenden als
Treuhandgebiete bezeichnet.

Artikel 76 Im Einklang mit den in Artikel 1 dieser Charta dargelegten Zielen der Vereinten
Nationen dient das Treuhandsystem hauptsächlich folgenden Zwecken:
b) den politischen, wirtschaftlichen, sozialen und erzieherischen Fortschritt der Einwohner der Treuhandgebiete
Artikel 77
(1) Das Treuhandsystem findet auf die zu den folgenden Gruppen gehörenden Hoheitsgebiete Anwendung, soweit sie auf Grund von Treuhandabkommen in dieses System einbezogen werden:
b) Hoheitsgebiete, die infolge des Zweiten Weltkriegs von Feindstaaten abgetrennt werden;

Artikel 78 Das Treuhandsystem findet keine Anwendung auf Hoheitsgebiete, die Mitglied der Vereinten Nationen geworden sind; die Beziehungen zwischen Mitgliedern beruhen auf der Achtung des Grundsatzes der souveränen Gleichheit.
 
Unter Bezugnahme zu C. Schmidt, daß die Hoheitsgewalt in Treuhänderschaft übergegangen ist, kann damit der Treugeber nur die UN / UNO als Nachfolger des Völkerbundes sein und der Bund muß dam it „zwangsläufig“ der Treunehmer sein, wenn er sich schon „fälschlicher Weise“ als Inhaber der Souveränität bezeichnet; fälschlich: es gibt kein e Fähigkeit zu ausschließlicher rechtlicher Selbstbestimmung, denn es gibt keine Unabhängigkeit, da der Bund als mögliches Rechtssubjekt vom Treugeber UN völlig abhängig ist, auch wenn der Bund in der Politik der einzige Ausgangspunkt der gesamten Staatsgewalt ist.
BRD als Republik - also als eine staatliche Herrschaftsform „bei der das Staatsvolk höchste Gewalt des Staates und oberste Quelle der Legitimität ist“, nach dem Grundgesetz in den Grenzen vom 31.12.1937 - steht im Widerspruch sowohl der wiki Definition, daß der Bund Inhaber der Souveränität sei als auch bzgl. C. Schmidt´s, daß der Träger ( sicherlich gemeint der rechtsfähige Träger / Rechtsträger ) der Hoheitsgewalt in Treuhänderschaft übergegangen ist. Als Träger werden auch Institutionen, Vereine, Verbände, kommunale Gesellschaft mit Beschäftigten bezeichnet => so ist die K. d. ö. R. eine mitgliedschaftlich verfasste und unabhängig vom Wechsel der Mitglieder bestehende Organisation, die ihre Rechtssubjektivität einem Hoheitsakt verdankt. Ihre Verfassung ist öffentliches Recht. Territoriale Körperschaft des öffentlichen Rechts ist zunächst der Staat als originärer Träger von Hoheitsgewalt.

Kann eine UN / UNO den Staat als originären Träger von Hoheitsgewalt ablösen ? - und daraus eine Treuhand machen ?
Ich bin mir sicher: NEIN ! - denn die UN ist eine INGO, eine international non governmental organisation - eine Nichtregierungsorganisation.

Ein Staat bedarf nach G. Jellinek jedoch einer Regierung als oberste Staatsgewalt; des Weiteren ist ihre Verfassung öffentliches Recht.
Damit dies als Verfassung öffentliches Recht sein kann, braucht es eben eine Verfassung - die BRD hat nur ein Grundgesetz.
C. Schmidt: Treuhänderschaft von oben - kann nur bedeuten, daß dies durch die Alliierten und ihre INGO Verwaltung oktroyiert wurde !

Interessant ist die Wortidentität zum 15. Mai 1820 Bundesacte des deutschen Bundes ist der Grundvertrag und das erste Grundgesetz dieses Vereins ----- wobei alle BR - Parteien unter das Vereinsrecht des BGB fallen !! BGB Zweiter Titel - Juristische Personen I. Vereine § 21 ff => das Parteiengesetz verweist auf BGB § 54 [Vereine ohne Rechtsfähigkeit] Auf Vereine, die nicht rechtsfähig sind, finden die Vorschriften über die Gesellschaft Anwendung. Aus einem Rechtsgeschäfte, das im Namen eines solchen Vereins einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; handeln mehrere, so haften sie als Gesamtschuldner .
Bemerkenswert ist, daß die BR in D immer nur von der Rechtsnachfolge ( Seite 2: Sukzessionsstaat ) spricht, aber nie von einem neuen Völkerrechtssubjekt - entweder weil es keines ist ( halte ich für am wahrscheinlichsten ) oder weil es ihre neue Völkerrechtssubjektivität nicht nachweisen kann (auch gut).

dudenonline/treuhand ===> Mandatarstaat
http://www.enzyklo.de/lokal/42303 http://www.enzyklo.de/Begriff/Mandatarstaat
ein Mandatarstaat ist ein Staat, der ein Mandat in Treuhand verwaltet

duden.de/rechtschreibung/Mandat
=>Auftrag, etwas für jemanden auszuführen, jemanden in einer Angelegenheit juristisch zu vertreten (im Auftrag des früheren Völkerbundes) <> von einem fremden Staat in Treuhand verwaltetes Gebiet Synonyme zu Mandat: Auftrag, Befugnis, Bevollmächtigung, Ermächtigung, [Vertretungs]vollmacht;
Autorisation; (Amtssprache) Weisung; Abgeordnetenamt, Abgeordnetensitz

Endlich scheint es ein wenig Klarheit zu geben:
Es gibt also einen fremden Staat, der ein Gebiet in den Grenzen vom 31.12.1937 in Treuhand verwaltet.
Dieser Staat und seine Mitarbeiter haben einen Auftrag, ein Mandat

Zitat - Das Deutschlandprotokoll: »Wir sind keine Mandanten des deutschen Volkes, wir haben den Auftrag von den Alliierten« Konrad Adenauer und Carlo Schmid sprach von einer Form der »Fremdherrschaft«.
Wem stehen alle Bundesangestellten wie Bundeskanzler & Co. vor ? - dem Mandatarstaat !

Sie haben sich vor allem an den Artikel 76 der UN Charta mit den dargelegten Zielen der Vereinten Nationen zu halten, denn das Treuhandsystem dient hauptsächlich den Zwecken: entsprechende politischen, wirtschaftlichen, sozialen und erzieherischen (Rück-) Fortschritt der Einwohner der Treuhandgebiete zu erzielen.
Wundert es dann noch, daß keine Wahl etwas verändert ? - es gibt keine Zuständigkeit für und keine Legitimation(snotwendigkeit) durch das deutsche Volk - damit auch keine parlamentarische Demokratie für das deutsche Volk ( Prinzip der politischen Repräsentation als eine Form der institutionalisierten Machtausübung - die politischen Entscheidungen werden durch ein aus freier Volkswahl hervorgegangenes und somit demokratisch legitimiertes Parlament getroffen, dem Parlament auch die Gesetzgebung obliegt ).
Keine Regierung repräsentiert das deutsche Volk - daher muß auch jede neue Partei beim Bundeswahlleiter ihre Legitimation beantragen (Die Errichtung einer Partei bedarf eines Gründungsvertrages. Als Gründer kommen nur natürliche Personen in Betracht. Zur Legitimation der Parteigründung .... Verpflichtung gegenüber dem Bundeswahlleiter hat der Vorstand dem Bundeswahlleiter Satzung, Programm, Namen der
Vorstandsmitglieder der Partei .. bekannt zu geben).

Nun macht auch die Änderung 1956 vom Grundgesetz Artikel 1 Sinn:
Artikel 79 [Grundgesetzänderungen; Ewigkeitsklausel] legt in (3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig .
fest.
seit 1956 I. Die Grundrechte Artikel 1 [Menschenwürde; Bindung der Staatsgewalt an die Grundrecht] (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden
Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
original Artikel 1 (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Ich bin der Meinung, daß die 1956er Änderung des Artikel 1 entgegen der Ewigkeitsklausel entweder bereits zum Stillstand sowohl der Rechtspflege als auch der Legislative, in Folge damit auch der Exekutive führte oder daß damit das Grundgesetz als Ganzes suspendiert wurde und alle Vorschriften, Verwaltungsakte, Gesetze, gerichtliche Entscheidungen ( BGH / BVerfG ) etc. durch den rechtlichen Fehlbezug zu einem inexistenten Grundgesetz nichtig / nicht anwendbar sind / wurden.
Jede Anwendung von „Recht und Gesetz“ stellt seit 1956 in jedem Einzelfall Hochverrat dar und fällt nicht nur unter StGB §§ 81 ff sowie § 92 (2) Satz 6, sondern durch den Stillstand der Rechtspflege in der gesamten Bundesrepublik ist das VStGB §5 ff anzuwenden.

Welches Ziel wurde verfolgt ?
All diejenigen, welche in der Verwaltung tätig sind, aus der Bindung an die Gesetzgebung heraus zu nehmen.

Der Bund ist eine Treuhandverwaltung !
Welche Diskussionen finden wir auf der Weltbühne ?
5 Vetostaaten in der UNO, USA als Hauptsiegermacht - Kanzlerakte, UN als Treugeber des Bundes, welcher als Treunehmer allen anderen in der BR in D sagt, wo es lang geht.
Einmal will der Bund sich nach über 60 Jahren nichts mehr vorschreiben lassen ( Völkergewohnheitsrecht ) - aus der Abhängigkeit des Treunehmers ausbrechen und zum Anderen gleichberechtigtes Mitglied der UNO sein. Die Aussage Juli 1990 - Hans D Genscher: es wird keinen Friedensvertrag geben - entstammt der Angst, daß damit automatisch der Treuhandsauftrag endet - und sich der Bund aufzulösen hat.
Erneut muß ich - bzgl. der Entstehung der Bundesrepublik ausgehend von 1.7.1867 / 1.1.1871 laut wiki - auf die Paulskirchenverfassung ( immer noch römisches Recht ) eingehen; es steht völlig außer Frage, daß diese völkerrechtlich korrekt zu Stande kam und am 28.3.1849 verabschiedet sowie am 28.4.1849 für das ganze Land ( auf dem Gebiet des deutschen Bundes, die sog. Großdeutsche Lösung ) rechtskräftig wurde.
Die gewaltsame Unterdrückung mittels der Militärs der Fürsten, kann nur als Staatsstreich oder Putsch bezeichnet werden ( duden: von einer Gruppe [von Militärs] durchgeführter Umsturz[versuch] zur Übernahme der Staatsgewalt; Synonyme: Auflehnung, Erhebung, Revolte, Staatsstreich ) zur Vertreibung der rechtmäßig gewählten Nationalversammlung => 5. April 2012 Nach Militärputsch USA setzen Staatshilfen für Mali aus - Zitat: Regierungen von Ländern, die ihr rechtmäßig gewähltes Staatsoberhaupt durch einen Militärputsch oder per Anordnung absetzen, dürfen nach US-Gesetz keine Direkthilfe erhalten.
Damit ist weder der süddeutsche noch der norddeutsche oder der ewige Bund 1867 völkerrechtskonform entstanden. Ebenso wenig das bismarcksche / wilhelminische Kaiserreich mit der Kaiserproklamation 1871.
Des Weiteren ist die Deutsche Reichsverfassung vom April 1871 nur ein Gesetz Nr. 628 und genügt durch Wortumdeutung den völkerrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Bedingungen einer Verfassung nicht.
Schließlich und endlich wird damit mein Grundgedanke, daß die debellatio vom 25.4.1945 alles bis 1867 / 1871 und damit auch jedes Völkerrechtssubjekt auslöschte, gefestigt / bestätigt. Es bleibt für das Land Deutschland - wenn es sich weiter im römischen Recht bewegen will - nur die Paulskirchenverfassung und seine Anwendung / Umsetzung oder das Schaffen eines völlig neuen Völkerrechtssubjektes.
Das Angenehme: sowohl ein Völkerrechtssubjekt unter der Paulskirchenverfassung als auch ein völlig neues Völkerrechtssubjekt gehört weder der EU noch der UN an, hat niemals Krieg geführt und wurde auch nie durch den Völkerbund ( Versailler Diktat etwa 21 - 50, die Völkerbundsakte Artikel 21 - 26) ) zum Mandatsgebiet / Treuhandgebiet. wiki/Völkerbund: war gemäß dem Versailler Vertrag für die Verwaltung des vom Deutschen Reich als Reparationsleistung abgetrennten Saargebietes zuständig. Dem Völkerbund wurden die bisher deutschen Kolonien und die von der Türkei abgetrennten arabischen Gebiete übertragen. Der Völkerbund vergab diese Gebiete wiederum als Mandate an Mitgliedsstaaten. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden sie als UN-Treuhandgebiete verwaltet.

duden.de/rechtschreibung/Mandat (im Auftrag des früheren Völkerbundes)
von einem fremden Staat in Treuhand verwaltetes Gebiet

nun der 3. von insgesamt 4 Teilen - Betrachtungen zur Bedeutung des Mandatarstaates: BR in D.
Kurzfassung: der Mandatarstaat entstammt der Zeit des Völkerbundes und beschreibt einen für sich selbst autonomen, souveränen Staat, welcher neben seinem eigenen Staatsgebiet und Staatsvolk ein anderes, ihm fremdes Volk und Gebiet im Auftrag des Völkerbundes treuhänderisch verwaltet.
Die Entsprechung dazu findet sich aktuell in der UN Charta als fremd verwaltete Treuhandgebiete.
Bei der Recherche nach Mandatarstaat und Eingedenk der Entmündigung ( siehe dazu auch das Potsdamer Protokoll ) fand ich folgende Bücher:

http://www.duden.de/suchen/dudenonline/verwaltet
Vormund: jemand, der Entmündigte[n] rechtlich vertritt
Mündelgeld: zum Vermögen eines Mündels gehörendes Geld, das der Vormund verwaltet
Beamtenstaat: Staat, dessen öffentliche Angelegenheiten von Beamten verwaltet werden
Mandatarstaat: Staat, der ein Mandat in Treuhand verwaltet
Treuhandgebiet: Mandatsgebiet, das von einem Staat mit dem Ziel der Hinführung zur Selbständigkeit verwaltet wird ( wenn dieses Ziel erreicht wird, fällt die Geldquelle weg )

Aus dem Buch
„Die deutschen Kolonien nach dem Versailler Vertrag“ von Jan Richter geht zweifelsfrei hervor, daß die Völker von Mandatsgebieten unter Vormundschaft gestellt sind - interessant: der Völkerbund wird als Bund bezeichnet. In der UN Charta KAPITEL XI
Erklärung über Hoheitsgebiete ohne Selbstregierung steht:
Artikel 73 Mitglieder der Vereinten Nationen, welche die Verantwortung für die Verwaltung von Hoheitsgebieten haben .., deren Völker noch
nicht die volle Selbstregierung erreicht haben, .. übernehmen als heiligen Auftrag die Verpflichtung, im Rahmen des durch diese Charta errichteten Systems des Weltfriedens .. (korrekt wäre Weltentmündigung)

Amtliche Verlautbarung über die Konferenz von Potsdam vom 17. Juli bis 2. August 1945. Auszug
(II) Das deutsche Volk muss überzeugt werden, .. dass es sich nicht der Verantwortung entziehen kann für das, was es selbst dadurch auf sich geladen hat, dass seine eigene mitleidlose Kriegführung ..
16. Zur Einführung und Unterstützung der wirtschaftlichen Kontrolle, die durch den Kontrollrat errichtet worden ist, ist ein deutscher Verwaltungsapparat zu schaffen ( dieser bekommt als Beamtenapparat ein Mandat zur Verwaltung des entmündigten deutschen Volkes ).
So ist dem deutschen Volk klar zu machen, dass die Verantwortung für diese Verwaltung und deren Versagen auf ihm ruhen wird. Jede deutsche Verwaltung, die dem Ziel der Besatzung nicht entsprechen wird, wird verboten werden.

