Wir kennen weitere Schand"Frieden" - so die sog. Friedensverhandlungen in
Versaille
Wo die Deutsche Delegation ihr Quartier nicht verlassen konnte, zu den
Verhandlungen nicht zugelassen wurde und diesen ohne Widerspruch zu
unterschreiben hatte - denn gleichzeitig verreckten 1 Million Deutsche
Zivilisten wegen der 8 monatigen Hungerblockade.
Wo ist derlei durch Völkerrecht, Menschlichkeit, Würde und Anstand oder
Naturrecht gerechtfertigt ?
Wie nachfolgend im Buch Vatikan Assassins nachlesbar, war A.H. nur
eine Marionette der Jesuiten und des Malteserordens, der durch Franz von Papen
vertreten war. Dies würde erklären, wieso Mein Kampf von einem Jesuitenpater
geschrieben worden sein soll und Papst Pius nicht gegen A.H. vorging - im
Gegenteil: die ratlines zur Evakuierung der NS Führung lief über den Vatikan
nach Süd- und Nordamerika.
Also war A.H. kein Vertreter des Deutschen Volkes und konnte -
schon wegen arglistiger Täuschung - durch nichts legitimiert werden - da braucht
man nicht einmal eine Art Hilfskonstrukt wie das Tribunal Gènèral de la Zone
Francaise D’Occupation Rastatt erläßt als oberste Instanz folgendes Urteil:
"Die Verordnung vom 21. März 1933 ist im Hinblick auf die Artikel 46, 49 und 68
( in ihrem ursprünglichen Wortlaut ) der Verfassung vom 11. April1919
verfassungswidrig." Das Tribunal Gènèral hat damit verbindlich mit Urteil vom
06.01.1947 festgestellt, daß weder der Reichstag noch die Reichsregierung 1933
verfassungsgemäß zustande gekommen ist, somit sind alle Gesetze,
Gesetzesänderungen, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse und Weisungen dieses
Terrorsystems sowie alle Gerichtsentscheidungen aus dieser Zeit als nichtig
anzusehen. Dieses Urteil eines Alliiertengerichtes der Franzosen ist heute noch,
auch für den Bund und jede (vermeintliche) Gerichtsbarkeit bindend => Art. 133
GG (http://causa-lenniger.grundrechtepartei.de/archives/16389)
zu bemühen.
Dies könnte erklären, wieso die Wehrmacht unzureichend ausgerüstet nach Rußland
entsandt wurde ( nichts gegen den extremen Winter ), wieso diese vor Leningrad
zum mehrwöchigen Halt gezwungen wurde, obwohl diese wie in Dünkirchen
entscheidende Siege hätte davon tragen können, wenn nicht der entgegen gesetzte
Befehl erfolgt wäre - d.h. die Wehrmacht war zu erfolgreich, aber es durfte
keinen Sieg geben !! - es durften maximal einzelne Schlachten gewonnen werden !
D.h. - wie auch die Treffen der Alliierten 1942 etc. zweifelsfrei zeigen: es war
nur der Tag ihres Sieges nicht bekannt, aber das Ergebnis schon Jahre zuvor (
wenn die Verräter in den obersten Reihen sitzen und alles sich in der Hand des
Jesuitengenerals als die Spinne im weltweiten Netz vereint ): wie Deutschland
aufzuteilen ist ----- kein großer Unterschied zu 1648: 5 Jahre weitergeführter
Krieg.
Daran hat sich bis heute nichts geändert: keine Landes- oder
Bundesregierung ist durch irgendetwas legitimiert.
Es ist sogar allgemein bekannt, daß sie nur eine Treuhandverwaltung ist - und
als solche kann sie maximal Verordnungen im Rahmen ihrer Verwaltungsaufgaben
herausgeben - wie weit diese gehen oder in wie weit diese bindend sind ????
Dabei ist vor allem die Frage interessant: für wen ist diese Treuhandverwaltung
eingerichtet worden, durfte diese in der gegebenen Form eingerichtet werden und
waren die Einrichter befugt dazu ( diese über ein Volk zu stellen ) bzw. kann
überhaupt eine Treuhandverwaltung über ein Volk und seinen Willen / über den
Menschen gestellt werden ?
