|
>> unterstrichene sowie andersfarbige Worte sind Verknüpfungen:
links << übergeordnete Sites: untergeordnete Sites: ___________________
Impressum gif ____________________
Site - Hyperlinks
Themenüberblick
> II <
>
Fakten
Neuigkeiten
1. historische
2. was ist ein
3. was ist
4. Welt des Geldes ____________________
5. Treuhand, globale
____________________
6. geistige Welt
7.
unsere Entstehung
8. Lösungsansätze ____________________
> die Welt, in der
Unsere Ziele
____________________ _____________________
|
|
Staat ? Was ist ein Staat ? => was ist eine Verfassung ? | |
was ist ein Rechtsstaat ? was kann man als Rechtsstaat bezeichnen - bzw. von diesen erwarten ? => siehe dazu auch GG Art. 101 und GVG §16 Richter Steuerpflicht & BRD = Agentur der Besatzer UN <> UNO <> Menschenrechte <> Völkerrat <> Völkergemeinschaft | |
Zu keiner Zeit kann es (völkerrechtlich) gültige Urteile durch irgendeinem deutschen Gericht gegeben haben ! | |
fehlende Gewaltenteilung | |
Bundestags-Wahlrecht ist verfassungswidrig BVerfGE 25. Juli 2012 | |
Paulskircheverfassung | |
können Wahlen oder Verfassungskonvents abgehalten werden, wenn die Hoheitlichkeit beim Bund liegt ? | |
ein Verwaltungsgebiet, welches den Namen Staat bekam | |
Worin leben wir ? In einer Fiktion | |
Deutschland:
Rechtsstaat
Unrechtsstaat = was ist ein Rechtsstaat ? 1918, 1948, 1956, 1990, 2007 | |
was bedeutet dies für die Menschen, die Beamten, ... ? => siehe dazu auch Ziele -2- |
Die weiterführenden Kapitel sind:
=> debellatio
=>
Zur Frage eines
Gesellschaftsvertrag
=>
Die Zeit vor der Ausrufung der BRD
=>
UNO
Staat ? Was ist ein Staat ? |
was ist eine Verfassung ? |
Was braucht es zur Ratifizierung von Gesetzen - am Bsp. Polizeigesetz NRW - als MP3 von staatpreussen . com |
UNO Resolution 56 / 83 in deutsch | |
Junktimklausel ! Rechtsvorschrift in Enteignungsfragen |
hier existieren verschiedene Theorien.
Am bekanntesten ist die 3 Elemente Staatstheorie: diese sogenannte
Drei-Elemente-Lehre wurde von dem Staats- und Völkerrechtler Georg Jellinek
entwickelt. Sie gilt heute als allgemein anerkannt. Bei Erfüllung der drei
Merkmale liegt ein Staat im Sinne des Völkerrechts und damit ein
Völkerrechtssubjekt vor.
Die drei Merkmale eines Staates nach dem klassischen Völkerrecht sind:
> eine Bevölkerung (Staatsvolk),
> einen geografisch abgrenzbaren Teil der Erdoberfläche (Staatsgebiet),
> eine stabile Regierung, die effektive Gewalt ausübt (Staatsgewalt).
Liegen diese allgemein anerkannten drei Merkmale eines Staates auch bei der BRD
vor ?
1.) Bevölkerung (Staatsvolk)
laut GG art. 116 und RuStAG von 1913 sind wir alle
Staatsangehörige des (1.) Deutschen Reichs
2.) geografisch abgrenzbaren Teil der Erdoberfläche (Staatsgebiet)
laut dem BVerfG Urteil von 1973, welches in anderen
Entscheidungen bestätigt wird sowie
durch Gesetze wie die Beamtenbesoldung etc. gehört das
Staatsgebiet dem (2.) Deutschen
Reich - welches nach wie vor existent, aber
handlungsunfähig ist
3.) eine stabile Regierung, die effektive Gewalt ausübt (Staatsgewalt)
die BRD hat nur eine Verwaltung, die sich Regierung nennen
läßt, welche von den Alliierten
eingesetzt wurde ( Namen können beliebig eingesetzt werden )
- sie war nie und wird ohne
Friedensvertrag niemals einen souveränen Staat repräsentieren
können.
Die eigentliche Staatsgewalt wird von der US Kommandantatur
ausgeübt - SHAEF Gesetze -
welche an die "Gefängnisleitung" der BRD delegiert wurde und
dort von einer privaten
Firmen Security - genannt Polizei - ausgeübt wird.
4.) jede Handlung der BRD oder eines ihrer "Handlungsbevollmächtigten" fallen
den Tatbestand
der arglistigen Täuschung ( im Rechtsverkehr ) - siehe dazu
Treuhandverwaltung und
Sachverwalter. Zudem ist die
sog. Bundesregierung bzw. der Bundesrat respektive der Bundestag
nicht identisch mit der BRD oder mit dem
Bund ! - siehe dazu
Ewiger Bund
I. Kammer des Obergerichts des Eidg. Standes Zürich I.K. Nr. 237 B.
vom 1. Dezember 1945
-Auszug- " In seiner Antwort vom 6. August 1945 gab der Chef der
Justizabteilung, Kuhn, der Meinung Ausdruck,
dass Deutschland auch nach der Besetzung durch die Alliierten den
Staatscharakter grundsätzlich beibehalten habe; zu diesem Ergebnis führe
namentlich die Erwägung, dass eine Annexion nicht vorliege.
Der heute in Deutschland herrschende Zustand kommt nun am ehesten einer Art
treuhänderischen Verwaltung der deutschen Staatsgewalt durch die
Besatzungsmächte gleich; es kann auch gesagt
werden, der deutsche Staat sei zwar rechts- aber nicht handlungsfähig und
bedürfe deshalb eines Vertreters."
<< die Staatsgewalt liegt in den Händen der
Besatzungsmächte aber nicht bei der BRD Treuhandverwaltung !
Siehe des Weiteren auch das GG für die BRD - II. Der Bund und die Länder
Artikel 20 [Staatliche Grundordnung; Widerstandsrecht]
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen
und Abstimmungen und durch
besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden
Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die
vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung
sind an Gesetz und Recht gebunden (wie bitte lautet
diese Verfassung und wann hat das Volk ihr zugestimmt?)
was unmittelbar durch nachfolgende Artikel aufgehoben wird
Artikel 23 [Europäische Union, Mitwirkung von
Bund und Ländern]
(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas .... Der
Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung
des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen ( der Bund
ohne Volksentscheid ! ).