IV. Reparationen aus Deutschland
In Übereinstimmung mit der Entscheidung der Krimkonferenz, wonach Deutschland gezwungen werden soll, in größtmöglichem Ausmaß für die Verluste und die Leiden, die es den Vereinten Nationen verursacht hat, und wofür das deutsche Volk der Verantwortung nicht entgehen kann,
Ausgleich zu schaffen, ..

XI. Territoriale Treuhänderschaft
Die Konferenz prüfte einen Vorschlag der Sowjetregierung hinsichtlich einer Treuhänderschaft über Territorien, wie sie in dem Beschluß der Krim-Konferenz und in der Charta der Vereinten Nationen definiert sind.

Wenn befürchtet wird, daß sich jemand seiner Verantwortung entziehen könnte, wird für diesen ein Vormund bestellt; dieser hat die Oberaufsicht ( Finanzagentur ) über das Geld ( €, DM ) der Entmündigten:
das Mündelgeld ( DR Gold ). Ein ganzes Volk wurde auf Grund seiner Verantwortung für die Kriegsgreul entmündigt und durch einen Mandatarstaat verwaltet - konkret sind es die Beamtenstrukturen, so daß dieses auch die Prinzipien eines Beamtenstaates abbilden oder als solch ein Staat bezeichnet werden kann - klar daß kein Entmündigter vom treuhänderisch verwalteten / tätigen Beamten ernst genommen wird. Mittels der UN Charta wird das Gebiet des ehemaligen Deutschen Reichs als Treuhandgebiet verwaltet, dabei haben die Mandatsgebiete verschiedene Mandatarstaaten - neben dem Bundesrepublik, Polen, Tschechien, Rußland ggfls. auch die Länder des Baltikums - daß kein Entlassen in die Selbständigkeit zu erwarten ist, wurde am 17.7.1990 durch Hans D Genscher klar gemacht.
Kein Wunder, daß der §6 des BGB = Artikel 8 des EG BGB gestrichen wurde; damit kann die Entmündigung nicht mehr aufgehoben werden, da die Gesetzesgrundlage durch Aufhebung weggefallen ist.

Nachvollziehbar, daß dem deutschen Volk nicht gestattetet wurde, über das Grundgesetz abzustimmen - für wen ist dieses dann bestimmt ?
Für das deutsche Volk ... kaum !

Es dürfte das Bindeglied zwischen Treugeber = Alliierten / Entente / UN und dem Mandatarstaat Bundesrepublik, hier explizit seiner Angestellten / Beamten sein, welche Treue auf das GG & die Landesverfassungen schwören.
Daher brauchen die Deutschen nicht zum GG gefragt werden - es ist sowie nicht für sie.

Womit ist i.d.R. Unmündigkeit verknüpft ? - unmündiges und damit würdeloses Verhalten.

Unsere Fremdherrschaft / -Verwaltung erwartet immer, quasi ohne Ausnahme ein unmündiges und würdeloses Verhalten der überwachten Bevölkerung. Auch auf Grund der eigenen Arbeitsplatzerhaltung, werden die Bewohner des Bundesgebietes in der Unmündigkeit gehalten => vor allem durch überbordende Vorschriften, die niemand
alle im Gedächtnis behalten, beachten und umsetzen
kann - aber diese Vorschriften / Gesetze sind ideal
zur Legitimation gewaltsamer Vorgehensweise gegen
die unmündige Bevölkerung und Schaffung weiterer
Gesetze.

Damit sind Verwaltungsanordnungen und Gesetze
- einmal eine Folge des unmündigen und würdelosen Verhaltens der Bevölkerung
- zudem eine Erwartungshaltung ( nichts anderes als dieses Verhalten wird wahrgenommen )
- ein weiteres Mal zur Aufrechterhaltung der bestehenden Ordnung gemäß UN Charta Artikel 73 ff sowie Aufrechterhaltung der gegebenen Machtverhältnisse ( auch durch sinnlose, unendl. Gesetze ) Es steht im Widerspruch zur Erwartungshaltung, zur Aufrechterhaltung und zur eigenen Arbeitsplatzerhaltung die Bevölkerung sowie die Kinder durch Schule etc. zu mündigen Bürgern zu machen.

wiki/Bundesrepublik_Deutschland
Trotz der Kontinuität des Begriffes Deutschland vom 17. Jahrhundert bis in die Gegenwart sowie völkerrechtlicher Identität und staatsrechtlicher Kontinuität seit dem 19. Jahrhundert bestand de facto bis 1990 keine durchgehende lineare politisch-historische Entwicklung. << würde ich selbst so
 nicht unterschreiben !

Denn wir müssen die verschiedenen Ebenen von 1849 bis heute übereinander legen:
So haben wir räumliche Fakten als Deutschland - siehe unterste Grafik - auf dieser Scholle leben die Menschen, welche sich durch eine Nationalversammlung eine gültige Verfassung gegeben haben.
Daraus resultiert - ( räumlich - ) optisch identisch - das Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich in den Grenzen des Deutschen Bundes - dieses ist ein Rechtsbegriff bzw. Rechtsraum geworden !
Dieser Rechtsraum führte eine neue Rechtsebene juristisch ein; es bleibt die Ebene der Scholle und des NRs.
Der Putsch, der Könige und Fürsten zu Mördern an Angehörigen der Nationalversammlung machte, führte zu 3 Bürgerkriegen, welche 1867 zur „Verfassung“ des norddeutschen Bundes führte - daraus entstand das Kaiserreich mit seiner „Verfassung“ vom April 1871.
Die BR in D teilt mit, daß es kontinuierlich als Deutschland seit 1867 bestehe - evtl. Teilräumlich, jedoch niemals als Rechtssubjekt - schon allein deshalb nicht, weil es der treuhänderisch verwaltende Mandatarstaat seit 1949 in Verwaltungsrechtsnachfolge ist. Das letzte Völkerrechtssubjekt ist (immer!) untrennbar mit der einzig gültigen Verfassung als Bindeglied zwischen Staat & Staatsvolk verknüpft, da es - siehe T. Schweisfurth - keinen Staat ohne sein Volk gibt ! ----- und die BR in D hat kein eigenes Staatsvolk, typisch für verwaltende Mandatarstaaten - dies ist für das zentrale Deutschland nun die BR in D alleine ( ohne DDR ) für den östlichen Raum Polen, Tschechien, Rußland.

Die Grafiken zeigen eindrucksvoll / nachvollziehbar, wie der politisch wirksame Raum sich vom Land in den jeweiligen Jahren ( ich habe keine Karte Weimarer R, DDR mit BRD auf Grund der Übersichtlichkeit hinzugefügt ) unterscheidet - d.h. die Gültigkeit sowohl des juristischen Rechtsraums Völkerrechtssubjekt auf dem räumlich identischen Deutschland ( als Raum / Scholle ) wird sicher solange bestehen bleiben, wie die Paulskirchenverfassung Bestand hat (unantastbar ist ewig die Scholle und das Naturrecht) .
Auch wenn es das Wort Mandatarstaat 1850 und in den direkt darauf folgenden Jahren noch nicht gab, so ist dieses doch die passende Beschreibung, denn die Fürsten und Könige entrechteten / entmündigten ihre Untertanen 1849 erneut und zwangen diese zum Kriegs-/Frondienst => 3 Bürgerkriege bis 1866
------ die Menschen bewegten sich nach wie vor im Raum Deutschlands, wurden von den Fürsten und Königen unter Mißachtung der gültigen Paulskirchenverfassung zwangs- und fremdverwaltet.
Durch nichts im Völkerrecht war oder kann dieses „königliche“ Vorgehen legitimiert werden.
Jede Regierung bedarf ihrer Legitimation. In Volksherrschaften ( Demokratien ) geschieht dies durch das Volk und die Verfassung, welche von einer Nationalversammlung verabschiedet wurde ( zuletzt 1849 ), welche sich durch Delegierte zusammensetzt, welche von einem souveränen Volk gewählt wurden ( diese Situation bestand danach nie mehr, damit auch 1949 > Gesamtdeutsche Verfassung < nicht ).

Wir habe die Dreiteilung:
1. fundamentale Basis: die Landmasse = Teil der Erde
2. das Volk welches (kultur)historisch darauf seine Heimat gefunden hat ( Heimatland ! )
3. die Gemeinschaft des Volkes - in der Regel seßhaft geworden - gründet seinen Staat < Freier Wille.
T. Schweisfurth: nur der Mensch schafft das originäre Völkerrechtssubjekt !
Damit sind auch die zu erfüllenden Voraussetzungen klar.

Dieses Entmündigungsprinzip funktionierte schon seit Jahrtausenden gut, warum etwas ändern ?

Wie wird dies bspw. bewerkstelligt ?
Menschen haben Rechte: lex divinae, lex aeternae, jus naturalis - die grundlegenden Menschenrechte.
Entrechtete / Entmündigte haben höchstens noch Privilegien, welche ihnen jederzeit genommen werden (können => siehe Führerscheinentzug
für diejenigen, welche sich nicht „disziplinieren“ lassen ).
Ich sehe aber durch das gewalttätige System der Fremdherrschaft, realisiert durch die Beamten der Mandatarstaaten ( so wurde bspw. nach 1918
belgische Richter im Deutschen Reich durch den Mandatarstaat Belgien eingesetzt ! ), daß faktisch keine Zuständigkeit besteht - diese wäre nur
auf Grund ( durch das ) des eigenen, dem Volk originär zugehörenden Völkerrechtssubjekt möglich.
Bezüglich dem zu verwaltenden Staat und seinem Volk besteht auch nach den Konventionen von Montevideo keine Zuständigkeit !

> es ist nicht das eigene Staatsvolk der Mandatarstaaten, explizit nicht das Staatsvolk des eigenen, möglicher Weise sogar originären Völkerrechtssubjektes
> das fremde, zwangsverwaltete Staatsvolk führt zur Nichterfüllung o.g. Konventionen / der Vorgaben von Georg Jellinek - damit kann das Gebiet niemals ein völkerrechtlicher Staat des Mandatarstaates oder als ein völkerrechtlicher Teil davon sein; ebenso wenig ein eigenständiger Staat als VRS.
> alle Handlungen sind ein Fall von arglistiger Täuschung ( auch im Rechtsverkehr ), denn das Volk wird weder über sein Entmündigung noch über den Status der Beamten als Teil / Mitarbeiter des Mandatarstaates aufgeklärt - daher müssen sie falsch agieren / argumentieren, was auch beabsichtigt ist.
Damit greift sowohl nach BGB als auch nach Naturrecht: unvereinbar mit Treu und Glauben und ihr Verhalten ist von Beginn an sittenwidrig <= ex tunc.
Ihre Argumente arbeiten mit falsa demonstratio non nocet ( die falsche Bezeichnung schadet nicht ) - denn es wird einfach alles so umgedeutet, wie es für die Aufrechterhaltung der Fremdverwaltung benötigt wird.
Wenn wir davon ausgehen, daß dies seit Sommer 1849 so ist, dann hat es sich durch das Kaiserreich bis heute vielfach „bewährt“.
Kein Wunder, daß es immer breiter angewandt wird ( siehe Chemtrails ).
Ihr Ziel: es sollen sich auch keine originären Völkerrechtssubjekte mehr bilden - daher die Übereinkunft der Mandatarstaaten über die „kollektive Nichtanerkennung illegaler Staaten“ ( UNO = das Dach ).
Wir wissen: die Begrifflichkeiten wurde vom Völkerbund so festgeschrieben - von der UN / UNO als Treuhand übernommen. Hier gibt es 5 Vetostaaten ( USA, UK, Rußland, China, Frankreich ) - sind bei diesen bestimmte Aspekte ( Sonderstatus ?) ausgenommen ?
Schließlich ging die Info durch´s Netz, daß die UNO zur eine Welt Regierung gemacht werden soll.
Treuhand und Treuhandsrecht ( = immer zu treuen Händen ) ist die „Nachfolge“ des Lehnsrechts ( mit dem Lehnsherr ) und dem damit verbundenen Fideikommiss. Zur Zeit der Lehnsherren wurden ( als Teil ihrer Macht und der Hierarchie ) Vögte eingesetzt; Ihnen unterstand ein Gerichtsbezirk - im Auftrag des Grund-/Lehnsherrn. In der Vogtei war nur der wehrfähige = souveräne und freie Mann rechtsfähig.
Neben dem Vogt im Sinne des advocatus ( der Herbeigerufene ) muß es noch Kirchenvögte gegeben haben, welche den Blutbann aussprechen konnten.
Sollte man nicht die kollektive Nichtanerkennung gegenüber allen Mandatarstaaten anwenden ?
Insbesondere von den Völkern, welche originäre Völkerrechtssubjekte gründeten - hier denke ich insbesondere auch an die Schweiz, welche mit der 1999 neuen Bundesverfassung sich einen gleichnamigen Mandatarstaat „überstülpten“. Daher haben sich einige Schweizer bereits zusammen gefunden, um für ihre direkte Demokratie zu demonstrieren - aber gegenüber wem demonstrieren sie …. gegenüber der (unzuständigen) Fremdverwaltung .. den Beamten des Mandatarstaates gleichen Namens - das absolut perfide daran ist, daß es für diese Beamten keine Amtspflicht- oder Treueverletzung gibt, denn ihr Amt / Ihre Treue ist nicht dem Volk oder der Landmasse geschuldet, sondern dem Mandatarstaat ( => Mandats-
recht <=> Mandatsgeber und Mandatsnehmer => Lehnssystem ).
Ich gehe davon aus, daß das Deutsche Reich vom Völkerbund zu treuen Händen A.H. übergeben wurde.
Vorbild Rom - es setzte Stadthalter ein, welche dafür sorgen mußten, daß Rom seine Steuern bekam - in den 2 Jahren, welche sie Zeit hatten, ging es ihnen neben den Steuern vor allem darum, den eigenen Sack voll zu bekommen ----- gibt es einen Unterschied zum Prinzip der Mandate ?

Alle Schlüsselworte sind vor allem in den nachfolgenden Artikeln der UN Charta zu finden: Artikel 73
deren Völker noch nicht die volle Selbstregierung erreicht haben
Artikel 76 > Ziele des Treuhandsystems
a) den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu festigen;
b) den politischen, wirtschaftlichen, sozialen und erzieherischen Fortschritt der Einwohner zur Selbstregierung oder Unabhängigkeit
c) die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten

Was ist / wer hat überhaupt eine Selbstregierung ? - davon ausgehend, daß es überwiegend Fremdregierungen, gestellt durch die Mandatarstaaten, sind - so wird auf ewig das Treuhandsystem aufrecht erhalten ------ vor allem, da die Menschen - zu römisch-deutschen Bürgern gemacht oder Personalisiert - immer getäuscht werden und die Parteien ihre Wahl als Akzeptanz der Fremdverwaltung interpretieren.
D.h. mit jeder Wahlteilnahme wird quasi die Aufrechterhaltung des Mandantarsystems legitimiert
- denn ein entmündigtes Volk ist weder souverän, noch eigenständig, noch geschäftsfähig - und es kann das Selbstbestimmungsrecht der Völker ihm auf Grund der Wahrung des Weltfriedens nicht übergeben werden. Daher keine Völkerrechtssubjektivität für diese Völker und ihr Land, damit keine Selbstregierung ( das Prinzip des römischen Stadthalters ).