Klar, die Frage nach Legitimation / Befugnisse ist immer auch an die Waffen -
Gewalt gekoppelt; dennoch wird sich um den Anschein der Rechtstaatlichkeit
bemüht .......
Wenn sowieso alles nur im Rechtsschein erfolgt ( der Richter ist
nur seinem Gewissen verantwortlich - er läßt Gesetze im Widerspruch zum GG Art.
20 unberücksichtigt, wenn diese den von ihm bereits als Delinquent
vorverurteilten Angeklagten entlasten würden - auch gibt es im web Berichte, daß
Hochgrad Freimaurer die Richter und ihre Gerichtspräsidenten informieren, was
wie zu erledigen ist ) - anglikanisch: presumption, wieso wird dann versucht, im
/ mit dem Rechtsschein zu argumentieren ?
Daher stelle ich die Vermutung in den Raum, daß am erfolgreichsten
die Widersprüche sind, welche sich nur am Rande zur Sache äußern oder gar keine
Angaben zur Sache machen, stattdessen um "Aufklärung" zur Handlungsgrundlage
"bitten".
Denn immer steht die eigene Souveränität in Verbindung mit Legitimierung - oder
anders gesagt: muß ich noch irgendjemanden legitimiert, wenn ich fest in meiner
eigenen Souveränität stehe ? - bitte nie vergessen, daß dies nur durch die
Eigenverantwortung des Menschen möglich wird - und wir hier uns hilfreich an das
Naturrecht anlehnen können.
Also entlarven wir das Ganze als das, was es ist: eine Frage des
Glaubens - der heutige Staat ist eine Ersatzreligion.
Wenn wir uns von den Priestern, die sich heute Beamte nennen, in ihre
Überzeugung ´reinziehen lassen, daß ein Staat notwendig ist und das Konstrukt,
dem sie vorstehen eben dieser sich selbst rechtfertigende Staat sei, dann sind
wir in dem Moment verloren, wenn wir ihren Glauben daran <vorbehaltlos> teilen.
Dabei ist auch das nur eine Kopie des größten, weltumspannenden Unternehmens:
der (römisch katholische) Kirche.
Beginnen wir wieder an uns selbst zu glauben und unseren Instinkten zu
vertrauen.
Solange ein sog. Staat weder unsere Interessen vertritt ( Umsetzung
von Edward Mandell House: Bürger als Pfand für Staatshaushalt und Kriegsanleihen
!! - auch A.H. wechselte von Geldeckung auf die Arbeitskraft des Volkes - und
dies gilt bis zum heutigen Tag ), noch uns (diplomatischen) Schutz gewährt,
sondern uns ausplündert, in dem er sog. Gesetze schafft, welche Plünderung (
München plant die jährlichen 30 Millionen Bußgelder fest in sein Budget ein, wie
jede andere Stadt auf der Welt - daher verschwinden Parkplätze, .... damit es
kein Entkommen gibt ) auch legitimieren und jeden Schutz dagegen per Gesetz
verbietet, ist dieser Staat nur eine kriminelle Vereinigung ( ESM Vertrag - IWF
verpflichtet, die Bürger und ihre Rücklagen in Haftung zu nehmen ). Der
sogenannte „kategorische Imperativ" des Philosophen Immanuel Kant: „Handle so,
dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen
Gesetzgebung gelten könnte!"
Erinnern wir uns unserer Heimat und unseres Menschen- wie auch
Naturrechts { in einem weiteren Sinne diejenigen Grundsätze einer allgemeinen
Ordnung, die unabhängig von menschlicher Zustimmung und von vom Menschen
gesetztem (positivem) Recht stets gelten http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/22591/naturrecht
} auf eine Heimat !
http://www.naturphilosophie.org/grundbegriffe/naturrecht/
Mit dem Begriff Naturrecht wird die Idee bezeichnet, dass die Normen des
menschlichen Zusammenlebens durch die Natur des Menschen begründet werden können
und müssen. Natur bedeutet hierbei „Wesen“. Schon in der Vorstufe
naturrechtlichen Denkens wird von Heraklit formuliert: „Gesundes Denken ist die
größte Vollkommenheit, und die Weisheit besteht darin, die Wahrheit zu sagen und
zu handeln nach der Physis, auf sie hinhörend“ (Diels 1957: 112). Die
Gemeinsamkeit von Physis und Nomos liegt im Logos, der göttlichen Einheit der
Weltgesetze, aus der sich die Gesetze der Natur und der ↑ Vernunft, welche die
Gesetze der Gemeinschaft aufstellt, speisen.