(4) Der Bundesrat ist an der Willensbildung des Bundes
zu beteiligen, ..
(5) Soweit in einem Bereich ausschließlicher Zuständigkeiten des
Bundes Interessen der Länder berührt ..,
berücksichtigt ( = nicht gebunden ! ) die
Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates.
Artikel 24 [Übertragung von Hoheitsrechten auf zwischenstaatliche Einrichtungen;
System kollektiver Sicherheit]
(1) Der Bund kann durch
Gesetz Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen
übertragen.
(2) Der Bund kann sich zur Wahrung des
Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen;
er wird hierbei in die Beschränkungen seiner
Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte
Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der
Welt herbeiführen und sichern ( ohne Volksentscheid ! ).
(3) Zur Regelung zwischenstaatlicher Streitigkeiten wird der
Bund Vereinbarungen über eine allgemeine,
umfassende, obligatorische, internationale
Schiedsgerichtsbarkeit beitreten ( welche ist das ?).
Es ist
besonders auf große Anfangsbuchstaben bzw. Großschreibweise zu achten ! Wir
neigen leider dazu, immer die Bedeutung hinein zu interpretieren als ihre
Bedeutung durch die Schreibweise zu hinterfragen - siehe usA, .. ======= siehe Text in der Grafik ========> Der Bund ist seit Mai 1820 ein völkerrechtlicher Verein: ===================================== wiki/V%C3%B6lkerrechtlicher_Verein Der Staatenbund (völkerrechtlicher Verein, teilweise auch Konföderation genannt) ist ein Zusammenschluss souveräner Staaten (Mitgliedstaaten, Bundesglieder) mit eigener, aber nur lockerer Organisation auf Bundesebene. Der Unterschied zwischen Staatenbund und Bundesstaat ist, dass im Bundesstaat der Bund Inhaber der Souveränität ist, während im Staatenbund die einzelnen Staaten rechtlich und wirtschaftlich autonom sind, jedoch eine gemeinsame Union bilden. Davon ist ferner eine Konföderation abzugrenzen, welche ein gemeinsames Auftreten in Form einer Dachorganisation darstellt und keine Kernkompetenz besitzt. Alle hoheitlichen Befugnisse liegen beim Bund ! - nicht bei der Bundesrepublik; hier sind nur die staatsrechtliche Aufgaben angesiedelt ! Zur Diskussion um die Annahme der BRD bei der UNO ( nach dem
Motto: wer hier gelistet ist, muß Staat sein ) sei gesagt, daß es eben nicht
die BRD ist, sondern Germany ( Deutschland ) - wobei jedoch auf die
Schreibweise zu achten ist
|
Frage: können überhaupt Wahlen oder Verfassungskonvents abgehalten werden, die Hoheitlichkeit beim Bund liegt ?
Es darf nicht vergessen werden, daß erst das Volk - gemäß seiner
Souveränität ( sofern nicht subjugiert - siehe debellatio ) ein Gebilde zu einem
Staat machen kann, basierend auf der vom Volk verabschiedeten Verfassung. D.h.,
daß erst das souveräne Volk den Staat als Völkerrechtssubjekt legitimieren kann
( ohne Volk, ... kein Staat ). Kein Völkerrechtssubjekt, kein Staat und damit
keine K.d.ö.R. und erst recht keine hoheitlichen Befugnisse ( Beamte /
Urkundsbeamte / Polizei / Richter / .. kein Finanzamt ). Auf die Punkte wie
nicht erfolgte Gewaltenteilung: Richter & Gerichte sind nur Anhängsel des
Exekutive braucht da schon gar nicht mehr eingegangen zu werden, denn ohne
Staat, ohne Souveränität gibt es keine hoheitlichen Befugnisse, keine
rechtmäßigen Politiker, welche legale und rechtskräftige Gesetze erlassen
könnten, ebenso wenig eine Beamtenschaft und somit auch keine legalen,
gesetzlichen Richter, welche sich auf legale Gesetze berufen könnten - es gibt
NICHTS - nur eine Illusion, damit wir nicht erkennen, dass die gesamte BRD der weltgrößte
Versuchs"Ratten"Käfig ist.
Allgemein steht auch außer Frage, dass für das verabschieden von Gesetzen - bzw.
dass Gesetze überhaupt angewandt werden können - es einer gültigen Verfassung
bedarf ( kein Gesetz ohne
Verfassung ! ) - die BRD hatte nie eine, nur ein Grundgesetz, welches reines
Verwaltungsrecht nach HLKO ist.
Paulskirchenverfassung: Es ist schon "irre", die Diskussion, welche Verfassung ..... sei gültig;
unstrittig ist: ein Grundgesetz kann niemals eine Verfassung werden. Die
Verfassung von 1948 / 1949 wurde vom Westen hintertrieben und floß in die DDR
Verfassung von 1968 ein. Die 1918/1919er WR Verfassung kann keine Gültigkeit
besitzen, denn sie entstand (wurde vorangetrieben) unter dem Einfluß des
Versailler Diktats und stellte daher kein Ausdruck der Souveränität des Staates
/ Volkes dar.
Die 1871 Verfassung ist die einer Militärchunta - d.h. das Volk hat sich am 28.
März 1849 in der
Paulskirche zu Frankfurt die
Paulskirchenverfassung ( Okt. 1848 - März 1849, veröffentlicht im
Reichsgesetzblatt 28. April 1849 ) gegeben. Diese war Ausdruck ihres Selbstbewußtseins und von freiheitlichen Gedanken getragen. Gewaltsam - also
militärischer Staatsstreich / Putsch - wurde mit Blutvergießen 1849 die
Versammlung in der Paulskirche zu Frankfurt "aufgelöst". Wenn nun die 1871er
Verfassung anerkannt wird, werden damit gleichzeitig alle Militärputsche
autorisiert, und dass diese Recht schaffen - quasi völkerrechtlich rechtswirksam
/ gültig sind. Auch wird von dem Irrtum ausgegangen, dass das DR ein homogener
Staat (wie zB das heutige Österreich) war. Es war nur ein anderer Name für den
ewigen Bund - die Bundesstaaten waren autonome, souveräne Staaten mit einem
jeweiligen Staatsoberhaupt; diese übertrugen die Gesamtleitung und die
Außenpolitik auf den deutschen Kaiser - ein Staat im heutigen oder im Sinne
dieser Bundesstaaten war das DR nie.