Gemäß wiki/Bundesrepublik_Deutschland Bundeshauptstadt Berlin.
Gründung - 1. Januar 1871: Deutsches Reich (völkerrechtl. 1. Juli 1867: Norddeutscher Bund)
- 23. Mai 1949: Bundesrepublik Deutschland
Da also die BR in der Kontinuität der Rechtsnachfolge seit 1867 steht, ist damit zweifelsfrei klar, daß spätestens seit Juli 1867 Mandatarstaaten hier das Sagen haben. Wofür dient nach diesem Gedanken dann der gelbe Staatsangehörigkeitsausweis - da es ja 1913 ebenfalls nur ein Mandatsgebiet war ?
- dient dies vlt. dem Ziel aus den nachfolgenden Aktivitäten:
Verfassung jetzt <> Friedensvertrag durch alle Inhaber des deutschen Staatsangehörigkeitsausweis !
das Mandatsgebiet durch weitere Täuschung in ein Völkerrechtssubjekt umzuwandeln, damit niemand mehr das originär vom Schein - Völkerrechtssubjekt trennen kann und so der Mandatarstaat sein Herrschaftsgebiet tatsächlich um Deutschland ( zumindest die Fläche der Bundesrepublik in Deutschland - diese Aussage aus dem originalen Grundgesetz vom Mai 1949 macht nun erst richtig Sinn ) auszuweiten.

Meiner Ansicht nach gab es nicht nur ein weltliches Lehnssystem, da die Kaiserwürde nur auf der Zwei-Schwerter-Lehre basieren kann und ist damit die Folge eines Lehnssystem, eines kirchlichen.
Lehnsherr ist hier / damit der Papst, Lehnsnehmer der König, der sich zum Kaiser krönen läßt.
Somit haben auch alle seine Untergebenen nur einen echten Lehnsherrn ….... Papa in Rom.
Wie die Bücherauszüge zeigen, wurde sowohl im Völkerbund als auch bei der ( in Wirklichkeit ) Nachfolgeorganisation UN / UNO immer vom heiligen Auftrag gefaselt - auch wenn es sich nun Treuhandgebiete nennt, vorher Mandatargebiete ( schließlich sind die Kaiser weggefallen - da braucht es einen neuen Namen / Begriff für den Lehnsnehmer des altbekannten Lehnsherrn ).

Was bedeutet heiliger Auftrag ?
Hier verweise ich auf die Bulle Unam Sanctam ( siehe Freiheit_Unam-Sanctam.pdf vom 2.3.2012 ) 18. November 1302 Papst Bonifatius VIII.: die Bulle begründet die päpstliche Weltherrschaft in geistlichen wie in weltlichen Angelegenheiten: „Die eine heilige, katholische und apostolische Kirche
müssen wir im Gehorsam des Glaubens annehmen und festhalten.“
Bonifaz VIII. forderte die Unterordnung der Kaiser - das "weltliche Schwert" untersteht dem "geistigen Schwert", es wird vom Papst eingesetzt: das geistliche wird von der Kirche geführt und das weltliche für die Kirche. Die Zwei-Schwerter-Lehre stammt aus der Frühphase des Investiturstreites: Jesus Christus hätte dem Papst beide Schwerter anvertraut (Bernhard von Clairvaux), dieser aber das weltliche Schwert an die jeweiligen Fürsten weiterzugeben habe, was im Dictatus Papae 1075 manifestiert wurde. Daraus formte Augustinus den Gottesstaat ( Beide „Staaten“ sind Personenverbände; der weltliche Staat, die res publica, ist ein Zweckverband, der Frieden und Gerechtigkeit schaffen soll ) und formte den Dualismus: civitas terrena bzw. diaboli (unter der Herrschaft des Teufels) und civitas caelestis (unter der Herr schaft Gottes) ein eschatologischer Kampf, in dem die civitas terrena untergehen und die civitas Dei erlöst werden wird. Die geistige soll über die weltliche Gewalt Recht sprechen, wobei sie selbst nur Gott verpflichtet ist => Universalherrschaft: „Es ist zum Heile für jegliches menschliche Wesen durchaus unerlässlich, dem römischen Papst unterworfen zu sein“

=> päpstlichen Weltherrschaft in geistlichen wie in weltlichen Angelegenheiten. <= heiliger Auftrag …..
Diesen heiliger Auftrag ( weltliches Schwert ) hat der Völkerbund sowie die UN mit der Vormund über die Treuhand- / Mandatsgebiete übernommen und an die Mandatarstaaten übertragen.

Danke an Barbara http://www.caduceum.de/ zur Info über die Bullen: Die Kirche hängt über allem.
Mit Unam Sanctam hat die Kirche die Welt für sich beansprucht, sozusagen Eigentumsrecht auf alles und jeden erhoben. Darauf bauen die anderen drei Bullen auf. Es ist ein Trust System.
Unam Sanctam wohl auch geschaffen um die großen Rivalen (Templer) zu entmachten. Die Kirche verwaltete mit diesem Trust deren Besitze.

Wiederbekommen haben sie ihn jedoch nicht; die andere drei Trusts (Bullen) waren für den portugiesischen König und seine Nachkommen:
1455 Romanus Pontifex (nimmt den Landbesitz)
1481 Aeterni Regis (nimmt den persönlichen Besitz)
1537 Convocation (nimmt die Seele)

Papal Bull Convocation May 22, 1537 Pope Paul III
Wherefore, having been called, as we have said, in so great a tempest of heresies, discords and wars and in such restlessness of the waves to rule and pilot the bark of Peter, and not trusting sufficiently our own strength, we first of all cast our cares upon the Lord, that He might sustain us and provide our soul with firmness and strength, our understanding with prudence and wisdom.
verkürzt: Darum sagten wir in diesem großen Sturm der Häresien, der Dissonanzen und Kriege, derweil solche Wellen der Unruhe herrschen, um das Schiff Petri bei unzureichendem Vertrauen in unsere eigene Stärke zu steuern, gilt unsere Sorgen dem Herrn, auf daß er uns und unsere Seele mit Festigkeit und Stärke, mit Verständnis mit Klugheit und Weisheit stützt.

Papal Bull Romanus Pontifex January 8, 1455 Pope Nicholas V
-- We [therefore] weighing all and singular the premises with due meditation, and noting that since we had formerly by other letters of ours granted among other things free and ample faculty to the aforesaid King Alfonso -- to invade, search out, capture, vanquish, and subdue all Saracens and pagans whatsoever, and other enemies of Christ wheresoever placed, and the kingdoms, dukedoms, principalities, dominions, possessions, and all movable and immovable goods whatsoever held and possessed by them and to reduce their persons to perpetual slavery, and to apply and appropriate to himself and his successors the kingdoms, dukedoms, counties, principalities, dominions, possessions, and goods, and to convert them to his and their use and profit –

verkürzt: Wir stellten [ daher ] in Abwägung aller Voraussetzungen in Meditation fest, dass wir früher in anderen Briefe von uns - unter anderem kostenlos dem vorgenannten König Alfonso umfassende Fähigkeiten gewährt hatten - zu erobern, heraus zu suchen, zu erfassen, zu besiegen und alles zu unterwerfen Sarazenen und Heiden was auch immer und andere Feinde Christi, wo immer sie zu finden waren und die Königreiche,
Fürstentümer, Herrschaften, Besitz und alle beweglichen und unbeweglichen Güter jeglicher Art und von ihnen Besitz zu ergreifen und ihre Personen zu ewiger Sklaverei zu reduzieren und die Anwendung, wenn angebracht, sich und seine Nachfolger die Königreiche, Herzogtümer, Grafschaften, Fürstentümer, Herrschaften, Besitz und Gütern und sie zu seiner und umgewandelt werden zu eigenen Einsatz und Gewinn

Papal Bull Aeterni Regis 21. Juni 1481 papst Sixtus IV.
Item, the aforesaid King and Queen of Castile, Aragon, and Sicily, willed and resolved that this peace shall be firm and stable and everlasting, and they promised henceforth and forever that neither directly nor indirectly, neither secretly nor publicly, nor by their heirs and successors, will they disturb, trouble or molest, in fact or in law, in court or out of court, the said king and prince of Portugal or the future sovereigns of Portugal or their kingdoms in the status of possession or quasi-possession which they hold over all the trade, lands, and barter of Guinea, with its gold mines, or over any other islands, shores, sea coasts, or lands, discovered or to be discovered, found or to be found,

Außerdem die vorgenannten König und Königin von Kastilien, Aragon und Sizilien willentlich und beschlossen, dass dieser Frieden muss fest und stabil und ewiglich sein und sie versprechen fortan und für immer, dass weder direkt noch indirekt, weder heimlich noch öffentlich, noch durch ihre Erben und Nachfolger, dieser gestört wird, durch Probleme oder belästigt werden, sei es durch Tat oder im Recht, vor Gericht oder außergerichtlich, wobei der König und Prinz von Portugal oder die zukünftigen Herrscher von Portugal oder ihrer Königreiche in den Status des Besitzes oder des quasi - Besitzes über den gesamten Handel-, alle Ländereien und den Tausch von Guinea, mit seinen Goldminen oder jeglichen sonstigen Inseln, Küsten, Meeresküsten oder Ländern / Äcker entdecken, entdeckt werden, gefunden wurden oder zu finden sind

Auch der erste dreißigjährige Krieg ( begann als ) war ein heiliger Auftrag der katholischen Kirche gegen deutschen Protestantismus ( der 6. Kreuzzug, wie der 5. sich gegen die Katharer richtete, in 25 Jahren den Okzident entvölkerte - Losung auf die Frage, wen von der Zivilbevölkerung man erschlagen sollte: erschlagt sie alle, Gott wird die Seinen im Himmel wieder erkennen - und sich so der französische König das Gebiet als Südfrankreich einverleiben konnte ); diesen Ruf nahmen nur all zu gerne Schweden und Franzosen auf, es gab ihnen die Legitimation zu morden und sich Ländereien zu nehmen.

Der sog. Westfälische Frieden: durch deutsche Bemühungen wurden die Verhandlungen 1644 begonnen, jedoch der Druck durch fortwährenden Krieg und Ermordung der Zivilbevölkerung bis 1648 in der Weise aufrecht erhalten, daß die Situation permanent nachteilig für Deutschland wurde, so auch der Friedensvertrag. Er führte zur Veränderung der sog. Reichsverfassung, mit Bestätigung der vollen Landeshoheit ius territoriale für die Reichsstände samt dem „ius pacis ac belli“. Der Westfälische Friede blieb bis zum Ende des Reiches 1806 Reichsgrundgesetz mit Frankreich und Schweden als Garantiemächten, das Reich wurde de facto ein Staatenbund mit hunderten Einzelstaaten - so wie es heute noch in französischen Universitäten als erklärtes Ziel bzgl. Deutschland gelehrt wird - d.h. die Angst vor den Deutschen diente der Stärkung der Stände, der kleinen Fürsten und Königen, um Deutschland in sich zerstritten und uneinig zu halten.

wiki/Reichsst%C3%A4nde Die Reichsstände des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation waren diejenigen Personen und Korporationen, die Sitz und Stimme im Reichstag besaßen. Dies waren mehr als 300 geistliche und weltliche Fürsten, Prälaten, Vertreter von Ritterorden, Grafen und Herren sowie Freie- und Reichsstädte ( wiederum die 300, wie schon im römischen Senat => siehe auch USA sowie Ludendorff ).

http://www.teachsam.de/geschichte/ges_deu_verfg/deu_verg_919-1806/deu_verfg_1256-1648/deu_verfg_1256-1648_3_0.htm
Der Dualismus von Kaiser und Reich prägte die Verfassungsgeschichte des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation zwischen 1256 und 1648: Wahlkönigtum und Kaiserwürde - Das deutsche Königtum ist bis 1806 ein Wahlkönigtum durch die Kurfürsten (Goldenen Bulle Kaiser Karls IV. aus dem Jahr 1356). Nach ihrer Wahl zum König erlangen sie den Anspruch, vom Papst zum Kaiser gekrönt zu werden.
Der Kaiser ist in nahezu allen Regierungsgeschäften vom Reichstag abhängig. Im Reichstag sind die Reichsstände vertreten, das sind Landesherren (Fürsten, Prälaten, Grafen und freie Herren). 1555 der Augsburger Religionsfrieden zwischen Katholiken und Protestanten; hier erhalten alle
Stände, die in einem unmittelbaren Verhältnis zum Kaiser/Reich stehen (Reichsunmittelbare) die Freiheit des religiösen Bekenntnisses.
Die Landesherren dürfen fortan die Religion in ihrem Territorium bestimmen (Cuius regio, eius religio = "Wessen das Land, dessen der Glaube"). Wer die Religion nicht annehmen will, muss auswandern. – Zitat Ende –

Auch heute ist die deutsche Bevölkerung maximal uneinig und damit keine Gefahr.
Nicht nur die Deutschen, sondern auch historisch ( Altertum ) indigen - verwandten Nachbarn - sei es Polen, sei es Frankreich oder Rußland, .. - sind doch alle Teil des einen großen Ganzen ------ wie es die gesamte Welt, alle Lebewesen und damit auch alle Menschen sind ( ansonsten könnten keine Nachkommen über verschiedene Rassen hinweg gezeugt werden ). Solange wir die Teilung annehmen, ja selbst für noch weiter / tiefer gehende Spaltung sorgen, sind die grauen Eminenzen, die geheimen Machthabern sowie die Schattenregierungen nicht nur im Vorteil - sie haben so leichtes Spiel und lachen über unser peinliches Verhalten.
Warum nur wird der Funke der Uneinigkeit angenommen und dann zur Spaltung über Neid, Haß, Mißgunst, .. weiter ausgeführt ? - so sind wir wahrhaftig unmündig und beweisen es tagtäglich auf´s Neue.
Egal wie man zum Christentum steht - aber vieles ist so wahr: liebe Deinen Nachbarn wie Dich selbst. Reiche Deinem Nächsten die Hand. Erst wenn die Kardinaltugenden Teil unseres Alltags werden, sind wir mündig geworden und keine Macht - kein Papst, kein Richter, keine Schattenregierung kann seine Macht mehr entfalten.

Was war eine der erste Handlungen A.H. ? - Erneuerung des Konkordats mit dem Papst !
Wer hatte dieses Konkordat „aufgekündigt“ ? Bismarck.
In Folge dessen erklärte Papst Pius dem deutschen Volk - nicht dem Deutschen Reich - den Krieg - und wer hatte maximal darunter durch Hungerblockade etc. zu leiden - mit ca. 15 Millionen Toten nach ´45 ?
Wovon sollte man also ausgehen: die Spinne im Zentrum des Netzes sitzt seit Jahrhunderten in Rom.
Länder und ihre Machthaber nehmen gerne das Kreuz und ziehen gegen ihre Nachbarn ins Feld, da sie sich anschließend deren Gebiete einverleiben können ( Kreuzzug = heiliger Auftrag ).
Durch die Sympson Doktrin und den Briand Kolleg Pakt geht dieses Einverleiben nicht mehr - dafür hat man eine Alternative durch UN Treuhand mittels Mandatarstaaten geschaffen.
Es war noch nie ein Problem, willige Mitarbeiter für die rechtstaatliche Illusion zu bekommen und so den Auftrag / das Mandat ( Mandat <= offizieller Beginn 1919 - im Auftrag des früheren Völkerbundes, von einem fremden Staat in Treuhand verwaltetes Gebiet ) zu kaschieren: »Wir sind keine Mandanten des deutschen Volkes, wir haben den Auftrag von den Alliierten« Konrad Adenauer ( so kann nie gesagt werden, er wurde nicht informiert ). In exakt diesem Bilde ist auch die EU und der ESM zu sehen.