Jedoch: mit dem sophistischen Naturrechtsgedanken wird die nominalistische Linie
des Rechtsprinzips begründet, das von den natürlichen Anlagen des Einzelnen –
hier noch dessen Vernunft und der Wille, die Wahrheit und das Gerechte zu finden
– ausgeht. Ihm steht das platonische Naturrecht gegenüber. Das vernünftige
Subjekt erhält gesellschaftliche Geltung gegenüber allem Naturhaften.
Augustinus geht auch von der platonischen Tradition von einer Naturordnung aus,
die Vernunftordnung ist und dem Menschen Richtlinien für das rechte Tun bietet.
Demgegenüber formuliert in der universalienrealistischen Traditionslinie Thomas
von Aquin, das Naturrecht im Sinne von Aristoteles’ Metaphysik. Das Gute folgt
aus dem natürlichen Streben und vernünftigen Wollen, und deren Einheit ist die
Vernunft. Vernunftgemäß zu handeln verwirklicht dann Gottes Gesetze und
begründet die menschliche Freiheit.
Der Verstand gebietet, welcher dem „Naturgesetz der Vernunft“
(Hobbes, Locke sowie auch Rousseau) folgt, alle einzelnen Überlebensrechte an
einen totalen Staat abzugeben; der regelt das Leben der Gemeinschaft zum
Nutzen aller friedlich. Diese übergeordnete Autorität verdankt ihre
Verfügungsgewalt keinem höheren allgemeinen Existenzprinzip, ist nur ein
nützliches menschliches Konstrukt. Im Gefolge wird die Staatsidee demokratisiert
– z. B. durch die Konzeption der Gewaltenteilung und des Schutzes des Eigentums
bei Locke (Naturzustand). Gleichwohl bleibt es bei der rein formalen
Ordnungsfunktion des Staates; der Staat überwacht jene Freiheit des Einzelnen
gegenüber ihm als Ordnungsmacht, das heißt, er garantiert deren Unantastbarkeit
in der Privatsphäre (Gesellschaft) und sorgt für Interessenausgleich zwischen
Konkurrenten <<< Rationalismus.
Rousseau 1931: 91 => „Güte, die für den reinen Naturzustand
angemessen war“, zum Durchbruch verhelfen: Vernunft.
Durch sie wird demokratisches Bewusstsein eine Tugend, denn „die
gesellschaftlichen Tugenden hatte der Naturmensch im Keim mitbekommen“ (ebd.:
88). Das Gute im Menschen kann per Vertrag zu einem allgemeinen Apriori
vernünftigen gemeinschaftlichen Handelns erhoben werden. Daraus ergibt sich „ein
rein bürgerliches Glaubensbekenntnis, dessen Artikel zu bestimmen dem Souverän
zukommt, nicht sowohl als religiöse Dogmen, wohl aber als soziale Gesinnung …
Rousseau 1931a: 276 => Er kann „nötigenfalls sein Leben seiner Pflicht opfern“
Jener Souverän ist der volonté géneral: Die Bürger konstituieren gemeinsam ihre
Gemeinsamkeit als den Willen aller (volonté de tous), sich diesem Willen als
allgemeinem, für sie apriorischen zu unterwerfen. So handelt jeder Einzelne
gleichberechtigt, selbstbestimmt und zugleich allgemeingültig, weil er
konstitutiv und funktional auf den generellen Willen bezogen ist .... ist
säkularisiert zum selbstkonstruierten, gewissermaßen
gesellschaftlich-transzendentalen Staatsganzen.