Konsequenz: eine Zukunft Deutschlands läßt sich nur im Gebiet vor dem 31. Juli 1914 und unter Einbeziehung der 1848er Paulskirchenverfassung ( welche auf das 21. Jahrhundert angepaßt werden muß ) korrekt realisieren; dazu sollte ( weil ein früheres G. nicht bekannt ist ) gemäß dem RuStaG ( Juli 1913 ) die Bürger ihre Vertretung nach dem Vorgaben der Paulskirchenverfassung wählen.
Eine Verfassung muß vom Souverän aufgehoben werden. Es kann für dasselbe
Gebiet keine 2 Verfassungen existieren.
Hier hat das Volk ( in der Folge des Hambacher Festes und der franz. Revolution
) sich als souverän verstanden und sich diese Verfassung gegeben; daher konnte
der preußische König = deutsche Kaiser sie nicht aufheben und sie wurde auch zu
keiner Zeit aufgehoben - weder 1871, noch 1919, .. Der Kaiser hat sie nur
ignoriert - quasi tot geschwiegen. siehe http://www.kas.de/wf/de/71.9134
Verfassung / Grundgesetz 1. Das
Grundgesetz
Das GG vom 23. Mai 1949 ist seit der Wiedervereinigung Deutschlands die deutsche
Staatsverfassung.
Es steht in der Nachfolge der Reichsverfassung von 1849, ...
Dieser Aussage des Obersten Befehlshabers ist nichts hinzu zu
fügen !
Gewollte mißverständliche Begriffsnutzung ! -
ein Verwaltungsgebiet, welches den
Namen Staat bekam (gerade so, als wenn mein Vorname "Vorname" und mein Nachname
"Nachname" lauten würde).
Jedoch ein Name macht noch kein Staats- oder Völkerrecht bzw. hoheitliche
Befugnisse - daran scheitert die BRD auf ewig !
Wie im Thema 1 das
Tondokument von Prof. Dr. Carlo Schmid belegt, existiert
weder ein deutscher noch ein souveräner Staat, sonder nur ein
Organisationsgebilde.
Dieses hat nun, 2011 Ulrich Maurer DIE LINKE im Interview bestätigt:
Deutschland ist kein souveränes Land
Dies erkannt man auch an der Farbe des Reisepasses; souveräne und unabhängige
Staaten haben eine blaue Passfarbe, Staatenlose ( bzw. von abhängigen Staaten )
eine roten.
Der AZR
weist Menschen aus Deutschland nur -0- zu. Alle anderen Länder haben 3er Zahlen-kombination; BRD als Nichtstaat -0- |
<= Bild anklicken für die vollständige Grafik |
Worin leben wir ? In einer Fiktion
- in einer systembedingten
synthetischen Schein"Realität" !
Aus obigem folgt: keine hoheitlichen Befugnisse - ohne diese keine Beamten, damit
keine gesetzlichen
Richter oder Legislative - nichts, was einen Staat ausmacht;
deshalb agieren alle Beamte in Wahrheit
mit arglistiger Täuschung im Amt ( die oberen Ränge wissen zu 100% Bescheid ).
Wie sähe eine Lösung aus dem Desaster aus?
> das Bildnis aus dem Absolutismus, welches 1:1 durch einen Präsidenten
übernommen wurde, ist schon lange nicht mehr zeitgemäß ( seit März 1849 )
> soll das Kind einer Anordnung gehorchen, dann erklärt man den Sinn - damit es
sich aus Unwissenheit nicht in Gefahr bringt
> von einem Erwachsenen wird gerade für die mit Strafe verbundenen Anweisungen
verlangt, daß er im Sinne des Kadavergehorsams ohne zu denken denselbigen folgt
( preußische Schule ?)
> jedes Nachdenken oder Nachfragen führt zu rabiaten Reaktionen u.a. auf Seite
der Polizei
> Richter lieben es, daraus eine Beleidigungs- oder Betreuungsfall zu machen
(nur weil jemand denkt ..)
- dies ist nicht nur Amtsmißbrauch, es ist Terror und Vergehen gegen die
Menschlichkeit
> Man erwartet, daß das Wahlvolk gut von böse unterscheiden kann und daher zur
Wahl fähig und berechtigt ist; diesem Volk kann man nur als Partner begegnen und
nicht als Terrorist im "Staatsdienst"
> Durch die Nichtigkeit der Gesetze, sollte Richter & Co. die Betroffenen zu
einem Gespräch einladen und als Mediator auf einen Konsens hinarbeiten, den alle
Parteien als angemessen erachten - hier erwächst dann ein Verstehen und
Akzeptanz, welche eine bessere Zukunft vorbereitet, in der die niemals abwesende
Eigenverantwortung wahrhaftig gelebt wird / werden kann - aber dieses Leben der
Eigenverantwortung wird unmöglich, da alles überreglementiert und kontrolliert
ist sowie das eigene Denken bestraft wird - verständlich, daß niemand etwas von
Eigenverantwortung wissen will (bei dieser "Basis") ! - er darf es ja nicht
leben.
Was ist eine Demokratie - nun das griechische Demos wäre zwar laut wiki: der
altgriechische Begriff für
Gemeinde -
die nicht publizierte, wahre Bedeutung lautet Abschaum; also ist
Demokratie die Regierung des Abschaums ( Abschaum als Synonym für das Volk
) oder des Abschaums über das Volk;
ich bin sicher, dass Variante 2 stimmt - siehe Aussage von K. Adenauer
Was hat die BRD dann, wenn sie keine Regierung hat - ein Kennzeichen eines
Staates ...
Was ist die BRD dann, wenn für sie die Kennzeichen von Staaten nicht zutreffen ?