Kann der Bund etwas anderes als eine Treuhandverwaltung sein ?
www.tingg.eu/glaube_und_gesellschaft.htm die Kirche - sei es katholisch oder evangelisch - belastet die Seele des Menschen mit einem lebenslangen Druck, den niemand ohne Folgen aushalten kann; dieser wird durch die Kakophonie des ewig wiederholten Schuldprinzips erreicht ( Ihr seid alle Sünder ).

www.tingg.eu/tg_glaubensgemeinschaft.htm Wiki: Glaube: indogermanisch leubh: „begehren, lieb haben, für lieb erklären, gutheißen, loben, etwas für wahr halten“ - es bezeichnet eine Grundhaltung des Vertrauens - im Kontext der Überzeugung. Damit ist Glaube eine Gewissheit jenseits jeden Zweifels !
Dies darf für uns bedeuten, daß wir in unserer Gemeinschaft ein Leben führen können, in der Überzeugung, in Liebe vertrauen zu dürfen, in Würde, mit Achtung und Respekt voreinander, der Schöpfung und allem Leben ------ auch wenn dies den Mitarbeitern der Mandatarstaaten fremd ist.
In der katholischen Rechtstheorie (Augustinus sowie Thomas von Aquin) ist das Naturrecht göttliches, ewiges Recht, in seinen obersten Grundsätzen unwandelbar und für alle Menschen gültig.
Dazu kann ich nur den Aufsatz von Johannes Messner - Gründer der "Wiener Schule der Naturrechtsethik"- GLAUBE FORMT GESELLSCHAFT empfehlen ( siehe website ). Dies steht im Einklang mit Aristoteles - er zum Naturrecht: ein allgemeines ungeschriebenes Gesetz, das allen geschriebenen Gesetzen und Verträgen vorausgeht; das Recht der Natur beruht auf einer uns ein- und angeborenen Kraft. Die Normativität des Völkerrechts entstammt dem Naturrecht.

einige von vielen Konsequenzen, welche sich aus dem Dokument Mandatarstaat ergeben:
Der Mandatarstaat ist fremd zum zwangsverwalteten Mandatargebiet
- damit auch fremd zu dessen Bevölkerung ( keine hoheitlichen Befugnisse aus diesem Volk ableitbar ) und ihrem ( möglicher Weise existenten, damit zu erwartenden => jedoch unbestimmt ) Rechtssubjekt

D.h. wir haben zueinander fremde Rechtsräume
1. Menschen als Volk auf der Erde: das göttliche kosmische Naturgesetz, das Naturrecht beschreibt hilfsweise
2. auf / in einem Gebiet mit juristisch zugehörige Bevölkerung: gilt nationales ( zu erwarten: römisches ) Recht, sofern es eine Verfassung gibt; von dem Völkergemeinrecht ist immer aus zu gehen !
3. die fremde Treuhandverwaltung - welche sowohl die Bevölkerung als auch das Gebiet durch den / als der Mandatarstaat verwaltet; diese Treuhandverwaltung wird durch bekannte Verwaltungsstrukturen gebildet => gibt sich damit als Beamtenstaat gegenüber der fremden Bevölkerung zu erkennen.

Wie stellt sich dies im Falle der Bundeswehr dar ?
Es lautet ja nicht mehr Wehrmacht …. der Name impliziert, sich möglicher Gegner des Bundes zu erwehren.
Jedoch werden die Soldaten per Gesetz - immer nur das Gesetz des Mandatarstaates - aus der zu ihm fremden Bevölkerung zwangsrekrutiert. Da dies ein Gesetz des Mandatarstaates ist, welches ( wie jedes andere Gesetz auch ) hoheitlicher Befugnisse bedarf - hätten dieses Befugnisse vorher zwingend von der fremden Bevölkerung auf den Mandatarstaat übertragen werden müssen. Die treuhänderisch zwangsverwaltete fremde Bevölkerung ( welche hier durch die debellatio sowieso keinem Rechtssubjekt mehr angehört ) kann solch eine hoheitliche Übertragung nicht machen. Derlei Befugnisse existiert für den Mandatarstaat BR in D nicht => keine, die auf hoheitlichen Rechten beruhen; der Mandatarstaat kann nur Verwaltungsvorschriften bzgl. der fremd verwalteten Bevölkerung erlassen - mehr ist nicht möglich !
Von der originären Bevölkerung des Mandatarstaates könnte auf diesen hoheitliche Befugnisse übertragen werden - diese gelten damit natürlich auch nur für diese originären Bevölkerung des Mandatarstaates, niemanden sonst !

Was sind dann die Soldaten der Bundeswehr ?
Freischärler, weil sie nur dann als Soldaten gelten können, wenn sie im Auftrag eines Staates - als originäres Völkerrechtssubjekt - in den Einsatz entsandt werden. Ein Mandatarstaat ist aber kein diesem Volk und damit den diesem Volk entstammenden Soldaten zugehöriges Völkerrechtssubjekt ( sofern er eines sein sollte ).

DER SPIEGEL 7 2009
Und da die Militärs darüber entschieden, ob Länder gegründet, wann Wahlen abgehalten und welche Parteien zugelassen wurden, trieben Clay und seine Berater die Dinge energisch voran.
Das Spitzenpersonal, die Ministerpräsidenten, suchte Clay persönlich aus. Die Macht der Amerikaner war allumfassend. Weil Bayerns Ministerpräsident, der CSU-Mitbegründer und spätere Bonner Finanzminister Fritz Schäffer, die Erwartungen nicht erfüllte, bestellten die US-Militärs
am 28. September 1945 ihn und zwei seiner Minister ein.
Ein Oberst empfing die Deutschen: „Sie, Herr Fritz Schäffer, Ministerpräsident von Bayern, sind hiermit abgesetzt. Hier ist Ihr Brief." „Sie, Dr.
Wilhelm Hoegner, werden hiermit zum Ministerpräsidenten von Bayern ernannt. Hier ist Ihr Brief. Haben die Herren noch etwas zu sagen?"

Eine Währungsreform war nötig, denn Hitler hatte den Krieg mit Anleihen für 390 Milliarden Mark finanziert. Die Amerikaner starteten daher die höchst geheime Operation „Bird Dog" und druckten im Herbst 1947 in New York und Washington Geldscheine mit der Aufschrift „Deutsche Mark"
------ Zitat Ende --

Es ist vollkommen selbstverständlich, daß der „Firmenchef“ seine Untergebenen einstellt und entläßt; so und nicht anders ist das Vorgehen des General Clay mit den Ministerpräsidenten zu sehen. Denn Sie sind wie alle anderen auch nichts anderes als Angestellte / Untergebene des Treugebers UN ( zu dieser Zeit direkt USA ) für den Mandatarstaat BR in D, dem Treunehmer; die Kanzlerakte, welche jeder Bundeskanzler zum Amtsantritt zu unterzeichnen hat, garantiert den Fortbestand dieses Konstellation.

( siehe Egon Bahr zu Willy Brandt und seiner Weigerung diese zu unterzeichnen )
Im Artikel 1 der 2. Proklamation vom 14.7.1945 kommt zum Ausdruck, daß nur Verwaltungseinheiten gegründet wurden, welche durch Wortumdeutung (= Täuschung) als Staaten bezeichnet werden - Verwaltungseinheiten ist korrekt: jede Beamtenstruktur ist Teil der vom Mandatarstaat eingesetzten Treuhandverwaltung, in der Bundesrepublik mit dem Grundgesetz (DDR Verfassung 1968) als verwaltungsrechtliches Bindeglied.
Jeder Mitarbeiter der Treuhandverwaltung BR in D ist - ob er nun Bescheid weiß oder nicht ( dann kann er ja den Mandatarstaat in Regress nehmen ) - gegenüber der fremd verwalteten Bevölkerung zum Schadensersatz verpflichtet ( privat / pfandrechtlich ), da Piraterie und Plünderung vorliegt - siehe dazu auch die HLKO, das VStGB und das Naturrecht ( ILC ).

Auf der website Die Bundesregierung in 2009 stand unter Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
> Verfassungskonvent von Herrenchiemsee
> "Grundgesetz" statt "Verfassung"
> Wiedervereinigung
> Föderalismusreform
"Grundgesetz" statt "Verfassung"
Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz in Bonn feierlich verkündet und unterzeichnet und trat am folgenden Tag in Kraft. Der Begriff "Verfassung" wurde dabei bewusst vermieden: Das Grundgesetz stellte weder eine Verfassung für das gesamte deutsche Volk dar noch bestand im Geltungsbereich des Grundgesetzes volle Souveränität.
Der Charakter der Zwischenlösung kam in der Präambel ("für eine Übergangangszeit zu Ausdruck!
"Dieses Grundgesetz Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die 'von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Eine Ratifizierung des Grundgesetzes durch die deutsche Bevölkerung, wie von den Alliierten gewünscht, fand nicht statt. Denn die Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder wollten die Existenz eines westdeutschen Staatsvolkes verneinen. Trotz dieses ursprünglich vorläufigen Charakters hat sich das Grundgesetz im Laufe der Geschichte der Bundesrepublik als Verfassung gefestigt und bewährt .

Das youtube video: Die Bundeskanzler Akte - Produktion: www.politikspiegel.com Texte: www.globalfire.tv
– veröffentlichter Text in der Remer-Depesche, einer Aussage von Willy Brandt, dass das BRD-Grundgesetz nicht aus einer freien Willens-Entscheidung der besiegten Deutschen hervor gegangen ist, sondern den Deutschen auferlegt wurde. Das Brandt-Zitat mit exakter Quelle lautete: "Dieses Grundgesetz haben uns die Amerikaner, um es vorsichtig zu sagen, anempfohlen. Man könnte auch sagen, auferlegt.“

(BUNTE, 14 2.1991. S 94) - Die BRD-Kanzler, so Egon Bahr mit Zitaten von Brandt, mussten gegenüber den Siegermächten, »einen Unterwerfungsbrief« unterzeichnen, der die Im Grundgesetz und In Vertragen mit den Siegern formal festgestellte Souveränität der BRD wieder aufhob. Bahr dazu 2009: "Brandt war empört, dass man von ihm verlangte. »einen solchen Unterwerfungsbrief« zu unterschreiben. Schließlich sei er zum Bundeskanzler gewählt und seinem Amtseid verpflichtet. Die Botschafter könnten ihn wohl kaum absetzen! Da musste er sich belehren
lassen... Brandt schloss: - und hat nie wieder davon gesprochen." So Bahr in Die Zeit am 08.09.2009
Im Oktober 2011 wiederholte er in der Jungen Freiheit die Tatsache der Kanzler-Unterwerfung: "In der Zeit habe Ich geschildert, wie dem frisch gewählten Bundeskanzler Willy Brandt bei Amtsantritt .drei Briefe' an die Botschafter der Westmächte zur Unterschrift vorgelegt wurden Damit sollte er zustimmend bestätigen, was die Militärgouverneure in ihrem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 an verbindlichen
Vorbehalten gemacht hatten. Als Inhaber der unkündbaren Siegerrechte für Deutschland als Ganzes und Berlin hatten sie diejenigen Artikel des Grundgesetzes suspendiert, also außer Kraft gesetzt, die sie als Einschränkung ihrer Hoheit verstanden.“ (JF. i6.10.20n)

Papst Pius hat ja dem Deutschen Volk und nicht dem Deutschen Reich den Vernichtungskrieg erklärt.
Dies ist nun der 2. Kreuzzug gegen das Deutsche Volk ( 2. dreißigjähriger Krieg ), in der Tradition JHWH / Jehovas: Genozid aller feindlichen Stämme.
Papst Pius hat natürlich dem Deutschen Reich nicht den Krieg erklärt, schließlich ist er der Lehnsherr ( der Welt ) und das Deutsche Reich sein Lehnsnehmer, welches treuhänderisch die Deutschen durch diesen Mandatarstaat Deutsches Reich / Weimarer Reich ( heute BR in D ) für die Kirche verwaltet. Kein Wunder, daß versucht wurde, weder Opel ( GM USA ) noch Ford und auf gar keinen Fall katholische Kirchen ( protestantische waren zu Abschuß frei gegeben ) zu bombadieren. Ebenso wird nun verständlich, wieso in den Verfassung des Deutschen Reiches -------

http://www.verfassungen.de/de/de67-18/verfassung71-i.htm
Gesetz betreffend die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871
IV. Präsidium Art. 11
Das Präsidium des Bundes steht dem Könige von Preußen zu, welcher den Namen Deutscher Kaiser führt. Der Kaiser hat das Reich völkerrechtlich zu vertreten, im Namen des Reichs Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, ..

http://www.verfassungen.de/de/de67-18/verfassung71-i.htm Die Verfassung des Deutschen
Reiches ("Weimarer Reichsverfassung") 11. August 1919
Dritter Abschnitt. Der Reichspräsident und die Reichsregierung.
Artikel 45. Der Reichspräsident vertritt das Reich völkerrechtlich. Er schließt im Namen des Reichs Bündnisse und andere Verträge mit auswärtigen Mächten. Kriegserklärung und Friedensschluß erfolgen durch Reichsgesetz.

der jeweilige Reichsrepräsentant immer nur für das Reich ( welches er völkerrechtlich zu vertreten hatte ) Krieg erklärte - und nicht für das Deutsche Volk: der jeweilige Reichsrepräsentant hat immer nur seinen Mandatarstaat und niemals das Volk vertreten ( können ) ! Daher konnte er für dieses Volk weder den Krieg erklären, noch Frieden schließen - ebenso wenig Hans D Genscher; auch hat das Volk selbst nie Kriege geführt - falls es je einen Friedensvertrag schließen würde, würde es sich im Nachhinein zum Kriegsteilnehmer machen und damit wären alle Verbrechen gegen das dt. Volk als „rechtens“ jur. geheilt.

Am Bsp. des Districts of Dellaware und der City of London
diese liegen zwar innerhalb der räumlichen ( Gaia / Erde ) Grenzen von Amerika / England sind jedoch kein Teil der jeweiligen Mandatarstaaten ! - d.h. sie sind weder eingebunden in ein Völkerrechtssubjekt vereinigte Staaten von Amerika bzw. England, noch fallen sie unter deren Gesetz oder
die jeweilige Jurisdiktion. Daher werden in diesen Gebieten Firmenrecht durch das Handelsgesetz sowie durch das Seerecht angewandt.
Dieses wiederholt sich unzählige Male - sei es für die BIZ / BIS in Basel, die FED, ESM, … all diese sind weder Teil des tatsächlichen Völkerrechts-
subjektes, noch des originären Völkerrechtssubjektes und ebenso wenig des jeweiligen Mandatarstaates - sie sind eigene Rechtssubjekte.
Sie können auch kein Teil der Erde, der jeweiligen Ackerscholle sein, denn sie sind reine Rechtskonstrukte im positiven Recht, welche einen eigenen Rechtsraum für sich beanspruchen.

Ich bin davon überzeugt, daß es wichtig ist, die verschiedenen Schichten zu verstehen, welche
uns den Blick auf die Ackerscholle mit
den Menschen und Tieren ( als nicht - juristische Elementen ) darauf, verwehren.