Individualität bedeutet, dass sich jeder darin bewährt, die
vorgegeben Gesetze des Universums (historisch: der Tradition; politisch: des
Staates) auf einmalige Weise zum wirklichen Leben zu erwecken und damit zur
eigenen Vervollkommnung sowie durch seine Eigenart zur Vollkommenheit des
vorgegebenen Ganzen beizutragen: Selbstzweck des Einzelnen und Endzwecke des
Ganzen fallen zusammen. Höheres Ganzes und Individuum sind durch ein
substanzielles Ausdrucksgeschehen miteinander verbunden. Die Vielfalt der
gelungenen Individuierungen führt zur Stabilität und Vollkommenheit des Ganzen -
siehe Leibniz und Herder, durch ihn wurde es in die Geschichtsphilosophie
eingeführt.
{Quelle: Ulrich Eisel (Zitiervorschlag: Eisel, Ulrich 2012:
Naturrecht [Version 1.0]. In: Kirchhoff, Thomas (Redaktion): Naturphilosophische
Grundbegriffe.
www.naturphilosophie.org.)}
http://www2.hu-berlin.de/sexology/ATLAS_DE/html/naturrecht_und_naturgesetz.html
Die Naturrechtslehre
In der westlichen Zivilisation besteht seit langem die Vorstellung, dass es über
dem fehlbaren Recht menschlicher Gesetzgeber ein höheres, unfehlbares,
ungeschriebenes „Naturrecht" gibt, das göttlichen Ursprungs ist. Menschliches
Recht ist nur dann gültig, wenn es dem Naturrecht entspricht, und jeder kann für
sich selbst ergründen, was dieses Naturrecht fordert, wenn er nur seinen
Verstand gebraucht.
Diese Auffassung wurde vor 2000 Jahren von dem römischen Schriftsteller und
Politiker Cicero in seinem Buch „Über die Gesetze" so ausgedrückt: „Das
wahre Gesetz aber ist die richtige Vernunft, die mit der Natur in Einklang steht
und für alle Menschen gilt. Es ist unveränderlich und ewig,. . . Da gibt es In
Rom kein anderes Gesetz als in Athen, nicht eines jetzt und ein anderes später,
Nein: Zu allen Zeiten wird ein einziges, ewiges und unverändertes Gesetz alle
Völker beherrschen, und nur der Eine wird Meister und Herrscher aller sein -
Gott, der Schöpfer dieses Gesetzes… Wer ihm nicht gehorcht, flieht vor sich
selber und verleugnet das Wesen des Menschen. Aber eben dadurch erleidet er die
schwerste Strafe, auch wenn er allen anderen Strafen entgeht.."
Cicero fasst alle charakteristischen Merkmale des Naturrechts zusammen: Erstens
ist es der Ausdruck göttlichen Willens und daher allumfassend, ewig und unanfechtbar.Zweitens können und müssen seine Regeln mit Hilfe des Verstandes
gefunden werden. Drittens ist es eine heilige Pflicht des Menschen, diese Regeln
zu befolgen. Wann immer er sie übertritt, schändet er seine eigene „wahre Natur"
und straft sich damit selbst.
Die Vorstellung von einem Naturrecht bedeutet also, dass der Natur bestimmte
moralische Grundprinzipien innewohnen und dass sie uns zeigen, wie wir uns
verhalten sollen. Solange wir sie befolgen, erfüllen wir unsere wesentliche
Bestimmung.
All unsere Handlungen werden dann nicht nur natürlich, sondern auch moralisch
richtig sein. Wenn jeder sich seiner Natur entsprechend verhielte, könnte die
Welt für immer in Harmonie, Gerechtigkeit und Frieden leben.
Cicero war natürlich nicht der erste, der diese verführerische Idee vertrat.
Lange vor ihm wurde das gleiche schon von einer griechischen Philosophenschule,
den Stoikern, und vor ihnen von Aristoteles und Platon nehauptet, aber auch sie
griffen lediglich eine noch ältere Philosophie wieder auf. In der Tat, wie wir
sehen werden, hat die Lehre vom „Naturrecht" ihre Wurzeln in allerfrühesten
religiösen Vorstellungen der Menschen. Die älteste und ursprünglichste Form von
Religion wird als „Animismus" bezeichnet.