Lassen wir einfach die SPD zu Wort kommen (mit dem Bild vom WDR ist eine MP3
Datei
verknüpft .. anhören oder downloaden ) - anläßlich Ihres Landesparteitages in
NRW
Immer ist vom Bund die Rede
================================
auch im Gesellschaftsvertrag der
Finanzagentur GmbH und auf
ihrer Website - dabei stellt laut BRD Gesetze der Bund die Summe
aller Bundesländer ( es gibt keine
Bundesstaaten und dadurch auch keine Staatsbürgerschaft der einzelnen
Bundesstaaten mehr ), vereinigt in der
BRD Bundesregierung dar ... - laut Auskunft der Finanzagentur haftet diese nicht
mit ihren 50.000 DM Stammkapital, sondern mit dem BIP ( Bruttoinlandsprodukt )
d.h. jeder einzelne Bürger soll danach für alle BRD Schulden und
Finanzspekulationen haften - kein Wunder, schließen haben die Deutschen nicht
aufgemuckt, als sie mit ihren Steuern für die bankrotten Landesbanken hafteten,
diese retteten und sich die Bankdirektoren dann noch eine Bonuszahlung /
Tantieme für ihre Spekulationsverluste gönnten - denn es werden permanent
Versuchsballons los gesendet, wenn kaum einer widerspricht, wird es durchgezogen
(Recht, Gesetz oder Gerechtigkeit existieren in einem Nichtstaat logischer Weise
nicht)
siehe Registerportal der Länder | |
aktueller Auszug des Registerportals | |
HRB 51411 -
18. Januar 2001:
Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt |
Dazu noch mal Carlo Schmid im Parlamentarischen Rat, 8. September 1948
Was ist nun die Lage Deutschlands heute? Am 8. Mai 1945 hat
die deutsche Wehrmacht bedingungslos kapituliert. Die bedingungslose
Kapitulation hatte Rechtswirkungen ausschließlich auf militärischem Gebiet. Die
Kapitulationsurkunde, ... hat nicht etwa bedeutet, ... daß es als Staat nicht
mehr existiert, sondern hatte lediglich die Bedeutung, daß den Alliierten das
Recht nicht bestritten werden sollte, mit der deutschen Wehrmacht nach Gutdünken
zu verfahren. Nach Völkerrecht wird ein Staat nicht vernichtet, wenn seine
Streitkräfte und er selbst militärisch niedergeworfen sind. Die Sieger haben in
Potsdam ausdrücklich erklärt, erstens, daß kein deutsches Gebiet im Wege der
Annexion weggenommen werden soll, und zweitens, daß das deutsche Volk nicht
versklavt werden soll. Daraus ergibt sich, daß zum mindesten aus den Ereignissen
von 1945 nicht der Schluß gezogen werden kann, daß Deutschland als staatliches
Gebilde zu existieren aufgehört hat.
Meine Frage lautet:
Rechtsstaat <> Unrechtsstaat =>
was ist ein Rechtsstaat ?
das in die falsche Richtung lenkende
Bundesverfassungsgerichtsurteil 2Bvf1/73 (auch 2BvL6/56 und 2BvR373/83)
Sie hätte besser lauten müssen: kann ein Scheinstaat ein Rechtsstaat sein ?
ausgehend von einem Wirtschaftskonstrukt der Bi-/Trizone und daher eine
juristische Person darstellt, kann dies weder ein souveräner noch originärer
Staat sowie auch kein Rechtsstaat und niemals ein souveräner Teil der UNO oder der EU oder
der Völkergemeinschaft sein.
Die UN / UNO ist ja die Nachfolgeorganisation des
Völkerbundes, der sich gegen das Deutsche Reich zusammengefunden hat - dadurch
hat die BRD die Feindstaatenklausel der UNO gegen
Deutschland unterschrieben und ist offizieller Feind des deutschen Volkes.
Wo keine Rechtsicherheit - bei einem Scheinstaat auch keine Rechtstaatlichkeit - ist, herrscht nur mehr Willkür, welche sich durch nichts außer Zivilcourage begrenzen läßt.
Ich war Teilnehmer 2006 als der internationale Juristentag in Nürnberg
gehalten wurde. Klare Aussage der anwesenden Juristen und bayr. Justizministerin:
die Juristenfraktion hat niemals eine sog. EntNaziFizierung erfahren - d.h. mehr
als 80% der Richter blieben auch nach 1945 im Amt oder bildeten aus - an den
Universitäten die nachfolgende Juristengeneration im selbst erlebten Geist.
Die im Jahre 1877 (Reichsjustizgesetze) strukturell eingerichtete Vormundschaft
der Exekutive über die in Angelegenheiten der Justiz sprachlos gehaltenen
Richterinnen und Richter ist im heutigen (West- und Mittel-) Europa eine
deutsche Besonderheit. Man hat ihr einen neuen Namen gegeben:
"Gewaltenverschränkung".
In Deutschland hat bis heute keine Übertragung der Rechtsprechenden Gewalt auf
einen eigenen Machtträger stattgefunden => trotz [Art 20 Abs. 2 und 3, 92 und 97
Grundgesetz].
Zu keiner Zeit kann es (völkerrechtlich) gültige Urteile durch irgendeinem
deutschen Gericht gegeben haben !
So sagte 1934 Gustav Radbruch (Der Relativismus in der Rechtsphilosophie) "Ich
kann es mir ersparen, im einzelnen darzulegen, daß es einen Rechtsstaat nicht
geben kann ohne Gewaltenteilung"
Und in der BRD
1953 sagte der Gutachter Prof. Dr. Ridder auf dem 40. Deutscher Juristentag
(Sieg der Reformgegner?): "....Es gibt keine "rechtsprechende Gewalt"
Noch 2007 wurde das Säulen-Modell gefordert
Beschluss der Bundesvertreterversammlung des DRB ( deutscher Richterbund )
Die Bundesvertreterversammlung des Deutschen Richterbundes hat am 27. April 2007
in Potsdam: "Der Justiz ist die Stellung zu verschaffen, die ihr nach dem
Gewaltenteilungsprinzip und nach der in den Art. 92 ff. GG vorgesehenen
Gerichtsorganisation zugewiesen ist."
was ist ein Rechtsstaat ? dt. Richterbund | |
Neue Richtervereinigung umfassend |
Die nach 1949 allgegenwärtigen Parteien verhinderten, dass die
Staatsgewalt auf drei verschiedene, einander gleich geordnete Machtträger
übertragen wurde und unterliefen dadurch den deutlich artikulierten Willen des
Verfassungsgebers. Die deutsche Justiz ist ein Teil des Geschäftsbereichs der
Regierung geblieben, nach 1945 wie vor 1945, nach 1949 wie vor 1949. Bis zum
heutigen Tage. [Paulus van Husen]
Paulus van Husen, der erste Präsident des Verfassungsgerichtshofes und des
Oberverwaltungsgerichts in Nordrhein-Westfalen Zur "Dritten Gewalt": "....es
geht darum, aufzudecken, daß die Selbständigkeit der Gerichte in Deutschland ein
Schein ist, ...