In dieser Grafik ist zu oberst der Scheinstaat Bundesrepublik in / auf dem Gebiete ( der
Scholle ) Deutschland als aktuell wirkender Mandatarstaat, ein juristisches Konstrukt und
Gründung der 3 (4) Mächte dargestellt.
Sie beginnt mit dem Mai 1949 und stellt sich als (Rechts-)Nachfolger im Mandat in der juristischen
Kontinuität von 1867 dar.
Darunter das juristische Konstrukt von 1867
=> als Deutsches Reich, welches vom 16.4.1871
bis 31.7.1914 als eigenständiger und souveräner Mandatarstaat ( treuhändisch Verwaltung ) wahrgenommen wurde.

Seit 1.8.1914 unterliegen alle seitdem kriegführenden Länder dem Kriegsrecht, wo kein Friedensvertrag vorliegt.
Das Konstrukt von 1867 basiert auf dem nicht handlungsfähigen Völkerrechtssubjekt vom 28.4.
1849 ( FRV = Paulskirchenverf. )
Welches ja gewaltsam unterdrückt wird.
Darunter - wie gehabt - die nicht juristisch erfaßbare Ackerscholle mit den Menschen und Tieren.

Dresdner Sachsenspiegel - Darstellung der 2 Schwerter Lehre - Basis des Gottesstaates und der Bulle Unam Sanctam. Die Kirche ( ob als Kirchen-/Gottes-/ Mandatarstaat oder als Erfüller des Ewigen Bundes mit
JHWH ) ist seit dem Alten Testament als Vikar Gottes der Treugeber / Lehnsherr /Mandathalter der Welt
- die UNO die weltliche Komponente.

 

 

Die Kirche war und ist die einzige „ewigliche“ Macht mit enormen Grundbesitz !
Wenn wir ein grobes Zeitraster annehmen
bis ==> 1806 ====> 1815 / ====> 1832 =====> 1848 / =======> 1866 / ====> 1871 ==> bis Juli 1914
Zeit der 1820 Auswirkungen 1849 1867 Ende franz. souveränes
goldenen Großdeutsche der französ. Märzkabinette 3 Bürger- Krieg, eigenstän-
Bulle des Lösung: Wiener Revolution Nationalsvers. kriege Schaffung diges Dt.R.
heiligen Acte: dt. Bund Hambacher in der Pauls- norddt. Bund Dt. Reichs als Manda-
römischen als Folge des Fest kirche => dominiert Gesetz 628 tarstaat
Reichs dt. Pariser Frieden Verf.-konvent Dt.land - 16.4.1871
Nation von 1814 / 15 einziges origi-
näres VRS - Völkerrechtssubjekt durch die Paulskirchenverfassung
Achtung: auch die FRV zwing die Bevölkerung unter römisches Recht ! <> Papst => unfreie Menschen
August 1914 ========> heute:
alle seit 1914 kriegführenden Länder, die keinen Friedensvertrag haben, unterliegen dem Kriegsrecht.
August 1914
===> 11.11.1918 ===> WRV ====> NS Regime ==> 25.5.1945 ===> Mai 1949 ====> 1990 => heute:
Fortführung des Mandatarstaates von 1867 bis heute .. > unter Kriegsrecht
Kapitulation des Dt. WRV ist keine NS Zeit führt debellatio Grundgesetz Juli 1990
Reichs Verfassung, da die feindliche in Folge der = Gründung Alliiertenauftrag
weder souveräner Fremdverw. bedingungsl. des Scheinstaates der treuhände-
Staat noch sou- fort ( Europa Kapitulation Bundesrepublik: rischen Ver-
veränes Volk unter 1 Flagge) und Verhaf- Alliiertengrün- waltung wur-
tung der dung und Treu- de beendet.
Regierung handverwaltung
für das deutsche Volk.


Da sowohl das Grundgesetz als auch die 1968 DDR Verfassung auf den Vorgaben der Alliierten ( GG = 3 Mächte, DDR Verfassung = UdSSR )
basierte & den Zuständigkeitsbereich ihrer treuhänderischen Fremdverwaltungen definierte, wurden diesen als Scheinstaat gegründeten Verwaltungen jede Rechtsgrundlage für dieAusübung ihre Verwaltung(saufgaben) 07´1990 entzogen.
BRD als Zusammenschluß zweier Scheinstaaten, welche als Mandatarstaaten tätig sind.

Wichtigster Unterschied - 1849, Deutsches Reich 1871 bis Juli 1914 und Bundesrepublik in Deutschland:
Deutschland 1849 ( kein Mandatarstaat) verfassungsrechtliches, originäres, souveränes Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich 1871 bis Juli 1914 souveräner, eigenständiger Mandatarstaat
Bundesrepublik in Deutschland scheinstaatlicher Mandatarstaat BGB von 1896 => publiziert 1900, in der abschließenden Fassung von 1899 enthält noch BGB §6 Entmündigung IPR 5 = EG BGB 5 bezieht sich dieses BGB
nur durch den Staatsangehörigkeitsausweis bzgl. RuStAG 1913 kann die Person sich auf EG BGB 5 und EG BGB 6 beziehen.
-- Zitat Beginn ---

http://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/BJNR006049896.html BGBEG Ausfertigungsdatum: 18.08.1896
Art 5 Personalstatut
(1) Wird auf das Recht des Staates verwiesen, dem eine Person angehört, und gehört sie mehreren Staaten an, so ist das Recht desjenigen dieser Staaten anzuwenden, mit dem die Person am engsten verbunden ist, insbesondere durch ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder durch den Verlauf ihres Lebens. > Ist die Person auch Deutscher, so geht diese Rechtsstellung vor.
(2) Ist eine Person staatenlos oder kann ihre Staatsangehörigkeit nicht festgestellt werden, so ist das Recht des Staates anzuwenden, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. ihren Aufenthalt hat.
(3) Wird auf das Recht des Staates verwiesen, in dem eine Person ihren Aufenthalt oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, und ändert eine nicht voll geschäftsfähige Person den Aufenthalt ohne den Willen des gesetzlichen Vertreters, so führt diese Änderung allein nicht zur Anwendung eines anderen Rechts.
Art 6 Öffentliche Ordnung (ordre public)
Eine Rechtsnorm eines anderen Staates ist nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist. Sie ist insbesondere nicht anzuwenden, wenn die Anwendung mit den Grundrechten unvereinbar ist.

wiki/V%C3%B6lkerrechtssubjekt Originäre (geborene) Völkerrechtssubjekte. Ihnen haftet ihre Völkerrechtsfähigkeit aus sich selbst heraus an => originäre staatliche Völkerrechtssubjekte nur diese sind Staaten (im völkerrechtlichen Sinne). Derivative (gekorene) Völkerrechtssubjekte. Sie leiten ihre Völkerrechtsfähigkeit aus der Rechtsfähigkeit ihrer Gründungssubjekte ab. Originäre (geborene) Völkerrechtssubjekte haben von anderen Staaten ein unabhängiges öffentliches originäres Recht.

Th. Schweisfurth „Völkerrecht“ Seite 27
§ 5. Nicht-souveräne Staaten. Beschränkt souveräne Staaten. Scheinstaaten
V. Scheinstaaten
Scheinstaaten, im politischen Sprachgebrauch auch "Puppenstaaten" oder "Marionettenstaaten" genannt, sind solche Gebilde, die ihre Entstehung einem anderen Staat verdanken, von dessen Macht auch ihre Fortexistenz abhängt. Diese Gebilde bezeichnen VerdrosstSimma als,, scheinsouveräne Staaten", denn sie seien "mangels des Merkmals der Unabhängigkeit keine souveränen Staaten i. S. des VRs" gewesen

Randnummer
96 Der rechtliche Status Deutschlands ab 1945 gibt Anlaß, innerhalb der hier behandelten Gruppe der nichtsouveränen Staaten auch total besetzte Staaten anzuführen. Total besetzte Staaten können in den Zustand der Handlungsunfähigkeit und des Verlustes ihrer Unabhängigkeit verfallen. Deutschland bot dafür ein Exempel.
97 Auf der Reichsebene war Deutschland 1945 handlungsunfähig geworden, eine zentrale Regierung existierte nicht mehr. Darüber hinaus hatte Deutschland seine innere und äußere Unabhängigkeit verloren. Vier Staaten - USA, Sowjetunion, das Vereinigte Königreich und Frankreich - hatten nach der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands mit der Berliner Erklärung vom 5.6.1945 die oberste Regierungsgewalt (supreme authority) in Deutschland übernommen. Auch die beiden deutschen Teilstaaten waren im Jahr ihrer Organisierung 1949 keine souveränen Staaten
-- Zitat Ende ---
<< am Tag, als die oberste Regierungsgewalt in die Hände der Alliierten überging: 23.5.1945 trat der Fakt der debellatio und der Subjugation ein, welcher durch die Gründung der Scheinstaaten BRD & DDR bis zum Juli 1990 ausgesetzt wurde - seit dem 18.7.1990 greifen vollumfänglich die Folgen der debellatio >>
<=> Scheinstaaten - ihre Entstehung bedarf eines anderen Staates ( 1 + 1, 1 + 3 bzw. 2 + 4 )
Wir wissen, daß Mandatarstaat nichts anderes ist, heißt bzw. bedeutet als treuhänderische (Fremd-/Zwangs-)Verwaltung - auf die Artikel 73 ff der UN Charta habe ich ja hingewiesen; daher gehe ich davon aus, daß die UN / UNO die treuhänderische Dachorganisation ( Im Auftrag des Papstes ?) aller Mandatarstaat ( welche denselben Namen verwenden wie das gleiche (gleichnamige) ursprüngliche Völkerrechtssubjekt ) ist, um eben alle Staaten, welche (noch) Völkerrechtssubjekte sind, fremd verwalten zu können.
( die BR in D ist seit den Siebzigern offizielles UNO Mitglied - ebenso wie es die DDR bis 1991 war )

Durch die sog. demokratischen Regierungen werden die gleichnamigen Mandatarstaaten geschaffen ( beginnen diese zu existieren ) - denn diese Regierungen unterstehen nur dem Treuhandsrecht der UNO und sind fremd / losgelöst von ihrem Heimatland und ihrem eigenen (Staats-)Volk. Das identische Prinzip des Papstes mittels Unam Sanctam ( das weltliche Schwert wird zu treuen Händen dem König / Kaiser übergeben, damit dieser für die Kirche / in ihrem Interesse die Bevölkerung verwaltet => zuletzt beschrieben: Vogt / Vogtei ).
Frage: ist dann die UNO nur eine vom Papst eingesetzte outsourcing Verwaltung für die Menschheit ?
Zusammenfassung der zueinander fremden Rechtsräume: ( siehe S.:1)

So bekommt diese Seite 6, Punkt 4 des originalen Grundgesetzes vom Mai 1945 eine klare Bedeutung: BR in Deutschland, weil es weder die Scholle Deutschland ist, noch das originäre Völkerrechtssubjekt ist - es hält sich als treuhänderischer Mandatarstaat nur in (einem Teil) Deutschland(s) auf.

 

 

 

 

 

 

die BR in D ist eine Folge der debellatio mit Subjugation > Mai´45; durch
die 3 Gründerstaaten selbst ein Scheinstaat mit der Aufgabe als Mandatar-
staat Gebiet, deutsches Volk und Reparationen treuhänderisch zu verwal-
ten; dazu bildete sie die bekannten Verwaltungsstrukturen => Beamtenstaat
    Das Völkerrechtssubjekt vom April 1849 wird handlungsunfähig gehalten
( vlt. bezieht sich die BVerfGE von 1972 darauf ), es ist originär, geboren
mit unabhängigem öffentlichen Recht; diesem Gebiet juristisch zugehörige
Bevölkerung verfügt durch ihre Verfassung über national., römisches Recht
    Gaia, Mutter Erde - keinem irgendwie geartetem Rechtssystem angehö-
rend. Auf deren Ackerscholle findet sich, Mensch, Tier und die Pflanzen-
welt; all dies unterliegen nur dem kosmischen Naturgesetz > lex divinae,
lex aeterna; hier existiert kein positives oder römisches Recht !

Wichtige Hinweise sind auf www.kas.de dahingehend zu finden, daß das Grundgesetz auf der Paulskirchenverfassung basiert und die Flagge - siehe wiki/German_Confederation( wiki/Deutscher_Bund ----- Der Deutsche Bund zwischen 1815 und 1866 ) zur Zeit der FRV ( bis 1850 ) 1:1 identisch der bundesrepublikanischen Flagge ist ====> Irreführung? - daß immer von einem deutschen Reich nach 1871 ausgegangen wird - alles verdichtet sich darauf, daß in Wirklichkeit das Völkerrechtssubjekt vom April 1849 gemeint zu sein scheint.

Abschließend ein paar Zeitdaten aus dem web ( nicht im einzelnen geprüft ):
1866 Bismarck erklärt den Deutschen Bund für erloschen ( stellte widerrechtlich vor vollendete „Tatsachen“ )
Deutsch-Französischer Krieg 1870 / 1871
10.12.1870: der Norddeutsche Bund wird zum "Deutschen Reich"
18.1.1871: Wilhelm I wird zum deutschen Kaiser proklamiert
9.11.1918 Die Novemberrevolution setzt widerrechtlich Kaiser Wilhelm ab
11.11.1918 Waffenstillstand: Ende der kriegerischen Auseinandersetzung
30.1.1933 die WR Verfassung wird aufgehoben
[the constitution is suspended]
Solange Papst & die Kirche über Geburt und Taufe Zugriff hat, wird es keine freien Menschen geben.

In dem Buch Völkerrecht von T. Schweisfurth teilt dieser mit, daß nur Menschen ein originäres Völkerrechtssubjekt gründen können !
Das Common Law (er)kennt - im Gegensatz zum römischen Recht, welches die BRD vertritt - grundlegende/ vorkonstitutionelle Rechte des Menschen ( Rechte welche unabhängig und bevor eine Verfassung greifen kann, bereits existieren - anzuwenden sind ); laut BGB ist der Mensch mit seiner Geburt ein Rechtssubjekt.
Zitat: Die Menschen, der Ting Glaubensgemeinschaft agieren im Geist des Ting und orientieren sich am jus naturale, dem Naturrecht, denn das NR selbst ist eine Ableitung der ewigen göttlichen, universellen Ordnung (lex aeterna) und wird daher als übergeordnete Instanz, als überpositives Recht bezeichnet. Die Normativität des Völkerrechts wurde mit allen Normen und dem ius cogens aus dem jus naturale (die soziale Natur des Menschen und die natürliche Solidarität unter den Völkern) abgeleitet. Aristoteles zum Naturrecht: ein allgemeines ungeschriebenes Gesetz, das allen geschriebenen Gesetzen und Verträgen vorausgeht; das Recht der Natur beruht auf einer uns ein- und angeborenen Kraft.
Daher kann kein von Menschen / Personen geschaffenes Recht /-System angewandt werden. Allein lex divina - das göttliche, kosmische Naturgesetz ggfls. das daraus abgeleitete Naturrecht kann den Menschen als sui juris >er ist sein eigener Herr< hilfsweise beschreiben, aber nicht einengen. Daraus folgt der göttliche Anspruch auf ein gesundes, erfülltes, harmonisches Leben, im Einklang / im Gleichklang mit allem was ist. Alle Menschen dieser Gemeinschaft sind integrierte Geschöpfe des Seins, der auf dem Naturrecht gründende und als Ausdruck des universellen kosmischen Bewußtseins, der universellen göttlichen Ordnung basierenden Urquelle, des unendliche Seins (Aristoteles) .