Auf den frühesten Stufen der Kulturentwicklung glauben die Menschen, dass
natürliche Dinge - Bäume, Flüsse, Berge und die Sterne am Himmel - beseelt sind,
d.h. dass sie Gefühle und Intelligenz besitzen. Man glaubt, dass Geister oder
Seelen in den Dingen wohnen, die mit dem gleichen Respekt behandelt werden
müssen wie die Mitmenschen.
Die Katholische Kirche wurde als Hüterin und Auslegerin aller
„höheren" Gesetze betrachtet. In seiner „Summa Theologica" hat der Theologe
Thomas von Aquin, vier verschiedene Arten von Gesetzen unterschieden:
1. das ewige Recht (die Gerechtigkeit Gottes, die mit seinem Urteil fast
identisch ist)
2. das Naturrecht (das ewige Recht, von Gott in die Natur und den menschlichen
Geist eingesetzt)
3. das göttliche Recht (Gottes Offenbarung seines Willens)
4. das menschliche Recht (abgeleitet vom Naturrecht).
Demokratische Gesetzgeber beachten heute kaum noch die
Naturrechtslehre, sondern rechtfertigen ihre Gesetze mit dem Willen des Volkes,
ohne sich auf eine „höhere" Macht zu berufen.
Wie zu erkenne ist, trägt die Lehre vom Naturrecht im wesentlichen
religiöse Züge => Sir William Blackstone, der englische Rechtsgelehrte des 18.
Jahrhunderts hat dies in seinen „Kommentaren zu den englischen Gesetzen" so
zusammengefasst: „Da der Mensch in allem von seinem Schöpfer abhängig ist, muss
er sich in allen Dingen nach dem Willen des Schöpfers verhalten. Dieser Wille
seines Schöpfers heißt Naturgesetz."
Ist es rechtmäßig, Sklave zu sein?
Die Bibel fand an der Sklaverei nichts Falsches .... Die Gegner der Sklaverei
argumentierten mit dem Naturrecht.
Unter Zurückweisung der geschriebenen Gesetze ihrer Zeit appellierten sie an ein
„höheres", ungeschriebenes Recht, nach dem alle Menschen gleich geschaffen seien
und das ihnen ihre unveräußerlichen „natürlichen" Menschenrechte garantiere.
Und was hindert uns daran, diesen Weg im 21.
Jahrhundert wieder zu beschreiten?
Das Offensichtliche ist zu erkennen ... das Naturrecht ist an einen Glauben geknüpft.
Aber auch das paßt ....... beenden wir den Glauben an die
Rechtsstaatlichkeit der BRD ...
Unser Glaube ist eine Gewissheit, jenseits aller Zweifel
- so glauben, ja wissen wir, daß die
Rechtsstaatlichkeit der BRD nicht existent ist
- so glauben, ja wissen wir, daß die BRD ihre Gesetze nicht mit dem
Willen des Volkes rechtfertigen können
- so glauben, ja wissen wir, daß die BRD sich nur auf keine „höhere" Macht"
berufen kann,
als „höhere" Macht" muß Vatikan oder die Alliierten herhalten
- aber all dies ist immer nur
profanes und eben kein überpositives Recht !
Dieses / jedes profane Recht
http://www.sup.org/book.cgi?id=20272 ist nichts anderes als eine
Säkularisierung des Rechts !
Zitat: Viele legen großen Hoffnung in das Gesetz als das Vehikel für die
Transformation der Gesellschaft und akzeptieren, dass ein autonomes,
universales, und vor allem weltliches Recht. Jedoch die Trennung zwischen Recht
und Religion verwischt, die Grenzen verwischen, so daß Gesetz (nicht) zu seinem
religiösen Fundament zurückkehren muß.