Konkret heißt dies nichts anderes, dass der Nichtstaat BRD ( die BRD ist
nicht Deutschland ) eine reine Parteiendiktatur ist, welche die Umsetzung der
alliierten Vorgaben durch das Grundgesetz verhindert ( hier kann man auch nicht
von einer Legitimierung durch Akklamation
sprechen )
- den bundesweiten Volksentscheid
- die Einführung der Gewaltenteilung durch eine unabhängige Richterschaft
Daher kann es niemals, zu keiner Zeit völkerrechtlich gültige Urteile an irgendeinem deutschen Gericht gegeben haben !
Eine Diktatur kann niemals ein Rechtsstaat sein - alles und jedes Handeln
dient nur der Aufrechterhaltung des Scheins.
siehe dazu das Urteil EGMR 75529/01
1956 wurde wiederum gegen das Grundgesetz verstoßen - durch die Einführung des
Parteien / Listenwahlrechts. Das Grundgesetz schreibt die Direktwahl des
jeweiligen Abgeordneten vor.
Durch das Listenwahlrecht wird nur mehr die Partei gewählt, welche den Bürgern
den ihnen genehmen Abgeordneten vorsetzt und so die unliebsamen Parteimitglieder
ausschaltet.
Nachdem kein Grundgesetzartikel in seinem Wesen angetastet werden darf, ist das
Listenwahlrecht ungesetzlich / illegal und damit nichtig.
Damit sind alle Wahlen seit 1956 nichtig und damit jede Handlung irgendeiner
Partei illegal; gesetzeswidrig ratifizierte Anordnungen, Gesetze etc. sind
niemals gültig.
D.h. wir leben in einer Schmierenkomödie und werden gewaltsam zur Erfüllung
illegaler und nichtiger Gesetze gezwungen.
Da mehrfach belegt wurde, dass die BRD kein Staat ist und nur Staaten
Einbürgerungen vornehmen / Menschen eine
Staatsbürgerschaften verleihen können, erklärt sich auch, wieso in allen
Ländern es Personen, hier in der BRD nur Personal ( = Mitarbeiter ) Ausweise
gibt.
D.h. jeder, der hier eingebürgert wurde oder mit Geburt einen Personalausweis =
Mitarbeiter bekam, hat - im Widerspruch zu den Menschenrechtskonventionen -
keine Staatsbürgerschaft.
Nun erklärt sich auch, wieso Verstöße gegen Menschenrecht in der BRD kein
Straftatbestand ( wir sind ja keine Menschen, sondern nur
Personal / Zwangsmitarbeiter einer GmbH und können Menschenrechtsverstöße
höchstens der GmbH Leitung melden ) sind. Klar, dass Deutsche einen
so schweren Stand vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte haben,
denn sie haben ja kein Menschenrecht (in der
BRD sind Menschenrechtsverletzungen keine Straftatbestände,
obwohl sie von der Staatsgewalt zu
schützen sind. Dies widerspricht allen völkerrechtlichen
Grundsätzen und Art. 1,25 GG)
=> siehe
ZEB Info und
ZEB Flyer sowie
ZEB: Existenzvernichtung
siehe dazu auch GG Art. 101 und GVG §16 Richterliche Unabhängigkeit bzgl. einem Rechtsstaat
Es existiert kein Land, ohne politische Richter; daher existiert nirgends richterliche Unabhängigkeit, denn die jeweils regierende Partei ernennt die Richter und holt diese in den "Staatsdienst". Die Lösung: nur Juristen mit tadellosen Renommee dürfen sich zur Wahl stellen - für max. 2 Jahre durch die Bürger des Kreises, über den sie richten werden.
Sie müssen immer Diejenigen, welche im Namen eines Staates reden, um eine beglaubigte Abschrift des Originals der Gründungsurkunde des jeweiligen Staates als Nachweis ersuchen.
Mir wurde noch nie eine in der BRD / Bundesland vorgelegt; ohne derlei gab es auch niemals eine Staatsgründung
1.) Stempel lauten nun nur noch Amtsgericht oder
Landgericht Bayern
aber nicht mehr AG + Ortsname
Diese Stempel belegen einen Gewerbebetrieb kein
lokales Amtsgericht - oder kennen Sie ein Gerichtsgebäude AG Bayern?
= arglistige Täuschung und Verstoß gegen Sittlichkeit <= Naturrechtsverstoß.
D.h. der Stempel bzw. die Bezeichnung muß inhaltlich identisch sein - Briefkopf lautet AG + Ortsname, jedoch der Stempel Amtsgericht Bayern.
2.)
Betreten eines AGs
wird immer mit der Akzeptanz der Haus-AGB gleichgestellt.
Jedoch das Handelsrecht kollidiert häufig mit den hauseigenen AGBs
< daher empfehle ich, im Vorfeld dem sog. Richter schriftlich die
Nichtakzeptanz der AGBs mitzuteilen.
Zudem sind die HGB / Vertragsrechtsvorgaben nicht eingehalten worden - damit
sind diese nicht gültig bzw. anwendbar:
- AGBs müssen ausgehängt sein, so daß sie zu jederzeit einsehbar sind
- AGBs müssen bekannt sein
- vor allem vor jedem
Vertragsabschluß !
denn ein Vertrag ist eine Vereinbarung auf Gegenseitigkeit
und bedarf daher die Zustimmung beider
Also bedarf es vor der Zustimmung die Kenntnis
über die AGBs und ihrer Bedeutung
3.)
vielfach findet man den Text "Richter am AG"
"am" bedeutet: nahe bei, aber nicht in - und damit auch nicht
in einem staatlichen Objekt, welches ein AG ist.
Das Gebäude AG könnte hier dem Prinzip einer Tagesklinik entsprechen.
Der Richter „mietet“ einen Raum, in welchem er die Verhandlung abhält =
Belegbettenprinzip.
Die Anwesenheit und vor allem die Akzeptanz des jeweiligen Tisches ( Beklagter /
Kläger ) an den gesetzt wird, wird als Zustimmung ausgelegt.
Kann man
mal jemand das Gesetz zusenden, nachdem Beamte und sog. Urkundsbeamte ein
ausgedrucktes Blatt Papier, welches auf dem Postwege zugesandt wurde, nicht
zu unterschreiben brauchen - wobei seit Jahrzehnten diese im Computer
erstellt werden ... und dies ist ein "Hindernis" das ausgedruckte Blatt zu
unterschreiben ..