D.h. wir befinden uns damit auf dem richtigen Weg: der Mensch als Ebenbild Gottes ( 1Mo 1,27 Und Gott schuf den Menschen zu seinem Bilde, zum Bilde Gottes schuf er ihn; und schuf sie als Mann und Frau ), als http://www.freemanontheland.de/freier-mensch.htm trägt jeder Mensch in sich die Schöpfer- / Schöpfungskraft; diese wirkt jedoch nicht durch den Kopf, sondern über das Herz, die Emotion, die zweifelsfreie Gewissheit.

Was sind wir ? Was ist Gott ? Was ist das alles erschaffende universelle Bewußtsein ? Wir sind Ein und Dasselbe !
=> Dabei ist das Gesamte aus dem Wir größer, als die Summe der Einzelelemente.
Der Körper ist das endliche Sein, aber die Wesenheit Mensch ist ebenso unendlich wie die Urquelle – und da kommen ein paar gewaltbereite Leute her und sagen: wenn Ihr Euch von uns keine Lizenzen und Begrenzungen aufdrängen laßt, erschießen wir Euren menschlichen Körper - mit welchem Recht ?

http://www.bibleserver.com/text/LUT/1.Mose9%2C12 6 Wer Menschenblut vergießt, dessen Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht. 8 Und Gott sagte zu Noah und seinen Söhnen mit ihm: 9 Siehe, ich richte mit euch einen Bund auf und mit euren Nachkommen 10 und mit allem lebendigen Getier bei euch, an Vögeln, an Vieh und an allen Tieren des Feldes bei euch, von allem, was aus der Arche gegangen ist, was für Tiere es sind auf Erden. 11 Und ich richte meinen Bund so mit euch auf, dass hinfort nicht mehr alles Fleisch verderbt werden soll durch die Wasser der Sintflut und hinfort keine Sintflut mehr kommen soll, die die Erde verderbe. 12 Und Gott sprach: Das ist das Zeichen des Bundes, den ich geschlossen habe zwischen mir und euch und allem lebendigen Getier bei euch auf ewig: 13 Meinen Bogen habe ich in die Wolken gesetzt; der soll das Zeichen sein des Bundes zwischen mir und der Erde. 14 Und wenn es kommt, dass ich Wetterwolken über die
Erde führe, so soll man meinen Bogen sehen in den Wolken. 15 Alsdann will ich gedenken an meinen Bund zwischen mir und euch und allem lebendigen Getier unter allem Fleisch, dass hinfort keine Sintflut mehr komme, die alles Fleisch verderbe. 16 Darum soll mein Bogen in den Wolken sein, dass ich ihn ansehe und gedenke an den ewigen Bund zwischen Gott und allem lebendigen Getier unter allem Fleisch, das auf Erden ist. 17 Und Gott sagte zu Noah: Das sei das Zeichen des Bundes, den ich aufgerichtet habe zwischen mir und allem Fleisch auf Erden. 1Mo 17,4 Siehe, ich habe meinen Bund mit dir, und du sollst ein Vater vieler Völker werden. 1Mo 17,7 Und ich will aufrichten meinen Bund zwischen mir und dir und deinen Nachkommen von Geschlecht zu Geschlecht, dass es ein ewiger Bund sei, sodass ich dein und deiner Nachkommen Gott bin. 1Mo 17,10 Das aber ist mein Bund, den ihr halten sollt zwischen mir und euch und deinem Geschlecht nach dir: Alles, was männlich ist unter euch, soll beschnitten werden; 2Mo 19,5 Werdet ihr nun meiner Stimme gehorchen und meinen Bund halten, so sollt ihr mein Eigentum sein vor allen Völkern; denn die ganze Erde ist mein. 2Mo 23,32 Du sollst mit ihnen und mit ihren Göttern keinen Bund schließen.

Woran haben die souveränen Fürsten und freien Städte gedacht, als sie 1815 ihren Bund und später das Deutsche Reich zum ewigen Bund machten ? - eingedenk ihres Ursprungs aus dem heiligen römischen Reich Deutscher Nation ( auch wenn das AT die Hebräer adressiert ). Was sind dann die Maßnahmen, die Nachkommen Gottes unter ein fiktives Recht zu beugen ? - Terror - mit Bruch der höchsten christl. Ordnung / Gesetze. Ihre „Lizenzen“ wie Paß, Führerschein, .. haben diese Macht (über unser Leben) erlangt, weil wir diese Lizenzen annahmen und damit anerkannten - erst das Volk hat damit all diesen Systemen ihre Macht gegeben … und nie STOP gerufen ! Die aus der Dummheit geborene Arroganz der Völker, der Machthaber und ihrer Vasallen ( Beamte ) haben schon mehrfach zur Vernichtung ( Genozid ) von Flora, Fauna und Völkern geführt.
Genau dieselben Völker sind nun unzufrieden mit dem Dämon, den sie selbst (mit)geschöpft (aus der „Pflege“ ihrer Ängste) haben. Eine Auflösung ist nur durch die uneingeschränkte Übernahme der Eigenverantwortung möglich!

Ich möchte hier Volker aus Preußen zu Wort kommen lassen ( meine Einfügungen liegen zwischen << und > )
- ich höre seinen Ausführungen immer sehr gerne und aufmerksam zu:

Das mit dem Mandatarstaat ist völlig korrekt. Allerdings sollten wir uns von Termen wie BR i D o.Ä. verab-
schieden. Die eigentliche Bedeutung ist: Republik des Bundes.
res publica : öffentliche Angelegenheiten = Administration.
Der Bund - die Treuhandverwaltung (siehe GG Artikel 133
Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.).
Dies bedeutet aber nicht, daß die alten Rechte und Pflichten erloschen seien!
(Artikel 123 (1) Recht aus der Zeit vor dem Zusammentritt des Bundestages gilt fort,
soweit es dem Grundgesetze nicht widerspricht.)
Somit existiert das Völkerrechtssubjekt von 1871 bis 1914 weiterhin - die Mächte haben sich nichts völkerrechtlich
zu Schulden kommen lassen - ist Rechtsfähig, wird aber durch die Republik treuhänderisch administriert -
mangels Souverän.
<<<<< hier möchte ich erneut auf Hans Kelsen et all verweisen: Debellatio und Subjugation seit 23.5.1945 >>>>
<< welche bis 1871 bzw. 1867 den verschiedenen Mandatarstaaten jede mögl. Völkerrechtssubjektivität nahm >
[allein deshalb schon war ein Friedensvertrag 1990 MIT Deutschland gar nicht möglich]

Die Weimarer Republik - bis 1945 - kannte hingegen den Bund nicht. << es gab dafür den Völkerbund >
Mann könnte sagen, hier gab es einen Bruch oder eine Pause im Rechtskontinuum.
Es ist an uns, die alten Rechte und Pflichten des Bundes zu ergreifen, seine Rechtsfähigkeit zu ergreifen.
Das gelingt nur über ius sanguinis ( RuStAG 1913 - Deutscher Staatsangehörigkeitsausweis ).
So hat die Treuhandadministration uns zu behandeln nach Deutschem Recht - und Ordre Publik anzuwenden,
nur wenn es diesem Recht nicht widerspricht. (BGBEG Art. 5 und 6) << anstelle bundesrepublikanischem Recht >
Somit würden die erweiterten Treuhandverfügungen(Gesetze) eben keine WIRKUNG auf den Souverän entfalten.
Es sei denn, wir gingen Verträge nach BGB und HGB mit ihnen ein.
(soweit die juristische Theorie, in einer Diktatur herrschen aber Willkür und Tyrannei) Trotzdem sollten wir es so
gut wie möglich juristische eindämmen und den Stand auch international anzeigen (Apostillen).
Gruß
Volker


“ Aus der Angst um den Beuteanteil entstand auf den großherzoglichen Samtsesseln und in den Kneipen von Weimar die deutsche Republik, keine Staatsform, sondern eine FIRMA. In ihren Satzungen ist nicht vom VOLK die Rede, sondern von PARTEIEN; nicht von Macht, von Ehre und Größe, sondern von PARTEIEN. Wir haben kein Vaterland mehr, sondern PARTEIEN; keine Rechte, sondern PARTEIEN; kein Ziel, keine Zukunft mehr,
sondern Interessen von PARTEIEN. Und diese Parteien – noch einmal: keine Volksteile, sondern Erwerbsgesellschaften mit einem bezahlten Beamtenapparat, die sich zu amerikanischen Parteien verhielten wie ein Trödelgeschäft zu einem Warenhaus – entschlossen sich, dem FEINDE alles was er wünsche auszuliefern, jede Forderung zu unterschreiben, den Mut zu immer weitergehenden Ansprüchen in ihm aufzuwecken, nur
um im Innern ihren eigenen Zielen nachgehen zu können.” Oswald Spengler 1924

 

Das Beste kommt wie immer zum Schluß:
==============================
Papst Pius hat ja dem Deutschen Volk und nicht dem Deutschen Reich den Vernichtungskrieg erklärt.
Dies ist nun der 2. Kreuzzug gegen das Deutsche Volk ( 2. dreißigjähriger Krieg ), in der Tradition JHWH /Jehovas: Genozid aller feindlichen Stämme.
Papst Pius hat natürlich dem Deutschen Reich nicht den Krieg erklärt, schließlich ist er der Lehnsherr ( der Welt ) und das Deutsche Reich sein Lehnsnehmer, welches treuhänderisch die Deutschen durch diesen Mandatarstaat Deutsches Reich / Weimarer Reich ( heute BR in D ) für die Kirche verwaltet.
Kein Wunder, daß versucht wurde, weder Opel ( GM USA ) noch Ford und auf gar keinen Fall katholische Kirchen ( protestantische waren zu Abschuß frei gegeben ) zu bombadieren.

Ebenso wird nun verständlich, wieso in den Verfassung des Deutschen Reiches -------
http://www.verfassungen.de/de/de67-18/verfassung71-i.htm
Gesetz betreffend die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871
IV. Präsidium Art. 11
Das Präsidium des Bundes steht dem Könige von Preußen zu, welcher den Namen Deutscher Kaiser führt. Der Kaiser hat das Reich völkerrechtlich zu vertreten, im Namen des Reichs Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, ..
http://www.verfassungen.de/de/de67-18/verfassung71-i.htm Die Verfassung des Deutschen
Reiches ("Weimarer Reichsverfassung") 11. August 1919
Dritter Abschnitt. Der Reichspräsident und die Reichsregierung.
Artikel 45. Der Reichspräsident vertritt das Reich völkerrechtlich. Er schließt im Namen des Reichs Bündnisse und andere Verträge mit auswärtigen Mächten. Kriegserklärung und Friedensschluß erfolgen durch Reichsgesetz.

der jeweilige Reichsrepräsentant immer nur für das Reich ( welches er völkerrechtlich zu vertreten hatte ) Krieg erklärte - und nicht für das Deutsche Volk: der jeweilige Reichsrepräsentant hat immer nur seinen Mandatarstaat und niemals das Volk vertreten ( können ) ! Daher konnte er für dieses Volk weder den Krieg erklären, noch Frieden schließen - ebenso wenig Hans D Genscher.

Am Bsp. des Districts of Dellaware und der City of London
diese liegen zwar innerhalb der räumlichen ( Gaia / Erde ) Grenzen von Amerika / England sind jedoch kein Teil der jeweiligen Mandatarstaaten ! - d.h. sie sind weder eingebunden in ein Völkerrechtssubjekt vereinigte Staaten von Amerika bzw. England, noch fallen sie unter deren Gesetz oder die jeweilige Jurisdiktion. Daher werden in diesen Gebieten Firmenrecht durch das Handelsgesetz sowie durch das Seerecht angewandt.
Dieses wiederholt sich unzählige Male - sei es für die BIZ / BIS in Basel, die FED, ESM, … all diese sind weder Teil des tatsächlichen Völkerrechtssubjektes, noch des originären Völkerrechtssubjektes und ebenso wenig des jeweiligen Mandatarstaates - sie sind eigene Rechtssubjekte. Sie können auch kein Teil der Erde, der jeweiligen Ackerscholle sein, denn sie sind reine Rechtskonstrukte im positiven Recht, welche einen eigenen Rechtsraum für sich beanspruchen.

Quellentexte
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wiki/Geschichte_Deutschlands beginnt nach herkömmlicher Auffassung mit der Entstehung eines deutschen Königtums im 10. Jahrhundert. Durch besondere Beziehungen zum Papsttum in Rom konnte bereits das Herrschergeschlecht der Ottonen die Kaiserwürde erlangen und die Grundlagen für das Heilige Römische Reich legen. Auch Salier und Staufer stützten sich auf die Reichskirche. Die Goldene Bulle Karls IV. begründete eine kurfürstliche Wahlmonarchie.
http://www.bundeswahlleiter.de/de/parteien/parteigruendung.html Die Errichtung einer Partei bedarf eines Gründungsvertrages mit dem Willen der Beteiligten, eine Partei zu gründen. Als Gründer kommen nur natürliche Personen in Betracht. Zur Legitimation der Parteigründung .... Verpflichtung gegenüber dem Bundeswahlleiter: Nach erfolgter Gründung der Partei hat der Vorstand dem Bundeswahlleiter: Satzung, Programm,
Namen der Vorstandsmitglieder der Partei und der Landesverbände mit Angabe ihrer Funktionen bekannt zu geben.

wiki/Republik ( lat. res publica: Gemeinwesen, Staat als ‚Die öffentliche Sache‘) steht für das Gemeinwesen und Gemeinwohl - Mit res publica ( http://www.lexexakt.de/glossar/respublica.php ) werden Angelegenheiten oder Sachen des Gemeinwesens, d.h. des Staates, bezeichnet. Als Staatsform ist nach modernem, westlichen Verständnis die Republik eine Herrschaftsform „bei der das Staatsvolk höchste Gewalt des Staates
und oberste Quelle der Legitimität ist“ (vgl. auch das Prinzip der Volkssouveränität).

wiki/Bundesebene_(Deutschland) Die Bundesebene ist in Deutschland die oberste Ebene in der Hierarchie des Staatsmodell des Bundesstaates. In der Politik- und Rechtswissenschaft liegt dem Modell die Idee eines föderativ organisierten politischen Systems der staatlichen Ebene zugrunde: Die einzelnen Bundesländer besitzen zwar eine eigene Landesregierung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit, ihre Kompetenzen leiten sich
jedoch vom Bund ab. Die parlamentarische Demokratie beruht auf den obigen Grundsätzen und leitet sich vom Parlamentarismus ab, wobei das Prinzip der politischen Repräsentation den Gedanken der Herrschaft als eine Form der institutionalisierten Machtausübung umschreibt.[1] Die wichtigsten politischen Entscheidungen werden durch ein aus freier Volkswahl hervorgegangenes und somit demokratisch legitimiertes Parlament getroffen.
Dem Parlament obliegt auch die Gesetzgebung (legislative Gewalt).
Die Regierung kann als Verordnungsgeber nur eine vom Parlament abgeleitete legislative Gewalt ausüben.

http://www.theoriewiki.org/index.php?title=Max_Weber Ein für ihn
sehr viel präziserer Begriff, ist der Begriff der Herrschaft ohne die es nach Weber keine Macht geben kann. Für ihn ist Herrschaft die institutionalisierte Macht. Er definiert wie folgt: „Herrschaft soll heißen die Chance, für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden (Weber 1972: 28).“ Herrschaft setzt also Fügsamkeit voraus. Der Legitimationsglaube jedoch ist die wahre Stütze im Verhältnis zwischen Beherrscher und Beherrschtem (vgl. Weber 1922: 475). Weber stellt fest, dass in fast allen Herrschaftsverhältnissen versucht wird, den Glauben an ihre Legitimität zu implementieren, denn je stärker die Legitimität eines Herrschaftsverhältnisses, desto stabiler ist die Herrschaft.

wiki/Bundesrepublik_Deutschland
Bundeshauptstadt ist Berlin.
<< Hinweis: Berlin ist nur die Hauptstadt des Bundes, aber nicht des Landes, des Völkerrechtssubjektes => des Rechtträgers !