Screenshots dieser Bücher sind einige Zeile weiter zum Ende der site engebunden
Wirtschaft und Gesellschaft: Grundriß der Verstehenden Soziologie von Max Weber
http://books.google.de/books?id=RWK_6TKVENcC&pg=PA468&lpg=PA468&dq=profanes+Recht&source=bl&ots=dn_ZaF-P8d&sig=CJbu95VJGUKp3nQpgpXo5MBEFzU&hl=de&sa=X&ei=-JfAUOTGEcfysgb8poGQCw&ved=0CDYQ6AEwAQ#v=onepage&q=profanes%20Recht&f=false
Geschichte der Ethik von Jan Rohls
http://books.google.de/books?id=YmiRAVYKmV4C&pg=PA713&lpg=PA713&dq=profanes+Recht&source=bl&ots=1i9dXzhEku&sig=b0eae0CJNgu58nG-Sisu5sShRoA&hl=de&sa=X&ei=tZvAUIXhKIqntAaZk4CABQ&ved=0CEEQ6AEwAw#v=onepage&q=profanes%20Recht&f=false
Eine Geschichte der Gerechtigkeit: Vom Recht Gottes zum modernen Rechtsstaat
von Paolo Prodi
http://books.google.de/books?id=1T0v0po5k9AC&pg=PA54&lpg=PA54&dq=profanes+recht&source=bl&ots=qsO-bDAuEN&sig=ZQIlMHDJU47qVu27iNVHNY_LR2I&hl=de&sa=X&ei=EMnAUOSCF8jYtAbHq4C4DQ&ved=0CEQQ6AEwAzgK#v=onepage&q=profanes%20recht&f=false
Wer ist
befugt, Recht zu setzen
Wer ist nun befugt, Recht zu setzen ? Rechtsphilosophen ? Eine
Rechtspriesterkaste, welche in ihren Räumen eine ungeöffneten Bibel liegen haben
? Recht(s)gelehrte, welche frei von Ethik nur ihrem inexistenten Gewissen
unterworfen sind - tatsächlich jedoch der Magen das Recht bestimmt !
Wenn München 30 Millionen / Jahr macht - da bringt OWiG der BRD ca. 1 Milliarde
/ Jahr ! - Big Business - that´s all !
Befugt ist nur der Mensch allein - Recht als
profanes Recht vom Naturrecht abzuleiten, ohne dabei den Bezug zum Naturrecht zu
verlieren.
Warum ?
Jede Regierung ist der sog. einfachgesetzliche Gesetzgeber, denn er kann maximal
profanes Recht verabschieden.
Im Standard Werk BGB ( Palandt 2006 ) --- jeder Mensch ist mit der Geburt
rechtsfähig und dieses kann nicht aberkannt werden.
Die Person (Sklave) ist Träger von Rechten und Pflichten und leitet sich vom
Menschen ab - der Mensch allein ist originär.
Wir kommen daher gar nicht darum herum - da auch das Naturrecht im göttlichen
Willen angelegt ist, vom Recht Gottes zum Rechtsstaat zu betrachten: Zitat aus
www.tingg.eu: Das reine universelle Bewußtsein
ist die Quelle allen Wirkens. Es ist die Energie und Ordnung hinter jeder Form.
Wir - unser inneres Selbst - sind nicht mehr und nicht weniger als Bewußtsein!
Bevor wir uns unserem Selbst, dem ICH bewußt werden, existierte das einzige
Selbst, das reine Bewußtsein, das universelle Bewußtsein. Das reine Bewußtsein,
ist das unteilbare innere Selbst - unsere ewige Verbindung zu Allem, was ist und
zum göttlichen, welches untrenn- / unteilbar ist.
Und so sprach Gott {zu N.D.Walsh}: Es gibt nur einen Grund für alles Leben,
nämlich daß ihr und alles, was lebt, diese Herrlichkeit in ganzer Fülle erfahrt.
Denn unsere Essenz ist die gleiche. Wir sind aus dem gleichen Stoff gemacht. Wir
SIND »derselbe Stoff«! Wir verfügen über die gleichen Eigenschaften und
Fähigkeiten - einschließlich der Gabe, physische Realitäten zu erschaffen. Als
ich euch, meine spirituellen Nachkommen, erschuf, war es mein Ziel, mich selbst
als Gott kennen zu lernen. Sich in allen Facetten zu begreifen, ist DAS HÖCHSTE
GEFÜHL, ist vollkommene Liebe. Das ist das Ziel der spirituellen
Nachkommenschaft Gottes. Gleichgestellt, denke, sprich und handle als der Gott
der du bist.
Was ist also Souveränität: denke, sprich und
handle als der Gott der du bist.
Frage: haben wir hier 2 gleichzeitig
wirkende Arten von K.d.ö.R. ?