Wenn es nicht so unbeschreiblich peinlich und mit entsprechenden /
aberwitzigen Konsequenzen verbunden wäre, könnte man vlt. sogar lachen und
sich fragen, wann man in dieses Irrenhaus (mit unsichtbaren
Gitterstäben) eingeliefert wurde.
Natürlich auch bei einer durch die
Bundesbereinigungsgesetze nicht mehr anwendbaren ZPO.
in dieser PDF sind einige Daten zusammengefaßt |
PDF von Harald Beck zur Steuerpflicht |
PDF: BRD = Agentur der Besatzer |
Konsequenz der fehlenden Gewaltenteilung:
da die Einführung / Realisierung / Umsetzung der Gewaltenteilung eine zwingende,
verpflichtende Aufgabe für alle Parteien / Politiker seit dem 23. Mai 1949
ist, haben demzufolge alle Parteien / Politiker sowie alle Juristen - explizit
Richter, Gerichtsvollzieher, Staatsanwälte und Justizminister seit 1949 (Verfassungs)Hochverrat
begangen, da sie dieses nicht umgesetzt haben - und dennoch sich erdreisteten
"Recht zu sprechen".
Gewaltenteilung in der BRD? – Teil 1: Die Judikative
Der Staatsanwalt ist derjenige, der in einer Strafsache die Anklage erhebt.
Also, wenn ich jemanden wegen einer Straftat anzeige, dann hat der Staatsanwalt
zu ermitteltn.
=> Strafprozeßordnung StPO §160:
(1) Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von
dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung
darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen.
(2) Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur
Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise
Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist.
(3) Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen sich auch auf die Umstände
erstrecken, die für die Bestimmung der Rechtsfolgen der Tat von Bedeutung sind.
Dazu kann sie sich der Gerichtshilfe bedienen.
(4) Eine Maßnahme ist unzulässig, soweit besondere bundesgesetzliche oder
entsprechende landesgesetzliche Verwendungsregelungen entgegenstehen.
Jedoch: dies ist nur “eine Seite der Medaille”, denn Staatsanwälte sind Beamte,
wie es im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) steht, und die sind nun mal
weisungsgebunden:
GVG § 146
Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen
Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.
Die Vorgesetzten eines Staatsanwaltes sind:
GVG § 147
Das Recht der Aufsicht und Leitung steht zu:
1. dem Bundesminister der Justiz hinsichtlich des
Generalbundesanwalts und de rBundesanwälte;
2. der Landesjustizverwaltung hinsichtlich aller staatsanwaltschaftlichen
Beamten des betreffenden Landes;
3. dem ersten Beamten der Staatsanwaltschaft bei den Oberlandesgerichten und
den Landgerichten hinsichtlich aller Beamten der Staatsanwaltschaft ihres
Bezirks.
Damit tritt der Staatsanwalt nicht einmal als eigenständiges Rechtssubjekt auf,
er ist lediglich Vertreter seines Chefs und wie alle Vertreter ist er an die
Weisungen des Vertretenen gebunden.
Und Chefs hat der Staatsanwalt viele: der einfache Dezernent hat als
unmittelbaren Vorgesetzen einen Abteilungsleiter – meist einen
Oberstaatsanwalt –, Oberstaatsanwalt und Staatsanwalt haben als Chef einen
Behördenleiter – mit dem Titel Leitender Oberstaatsanwalt -, der Behördenleiter
ist den Weisungen des Generalstaatsanwaltes unterworfen und
letztlich steht in der Hierarchie ganz oben der
Justizminister. Er kann in jedem Einzelfall in die Arbeit des
Staatsanwaltes eingreifen und dass er das tut belegen die aktuellen Ereignisse
in Mönchengladbach. Hier hat die Justizministerin des Landes Nordrhein-Westfalen
den Leiter der Staatsanwalt Mönchengladbach vorübergehend aus seinem Amt
abberufen und an das Ministerium versetzt.
Auf die Frage, wie oft solche Einflussversuche der Politik stattfinden und wie
sie genau funktioniere antwortet Christoph Frank (damals stellv., heute
Vorsitzender des deutschen Richterbundes):
,,Schriftliche Weisungen sind selten. Weil aber das Weisungsrecht immer im
Raume steht, kann informell Einfluss genommen werden. Es besteht die Gefahr
vorauseilenden Gehorsams. [...]
In Fällen von besonderem Interesse muss die Staatsanwaltschaft dem jeweiligen
Justizministerium Bericht erstatten. Sie hat dabei mitzuteilen, ob sie Anklage
erheben oder das Verfahren einstellen will. Wenn der Minister anderer Meinung
ist, kann er intervenieren.”
” So ist zum Beispiel bekannt, dass der selbe Staatssekretär Landau sich 1999 in
ein Verfahreneinschaltete, als die Gießener Staatsanwaltschaft gegen den
hessischen CDU-Innenminister und ehemaligen Anwalt Volker Bouffier wegen
Verdachts des Parteienverrats ermittelte. Landau forderte damals die
ermittelnden Staatsanwälte auf, das Verfahren “möglichst niedrig zu
hängen”. Kurz darauf wurden die Ermittlungen gegen Bouffier gegen Zahlung einer
Geldstrafe eingestellt.“ Oder dem Staatsanwalt wird einfach von dem
Verfahren abgezogen
“Die Geburt der Staatsanwaltschaft erscheint also im Licht des Fortschritts
und der Humanisierung der Strafrechtspflege. Dabei gibt es jedoch gute Gründe,
dieser Deutung zu misstrauen. Der erste ergibt sich aus der Regelung des
Unterstellungsverhältnisses der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwälte unterlagen
schon immer dem Weisungsrecht des Justizministers. Aufgaben, die früher das
unabhängige Gericht wahrnahm, waren nun einer weisungsabhängigen Behörde
anvertraut. Der zweite Misstrauensgrund steht mit dem bisher bekannten Teil der Gesetzgebungsgeschichte
selbst im Zusammenhang. Die preußischen Gesetzentwürfe, die die Regelungen zur
Staatsanwaltschaft enthielten, waren schon vor Ausbruch der Revolution von 184
8ausgearbeitet worden. Maßgeblich beteiligt waren die Justizverwaltungsminister
Mühler (1832-44), Uhden (1844-48) und – zumindest nach Auffassung einiger
Autoren - der Gesetzgebungsminister Savigny (1842-48). Eine vorauseilende
Erfüllung liberaler Reformforderungen konnte von diesen Männern, die man
keinesfalls als politisch liberal einstufen kann, nicht erwartet werden.”