Gründung - 1. Januar 1871: Deutsches Reich (völkerrechtl. 1. Juli 1867: Norddeutscher Bund) - 23. Mai 1949: Bundesrepublik Deutschland (Grundgesetz), Staatsform parlamentarische Bundesrepublik, Regierungssystem parlamentarische Demokratie.
Staatsgründung: Als Staat und Völkerrechtssubjekt gilt die Bundesrepublik Deutschland nach herrschender Lehre als identisch mit dem 1867 zu einem Bundesstaat umgewandelten Norddeutschen Bund, der ab 1871 den Namen „Deutsches Reich“ führte. Demzufolge besteht der deutsche Staat ohne Unterbrechungen seit dem Jahr 1867. Der Norddeutsche Bund, der 1866 als Militärbündnis gegründet worden war, erhielt zum 1. Juli 1867 eine Verfassung, die ihn in einen monarchischen Bundesstaat unter preußischer Führung umwandelte. Auf dieser Verfassung beruhen die nachfolgenden Verfassungen des Deutschen Reiches von 1871 und 1919 sowie das damals noch provisorische Grundgesetz der Bundesrepublik von 1949, ferner gilt
sie als Begründungsakt des von der Bundesrepublik noch heute innegehaltenen Völkerrechtssubjekts. Nach der Kaiserproklamation am 18. Januar 1871 – die historiographisch auch als deutsche Reichsgründung behandelt wurde – trat am 16. April 1871 die Verfassung des Deutschen Reiches in Kraft. Damit entstand nach heutigem Verständnis der deutsche Nationalstaat unter Außenvorlassung des Österreichs (auch als kleindeutsche Lösung bekannt).

<< Hinweis: also der Begriff Verfassung beim BVerfG sich 1867 beziehen
<<< wie ist dies mit GG Artikel 123 vereinbar ?
Artikel 123 [Weitergeltung bisherigen Rechts]
(1) Recht aus der Zeit vor dem (ersten) Zusammentritt des Bundestages gilt fort, soweit es dem Grundgesetze nicht widerspricht. >> siehe Artikel 19

http://www.verfassungen.de/de/de67-18/verfassung67-i.htm Verfassung des Norddeutschen Bundes vom
16. April 1867 Seine Majestät die Könige von ...... schließen einen ewigen Bund zum Schutze des Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes. Dieser Bund wird den Namen des Norddeutschen führen und wird nachstehende Verfassung haben.
I. Bundesgebiet
Art. 1. Das Bundesgebiet besteht aus den Staaten Preußen mit Lauenburg, Sachsen, Mecklenburg-Schwerin, Sachsen-Weimar, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Braunschweig, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha, Anhalt, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Waldeck,Reuß älterer Linie, Reuß jüngerer Linie, Schaumburg-Lippe, Lippe, Lübeck,Bremen, Hamburg, und aus den nördlich vom
Main belegenen Theilen des Großherzogthums Hessen.
II. Bundesgesetzgebung
Art. 2. Innerhalb dieses Bundesgebietes übt der Bund das Recht der Gesetzgebung nach Maaßgabe des Inhalts dieser Verfassung und mit der Wirkung aus, daß die Bundesgesetze den Landesgesetzen vorgehen. Die Bundesgesetze erhalten ihre verbindliche Kraft durch ihre Verkündigung von Bundes wegen, welche vermittelst eines Bundesgesetzblattes geschieht. Sofern nicht in dem publizirten Gesetze ein anderer Anfangstermin seiner verbindlichen Kraft bestimmt ist, beginnt die letztere mit dem vierzehnten Tage nach dem Ablauf desjenigen Tages, an welchem das betreffende Stück des Bundesgesetzblattes in Berlin ausgegeben worden ist.
Art. 3. Für den ganzen Umfang des Bundesgebietes besteht ein gemeinsames Indigenat mit der Wirkung, daß der Angehörige (Unterthan, Staatsbürger

<< Hinweis: unterscheiden sich ! ) eines jeden Bundesstaates in jedem andern Bundesstaate als Inländer zu behandeln und demgemäß zum festen Wohnsitz, zum Gewerbebetriebe, zu öffentlichen Ämtern, zur Erwerbung von Grundstücken, zur Erlangung des Staatsbürgerrechts und zum Genusse aller sonstigen bürgerlichen Rechte unter denselben Voraussetzungen wie der Einheimische zuzulassen, auch in Betreff der Rechtsverfolgung und des Rechtsschutzes demselben gleich zu behandeln ist.

Art. 10. Dem Bundespräsidium liegt es ob, den Mitgliedern des Bundesrathes den üblichen diplomatischen Schutz zu gewähren.

IV. Bundespräsidium
Art. 11. Das Präsidium des Bundes steht der Krone Preußen zu, welche in Ausübung desselben den Bund völkerrechtlich zu vertreten, im Namen des Bundes Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und andere Verträge mit fremden Staaten einzugehen, Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen berechtigt ist .

http://de.wikipedia.org/wiki/Souver%C3%A4nit%C3%A4t Unter dem Begriff Souveränität (frz. souveraineté) versteht man in der Rechtswissenschaft die Fähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person zu ausschließlicher rechtlicher Selbstbestimmung. Diese Selbstbestimmungsfähigkeit wird durch Eigenständigkeit und Unabhängigkeit des Rechtssubjektes gekennzeichnet und grenzt sich so vom Zustand der Fremdbestimmung ab. In der Politikwissenschaft versteht man darunter die Eigenschaft einer Institution, innerhalb eines politischen Ordnungsrahmens einziger Ausgangspunkt der gesamten Staatsgewalt zu sein.

http://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland Bundesrepublik Deutschland ist ein bundesstaatlich verfasstes Land
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesstaat_%28F%C3%B6deraler_Staat%29 Als Bundesstaat wird ein Staat bezeichnet, der aus mehreren Teil- oder Gliedstaaten zusammengesetzt ist. Rechtlich betrachtet besteht ein solcher Bundesstaat aus mehreren Staatsrechtssubjekten, das heißt politischen Ordnungen mit Staatsqualität, und vereint deshalb in der Regel verschiedene politische Ebenen in sich: eine Bundesebene und eine Ebene der Gliedstaaten. Damit grenzt sich der föderal organisierte Staat sowohl von einem locker gefügten Staatenbund als auch von einem zentralistischen Einheitsstaat ab. Der verfassungsrechtliche Begriff des Bundesstaates ist ein normativer Begriff.

http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsrecht_%28Deutschland%29 Das Staatsrecht ist ein Teilgebiet der deutschen Staats- und Rechtswissenschaft. Es fällt unter das öffentliche Recht und befasst sich zum einen mit dem Aufbau des Staates und seinen Organen, ihren Beziehungen untereinander und der Gesetzgebung (Staatsorganisationsrecht). Zum anderen befasst es sich mit den grundlegenden rechtlichen Beziehungen zwischen dem Staat und den seinem Einflussbereich unterworfenen Personen (Grundrechte).

http://de.wikipedia.org/wiki/Gliedstaat - die politischen Einheiten eines Staatenbundes. Im Gegensatz zu dem ihm übergeordneten Gesamtstaat besitzt der Gliedstaat keine völker rechtliche Souveränität sowie eine beschränkte, geteilte staatsrechtliche Souveränität. Sein Staatsgebiet und seine Organe unterstehen der „Befehlsgewalt“ eines übergeordneten Staatsgebildes, des Gesamtstaats. In der deutschen Geschichte versteht
man unter den „Bundesstaaten“ sowohl die Teilstaaten des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reiches als auch die einzelnen Mitgliedstaaten des Deutschen Bundes. Als Gliedstaaten, Teilstaaten oder manchmal Bundesstaaten bezeichnet man die politischen Einheiten mit Staatsqualität innerhalb eines föderativen Staatsverbandes (Bundesstaates) oder eines Staatenbundes.

http://de.wikipedia.org/wiki/Staat Von der Staatsqualität zu unterscheiden ist die Anerkennung von Staaten. Staatennachfolge stellt sich nur dann, wenn ein Staat die völkerrechtliche Identität seines Vorgängerstaates nicht fortsetzt, sondern ein neues Völkerrechtssubjekt darstellt. Bei einer Identität mit dem jeweiligen Vorgängerstaat handelt es sich also gar nicht um einen Vorgängerstaat, sondern um denselben Staat.
Im weitesten Sinn bezeichnet er eine politische Ordnung, in der einer bestimmten Gruppe, Organisation oder Institution eine privilegierte Stellung
zukommt – nach Ansicht einiger bei der Ausübung von (politischer) Macht; nach Ansicht anderer hinsichtlich sowohl der Entfaltung des Einzelnen als
auch der in der Gesellschaft. Der juristisch-völkerrechtliche Staatsbegriff bezeichnet als Staat „die mit ursprünglicher Herrschaftsmacht ausgerüstete
Körperschaft eines sesshaften Volkes“ (Jellinek), also ein auf Legitimität gestütztes „Herrschaftsverhältnis von Menschen über Menschen“.
Für Niccolò Machiavelli (1469–1527) waren alle menschlichen Gewalten, die Macht über Menschen haben, Staat. Ferdinand Tönnies ordnet in Gemeinschaft und Gesellschaft den Staat in der politischen Sphäre der „Gesellschaft“ zu.[12] Max Weber folgt dem, indem er in seiner Herrschaftssoziologie „Staat“ als eine menschliche Gemeinschaft definiert, deren Verwaltungsstab innerhalb eines bestimmten Territoriums erfolgreich das Monopol legitimen physischen Zwanges (also das Gewaltmonopol) für die Durchführung der Ordnungen beansprucht.
Als Staat bezeichnet man in der Volkswirtschaftslehre jedes hoheitlich tätige Wirtschaftssubjekt - Die Volkswirtschaftslehre sieht den Staat als zentralen Träger der Wirtschaftspolitik an. Von der Staatsqualität zu unterscheiden ist die Anerkennung von Staaten. Eine solche Anerkennung hat nach der überwiegend vertretenen Auffassung in der Lehre und der Praxis eine rein deklaratorische Wirkung, das heißt, sie ist für die Eigenschaft des anerkannten Staates, ein Staat zu sein, nicht konstitutiv.

Der bedeutende Kirchenlehrer und Philosoph Augustinus (354–430) hat Staaten, zumindest wenn es ihnen an Gerechtigkeit ermangelt, mit Räuberbanden verglichen:
„Was anderes sind also Reiche, wenn ihnen Gerechtigkeit fehlt, als große Räuberbanden? Sind doch auch Räuberbanden nichts anderes als kleine Reiche. Auch da ist eine Schar von Menschen, die unter Befehl eines Anführers steht, sich durch Verabredung zu einer Gemeinschaft zusammenschließt und nach fester Übereinkunft die Beute teilt. Wenn dies üble Gebilde durch Zuzug verkommener Menschen so ins Große wächst, dass Ortschaften besetzt, Niederlassungen gegründet, Städte erobert, Völker unterworfen werden, nimmt es ohne weiteres den Namen Reich an, den ihm offenkundig nicht etwa geschwundene Habgier, sondern erlangte Straflosigkeit verleiht.“

http://www.duden.de/suchen/dudenonline/treuhand
Mandatarstaat
Staat, der ein Mandat (3) in Treuhand verwaltet
Trust, der : Zusammenschluss mehrerer Unternehmen unter einer Dachgesellschaft, meist unter Aufgabe ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Selbstständigkeit, zum Zwecke der Monopolisierung

http://www.enzyklo.de/lokal/42303 http://www.enzyklo.de/Begriff/Mandatarstaat
Mandatarstaat Staat, der ein Mandat (3) verwaltet

http://www.duden.de/rechtschreibung/Mandat
Mandat (besonders Rechtssprache) Auftrag, etwas für jemanden auszuführen, jemanden in einer Angelegenheit juristisch zu vertreten
Auftrag, den Abgeordnete durch eine Wahl erhalten haben auf einer Wahl beruhendes Amt eines Abgeordneten mit Sitz und Stimme
im Parlament; Abgeordnetensitz (im Auftrag des früheren Völkerbundes) <<<<<<<<<<<<<<< von einem fremden Staat in Treuhand verwaltetes Gebiet
Synonyme zu Mandat Auftrag, Befugnis, Bevollmächtigung, Ermächtigung, [Vertretungs]vollmacht; Autorisation; (Amtssprache) Weisung; Abgeordnetenamt, Abgeordnetensitz

http://www.openthesaurus.de/synonyme/mandat
Befugnis · Bevollmächtigung · Ermächtigung · Freibrief · Vollmacht · Handlungsvollmacht · Mandat · Pouvoir · Prokura · Vollziehungsbefehl
Anordnung · Anweisung · Arbeitsauftrag · Aufgabe · Auftrag · Befehl · Direktive · Geheiß · Mandat · Order · Quest(e) · Weisung
Kategorien: Politik Abgeordnetenamt · Abgeordnetensitz · Mandat ·

Wiktionary
1. polit.: Auftrag des Volkes, der Wähler an den Abgeordneten
oder die Abgeordnete
2. jur.: Auftrag an einen Rechtsanwalt
3. hist.: meist schriftl. Auftrag, Befehl eines Herrschers an einen Untergebenen

Synonyme: 1. Wählerauftrag 3. Auftrag, Befehl, Mission, Order, Weisung
wiki/Bund
Bund steht für:
• Bund (Bibel), ein Bündnis, ein Abkommen, ein Vertrag zwischen Gott und Menschen
• Bund (Soziologie), soziologische Kategorie
• Staatenbund, Zusammenschluss souveräner Staaten
• die Kurzbezeichnung einer ehemaligen politischen Partei, siehe Allgemeiner jüdischer Arbeiterbund
• die oberste politische Ebene eines Bundesstaates, siehe Bundesebene

wiki/Bundesebene
Als Bundesebene wird die höchste politische Ebene in einem föderalen Bundesstaat oder .. bezeichnet Sie umfasst in einem föderativen Staatsverband im Allgemeinen die obersten Instanzen und Vertretung der Teil- oder Gliedstaaten sowie das Bundesrecht, die Vertretung des Gesamtstaates nach außen (Diplomatischer Dienst) und alle Sachverhalte und Angelegenheiten, die in die Kompetenz einer Bundesbehörde fallen.
> siehe: Bundesebene (Deutschland) - Bundesebene (Schweiz) - Bundesebene (Österreich) - Gewalten auf Bundesebene (Vereinigte Staaten) (engl. at federal level)
• eine Verwaltungseinheit in der Volksrepublik China, siehe Regierungsbezirk/Bund (China)

http://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Bund
Erste Ansätze dazu gingen allerdings bis auf den ersten Pariser Frieden vom 30. Mai 1814 zurück. Dieser
enthielt eine Klausel über die Zukunft der deutschen Staaten.
Der Deutsche Bund war ein Staatenbund[1] in Form eines „beständigen Bundes“, zu dem sich im Jahr 1815 die „souveränen Fürsten und freien Städte Deutschlands“ mit Einschluss des Kaisers von Österreich und der Könige von Preußen, von Dänemark und der Niederlande vereinigt hatten. Der Kaiser von Österreich und der König von Preußen taten dies für ihre „vormals zum Deutschen Reich gehörigen Besitzungen“, der König von Dänemark für Holstein und der König der Niederlande für das Großherzogtum Luxemburg. Der Bund wurde am 8. Juni 1815 auf dem Wiener Kongress (1814–1815) ins Leben gerufen, um Bestandteil einer neuen europäischen Friedensordnung zu sein. Der Gründungsvertrag des Bundes, die Deutsche Bundesakte, war Teil der Wiener Kongress-Akte. Ihre Bedeutung war europäischer und nicht nur deutscher Natur. Sie restaurierte nach der Niederlage Napoleons die alten, monarchischen Herrschaftsverhältnisse. Der Deutsche Bund bestand zwischen 1815 und 1866. Er scheiterte an den komplexen gesellschaftspolitischen Verhältnissen und den unterschiedlichen Interessen, denen der Bund ausgesetzt war.