Eigentlich ist Frau Merkel derzeit die einzige, die das Justizministerium
anweisen könnte Verfahren zuzulassen und einzuleiten, da sie am längeren Hebel
sitzt, weil sie Minister entlassen kann.
siehe dazu Quelle:
http://www.scribd.com/doc/77161318/Gewaltenteilung-in-der-BRD-Teil-1-Die-Judikative
Norbert Schlepp, Richter am Finanzgericht Niedersachsen
Die Staatsanwälte waren von Anfang an ein Instrument der Regierenden, die früher
wie heute damit ihre Machtinteressen durchsetzen wollen. Das ist das Ergebnis
der Forschungen von Dr. Peter Collin in dem Artikel "Die Geburt der
Staatsanwaltschaft in Preußen" vom März 2001 im Forum historiae iuris, siehe
http://s6.rewi.hu-berlin.de/online/fhi/articles/0103collin.htm.
Daraus entnommen ist das folgende Zitat:
Die Einführung der Staatsanwaltschaft ist nicht auf liberal-rechtsstaatliches
Gedankengut zurückzuführen; die Ministerialbürokratie entwarf eine
Staatsanwaltschaft, die den Bedürfnissen der Regierung entsprach. Ihr ging es in
erster Linie darum, eine Behörde zu schaffen, die ein Gegengewicht zu den als
politisch unzuverlässig verdächtigten Gerichten darstellte, deren Tätigkeit
initiierte, kontrollierte und wenn nötig korrigierte. Auf diese Weise, so hoffte
man, könnten politische Zwecksetzungen im Strafverfahren ihre Berücksichtigung
finden.
Hinter dem "Wächter des Gesetzes" verbarg sich das
"Organ der Staatsregierung".
siehe Text Datei
Bundestags-Wahlrecht ist verfassungswidrig
Konsequenz: mit Einführung des Listenwahlrechts 1956 verstießen die Parteien
gegen GG Art. 28 bzw. 38: "Artikel 28 [Landesverfassungen;
kommunale Selbstverwaltung]
(1) Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des
republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses
Grundgesetzes entsprechen. In den
Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus
allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen
ist
III. Der Bundestag
Artikel 38 [Wahl; aktives und passives Wahlrecht]
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner,
unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter
des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem
Gewissen unterworfen."
.. unmittelbarer,.. Wahl gewählt. - heißt eben
direkt und nicht indirekt über eine Liste
Daher gab es keinen legal zusammengesetzten Landes- oder Bundestag seit 1956 (
und nicht, wie das vom Bundestag eingesetzte BVerfG meint erst seit 2011, wobei
die Überhangmandate eine logische Folge des Listenwahlrechts sind ! - deshalb
greift das Urteil korrekt ausformuliert zurück bis 1956 ) -
solch ein Landes- oder Bundestag kann keine Gesetze verabschieden, denn sie und
ihre Gesetze sind nicht (vom Volk) legitimiert und können damit weder
Rechtskraft noch Rechtswirkung entfalten.
Da jedes Parteimitglied sich persönlich bereicherte (Parteigelder, Spenden,
Diäten) => Veruntreuung
und persönlich gegen das GG ( u.a. Art 20 ) verstieß, unterliegen sie alle "dem
Verdacht" des Meineides und des (Verfassungs)Hochverrates; sieh hintertrieben
arglistig die Erfüllung (ihr Auftrag) des GG.
Auch ist der Bundestag bei der Einsetzung aller Bundesrichter,
Generalbundesanwalt, Bundeskanzler/in und Bundespräsidenten beteiligt - keine
diese "ins Amt Setzung" war legitim.
Damit kann keine Unterzeichnung von Gesetzen oder Verträgen durch den
Bundespräsidenten Rechtskraft oder Rechtswirkung entfalten - es sind alles
persönliche Verträge und allen damit unter´s Privatrecht und Privathaftung - das
Volk kann dafür weder in Verantwortung noch in Haftung genommen werden.
EMS Vertrag: wenn dieser am 12.9.2012 gezeichnet werden sollte, dann haben sich alle, diesen unterschreibenden Politiker, welche ja nie (Lissabonvertrag, Vertrag von Maastricht, ..) Volksvertreter waren, privatrechtlich dem ESM unterworfen und haben auf dieser Rechtsbasis für seine Einhaltung - zB durch ihr Privatvermögen - zu garantieren, respektive zu haften.
GG Artikel 19 [Einschränkung von Grundrechten; Geltung; Rechtsweg]
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz
oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz
allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das
Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
http://www.gesetze-im-internet.de/partg/__37.html
PartG § 37 Nichtanwendbarkeit einer Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 54 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird bei Parteien nicht angewandt.
PartG § 41 (Inkrafttreten) ............... leer - keine Angabe
Gemäß GG Artikel 19 (1) ".. eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten." darf das PartG § 37 die Vorschrift aus §54 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht ausschließen, da Parteien unter das Vereinsrecht fallen und sie sich durch den §37 einen Sonderstatus herausnehmen, gegenüber allen anderen Vereinen (muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten).
D.h. wegen Verstoßes GG Art. 19 war das Parteiengesetz vom 1. Tag an nichtig.
Damit war niemals eine Partei legitim und konnte niemals Gesetze etc.
legitimieren.
Wir haben also doppelte Nichtigkeit mit vollumfassender Privathaftung ( BGB § 823, § 839 ) aller Parteimitglieder seit dem ersten Tag ihres Bestehens und nach dem 23. Mai 1949.
EU Beitritt ....... auf keinem Fall das deutsche Volk ! - offensichtlich sind
die jeweils unterschreibenden Politiker EU Bürger / Bürgen geworden !
€ und €-Rettung .. dies ist nur eine persönliche "Verpflichtung" unserer
Politiker
Für jeden cent, den diese dem Volk entzogen haben, müssen unsere Politiker
haften ( Kohl und Schröder sind Milliardäre, ihr Vermögen wäre daher einzuziehen
und sie ggfls. mit int. H.-Befehl in Gewahrsam zu nehmen ) Da unsere Politiker
keine Volksvertreter sind, genießen sie auch keine diplomatische Immunität ! -
eine Anspruch auf Vergütung in Form von Diäten haben sie ebenso wenig.
Ich möchte in diesem Zusammenhang noch auf die site: http://deinerechte.wordpress.com
sowie den Kommentar zum BVerfGE vom 25.7.2012 von Lutz Schäfer verweisen
siehe Text Datei
sowie den Kommentar zum GG Art.
Das Zitiergebot – die Fessel des Gesetzgebers als pdf GG Art. 19
Im Vorfeld der Zusammenführung der DDR und der BRD - also der beiden unselbständigen, nicht souveränen Verwaltungskonstrukte ( kennt jemand ein größeres Internierungslager ?) - wurde von der bis heute regierenden Besatzungsmacht ( US SHAEF Gesetze ) der Artikel 23 des GG sowie in der DDR die DDR Verfassung als ganzes gelöscht.
Wiederum gilt: ein Gesetz ohne Geltungsbereich ist nichtig; damit ist das GG
als Ganzes erloschen.
Ein Nichtstaat, der sich seit dem 18.7.1990 0:00 Uhr noch nicht einmal
mehr über ein definiertes Gebiet beziehen kann, kann auch niemals irgendwelche
Verträge abschließen.
Durch
Art. 4 des Einigungsvertrags vom 31. August 1990 wurde der Artikel offiziell
aufgehoben.
Art. 23.
Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der
Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und
Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren
Beitritt in Kraft zu setzen.
Aha - am 31.8. ist aufgehoben worden ( Artikel 23 ), auf Grund dessen am 3.10. die DDR Länder sich mit der BRD verbinden - kann mir das ein BRD / DDR Politiker / Jurist erklären ? Zumindest in der industriellen Wirtschaft können aufgelöste Unternehmen nicht mit anderen fusionieren - bei den Alliiertenkonstrukten ?
Aber die Schmierentragödie geht weiter (
hören Sie den Beitrag von Hr. Görlitz )
Durch das Ende des GG existiert auch keine Staatshaftung mehr
Art. 34.
Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm
einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit
grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten.
Damit gilt nur noch das BGB § 839 [Ersatzanspruch bei der
Amtspflichtverletzung]
(1) Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten
gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden
Schaden zu ersetzen. Fällt dem
Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen
werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag. <=
der Nichtstaat ist weg gefallen
Da es ja auch den Nichtstaat bald 20 Jahre nicht mehr gibt, gibt es genauso lange auch keine Beamten mehr - d.h. jeder Amtsträger ist Privatperson in Amtsanmaßung.
Dies ist den Juristen / Richtern bekannt; daher unterschreiben sie kein
Urteil mehr.
BGB § 125 [Nichtigkeit bei Verstoß gegen Formerfordernis]
Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt,
ist nichtig. Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel
gleichfalls Nichtigkeit zur Folge.
BGB § 126 [Bestimmung der gesetzlichen Schriftform]
(1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muß die Urkunde von
dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell
beglaubigten Handzeichens unterzeichnet
werden.
So ist in vierfachem Sinne kein (völker-) rechtswirksames Urteil in der
BRD mehr möglich
1. es gab nie eine unabhängige Richterschaft
= Fortführung der staatskonformen Urteile wie im 3. Reich
2. eine illegale Regierung kann keine rechtsgültigen Gesetze erlassen
- dies ist zu 100% seit 1956 für alle Regierungen so
3. in einem Land, in dem keine Gesetze durch das Erlöschen der Rechtsnorm (
Grundgesetz )
mehr gelten, kann kein Recht gesprochen werden
4. Urteile sind zu unterschreiben, da der Richter für ihre Richtigkeit haftet
nicht unterschrieben Urteile leiden an einem unbehebbaren (
nicht heilbaren ) Formmangel
Diesen Tatsachen wurde 2006 & 2007 Rechnung getragen
denn durch die sog. Bereinigungsgesetze wurden hunderte von Gesetzen gelöscht
So auch die Einführungsgesetze - ein Gesetz, das nicht eingeführt wurde, steht nur unwirksam auf einem Blatt Papiere; d.h. durch das Löschen mehrerer Einführungsgesetze ist alles, was damit in Zusammenhang steht, nichtig.
Leider hat sich die deutsche Parteiendiktatur auf viele Beamten ausgeweitet,
so dass das deutsche Volk von 4 Seiten in die Zange genommen und
ausgeplündert wird
- Parteiendiktatur
- Beamtendiktatur
- Willkür & Gewalt ( Polizei, Staatsanwalt, Vollstreckungsbeamte )
- absolute Rechtlosigkeit (c.d.m. )- auch, dadurch das das deutsche Volk kein Teil der Völkergemeinschaft
ist und dadurch ganz selbstverständlich nicht in den Genuß der Menschenrechte
kommt
So bemühen
sich als Volks-Bundesrath <.info> engagierte Menschen um Aufklärung und eine Lösung |
eine
exzellente Zusammenstellung der Situation von unglaublichkeiten <com> |
|
HINWEISE für Menschen in dem vermeintlichen Staat Bundesrepublik Deutschland |
Die Konsequenzen auf die laufende Rechtsprechung sind, daß die Gesetze wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig sind: BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147 | |
anbei 3 völkerrechtliche Gutachten von E. Ludwig |
Teil 2 |
Gesetze der vermeintlichen BR Deutschland sind ungültig |
Was war die BRD bis zum 17.7.1990 ? Der von den Alliierten eingesetzte Treuhänder für das Deutsche Reich.
Was ist noch gültig ?
1. die HLKO
2.die US SHAEF Gesetze
Zwar kann man vom BBG ( Bundesbeamten G ) die Pflicht der Staatsdiener
ableiten, den Stillstand der Rechtspflege durch Maßnahmen zur Schaffung eines
dt. Staates mit einer Verfassung verbindlich ableiten, jedoch würde damit die
Chance vertan werden, etwas Großartiges zu schaffen - wir bekämen nur das
Bekannte mit einem anderen Anstrich
Daher basiert unsere Lösung auf einem Ideal nicht nur für Deutschland, welches
schon mehrfach als den einzig richtigen Ansatz beweisen konnte - gehen Sie
einfach auf unsere Site Lösung
Die weiterführenden Kapitel sind:
Zur Frage eines
Gesellschaftsvertrag
Die Zeit vor der Ausrufung der BRD
UNO
zum dritten Themenbereich |
was kann eine Krise noch für uns bedeuten | |
unsere Lösung |
.
Freiheit ist selbst bestimmtes Leben ohne Angst ©
|