Die erste Phase war von 1815 bis 1848; die zweite Phase ist die Zeit ab der Märzrevolution von 1848 bis zum endgültigen Scheitern der Revolution 1849. Während dieser Periode verabschiedete die Frankfurter Nationalversammlung erstmals eine gesamtdeutsche Verfassung, welche aber aufgrund der Weigerung des preußischen Königs Friedrich Wilhelm IV., die ihm angetragene Kaiserwürde anzunehmen, scheiterte.

http://de.wikipedia.org/wiki/V%C3%B6lkerbund Die Gründungsmitglieder des Völkerbundes waren 32 alliierte Staaten, nämlich die Siegermächte des Ersten Weltkrieges, die den Versailler Vertrag unterzeichneten. Da der US-Senat die Ratifizierung des Versailler Vertrages ablehnte, waren die Vereinigten Staaten nie Mitglied des Völkerbundes. Dies geschah, da sich der Senat in seiner Autorität von Woodrow Wilson übergangen fühlte, der die Ratifizierung der Satzung des Völkerbundes eigenmächtig (ohne vorherige Rücksprache mit dem Senat) vorantrieb. Die Weimarer Republik wurde erst am 8. September 1926 Mitglied des Völkerbundes; das Deutsche Reich kündigte am 19. Oktober 1933 auf Veranlassung Adolf Hitlers formell seinen Austritt an, der wegen einer zweijährigen Kündigungsfrist allerdings erst 1935 in Kraft trat. Der Völkerbund war gemäß dem Versailler Vertrag (Art. 45 bis 50) für die Verwaltung des vom Deutschen Reich als Reparationsleistung abgetrennten Saargebietes zuständig. Dem Völkerbund wurden die bisher deutschen Kolonien und die von der Türkei abgetrennten arabischen Gebiete übertragen.

Der Völkerbund vergab diese Gebiete wiederum als Mandate an Mitgliedsstaaten. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden sie als UN-Treuhandgebiete verwaltet. Am 19. März 1938 protestierte Isidro Fabela, als Vertreter Mexikos und im Auftrag des damaligen Staatspräsidenten Lázaro Cárdenas, als einziger aller Regierungsrepräsentanten im Völkerbund, gegen den Anschluss Österreichs durch das nationalsozialistische Deutschland. Auf Initiative der Außenminister Chinas, Großbritanniens, der UdSSR und der USA wurden 1945 die Vereinten Nationen als faktische Nachfolgeorganisation des Völkerbundes gegründet. Offiziell löste sich der Völkerbund am 18. April 1946 auf seiner 21. Bundesversammlung selbst auf.
Durch die zeitweise parallele Existenz des Völkerbunds zur UNO sollte dokumentiert werden, dass letztere keine Nachfolgeorganisation ist. Das Scheitern des Völkerbundes > Die Satzung sah kein absolutes Kriegsverbot analog dem Briand-Kellogg-Pakt vor.

http://de.wikipedia.org/wiki/Staatenbund
Der Staatenbund (völkerrechtlicher Verein, teilweise – im Falle eines „organisierten Staatenbundes“ – auch Konföderation genannt) ist ein Zusammenschluss souveräner Staaten (Mitgliedstaaten, zuweilen als Gliedstaaten bezeichnet; Bundesglieder) mit eigener, aber nur lockerer Organisation auf Bundesebene. Es handelt sich dabei um eine völkerrechtliche Staatenverbindung; der Staatenbund ist kein wirklicher Staat und
verfügt weder über ein eigenes Gebiet noch über eigene Staatsangehörige.

http://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland Mit den von Preußen initiierten Staatsformen, die unter dessen Vormachtstellung verfassungsgeschichtlich an die überkommene und den politischen Handlungsträgern vertraute Rechtslage des Deutschen Bundes anknüpften,[18] wurden in zwei Schritten seit 1867 große Teile des deutschen Sprachraums in einem Staat vereinigt. Umfasste der Norddeutsche Bund lediglich die Staaten nördlich der Mainlinie, wurde der Ausdruck Deutschland durch die Reichseinigung und Proklamation des Deutschen Reiches 1871 mit demselben identisch.

http://de.wikipedia.org/wiki/Staatennachfolge Als Nachfolgestaat (auch Sukzessionsstaat) wird im allgemeinen Sprachgebrauch ein Staat genannt, der das Staatsgebiet oder einen Teil eines zerfallenden oder sich verkleinernden Staates erwirbt oder auf dessen Territorium neu entsteht. Im engeren völkerrechtlichen Sprachgebrauch bezeichnet ein Nachfolgestaat ein neues Völkerrechtssubjekt, das nach der Auflösung eines bestehenden die Rechtsnachfolge für diesen erloschenen Staat antritt. So fallen alle Verträge, Rechte und Pflichten, die für den vorherigen Staat gegolten haben, nun auf den Nachfolger. Die Wiener Konvention über das Recht der Staatennachfolge in Verträge (1978) sieht in Artikel 34 grundsätzlich eine Universalsukzession der nach einem Staatenuntergang neu entstandenen Staaten vor, und zwar sowohl in bilaterale als auch in multilaterale Verträg - zB: So hat Serbien als Nachfolgestaat von Serbien und Montenegro weiter die Mitgliedschaft in der UN, während Montenegro sich nach dem Unabhängigkeitsreferendum für alle Organisationen neu bewerben musste. Montenegro hatte als der sich abspaltende Staat alle damit verbundenen Rechte der politischen und rechtlichen Kontinuität verwirkt und galt somit nicht als Nachfolgestaat im völkerrechtlichen Sinne.

http://de.wikipedia.org/wiki/V%C3%B6lkerrechtlicher_Verein Der Staatenbund (völkerrechtlicher Verein – beim „organisierten Staatenbund“ –
auch Konföderation genannt) ist ein Zusammenschluss souveräner Staaten (Mitgliedstaaten, zuweilen als Gliedstaaten bezeichnet; Bundesglieder) mit
eigener, aber nur lockerer Organisation auf Bundesebene. Es handelt sich dabei um eine völkerrechtliche Staatenverbindung; der Staatenbund ist kein wirklicher Staat und verfügt weder über ein eigenes Gebiet noch über eigene Staatsangehörige. Der Unterschied zwischen Staatenbund und Bundesstaat (einer staatsrechtlichen Staatenverbindung) ist, dass im Bundesstaat der Bund Inhaber der Souveränität ist, während im Staatenbund die einzelnen Staaten rechtlich und wirtschaftlich autonom sind, jedoch eine gemeinsame Union bilden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gliedstaat
Als Gliedstaaten, Teilstaaten oder manchmal Bundesstaaten bezeichnet man die politischen Einheiten mit Staatsqualität innerhalb eines föderativen Staatsverbandes (Bundesstaates) oder eines Staatenbundes. Im Gegensatz zu dem ihm übergeordneten Gesamtstaat besitzt der Gliedstaat im strengen Sinn keine völkerrechtliche Souveränität sowie eine beschränkte, geteilte staatsrechtliche Souveränität. Einzelne völkerrechtliche Souveränitätsrechte können den Gliedstaaten erhalten bleiben, wie etwa das Recht, eigene diplomatische Vertretungen im Ausland zu unterhalten, wie dies Bayern im deutschen Kaiserreich erlaubt war.
Sein Staatsgebiet und seine Organe unterstehen der „Befehlsgewalt“ eines übergeordneten Staatsgebildes, des Gesamtstaats; die Zentralgewalt bemisst sich grundsätzlich nach der gesamtstaatlichen Verfassung, hinzutreten können Vereinbarungen mit den Gliedstaaten oder Erklärungen derselben. Somit verbleiben den Gliedstaaten eigene Politikfelder In der deutschen Verfassungsgeschichte versteht man unter den „Bundesstaaten“ sowohl die Teilstaaten des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reiches als auch die einzelnen Mitgliedstaaten des Deutschen Bundes. In manchen föderalen Staaten gibt es Gebiete, die weder Gliedstaaten noch Teile davon sind, sondern direkt dem Bund unterstehen. Diese bezeichnet man als bundesunmittelbare Gebiete oder Bundesterritorien, wenn es sich um die Bundeshauptstadt handelt, auch als Bundesdistrikte.

http://de.wikipedia.org/wiki/Personalunion
Die Regierung mehrerer Länder in Personalunion spielte vor allem in der Feudalzeit eine große Rolle. Bis weit ins 18. und 19. Jahrhundert hinein gab es in der Regel keinen einheitlichen Staat, sondern ein größerer Monarch regierte über Ländereien und damit auch eine Mehr- oder Vielzahl von Ländern mit jeweils eigener Verfassung, Regierungssystemen und ständischen Partizipationsrechten.

http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperschaft_des_%C3%B6ffentlichen_Rechts_%28Deutschland%29
Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (K. d. ö. R., auch mit KdöR, KöR oder K. ö. R. abgekürzt) ist eine mitgliedschaftlich verfasste und unabhängig vom Wechsel der Mitglieder bestehende Organisation, die ihre Rechtssubjektivität nicht der Privatautonomie, sondern einem Hoheitsakt verdankt. Ihre Verfassung ist öffentliches Recht. Territoriale Körperschaft des öffentlichen Rechts ist zunächst der Staat als originärer Träger von Hoheitsgewalt.

http://www.verfassungen.de/de/de06-66/bundesakte15-i.htm
Deutsche Bundes-Akte vom 8. Juni 1815
1. Allgemeine Bestimmungen
Art. I. (Art. 53 der Wiener Kongreß-Acte) . Deutscher Bund. Die souverainen Fürsten und freyen Städte Deutschlands, mit Einschluß Ihrer Majestäten des Kaisers von Österreich und der Könige von Preußen, von Dänemark und der Niederlande, und zwar der Kaiser von Österreich, der König von Preußen, beide für ihre gesammten vormals zum deutschen Reich gehörigen Besitzungen, der König von Dänemark für Holstein, der König der Niederlande für das Großherzogthum Luxemburg, vereinigen sich zu einem beständigen Bunde, welcher der Deutsche Bund heißen soll.
Art. II. (Art. 54 der Wiener Kongreß-Acte) . Zweck des deutschen Bundes. Der Zweck desselben ist Erhaltung der äußeren und inneren Sicherheit
Deutschlands und der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit der einzelnen deutschen Staaten.
Art. III. (Art. 55 der Wiener Kongreß-Acte) . Gleichheit der Bundesglieder.
Alle Bundesglieder haben als solche gleiche Rechte; sie verpflichten sich alle gleichmäßig die Bundesacte unverbrüchlich zu halten.
Art. IV. (Art. 56 der Wiener Kongreß-Acte) . Bundesversammlung. Die Angelegenheiten des Bundes werden durch eine Bundesversammlung besorgt, …........ Seit 1818 gehörte auch der westlichste Teil Galiziens (Auschwitz, Saybusch, Zator) zum Deutschen Bund. Von 1848 - 1851 waren die preußische Provinz Ost- und Westpreußen und der westliche und nördliche Teil der Provinz Posen Bestandteil des Bundes (Bundesbeschlüsse vom 11. und 22. April und 2. Mai 1848, ...). Der westliche Teil Luxemburgs schied 1839 nach der Vereinigung mit Belgien aus dem Bunde aus. Dafür kam das niederländische Herzogtum Limburg zum Bund (Bundesbeschluß vom 11. Mai 1839).

Wiener Schlußakte (Schluß-Acte der über Ausbildung und Befestigung des deutschen Bundes zu Wien gehaltenen Ministerial-Conferenzen)
vom 15. Mai 1820
Durch Beschluß der Bundesversammlung vom 8. Juni 1820 wurden die nachfolgenden Bestimmungen als "der Bundesacte an Kraft und Gültigkeit gleichen Grundgesetze des Bundes" bezeichnet. Die souverainen Fürsten und freien Städte Deutschlands, eingedenk ihrer bei Stiftung des deutschen Bundes übernommenen Verpflichtung, den Bestimmungen der Bundesacte durch ergänzende und erläuternde Grundgesetze eine zweckmäßige Entwickelung und hiermit dem Bundesverein selbst die erforderliche Vollendung zu sichern, überzeugt, daß sie, um das Band, welches das gesammte Deutschland in Friede und Eintracht verbindet, unauflöslich zu befestigen, Art. I. Der deutsche Bund ist ein völkerrechtlicher Verein der deutschen souverainen Fürsten und freien Städte, zur Bewahrung der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit ihrer im Bunde begriffenen Staaten, und zur Erhaltung der innern und äußern Sicherheit Deutschlands.
Art. II. Dieser Verein besteht in seinem Innern als eine Gemeinschaft selbständiger, unter sich unabhängiger Staaten, mit wechselseitigen gleichen Vertrags-Rechten und Vertrags-Obliegenheiten, in seinen äußern Verhältnissen aber, als eine in politischer Einheit verbundene Gesammt-Macht.
Art. III. Der Umfang und die Schranken, welche der Bund seiner Wirksamkeit vorgezeichnet hat, sind in der Bundesacte bestimmt, die der Grundvertrag und das erste Grundgesetz dieses Vereins ist.

http://verfassungen.de/de/de06-66/verfassung48-i.htm
Die deutsche verfassunggebende Nationalversammlung hat beschlossen, und verkündigt als Reichsverfassung:
Verfassung des deutschen Reiches vom 28. März 1849
Abschnitt I. Das Reich Artikel I.
§ 1. Das deutsche Reich besteht aus dem Gebiete des bisherigen deutschen Bundes.
§ 2. ...... Die Reichsverfassung und Reichsgesetzgebung hat in einem solchen deutschen Lande dieselbe verbindliche Kraft, wie in den übrigen
deutschen Ländern.
§ 5. Die einzelnen deutschen Staaten behalten ihre Selbstständigkeit, ...; sie haben alle staatlichen Hoheiten und Rechte, ...
Abschnitt II. Die Reichsgewalt Artikel I.
§ 6. Die Reichsgewalt ausschließlich übt dem Auslande gegenüber die völkerrechtliche Vertretung Deutschlands und der einzelnen deutschen Staaten aus.

http://www.documentarchiv.de/nzjh/verfdr1848.htm
Reichs-Gesetz-Blatt 1849, S. 101-147.
http://de.wikipedia.org/wiki/Paulskirchenverfassung
Die anschließende Verfassungskampagne ... wurde im Sommer 1849 militärisch niedergeschlagen. Da die Verfassung rechtlich in Kraft getreten war,
handelte es sich hierbei im Ergebnis um einen Militärputsch der alten Machthaber, auch wenn dies gegenüber der damaligen Öffentlichkeit als rechtlich legitime Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung dargestellt wurde .

All ihre Handlungen sind sittenwidrig, damit nichtig auf Grund arglistiger Täuschung ( www.tingg.eu/pdf/TG_Naturrecht.pdf ) Oberstes Gesetz ist das
Naturrecht - denn es ist das überpositive Recht der ewigen Ordnung unwandelbar und für alle Menschen gültig, abgeleitet aus dem Göttlichen.

 

 

 

 



 


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